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Kinderfreibetrag – was ist das?

Laptop mit Paragrafenzeichen und dem Wort Kinderfreibetrag auf dem Bildschirm
Ist der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld? / Bild © MQ-Illustrations, Adobe Stock

Neben dem Kindergeld ist immer auch mal wieder vom Kinderfreibetrag die Rede. Aber wo gibt es den und können ihn alle Eltern bekommen? Die Antworten folgen nun.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kinderfreibetrag kann die Einkommensteuer verringern.
  • Es gibt ihn pro Kind.
  • Es gibt entweder Kindergeld oder den Freibetrag, nicht beides.
  • Das Finanzamt prüft, was für dich günstiger ist, Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
  • Der Freibetrag muss nicht beantragt werden, du musst jedoch eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist ein Steuervorteil nur für Eltern. 

Wichtig: Im Gegensatz zum Kindergeld wird er nicht ausgezahlt. Es gibt auch nicht beides parallel, sondern am Ende das, was günstiger für euch ist (siehe unten „Günstigerprüfung“). 

Genau genommen, besteht der Kinderfreibetrag aus mehreren Freibeträgen. Das heißt, wenn jemand den Begriff verwendet, ist meist der Kinderfreibetrag (KFB) plus der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) gemeint.

Wer bekommt den Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag steht erst einmal jedem Elternteil zur Hälfte zu (Sonderfall weiter unten). Dabei ist es egal, ob es dein leibliches, ein adoptiertes oder ein Pflegekind ist. 

Das Pflegekind muss bei euch längerfristig wohnen und zu den leiblichen Eltern darf kein Obhuts- und Pflegeverhältnis mehr bestehen

Nicht egal ist es, wie alt das Kind ist. In der Regel besteht mindestens bis zum 18. Geburtstag und oft noch bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld – also auch auf den Kinderfreibetrag, wenn er denn günstiger ist. Hat euer Kind eine Behinderung, auch über den 25. Geburtstag hinaus. 

Allerdings ist der Kinderfreibetrag nicht für alle Eltern günstiger. Bei einer Zusammenveranlagung (nur für verheiratete Paare, eingetragene Lebenspartner) ist das ab einem Einkommen von ca. 80.000 Euro der Fall.  Für die Einzelveranlagung von Ehegatten, unverheiratete Elternteile oder für Alleinerziehende ab ca. 40.000 Euro. 

Einkommen ist in diesem Fall die Summe der Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten minus Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung (gem. §2 Absatz 4 Einkommensteuergesetz).

Sonderfall Scheidung, Trennung und Unterhalt beim Kinderfreibetrag

Wenn Eltern sich trennen, stellt sich die Frage, wer den Kinderfreibetrag nutzen kann. Grundsätzlich darf jeder Elternteil weiterhin seine Hälfte in Anspruch nehmen. Das Kindergeld hingegen wird nur einem Berechtigten ausgezahlt.  

In Ausnahmefällen kann ein Elternteil den Freibetrag auch allein beanspruchen. Allerdings nur, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt, mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig, gestorben ist oder nur beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Beispielsweise, weil sein oder ihr Wohnsitz nicht in Deutschland liegt. Der Antrag dafür ist in der Anlage Kind der Einkommensteuererklärung enthalten.  

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag orientiert sich am Existenzminimum eines Kindes. Es gibt ihn je Kind, für welches auch Anspruch auf Kindergeld besteht.

Insgesamt sind es 9.312 Euro. Das setzt sich zusammen aus  

  • 6.384 Euro Kinderfreibetrag (KFB) und
  • 2.928 Euro Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA).

Dies sind die doppelten Beträge, jedem Elternteil steht jeweils die Hälfte zu – also 4.656 Euro. 

Die Bundesregierung plant, den Teil des Kinderfreibetrags um 114 Euro rückwirkend zum 1.1.2024 anzuheben. Insgesamt kämen Eltern jeweils auf 4.770 Euro.

