Ab dem 1. April 2025 haben weniger Eltern Anspruch auf Elterngeld. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz führt zu Erleichterungen beim Elterngeldantrag. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für dich zusammengestellt.
Die Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt
Für Geburten ab dem 1. April 2025 haben Eltern nur noch Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die Einkommensgrenze von 175.000 Euro unterschreiten. Diese Grenze gilt sowohl für Elternpaare als auch für Alleinerziehende. Entscheidend ist dafür das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.
Für Geburten bis 31. März 2025 gilt noch die alte Einkommensgrenze von 200.000 Euro.
Änderungen bei den Ausklammerungs- bzw. Verschiebetatbeständen
Für Geburten ab Mai 2025 wird es einfacher, den Bemessungszeitraum aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung zu verschieben. Zukünftig wird automatisch eine Einkommensminderung angenommen. Ist dies nicht der Fall, dürfen Eltern auf diese Ausklammerung verzichten.
Bisher musste eine Einkommensminderung von den Eltern belegt und durch die Elterngeldstellen überprüft werden.
Neuer Verschiebetatbestand für Selbstständige
Ebenfalls erfreulich ist, dass ab Mai 2025 privat versicherte Selbstständige mit Krankentagegeldbezug während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag nun ebenfalls von der Ausklammerung Gebrauch machen können. Liegt im Bemessungszeitraum ein solcher Bezug vor, kann (auf Antrag) eine Verschiebung erfolgen. Bisher war dies nur Arbeitnehmerinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung möglich.
Elterngeldantrag ohne Geburtsurkunde einreichen
Wenn Eltern beim Standesamt zustimmen, kann die Elterngeldstelle die Geburtsurkunde mit einem automatisierten Datenabruf einsammeln. Übermittelt werden dann:
- Tag und Ort der Geburt des Kindes
- Geburtsname und Vorname des Kindes
- Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen der Eltern
Dies gilt ebenfalls für Geburten ab Mai 2025. Eltern können die Geburtsurkunde auf Wunsch jedoch auch weiterhin auf Papier einreichen.
Elternzeitantrag für Geburten ab Mai 2025: Ganz einfach per E-Mail
Für Geburten ab 1. Mai 2025 ist zukünftig die sogenannte Textform beim Antrag auf Elternzeit ausreichend. Das heißt, der Antrag ist auch per E-Mail möglich. Tipp: Die digital versendete Nachricht auf jeden Fall speichern und vor dem Senden eine Zustellbenachrichtigung im Mailprogramm einstellen.
Achtung: Für alle anderen Eltern mit Geburten vor diesem Stichtag gilt weiterhin die Schriftform. Sprich, der Antrag muss den Arbeitgeber als Brief in Papierform durch persönliche Übergabe (Bestätigung geben lassen!) oder per Einschreiben erreichen, um den Antrag rechtssicher zu stellen.
Quellen
- recht.bund.de: Bundesgesetzblatt Teil 1 Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html (abgerufen am 24.03.2025) - bmfsfj.de: Neue Regelungen beim Elterngeld
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neue-regelungen-beim-elterngeld-237792 (abgerufen am 24.03.2025)