Düsseldorfer Tabelle 2021: Die Unterhaltstabelle
Um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt berechnen zu können, gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Sie vereinfacht die Arbeit von Jugendämtern und Familiengerichten, hilft aber auch, wenn ihr euch ohne Hilfe von außen gütlich einigen wollt. Aber wie liest man die Tabelle richtig? Was bedeuten die einzelnen Komponenten und welche Ausnahmen gibt es? Wir bringen dir Klarheit und zeigen anhand von Rechenbeispielen, wie die Düsseldorfer Tabelle genau funktioniert.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
- So liest du die Düsseldorfer Tabelle richtig
- So berechnest du den Kindesunterhalt mithilfe der Düsseldorfer Tabelle
- Wenn der Unterhaltspflichtige nicht genug zahlen kann
- Selbstbehalte für andere Unterhaltsformen
- So berechnest du den Unterhalt für geschiedene Ehegatten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie, kein Gesetz!
- Sie hilft bei der Berechnung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Verwandtenunterhalt sowie Unterhalt für unverheiratete Mütter/Väter.
- Grundlage bildet der Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe sowie das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
- Ein Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige auch den in der niedrigsten Stufe errechneten Betrag für mehrere Empfänger nicht aufbringen kann. Dann wird gleichmäßig verteilt.
- Gegenüber volljährigen nicht-privilegierten Kindern gilt ein höherer Selbstbehalt.
- Auch für die anderen Unterhaltsformen gibt es andere Selbstbehalte. Hier werden die Beträge nicht mit der eigentliche Tabelle berechnet, sondern sie ergeben sich aus der anteiligen Verteilung des Einkommens.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes zum Thema Unterhalt. Sie ist nicht verbindlich, soll aber die Berechnung der verschiedenen Familiengerichte vereinheitlichen und Unterhaltszahlungen damit gerechter machen. Die tatsächliche Höhe des Unterhaltes bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Sie gilt nicht nur für Kindesunterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle gibt nicht nur die für den Kindesunterhalt üblichen Sätze an. Auch andere Unterhaltsformen werden durch die Klauseln im Dokument abgedeckt. Die Richtlinie besteht aus vier Teilen:
- dem Kindesunterhalt,
- dem Ehegattenunterhalt,
- dem Verwandtenunterhalt und Unterhalt für Mütter/Väter nichtehelicher Kinder
- der Mangelfallberechnung.
So liest du die Düsseldorfer Tabelle richtig
Die eigentliche Düsseldorfer Tabelle setzt sich aus verschiedenen Größen zusammen:
- zehn Einkommensstufen (Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen)
- zehn Prozentsätze für die Einkommenstufen
- den Bedarfskontrollbeträgen für die jeweilige Einkommenstufe
- vier Altersstufen der Unterhaltsberechtigten
Die Düsseldorfer Tabelle 2021
Die Sätze aktualisieren sich meist jedes Jahr. Auch 2021 gibt es wieder Änderungen. Wir haben die Haupttabelle der Leitlinie von 2021 leicht vereinfacht dargestellt. Die vollständige Tabelle nebst Anhängen findest du auf der Webseite des Oberlandesgericht Düsseldorf).
