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Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung: Zuschüsse von Krankenkasse und Bund

Übernahme der Kosten bei Kinderwunschbehandlung

Kann ich mir eine Kinderwunschbehandlung überhaupt leisten? Viele Paare zögern vor dem Gang in die Kinderwunschpraxis, weil sie die horrenden Kosten fürchten. Die gute Nachricht: Die Krankenkassen unterstützen die Behandlung zu mindestens 50 Prozent. Welche Voraussetzungen dafür gelten und welche staatliche Förderung es zusätzlich gibt, erfährst du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für eine künstliche Befruchtung werden zu mindestens 50 Prozent von den Krankenkassen übernommen. Manchmal übernehmen sie sie auch komplett.
  • Dafür gibt es jedoch Voraussetzungen, unter anderem einen Trauschein und das Alter des Paares (Mutter < 40 Jahre, Vater < 50 Jahre).
  • Bund und Länder fördern unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls und beteiligen sich pro Behandlungszyklus mit bis zu 25 Prozent am Eigenanteil des Paares.
  • Kosten für eine Kinderwunschbehandlung sind unter Umständen auch von der Steuer absetzbar.

Kosten für Kinderwunschbehandlung: Diese Hilfen gibt es

In einem der über 150 Kinderwunschzentren in Deutschland kann ungewollt kinderlosen Paaren oft doch noch zum Wunschkind verholfen werden. Problem dabei: Eine künstliche Befruchtung ist nicht gerade günstig. Die Kosten können sich je nach Behandlungsmethode und -zyklen gut und gerne im fünfstelligen Bereich bewegen. Genaueres erfährst du in unserer Übersicht: Künstliche Befruchtung: Kosten, Chancen & Risiken.

Natürlich kann nicht jedes Paar sich diesen Luxus allein leisten. Aber das müssen sie zum Glück auch nicht. Den allermeisten Paaren finanziert die Krankenkasse die Kinderwunschbehandlung zu mindestens 50 Prozent. Inzwischen übernehmen einige Kassen sogar bis zu 100 Prozent der Kosten. Zusätzlich dazu fördert unter bestimmten Voraussetzungen auch der Staat die Kinderwunschbehandlung mit speziellen Zuschüssen.

Künstliche Befruchtung: Was die Krankenkasse übernimmt 

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen, gesetzlich oder privat, die Kosten für die Ursachenforschung der Unfruchtbarkeit sowie Beratungsgespräche.

Gesetzliche Krankenkassen

Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen mindestens 50 Prozent der Kosten folgender Behandlungen:

  • 8 Inseminationen (IUI) ohne hormonelle Vorbehandlung der Frau
  • 3 Inseminationen (IUI) mit hormoneller Vorbehandlung der Frau
  • 3 IVF-Zyklen
  • 3 ICSI-Zyklen

Von der finanziellen Förderung ausgeschlossen sind die Aufbereitung, Einlagerung und die Lagerkosten der männlichen Samenzellen nach einer Hodenbiopsie (TESE / MESA).

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Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Das Paar ist heterosexuell.
  • Das Paar ist verheiratet.
  • Die Frau ist zwischen 25 und 40 Jahre alt.
  • Der Mann ist zwischen 25 und 50 Jahre alt.
  • Es gibt einen medizinischen Grund für die Behandlung.
  • Es gibt eine attestierte Erfolgsaussicht der Behandlung.
  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzelle des Paar verwendet.
  • Es gab vor der Behandlung eine medizinische oder psychosoziale Beratung des Paares.
  • Es gibt einen durch die Krankenkasse genehmigten Kosten- und Behandlungsplan.

Der Krankenkassenvergleich 2022 der Stiftung Warentest zeigt, dass mehr als die Hälfte der 69 getesteten Versicherer sogar mehr als 50 Prozent der Behandlungskosten übernehmen. In welchem Umfang sich deine Krankenkasse an den Kosten beteiligt, erfragst du am besten direkt bei deinem Versicherer. Eventuell lohnt sich für euch ein Kassenwechsel, wobei hier natürlich mehr Positionen berücksichtigt werden sollten, als nur die Zuschüsse für eine Kinderwunschbehandlung.

Private Krankenkassen

Wie viel die private Kasse übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Wenn ein konkreter ärztlicher Befund für den eigenen Versicherten vorliegt, der eine künstliche Befruchtung als einzige Chance auf Nachkommen vorsieht, so werden bis zu 100 Prozent von den privaten Kassen übernommen. Bestehen bestimmte Erfolgsaussichten der Behandlung – konkret eine 15-prozentige Wahrscheinlichkeit auf eine Schwangerschaft – übernehmen die Kassen in der Regel die volle Höhe der Kosten. Außerdem muss das Paar nicht verheiratet sein, um die finanzielle Unterstützung ihrer Kasse zu erhalten.

