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Neuregelung: Anspruch auf Mutterschutz auch nach Fehlgeburt ab der 13. SSW

Trauerkerze neben einem Ultraschallbild
Künftig werden auch Frauen, die ab der 13. SSW eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz haben. / Bild © FotoHelin, Adobe Stock

Ende Januar einigte sich die Regierung auf eine Ausweitung des Mutterschutzes. Zukünftig sollen auch Frauen einen Anspruch auf eine besondere Schutzfrist haben, die nach der vollendeten 12. SSW eine Fehlgeburt erleiden.

3. Februar 2025 – Eine Neuregelung, die längst überfällig war! Die Regierenden der Ampel-Koalition einigten sich kurz vor den Neuwahlen noch auf eine gestaffelte Ausweitung des Mutterschutzes. Der Beschluss muss am 14. Februar 2025 noch vom Bundesrat abgesegnet werden, wobei hier mit Zustimmung gerechnet werden darf. Ab dem 1. Juni 2025 könnte das neue Gesetz in Kraft treten.

Der Mutterschutz wird ausgeweitet

Bisher gilt der Mutterschutz nur für Frauen ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt. Frauen, die ihr Kind vor der 24. SSW verlieren, haben aktuell keinen Anspruch auf eine solche Schutzfrist. Sie müssen sich krankschreiben lassen, um Zeit und Raum zu haben, den Verlust seelisch und körperlich zu verarbeiten. Das soll der neue Gesetzesentwurf ändern. 

Er sieht vor, dass Frauen, die ihr Kind nach der 12. SSW verlieren, zukünftig Anspruch auf einen gestaffelten Mutterschutz haben. 

Dieser soll ihnen als „Regenerationszeit“ dienen, „die der körperlichen und seelischen Belastung Rechnung trage“, so SPD-Abgeordnete Sarah Lahrkamp gegenüber der Süddeutschen Zeitung. In welchem Umfang die Betroffenen Anspruch auf eine Schutzfrist haben werden, ist bislang nicht bekannt.

Außerdem soll die Inanspruchnahme des Mutterschutzes auf Freiwilligkeit beruhen. So sollen Frauen, die die Schwangerschaft und deren Verlust nicht vor dem Arbeitgeber und/oder dem Kollegium kundtun wollen, weiterhin die Möglichkeit haben, sich bei Bedarf „nur“ krankschreiben zu lassen.

Klaus Doubek, Präsident des Berufsverband der Frauenärzte begrüßt die Neuregelung und das Signal, das von diesem ausgeht. Aber er betont auch: „Wichtig bleibt der Erhalt der Freiheit von Frauen, selbstbe­stimmt und nach individuellem Empfinden über ihre Erholungszeit entscheiden können.“ Das gelte weiterhin auch für Frauen, die einen Schwangerschaftsverlust vor der 13. SSW verkraften müssen.

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Hintergrund: Jährlich kommt es in etwa 6.000 Fällen zu einer Fehl- oder Stillgeburt zwischen der 13. SSW und 24. SSW. Deutlich häufiger ist ein Schwangerschaftsverlust im 1. Trimester (schätzungsweise 84.000 Fälle pro Jahr). Diesen Frauen stehen auch mit der Neuregelung keine besonderen Schutzfristen zu.

Quellen

8a9e5c07d72a4f939eb04aba93c52f9e - Neuregelung: Anspruch auf Mutterschutz auch nach Fehlgeburt ab der 13. SSW
Veröffentlicht von Carolin Severin

Carolin ist zweifache Mama und leidenschaftliche Familien-Redakteurin. Sie beschäftigt sich schon seit über 10 Jahren hauptberuflich mit allem, was (werdende) Eltern interessiert. Bei Babelli versorgt sie euch mit Informationen und News rund ums Thema Schwangerschaft. Dabei ist es ihr besonders wichtig, komplexe medizinische Themen verständlich und sensibel aufzubereiten und dabei möglichst Sorgen und Ängste zu nehmen. Dafür arbeitet sie eng mit unserer Expertin Hebamme Emely Hoppe zusammen.