Nettoeinkommen | Altersstufen | Bedarfskontrollbetrag | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0 - 5 Jahre | 6 - 11 Jahre | 12 - 17 Jahre | ab 18 Jahre | |||||||
1. Stufe | bis 1.900 | 393 Euro | 451 Euro | 528 Euro | 564 Euro | 960 / 1.160 Euro | ||||
2. Stufe | 1.901 - 2.300 | 413 Euro | 474 Euro | 555 Euro | 593 Euro | 1.400 Euro | ||||
3. Stufe | 2.301 - 2.700 | 433 Euro | 497 Euro | 581 Euro | 621 Euro | 1.500 Euro | ||||
4. Stufe | 2.701 - 3.100 | 452 Euro | 519 Euro | 608 Euro | 649 Euro | 1.600 Euro | ||||
5. Stufe | 3.101 - 3.500 | 472 Euro | 542 Euro | 634 Euro | 677 Euro | 1.700 Euro | ||||
6. Stufe | 3.501 - 3.900 | 504 Euro | 578 Euro | 676 Euro | 722 Euro | 1.800 Euro | ||||
7. Stufe | 3.901 - 4.300 | 535 Euro | 614 Euro | 719 Euro | 768 Euro | 1.900 Euro | ||||
8. Stufe | 4.301 - 4.700 | 566 Euro | 650 Euro | 761 Euro | 813 Euro | 2.000 Euro | ||||
9. Stufe | 4.701 - 5.100 | 598 Euro | 686 Euro | 803 Euro | 858 Euro | 2.100 Euro | ||||
10. Stufe | 5.101 - 5.500 | 629 Euro | 722 Euro | 845 Euro | 903 Euro | 2.200 Euro | ||||
ab 5.501 | nach den Umständen des Falles |
Darauf basieren die Sätze
Grundlage der Berechnungen bildet der Mindestunterhalt der Altersgruppe von 6-11 in der geringsten Einkommensstufe. Er wird mit 100% angesetzt und wird mindestens alle zwei Jahre für die kommenden zwei Jahre neu beschlossen. Der Mindestunterhalt der anderen drei Altersgruppen beträgt 87% für die Altersgruppe 0-5, 117% für die Altersgruppe 12-17 und 125% für die Altersgruppe 18+.
Auch die zehn Einkommensstufen werden mithilfe von Prozenten berechnet. Der Einfachheit halber musst du aber nicht selbst multiplizieren, denn die Werte sind bereits angegeben.
Diese Informationen musst du vorher haben
Um die passenden Unterhaltssätze ermitteln zu können, benötigst du folgende Informationen:
- Alter des Unterhaltsberechtigten
- Berücksichtigungsfähiges Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
- Anzahl der Unterhaltsberechtigten:
Die Haupttabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus, also z.B. zwei Kindern oder einem Kind und einem Ex-Partner. Sind es mehr oder weniger, gilt die nächst niedrigere oder nächst höhere Stufe. Wie viel dann jeweils zu zahlen ist, findest du in den Hilfstabellen im Anhang des oben verlinkten Dokumentes des Oberlandesgerichtes Düsseldorf.
Das, was dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug von Unterhaltszahlungen bleibt, muss über dem Bedarfskontrollbetrag der jeweiligen Einkommensgruppe liegen, sonst rutscht er in die niedrigere Einkommensstufe.
Bedarfskontrollbetrag ist meist nicht gleich Selbstbehalt
Der Bedarfskontrollbetrag steht in der rechten Spalte der Düsseldorfer Tabelle. Er dient dazu, Härten für den Unterhaltspflichtigen zu vermeiden und eine gleichmäßige Verteilung zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigem zu erreichen. Rutscht dieser nämlich bei der Unterhaltsberechnung unter diesen Betrag, wird die nächst niedrigere Stufe zur Berechnung heran gezogen. Der Selbstbehalt liegt im Normalfall noch niedriger als der Bedarfskontrollbetrag. Lediglich in der niedrigsten Stufe sind Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt identisch.
Das wird vorher vom Nettoeinkommen abgezogen
Nettoeinkommen und bereinigtes Nettoeinkommen sind nicht dasselbe. Bevor der Unterhalt berechnet wird, wirken bestimmte Ausgaben einkommensmindernd. Dazu zählen:
- berufsbedingte Ausgaben wie z.B. Fahrtkosten bis maximal 150 Euro im Monat
- höhere Wohnkosten, als in der Pauschale des Eigenbedarfs enthalten sind
- Kosten für eine private Krankenversicherung
- berücksichtigungsfähige Schulden
Übrigens: Ein sich aus einer eigenen Immobilie ergebender Wohnvorteil kann auf das Einkommen jedoch aufgeschlagen werden.
Unterhalt minus die Hälfte vom Kindergeld
Die in der Haupttabelle angegebenen Unterhaltsbeträge sind keine Auszahlungsbeträge. Da das Kindergeld nur an einen Empfänger gezahlt werden kann (im Normalfall die Person, bei der das Kind lebt), wird es hälftig vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen, solange das Kind minderjährig ist. Ab 18 erhält es selbst das volle Kindergeld. Daher wird es ab diesem Zeitpunkt komplett abgezogen.
