Ende Januar einigte sich die Regierung auf eine Ausweitung des Mutterschutzes. Zukünftig sollen auch Frauen einen Anspruch auf eine besondere Schutzfrist haben, die nach der vollendeten 12. SSW eine Fehlgeburt erleiden.
Eine Neuregelung, die längst überfällig war! Die Regierenden der Ampel-Koalition einigten sich kurz vor den Neuwahlen noch auf eine gestaffelte Ausweitung des Mutterschutzes. Am 1. Juni 2025 trat das neue Gesetz in Kraft.
Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburt
Zuvor galt der Mutterschutz nur für Frauen ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt. Frauen, die ihr Kind vor der 24. SSW verlieren, hatten bisher keinen Anspruch auf eine solche Schutzfrist. Sie mussten sich krankschreiben lassen, um Zeit und Raum zu haben, den Verlust seelisch und körperlich zu verarbeiten. Das ändert sich durch das neue Gesetz.
Nun haben auch Frauen, die ihr Kind nach der 12. SSW verlieren, Anspruch auf einen gestaffelten Mutterschutz.
Dieser soll ihnen als „Regenerationszeit“ dienen, „die der körperlichen und seelischen Belastung Rechnung trage“, so SPD-Abgeordnete Sarah Lahrkamp gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
Die Schutzfristen richten sich nach dem Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlustes:
- ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
- ab der 17. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
- ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz
Die Inanspruchnahme des Mutterschutzes beruht auf Freiwilligkeit. So haben Frauen, die die Schwangerschaft und deren Verlust nicht vor dem Arbeitgeber und/oder dem Kollegium kundtun wollen, weiterhin die Möglichkeit, sich bei Bedarf „nur“ krankschreiben zu lassen.
Hintergrund: Jährlich kommt es in etwa 6.000 Fällen zu einer Fehl- oder Stillgeburt zwischen der 13. SSW und 24. SSW. Deutlich häufiger ist ein Schwangerschaftsverlust im 1. Trimester (schätzungsweise 84.000 Fälle pro Jahr). Diesen Frauen stehen auch mit der Neuregelung keine besonderen Schutzfristen zu.
Quellen
- Der Bundestag: Ja zur Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach Fehlgeburt. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-mutterschutz-1042022 (abgerufen am 03.02.2025)
- Süddeutsche Zeitung: Mutterschutz gilt künftig auch bei Fehlgeburten. https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesetzesaenderungen-frauen-hausaerzte-bundeswehreinsaetze-wahl-li.3193161 (abgerufen am 03.02.2025)
- Ärzteblatt: Bundestag stärkt Mutterschutz bei Fehlgeburten. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/157286/Bundestag-staerkt-Mutterschutz-bei-Fehlgeburten (abgerufen am 03.02.2025)
- Bundesministerium für Bildung, Senioren, Frauen und Jungend: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/gestaffelter-mutterschutz-bei-fehlgeburten-in-kraft-getreten-265316 (abgerufen am 17.10.2025)













