Hurra, schwanger! Sicher fieberst du schon dem ersten Ultraschall-Termin in der Frauenarztpraxis entgegen, nicht wahr? Was genau auf dem Ultraschallbild zu sehen sein wird und worauf dein Arzt oder deine Ärztin dabei besonders achtet, erfährst du hier.
Die erste Ultraschalluntersuchung: Hallo, Baby!
Für die meisten Schwangeren zählen die drei regulären Ultraschalluntersuchungen zu den Highlights ihrer Schwangerschaft. Zwar haben sie einen rein medizinischen Hintergrund, doch für werdende Eltern ist die Chance, einen Blick auf ihr Baby zu erhaschen, auch eine sehr emotionale Angelegenheit.
Das gilt wohl besonders für das erste Ultraschall-Screening, das zwischen der 9. und 12. SSW (SSW 8+1 und SSW 11+6) stattfindet. Es dient zwar in erster Linie dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Ist bis hierhin aber alles gut gegangen, sehen Mamas und Papas bei dieser Gelegenheit ihr kleines Gummibärchen mit Kopf, Rumpf, Armen und Beinen oft zum allerersten Mal!
Was wird beim ersten Ultraschall gemacht?
In den frühen Schwangerschaftswochen gibt ein vaginaler Ultraschall meist mehr Aufschluss als ein Ultraschall über die Bauchdecke. Je nachdem, in welcher Woche das Screening erfolgt, kann es also sein, dass deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt noch zur Vaginalsonde greift. Keine Sorge, das ist nicht schmerzhaft und nicht gefährlich fürs Baby. Ist dein Partner oder eine andere Begleitperson dabei, kann es für euch beide jedoch angenehmer sein, wenn er oder sie am Kopfende der Liege steht und nicht so direkt hinschaut, was da zwischen deinen Beinen passiert.
Wird über die Bauchdecke geschallt, wird der Schallkopf des Ultraschallgeräts direkt über dem Schambein angesetzt, denn noch ist deine Gebärmutter recht klein und ihr Scheitelpunkt (auch: Fundusstand) sehr niedrig. Das kann schon mal ein wenig unangenehm sein, zumal die Sonde mit Druck geführt werden muss, um alle nötigen Details zu erkennen. Aber keine Sorge, die Untersuchung dauert nur wenige Minuten und tut nicht weh.
Was genau wird kontrolliert?
Deine Ärztin oder dein Arzt schaut gezielt nach folgenden Punkten:
- Hat sich eine befruchtete Eizelle korrekt in der Gebärmutter eingenistet?
- Hat sich aus der Eizelle ein Embryo (bis 10. SSW) bzw. Fötus (ab 10. SSW) entwickelt?
- Sind es vielleicht sogar mehrere Embryonen/Feten? (Mehrlingsschwangerschaft)
- Gibt es eine Herzaktion beim Embryo/Fötus?
- Ist die Körperform entwicklungsgerecht?
Zudem wird die Körperlänge vom Scheitel zum Steiß (SSL) gemessen, manchmal auch der Durchmesser des Kopfes. Diese Werte ermöglichen es, die genaue Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu bestimmen.
Entdeckt dein Arzt oder deine Ärztin Auffälligkeiten, wird er oder sie dir weitere Untersuchungen vorschlagen (zum Beispiel das Ersttrimester-Screening), die du jedoch auch ablehnen kannst.
Was du auf dem Ultraschallbild sehen wirst
Wie wird dein Kind beim ersten großen Ultraschall aussehen? Obwohl deine Schwangerschaft noch recht jung ist, wird dein Kleines schon gut als Menschenbaby zu erkennen sein. Denn es hat seine finale Körperform erreicht: Es hat einen großen Kopf mit Augen, Nase und Mund. Es hat Arme und Beine, sogar Ellenbogen und Kniegelenke, kleine Finger und Zehen. Je nach Zeitpunkt der Untersuchung ist es zwischen 2 und 5 Zentimeter groß und wiegt zwischen 2 und 16 Gramm.
Sicher zeigt dein Arzt oder deine Ärztin dir den rythmischen Herzschlag deines Kindes.
Findet der Ultraschall erst zum Ende der 12. SSW statt und habt ihr großes Glück, könnt ihr vielleicht sogar sehen, wie euer Kind die Händchen zum Mund führt, um daran zu nuckeln. Wenn du genauer wissen willst, was da in deinem Bauch alles vor sich geht, dann lade dir doch unsere kostenlose babelli Schwangerschaft-App herunter!
So könnten die Bilder deines ersten Ultraschalls aussehen:
Deine Ärztin oder dein Arzt wird dir während der Untersuchung ganz bestimmt das schlagende Herzchen und andere Details zeigen und dir alle deine Fragen beantworten – außer nach dem Geschlecht. Zwar können einige Gynäkologen bei guten Untersuchungsbedingungen schon in der 12. SSW erkennen, ob es sich um ein Mädchen oder einen Jungen handelt. Aber laut Gesetz dürfen sie ihre Vermutung erst nach der 14. SSW mitteilen. Solltest du das Geschlecht in den kommenden Wochen nicht anderweitig bestimmen lassen, wie etwa im Rahmen des Harmony-Tests, musst du dich also noch bis zur nächsten Ultraschalluntersuchung um die 20. SSW gedulden. Kleiner Trost: Dann ist die Vorhersage des Arztes oder der Ärztin auch viel sicherer.
Die Termine für die nächsten Ultraschalluntersuchungen sind:
2. Ultraschall: zwischen 19. und 22. SSW
3. Ultraschall: zwischen 29. und 32. SSW
Weitere Ultraschalluntersuchungen sind in den Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgesehen, es sei denn, es gibt medizinische Gründe.
Bekomme ich ein Ultraschallbild ausgedruckt?
Einen Anspruch darauf hast du leider nicht, denn die Untersuchung dient eben nicht dem „Baby-Watching“ sondern der medizinischen Abklärung. Zudem können Ärzte den Ausdruck der Bilder nicht abrechnen. Trotzdem erfüllen viele ihren schwangeren Patientinnen den Wunsch nach einem Bild als Erinnerung an diese besondere Zeit. Manche versenden die Bilder auch direkt digital an deine E-Mail-Adresse. Frage einfach in deiner Praxis nach, wie es dort gehandhabt wird.
Hast du Fragen oder Anmerkungen zum Thema 1. Ultraschalluntersuchung oder möchtest deine Erfahrungen teilen? Dann schreibe uns gern einen Kommentar.
Quellen
- Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF): Ärztliche Beratung und Untersuchungen. https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/schwangerenvorsorge/aerztliche-beratung-und-untersuchungen/ (abgerufen am 04.07.2024)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft. https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/schwangerschaftsvorsorge/ultraschall/ (abgerufen am 04.07.2024)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Basis-Ultraschalluntersuchungen für Frauen in der Schwangerschaft. Informationen zum Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3476/2023-09-21_G-BA_Versicherteninformation_Basis-Ultraschalluntersuchungen_bf.pdf (abgerufen am 04.07.2024)