So berechnest du den Kindesunterhalt mithilfe der Düsseldorfer Tabelle
Rechenbeispiel 1 Kind
Der getrennt lebende Vater eines 16-jährigen Kindes hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.200 Euro. Davon sind eine Kreditrate von 100 Euro und 110 Euro berufsbedingte Fahrtkosten im Monat bereits abgezogen.
Er fällt also erst einmal in die zweite Stufe. Da er jedoch nur für ein Kind zahlen muss, wird er automatisch in die dritte Stufe eingruppiert. Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt sein Bedarfskontrollbetrag daher 1.500 Euro.
In der dritten Stufe muss er für sein 16-jähriges Kind 581 Euro Kindesunterhalt zahlen. Davon zieht man jedoch noch 109,50 Euro (Hälfte des Kindergeldes Stand 2021) ab. Es bleiben 471,50 Euro Kindesunterhalt und für den Vater noch 1.728,50 Euro zum Leben. Er rutscht also in diesem Beispiel nicht unter den Bedarfskontrollbetrag.
Rechenbeispiel 2 Kinder
Hatte das Paar zum Beispiel noch ein weiteres Kind im Alter von 5 Jahren, wird er automatisch in der zweiten Stufe eingruppiert. Es würden für dieses Kind 303,50 Euro fällig (413 Euro Unterhalt – 109,50 Euro Kindergeld). Mit den zu zahlenden 749 Euro (303,50 + 445,50) rutscht der Vater ebenfalls nicht unter die 1.400 Bedarfskontrollbetrag in der zweiten Stufe. Es bleiben ihm 1.451 Euro zum Leben.
Rechenbeispiel 3 Kinder
Hätte das Paar drei Kinder im Alter von 5, 11 und 16, käme der Vater in die erste Stufe. Dort müsste er abzüglich hälftigem Kindergeld 1x 280,50 Euro, 1 x 341,50 und 1x 418,50 Euro zahlen, also insgesamt 1.040,50 Euro (Stand: Kindergeld 2021). Er hätte dann noch 1.159,50 Euro übrig. Damit rutscht er nur minimal unter den Selbstbehalt von 1.160 Euro. Der Unterhalt der Kinder wird nicht gekürzt.
Sollte er weitere anrechnungsfähige Abzüge haben, könnte er vom Jugendamt dazu angehalten werden, einen Nebenjob anzunehmen, um den Mindestbedarf seiner Kinder decken zu können. Auch eine neue Partnerschaft oder Wohneigentum können sich in diesem Fall auf den Selbstbehalt auswirken.
Ausnahme volljährige nicht-privilegierte Kinder
Unverheiratete Kinder ab 18, die noch zuhause wohnen und sich in der Grundausbildung befinden, gelten vor dem Gesetz als privilegiert. Sie sind damit minderjährigen Kindern gleichgestellt und es gelten dieselben Richtsätze. Wohnt ein solches Kind jedoch nicht mehr zuhause, gilt für den Unterhaltspflichtigen in der niedrigsten Stufe automatisch der angemessene Eigenbedarf von 1.400 Euro (statt 1.160 Euro für Erwerbstätige). Diese Kinder gehen also oft leer aus, wenn der Unterhalt für vorzuziehende Kinder alle Reserven ausschöpft.
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht genug zahlen kann
Reicht das Einkommen nicht aus, um selbst in der niedrigsten Stufe den vollen Satz für alle Berechtigten zahlen zu können, liegt ein Mangelfall vor. In diesem Fall wird der Unterhalt gleichmäßig auf alle Berechtigten verteilt.
Beispiel eines Mangelfalls
Der getrennt lebende Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.400 Euro. Er muss für drei Kinder zahlen (K1 ist 5, K2 ist 7 und K3 ist 12). Die Mutter erhält 219 Euro Kindergeld für K2 und K3 und 225 Euro für K1 (das jüngste Kind). Die Hälfte davon wird jeweils vom Unterhalt abgezogen.
Eigentlich müsste der Vater laut Tabelle in der niedrigsten Einkommensstufe insgesamt 1040,50 Euro zahlen.