Ganzer oder halber Kinderfreibetrag für Alleinerziehende?

Alleinerziehende bekommen in der Regel den halben Kinderfreibetrag. Wenn der andere Elternteil keinen oder weniger als 75 Prozent Unterhalt zahlt (siehe Sonderfall oben), hast du als alleinerziehender Elternteil Anspruch auf den gesamten Kinderfreibetrag

Wo beantrage ich den Kinderfreibetrag?

Du musst du den Freibetrag nicht beantragen wie beispielsweise das Kindergeld. Wenn du eine Einkommenssteuererklärung abgibst und die Anlage Kind in der ausfüllst, hast du deinen Teil erledigt. Die sogenannte Günstigerprüfung macht das Finanzamt bei der Bearbeitung der Steuererklärung automatisch. 

Was ist die Günstigerprüfung?

Bei der Günstigerprüfung schaut sich das Finanzamt an, ob das Kindergeld für dich günstiger ist oder der Kinderfreibetrag. Günstiger meint in diesem Fall, womit deine Steuerbelastung am geringsten ist. Wenn du die Anlage Kind ausgefüllt hast, passiert das automatisch. 

Bedeutet andersherum: Wenn der Kinderfreibetrag für dich günstiger wäre, du aber keine Einkommenssteuererklärung abgibst, bleibt das Geld beim Staat.

Beispiel für Günstigerprüfung

Marcus und Tanja haben ein zu versteuerndes Einkommen ohne Kinderfreibetrag in Höhe von 96.500 Euro. Darauf entfallen 20.566 Euro Einkommensteuer. Für ihren Sohn, Nino bekamen sie 3.000 Euro Kindergeld (12x 250 Euro).

Nun nimmt das Finanzamt die Günstigerprüfung vor:

96.500 Euro zu versteuerndes Einkommen
– 6.384 Euro Kinderfreibetrag
– 2.928 Euro Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf= 87.188 Euro zu versteuerndes Einkommen (neu)

20.566 Euro Einkommensteuer VOR Kinderfreibetrag
– 17.358 Euro Einkommensteuer nach Kinderfreibetrag
= 3.208 Euro Differenz

Die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag ist mit 3.208 Euro in diesem Fall höher als das Kindergeld (3.000 Euro). Der Kinderfreibetrag ist also günstiger für die Familie.

Was passiert mit dem Kindergeld, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist?

Wenn sich der Kinderfreibetrag für dich mehr lohnt, verrechnet das Finanzamt beides direkt im Einkommensteuerbescheid. Keine Sorge, du musst der Familienkasse das Kindergeld nicht wieder zurückzahlen (Ausnahme: Der Anspruch auf Kindergeld entfällt). 

Wirkt sich der Kinderfreibetrag auf das Gehalt aus?

Wenn du erwartest, durch den Kinderfreibetrag mehr Gehalt monatlich auf dein Konto zu bekommen, ist das leider ein Irrtum. Die Höhe der Lohnsteuer bleibt gleich. Nur beim Solidaritätszuschlag und wenn du kirchensteuerpflichtig bist, zahlst du durch den Kinderfreibetrag monatlich etwas weniger. 

Je nach Wahl der Steuerklasse werden bei einem Kind beispielsweise eine 1,0 (Steuerklasse 2 oder 3) oder 0,5 (Steuerklasse 1 oder 4) als Kinderfreibetrag bei ELStAM hinterlegt. Das ist das Portal, woher sich Arbeitgeber die Informationen für die Gehaltsabrechnung ziehen. 

Fazit

Außer der Anlage Kind gibt es für Eltern nichts zu tun, um den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. In den allermeisten Fällen verbleibt es beim Kindergeld. Da alles automatisch geschieht, gibt es, an dieser Stelle zumindest, endlich einmal nichts, worum Eltern sich sorgen müssen. 

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Quellen

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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