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Das ändert sich für Familien im Juni 2023

Aenderungen im Juni die Familien betreffen - Das ändert sich für Familien im Juni 2023
Inflationsausgleich, Kulturzuschüsse und günstige Kredite für Wohneigentum machen den Juni noch sonniger. / Bild © JenkoAtaman, Adobe Stock

Jeden Monat gibt es gesetzliche Neuerungen, die finanzielle Erleichterung schaffen oder Spaß machen. Wir haben die Neuerungen ab 1. Juni für euch:

Wohneigentum für Familien wird gefördert

Tschüss Baukindergeld! Ab 1. Juni können Familien statt des in 2022 ausgelaufenen Baukindergeldes jetzt die sogenannten WEF-Förderkredite beantragen. Mit dem Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)wird ein Neustart der Wohneigentumsförderung gemacht. Zinsgünstige Kredite sollen Familien mit einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro ermöglichen, im Eigenheim zu leben. Dabei werden plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind angerechnet. 350 Millionen Euro stehen pro Jahr bereit. Aber anders als beim Baukindergeld soll das Wohneigentum für Familien (WEF) nicht für den Kauf gebrauchter Immobilien gelten. Es werden energetische Neubauten gefördert.

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KulturPass für 18-Jährige

Im Juni können alle, die 18 Jahre alt werden, den KulturPass beantragen. Damit gibt es ein Budget von 200 Euro, das für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles mehr eingesetzt werden kann. Der KulturPass ist eine Initiative des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Bundesfinanzminister Christian Lindner. Junge Menschen sollen so für Kultur vor Ort begeistert werden und gleichzeitig wird die Kulturbranche unterstützt. Wie ihr an den Pass kommt, erfahrt ihr hier.

Kollektiver Verbraucherschutz: Neue EU-Verbandsklage Möglichkeiten

Mit dieser neuen Art der Sammelklage können Verbraucherverbände direkt Schadensersatz oder Rückzahlungsansprüche geltend machen, ohne noch einmal vor Gericht ziehen zu müssen. Das war früher anders. So können unzulässige Preiserhöhungen oder falsch erhobenen Sparzinsen ab 25. Juni leichter eingeklagt werden als Verband. Die mit dem Regierungsentwurf umzusetzende EU-Verbandsklage-Richtlinie muss in allen Mitgliedsstaaten spätestens ab dem 25.06.2023 angewendet werden, heißt es bei haufe.de.

Letzte Chance auf die Energiepauschale

Alle Rentner, die bislang keine 300 Euro Energiepauschale erhalten haben, sollten jetzt handeln. Bis Ende Juni kann der Antrag auf nachträgliche Zahlung nämlich nur noch gestellt werden. Dieser muss bis spätestens 30. Juni bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum eingehen.

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld endet

Die Regelung, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, läuft zum 30. Juni aus. Die Bundesregierung hat diese zum Jahresbeginn verlängert, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren und Planungssicherheit für Unternehmen zu bieten.

Mehr Geld im Öffentlichen Dienst

Über eine Sonderzahlung von 1.240 Euro als Inflationsausgleich können sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst freuen. Diese Zahlung ist ein Teil der Vereinbarungen, die in den Tarifverhandlungen beschlossen wurden. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.

Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Es folgen weitere Zahlungen in den kommenden Monaten.

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Streiktag der Apotheken am 14. Juni

Wer regelmäßig und dringend Medikamente braucht, sollte diesen Tag im Hinterkopf haben. Denn für den 14. Juni ist ein bundesweiter Streiktag angekündigt. Die Arzneimittelversorgung geht dann nur über die Notdienstapotheken. Also am besten vorher mit allem Nötigen eindecken.

Quellen

Veröffentlicht von Nina Gaglio

Nina ist Mama eines Grundschulkindes und seit 25 Jahren leidenschaftliche Reporterin und Redakteurin. Angefangen hat alles beim Fernsehen, wo Nina neben ihrem Germanistik, Anglistik und Medienwissenschaften Studium erste Erfahrungen sammeln konnte und dann 12 Jahre blieb. Danach kam viel PR und der Onlinejournalismus dazu. Familien- und Kinderthemen und die Arbeit mit Experten aus diesen Bereichen gehörte auch zum Redaktionsalltag. Und so war es nur logisch, dass Nina nach dem Mutterwerden auch für Parenting-Magazine schrieb.

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