393 Euro (Altersgruppe 1) – 112,50 Euro Kindergeld = 280,50 Euro für Kind 1
+ 451 Euro (Altersgruppe 2) – 109,50 Euro Kindergeld = 341,50 Euro für Kind 2
+ 528 Euro (Altersgruppe 3) – 109,50 Euro Kindergeld = 418,50 Euro für Kind 3
= 1040,50 Euro
Es verbleiben bis zum Selbstbehalt von 1.160 Euro jedoch nur insgesamt 240 Euro, die nun mithilfe des Dreisatzes gerecht verteilt werden müssen. Der tatsächliche Unterhalt wird dann so errechnet:
K1: 280,50 Euro x 240 Euro : 1040,50 Euro = 64,70 Euro
K2: 341,50 Euro x 240 Euro : 1040,50 Euro = 78,77 Euro
K3: 418,50 Euro x 240 Euro : 1040,50 Euro = 96,53 Euro
Den meisten alleinerziehenden Eltern wird es herzlich egal sein, welches Kind wie viel bekommt, denn es fließt letztlich meist alles in einen Topf. Wenn es aber noch Unterhaltsansprüche von Kindern gibt, die nicht zu dieser Familie gehören, ist es relevant. Auch wenn eines der Kinder volljährig und nicht privilegiert ist, spielt die Verteilung eine große Rolle.
Selbstbehalte für andere Unterhaltsformen
Für die Berechnung der anderen Unterhaltsformen gilt nicht die eigentliche Tabelle, sondern die Richtlinien in den Absätzen darunter.
Verwandtenunterhalt
Wer zum Beispiel für seinen pflegebedürftigen Vater zahlen soll, der seinen Heimplatz nicht selbst finanzieren kann, hat einen höheren Selbstbehalt von 2.000 Euro. Lebt der Unterhaltspflichtige in einer Ehe, hat sein Ehepartner ihm gegenüber einen Selbstbehalt von 1.600 Euro. Das heißt, wenn das Kind der bedürftigen Eltern nicht selbst genug zahlen kann, muss der Ehepartner unter Umständen bis zu dieser Grenze mithaften.
Unterhalt für Ehegatten oder unverheiratete Mütter/Väter
Wenn beispielsweise eine Mutter des gemeinsamen Kindes unterhaltsberechtigt ist, das Paar aber nicht verheiratet war, gilt ein Selbstbehalt von 1.280 Euro für erwerbstätige Unterhaltspflichtige und 1.180 für Erwerbslose. Gleiches gilt bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt. Vorher wird der Kindesunterhalt vom Netto abgezogen.
So berechnest du den Unterhalt für geschiedene Ehegatten
Der Ehegattenunterhalt ist dem Kindesunterhalt nachgestellt. Er setzt die tatsächliche Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und natürlich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen voraus.
- Ist der geschiedene Ehegatte nicht selbst erwerbstätig, erhält er 3/7 des Erwerbseinkommen und 50% sonstiger anrechenbarer Einkünfte.
- Ist er ebenfalls erwerbstätig, erhält er 3/7 der Differenz der Erwerbseinkommen und 50% sonstiger anrechenbarer Einkünfte.
- Ist der Unterhaltspflichtige Rentner, wird alles zu 50% geteilt.
Es gilt in allen diesen Fällen ein Selbstbehalt von 1.280 Euro für Erwerbstätige inklusive 490 Euro Warmmiete.
Beispiel für Ehegattenunterhalt
Der Mann hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.500 Euro. Die Frau verdient nur 800 Euro. Außerdem bezieht der Mann 500 Euro anrechenbare Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung.
Die 3/7 der Differenz aus 2.500 Euro und 800 Euro (2.500 – 800 = 1.700 Euro) sind 728,57 Euro. Außerdem kommt die Hälfte von 500 Euro, also 250 Euro hinzu. Das macht zusammen 978,57 Euro, die der Mann an seine Ex-Frau zahlen müsste, bis diese auf eigenen Beinen stehen kann. Sie hat also vorerst 1778,57 Euro zur Verfügung. Ihm selbst bleiben 2021,43 Euro übrig. Er bleibt damit weit über dem Selbstbehalt von 1.280 Euro. Würde er dies nicht tun, bekäme die Frau entsprechend weniger.
Hatten die beiden ein gemeinsames Kind, das ebenfalls unterhaltsberechtigt ist, wird diesem der Kindesunterhalt zuerst gezahlt. Was dann übrig bleibt, wird entsprechend aufgeteilt.
