Seit Januar 2026 gilt eine wichtige Neuerung in der Kindergesundheit: Die zahnärztliche Früherkennung ist ab sofort fester Bestandteil des Gelben Hefts.
Ein neues Kapitel für das gelbe U-Heft
Das gelbe U-Heft gilt als zentrales Instrument der medizinischen Vorsorge. Seit Januar 2026 ist darin nun ein weiterer Bereich fest verankert, der im Familienalltag häufig erst später die nötige Aufmerksamkeit erhält: die Zahngesundheit.
Ab sofort werden die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert.
Die Neuregelung soll dazu beitragen, Zahnvorsorge genauso früh und selbstverständlich in den Präventionsalltag zu integrieren, wie die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Denn während diese mit 95 Prozent nahezu flächendeckend wahrgenommen werden, liegt die Teilnahme an zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen nur zwischen etwa 11 und 56 Prozent. Besonders die Untersuchungen für Kinder unter drei Jahren werden selten in Anspruch genommen. Dabei ist diese Phase für die Entwicklung gesunder Zähne von besonderer Bedeutung.
Z1 bis Z6: Diese Zahntermine stehen bis zum 6. Geburtstag an
Mit der aktuellen Änderung sollen diese Vorsorgelücken geschlossen werden. Die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen werden jetzt einheitlich als Z1 bis Z6 bezeichnet und sind klaren Altersintervallen vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zugeordnet:
- Z1 – 6. bis 9. Lebensmonat
- Z2 – 10. bis 20. Lebensmonat
- Z3 – 21. bis 33. Lebensmonat
- Z4 – 34. bis 48. Lebensmonat
- Z5 – 49. bis 60. Lebensmonat
- Z6 – 61. bis 72. Lebensmonat
Die Inhalte der Untersuchungen bleiben unverändert. Neu ist jedoch die verpflichtende Dokumentation im U-Heft. Eltern finden dort Informationen zu den jeweiligen Untersuchungen, Platz für Eintragungen sowie Übersichten zum Zahndurchbruch. Die zahnärztlichen Termine werden gemeinsam mit den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dargestellt, was die Übersicht verbessern soll.
Gut zu wissen: Eltern von Kindern, die vor dem 1. Januar 2026 geboren wurden, aber noch in die oben genannten Vorsorgezeiträume fallen, erhalten ergänzende Einlegeblätter für ihr vorhandenes U-Heft.
Bessere Abstimmung zwischen Kinder- und Zahnärzten
Ein weiterer Aspekt der Neuregelung ist die stärkere Abstimmung zwischen Kinderärzten und Zahnärzten. Durch die gemeinsame Dokumentation können Hinweise auf ausstehende Untersuchungen leichter erkannt und Vorsorgeempfehlungen besser aufeinander abgestimmt werden.
Fazit
Mit der Aufnahme der zahnärztlichen Früherkennung in das Gelbe Heft ist die Zahngesundheit von Kindern nun fester Bestandteil der allgemeinen Vorsorge. Die Maßnahme soll dazu beitragen, bestehende Präventionsangebote besser zu nutzen und frühzeitig auf eine gesunde Entwicklung von Zähnen und Mund zu achten.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“. https://www.kzbv.de/zahnaerzte/rund-um-die-praxis/fruehkindliche-karies-vermeiden/ (abgerufen am 09.01.2026)
- PKV Institut: Gelbes Vorsorgeheft: Neue Ausfüllvorgaben ab 01.01.2026. https://www.pkv-institut.de/magazin/artikel/gelbes-vorsorgeheft-neue-ausfuellvorgaben-ab-01012026 (abgerufen am 09.01.2026)













