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Neues Impfgesetz: kein Kitaplatz für ungeimpfte Kinder

Junge wird gegen Masern geimpft

Seit dem neuen Impfgesetz müssen alle Kinder und Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen regelmäßig Kinder betreut werden gegen Masern geimpft sein. Betreuungseinrichtungen können ungeimpfte Kinder ablehnen.

Alle Kinder, die schon die Kita besuchen, müssen nun die Impfausweise vorlegen. Selbiges gilt übrigens für Schulkinder, nur dass diese schulpflichtig sind und ihnen deshalb nicht gekündigt werden kann. Der Hortbesuch wird für sie aber nicht mehr möglich sein.

Ab wann gilt die Impfpflicht?

Ab dem 1. März 2020 müssen alle Kinder, die in eine Kita oder Schule aufgenommen werden einen Nachweis über die Impfung erbringen. Das Gleiche gilt für neue Beschäftigte.

Kinder, die diese Einrichtungen bereits besuchen und Angestellte haben noch bis zum 31. Juli 2021 Zeit, den Nachweis zu erbringen.

Was passiert mit nicht geimpften Kindern?

Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, werden zukünftig keinen Kitaplatz mehr erhalten. Es ist allerdings noch unklar, wann genau im Anmeldeprozess dieser Nachweis erfolgen muss. Die Masernimpfung besteht aus zwei Impfungen. Die Erste erfolgt im Alter von 11-14 Monaten, ein Alter, in dem viele Kinder bereits für einen Kitaplatz vorgemerkt sind und einige sogar schon die Kita besuchen.

Laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums können jüngere Kinder ganz normal in die Betreuungseinrichtung integriert werden und müssen den Nachweis über die Impfung dann erbringen, wenn das Kind diese altersgemäß auch erhalten kann. 

Ungeimpfte Kinder werden zunächst dem Gesundheitsamt gemeldet. Eltern von Kitakindern, die keine Nachweise über die Impfung erbringen, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

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Was ist mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz?

Jedes Kind hat per Gesetz Anspruch auf einen Kitaplatz. Allerdings ist laut dem Bundesgesundheitsministerium dieser Anspruch schon erfüllt, wenn die Einrichtung nachweist, dass ein Platz zur Verfügung steht. Also auch dann, wenn das Kind ihn praktisch nicht in Anspruch nehmen kann wegen der fehlenden Impfung.

Warum eine Impfpflicht?

Das Thema Impfen polarisiert und so gibt es neben vielen Befürwortern auch Kritiker des neuen Gesetzes. In hitzigen Facebook-Diskussionen ist von „Körperverletzung“, möglichen Impfschäden und Komplotten der Pharmaindustrie die Rede. Immer wieder kommt die Frage auf, warum denn geimpfte Angst vor Ungeimpften hätten:

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Tatsächlich kommt es auch in Deutschland regelmäßig zu Masernepidemien. Die meisten Erkrankten erholen sich ohne Probleme von dem Virus. Doch bei Babys und kleinen Kindern kann die Infektion Komplikationen zur Folge haben. Diese enden nur in Ausnahmefällen tödlich, sind aber in jedem Fall für die Kinder und ihre Eltern sehr unangenehm

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Eine Impfpflicht schützt auch Ungeimpfte, zum Beispiel diejenigen, die nicht geimpft werden können. Dazu gehören Babys, die noch zu jung für die Impfung sind, genauso wie chronisch Kranke. Um Masernausbrüche generell zu verhindern, müsste laut Empfehlung der WHO eine Herdenimmunität von 95% erreicht werden. Die Herdenimmunität gibt an, wie viele Menschen geimpft werden müssen, damit auch Ungeimpfte geschützt sind. Bei den Masern sind es also 90-95 von 100 Personen. Dann kann sich das Virus nicht verbreiten.

Noch Fragen? Ausführliche Informationen zur neuen Masernimpfpflicht findest du hier.

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Quellen

  • Ohne Masern-Impfung kein Kita-Platz: So bereitet sich Sachsen-Anhalt auf das neue Gesetz vor:
    https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/kita-impfen-impfflicht-ab-maerz-100.html (abgerufen am 26.02.2020)
  • Masernschutz in Kitas und Schulen ab 1. März
    Was passiert mit Impfverweigerern?:
    https://www.spiegel.de/panorama/masern-impfpflicht-in-kitas-ab-maerz-was-passiert-mit-impfverweigerern-a-f82bca9d-9441-405d-b174-f6a9e365817f (abgerufen am 26.02.2020)
  • Kinderärzte im Netz: Masern:
    https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/masern/auswirkungen/(abgerufen am 26.02.2020)
  • Bild: Der kleine Junge bekommt eine Impfung im Ärztebüro. Microgen, Shutterstock
Veröffentlicht von Sibylle Grenz

Als Mutter eines quirligen Kleinkindes schreibt Sibylle leidenschaftlich gern über Erziehungsthemen, aber auch Themen aus der Schwangerschaft. Gemeinsam mit unserem Hebammen- und Pädagoginnen-Team arbeitet sie Fragen der babelli-Community auf und beantwortet sie fundiert und praxisnah.

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