Staatliche Förderung bei künstlicher Befruchtung

Finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung gibt es auch vom Bund und den Ländern, allerdings nur gekoppelt. Das heißt: Der Bund gewährt nur eine Förderung, wenn das Bundesland, in dem das Paar lebt, sich ebenfalls an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligt. Grundlage dafür ist die Bundesrichtlinie „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“, die seit 2012 verheirateten und seit 2016 auch unverheirateten Paaren finanzielle Hilfen bereitstellt. Ob dein Bundesland ein Förderprogramm hat, kannst du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen. 

Hast du Glück und du lebst in einem der fördernden Bundesländer, werden laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) folgende Kosten getragen:

  • Verheiratete Paare: für die ersten 4 Behandlungen bis zu 25 Prozent des ihnen nach Abrechnung mit der Krankenversicherung verbleibenden Eigenanteils
  • Unverheiratete Paare: für die ersten 3 Behandlungen bis zu 12,5 Prozent, für die 4. Behandlung bis zu 25 Prozent des ihnen verbleibenden Selbstkostenanteils

Die Voraussetzungen dafür lauten:

  • Das Paar ist heterosexuell.
  • Das Paar ist miteinander verheiratet oder lebt in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
  • Das Paar hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Das Paar nutzt eine Reproduktionseinrichtung in Deutschland.
  • Es liegt eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit vor.
  • Es liegt eine ärztliche Feststellung der hinreichenden Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung vor.
  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Partner verwendet.
  • Es gab eine vorherige medizinische und psychosoziale Beratung bei einem nicht die Behandlung durchführenden Arzt.
  • Die Frau ist zwischen 25 und 40 Jahre alt.
  • Der Mann ist zwischen 25 und 50 Jahre alt.

Je nach Bundesland kann es hier Abweichungen geben.

Antrag von Länderzuschüssen

Zuschüsse vom Bundesland müssen für jeden Behandlungszyklus neu beantragt werden. Dafür braucht es:

  • Meldebescheinigung und/oder Kopie der Personalausweise
  • Behandlungsplan
  • Kostenaufstellung
  • ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit udn Erfolgsaussichten der Maßnahme
  • Bescheid der Krankenkasse über die Kostenerstattung
  • Heiratsurkunde oder Bestätigung des Arztes, dass das Paar in einer eheähnlichen Partnerschaft lebt

Die Antragsstellung kann in der Regel online erledigt werden.

Ob und wie viel Förderung ihr von Bund und Land erwarten könnt, könnt ihr mit dem Förder-Check des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berechnen lassen.

Homosexuelle Paare haben in Sachen finanzieller Förderung bei Kinderwunschbehandlung bisher das Nachsehen. Nur wenige Bundesländer unterstützen lesbische Paare bei Unfruchtbarkeit. Mehr dazu erfährst du beim Lesben- und Schwulenverband e.V.

Kinderwunschbehandlung von der Steuer absetzen

Eine wichtige Information in Sachen Finanzierung der Kinderwunschbehandlung: Unter Umständen ist eine künstliche Befruchtung von der Steuer absetzbar. Sie kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Krankenkasse nicht zahlt. Auch wenn die Krankenkasse einen Teil übernimmt, kann der verbleibende Teil steuerlich abgesetzt werden. Wenn der Mann unfruchtbar ist oder es sich um ein lesbisches Paar handelt, kann sogar eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen steuerlich geltend gemacht werden.

Mehr zum Thema

Hast du noch Fragen zur Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung? Schreib sie uns gern in einem Kommentar.

Quellen

Veröffentlicht von Carolin Severin

Carolin ist Mama einer Tochter im Kindergartenalter und leidenschaftliche Familien-Redakteurin. Sie beschäftigt sich schon seit 10 Jahren hauptberuflich mit allem, was (werdende) Eltern interessiert. Bei Babelli versorgt sie euch mit Informationen und News rund ums Thema Schwangerschaft. Dabei ist es ihr besonders wichtig, komplexe medizinische Themen verständlich und sensibel aufzubereiten und dabei möglichst Sorgen und Ängste zu nehmen. Dafür arbeitet sie eng mit unserer Expertin Hebamme Emely Hoppe zusammen.

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