Übrigens: Wenn die Frau im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, kann sich daraus ein Wohnvorteil ergeben, der in die Bewertung mit einfließen würde.
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- Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf(abgerufen am 18.12.2021) - Bundesministerium für Familie: Broschüre Unterhaltsvorschuss:
https://www.bmfsfj.de/blob/93500/a619f8fe38a830425383d9a1ef8ef273/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf (abgerufen am 18.12.2021) - Gesetze im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
- Bild: Young sad parents signing papers for divorce while their daughter at home Iakov Filimonov / Shutterstock.com
Über die Autorin: Anke kommt aus Berlin und wohnt mit Familie und Kater zwischen Wald und Wasser. Wenn sie nicht für uns über spannende Themen schreibt, hat sie als Lieblingsmama einer aufgeweckten Tochter (4) alle Hände voll zu tun. Da bleibt der Haushalt schon mal liegen. Ihr inneres Gleichgewicht findet sie dann spätestens beim Rudern auf der Havel wieder.
Hallo
Ich habe eine Frage. Meine ex Freundin mit dem ich zwei Kinder habe hat sich die beistand von Jugendamt gehollt weil ich finanziell nicht in der Lage bin Unterhalt zu bezahlen. Meine beiden Töchter sind 13 und 17 Jahre alt. Sie ist inzwischen mit jemanden verheiratet. Auch ich bin verheiratet und habe einen Tochter 2 Jahre alt. Habe einen netto Einkommen von 1600 Euro. 56 € Fahrtkosten monatlich zu Arbeit. 1000 € Miete. Jugendamt möchte von mir pro Kind 250 € haben. Kann nicht bezahlen. Wie den auch ??? Können Sie mir bitte zusammen rechnen ob ich was zahlen muss wenn ja wie hoch wäre es.
Liebe Grüße
Hallo,
wahrscheinlich geht das Jugendamt davon aus, dass deine jetzige Frau auch zu eurem Lebensunterhalt beitragen kann oder dass du durch einen Zweitjob das Geld aufbringen könntest. Musstest du deine Einkommensverhältnisse offenlegen?
Du darfst bei deinem Einkommen auch nicht das hälftige Kindergeld für deine beiden Töchter und das hälftige Kindergeld für deine 2-jährige Tochter vergessen. Im Selbstbehalt von derzeit 1.160 Euro für Erwerbstätige ist eine Mietkostenpauschale enthalten. Du kannst die Miete also nicht pauschal vom Einkommen abziehen.
Wenn ein Termin beim Jugendamt nichts bringt, nimmst du am besten den Weg über einen Anwalt für Familienrecht. Ich möchte mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn eine Rechtsberatung darf ich nicht geben.
Alles Gute!
Hallo Modeß,
Ich habe mein Einkommen bei der Jugendamt offengelegt. Meine Frau ist zu Hause wegen mein Tochter und ist schwanger. Ich gehe schon 6 Tage die Woche auf schichtdienst arbeiten deshalb kann ich auch keinen Nebenjob auf nehmen. Ich lebe in Österreich wo die Lebensunterhalt teurer ist als in Deutschland. Einen Anwalt kann ich mit leider nicht leisten. Meine beiden Kinder in Deutschland sind vorrangig gegenüber meiner Frau deshalb wurde meiner Frau z.b bei der Berechnung garnicht berücksichtig. Mich würde es interessieren ob dieser zusammen Rechnung von Jugendamt richtig ist.
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo Chucky,
in Deutschland kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Wie es in Österreich ist, weiß ich leider nicht. Auch nicht wie dort Eltern mit Kindern bzw. Schwangere unterstützt werden.
Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und um Neuberechnung bitten.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber meine Berechnung sähe in etwa so aus, wenn deine höheren Mietkosten mitgerechnet werden:
1.600 EUR Netto – 56 EUR Fahrtkosten – erhöhte Mietkosten (1000 EUR – 430 EUR Pauschale = 570 EUR)
= 947 EUR
Du wärst also unter dem Selbstbehalt und deine Ex-Frau müsste für eure Töchter Unterhaltsvorschuss beantragen.
Wenn die höhere Miete nicht anerkannt würde, wären es 1.544 EUR – 1.160 EUR Selbstbehalt
= 384 EUR – 2 x halbes Kindergeld à 102 EUR = 180 EUR für beide Töchter zusammen. Das Jugendamt müsste dann den Rest aufstocken.
So oder so, die Berechnung des Jugendamts scheint nicht zu stimmen oder du hast noch weiteres Einkommen.
Alles Gute!
Hallo Frau Modeß,
Frage zu dem unterhalt . Mein Mann verdient 1970 netto, Hat jetzt 2 Jahre unterhalt für seine 14 jahrige Tochter 395 Euro bezahlt . Jetzt gibt Kindergeld Erhöhung ab 1.1.21 jetzt hat Jugendamt erhöht auf 418 Euro. Wir sind ab 2016 Verheiratet und haben gemeinsame Tochter 7 Jahre alt. Vor unserem Heiraten hat mir Jugendamt ins Gesicht gesagt das denen es Egal ist wie ich mich und unsere gemeinsame Tochter ernähren werde. Jetzt aber möchten Sie meine Einkomme sehen.
Unsere Ausgaben Monatlich:
Auto Kredite 2 mal – 372,- 325.-
Miete – 700,-
Mein Lohn – 620 Euro
Fahrt zu Arbeit eine strecke -20 km (Mann )
Fahrt zu Arbeit eine strecke -20 km (Frau)
Können Sie mir bitte zusammen rechnen ob die Zahlung von Jugendamt stimmt .
MfG
Hallo Olga,
lasst euer Beispiel am besten von einem Anwalt durchrechnen. Er oder sie weiß am besten, ob sich Widerspruch oder eine Klage lohnen. Hier ein Beispiel eines ähnlichen Falls:
https://www.frag-einen-anwalt.de/PKW-Kredit-bei-Kindesunterhalt-relevant-oder-nicht–f315078.html
Wichtig ist, dass eure Autos für die Fahrt zur Arbeit wirklich nötig sind. Das heißt, dass öffentliche Verkehrsmittel nicht infrage kommen. Das Jugendamt zieht normalerweise eine Pauschale für den Fahrtweg ab. In deren Berechnung ist auch schon eine Mietkostenpauschale drin.
Dein Mann wäre normalerweise mit seinem Netto in der 2. Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Davon wird noch das halbe Kindergeld abgezogen. Sowohl Unterhaltssätze als auch Kindergeld wurden gerade erhöht. Daher die Unterhaltsanpassung.
Alles Gute!
Hallo,
ich lebe seit einigen Jahren vom Vater meiner Tochter getrennt. Jetzt hat sich ja der Unterhalt bzw. die Düsseldorfer Tabelle erhöht/geändert.
Wer macht meinen Ex darauf aufmerksam, dass er jetzt mehr bezahlen muss? Von alleine kommt er nämlich nicht auf die Idee…
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
Hallo Svenja,
wenn du keine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt hast (kannst du noch tun), müsstest du ihn selbst daran erinnern oder notfalls per Anwalt. Vorsicht aber, denn mit den Mindestbeträgen für die Kinder ist auch der Selbstbehalt gestiegen. Daher rate ich, vorher nachzurechnen, ob am Ende tatsächlich mehr Unterhalt herauskäme.
Alles Gute!
Hallo meine Frage mein Sohn ist 23 j und ist jetzt von seiner Mutter rausgeschmissen worden und bezieht jetzt seine eigene Wohnung 450€ Miete Und er arbeitet und verdient 440 € Teilzeit beschädigt jetzt hat er beim Jobcenter um Unterstützung beantragt der bewilligt wurde aber das Jobcenter möchte jetzt Auskunft was ich verdiene ? Weil sein Gehalt nicht ausreicht und er Unterstützung braucht wieviel muss ich ihn unterstützen ? Ob wohl wir kein Kontakt haben seid er 12 Jahre alt ist bitte um Informationen
Bin selbstständig verheiratet und habe 3 Kinder im Alter von 4/10/13
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ertekin,
ich bin keine Anwältin und kenne dein Einkommen und deine Ausgaben nicht. Aber wenn er gerade Unterstützung braucht, bist zu nicht aus der Pflicht, nur weil du keinen Kontakt zu ihm hattest. Es hängt lediglich davon ab, wie viel Geld dir nach Abzug aller anrechenbaren Ausgaben zum Leben bleibt. Das gilt, bis er 25 ist.
Alles Gute!