Sowohl Elternpaare als auch Alleinerziehende können länger Elterngeld bekommen, wenn sie sich für die Partnermonate entscheiden. Welche Voraussetzungen es gibt und wie du die Partnermonate beantragen kannst, erfährst du jetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit den Partnermonaten kannst du zwei weitere Lebensmonate mit Elterngeld erhalten.
- Mindestens ein Elternteil muss hierfür nach der Geburt weniger Einkommen haben.
- Wann du die Partnermonate nehmen kannst, hängt u.a. von deiner Wahl der Bezugsform (Basiselterngeld, Elterngeld Plus) ab und auch, ob es sich beispielsweise um eine Mehrlingsgeburt oder vorzeitige Geburt (umgangssprachlich Frühgeburt) handelt.
- Auch Alleinerziehende können die Partnermonate in Anspruch nehmen.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024
Was sind die Partnermonate beim Elterngeld?
Partnermonate sind zwei weitere Monate mit (Basis-)Elterngeld. Elternpaare und Alleinerziehende können sie nutzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Partnermonate
Mindestens ein Elternteil muss wenigstens in zwei Monaten nach der Geburt weniger verdienen als vorher. Oftmals ist dies bereits durch die Monate mit Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt. Wenn du alleinerziehend bist, musst du die Voraussetzung allein erfüllen.
Wann kann ich die Partnermonate nehmen?
Es kommt darauf an. Grundsätzlich kannst du frei wählen, wann du die Partnermonate nimmst. Allerdings ist für Geburten seit dem 1. April 2024 nur noch ein gemeinsamer Monat mit Basiselterngeld im ersten Lebensjahr erlaubt. Eine längere, gemeinsame Elternzeit ist hingegen möglich!
Wenn du also mehr als einen Partnermonat mit Basiselterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten nehmen möchtest, muss der andere Elternteil:
- seinen Bezug pausieren ODER
- in das Elterngeld Plus wechseln.
Achtung: Während die Mutter das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht, kann sie selbst nicht in das Elterngeld Plus wechseln oder aber den Bezug unterbrechen. Natürlich kann der andere Elternteil in dieser Zeit das Elterngeld Plus wählen. Wie die Aufteilung aussehen kann, dazu weiter unten mehr.
Keine Regel ohne Ausnahmen!
Unter bestimmten Umständen braucht die vorgenannte Regelung nicht angewendet werden. D.h. im ersten Lebensjahr kann auch mehr als nur ein Partnermonat mit Basiselterngeld genommen werden, wenn:
- es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt
- das Kind nach dem 1. April 2024, jedoch mindestens 6 Wochen VOR dem errechneten Termin geboren wurde
- eine ärztlich festgestellte Behinderung beim Neugeborenen festgestellt wird (gem. §2 Abs. 1 S. 1 SGB IX)
- das Geschwisterkind eine Behinderung hat UND die Voraussetzungen erfüllt, sodass Kind 2 den Geschwisterbonus bekommt
Wie hoch ist das Elterngeld in den Partnermonaten?
Über die Höhe deines Elterngeldes entscheidet dein Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt.
Dann hängt es weiterhin davon ab, für welche Bezugsform du dich entscheidest und ob du ggf. Teilzeiteinkommen in dieser Zeit haben wirst. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
Partnermonate für:
- zwei Lebensmonate mit Basiselterngeld (Beispiel 1)
- vier Lebensmonate mit Elterngeld Plus (Beispiel 2)
ODER
- drei Lebensmonate mit Basiselterngeld und Elterngeld Plus (Beispiel 3)
Mindestens gibt es 300 Euro beim Basiselterngeld, beim Elterngeld Plus sind es 150 Euro. Dein genaues Elterngeld kannst du mit unserem Elterngeldrechner ausrechnen.
Achtung, Partnermonate und Partnerschaftsbonus sind nicht das Gleiche. Während der Partnermonate kannst du arbeiten, musst es aber nicht. Beim Partnerschaftsbonus hingegen ist es eine der Voraussetzungen, zwischen 24 und 32 Wochenstunden zu arbeiten.
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Wie beantragt man die Partnermonate beim Elterngeld?
Du musst ganz regulär einen Elterngeldantrag ausfüllen und bei der Elterngeldstelle einreichen. Im Antrag trägst du die Monate ein, in denen du die Partnermonate nehmen möchtest. Wichtig: Du musst mindestens zwei Monate nehmen, um überhaupt Elterngeld zu bekommen (Regelung für das erste Lebensjahr beachten!).
Partnermonate bei Selbstständigkeit
Auch als Selbstständiger kannst du Partnermonate in Anspruch nehmen. Es ist jedoch wichtig, dass du die maximale Stundenzahl (32 Wochenstunden) in dieser Zeit nicht überschreitest. Tipp: Führe am besten Stundenlisten, falls du deine Arbeitszeit nachweisen musst.
Wenn du während der Partnermonate Gewinn erzielst, solltest du das Elterngeld Plus wählen. Hier fällt eine Kürzung milder aus, als im Basiselterngeldgeld.
Quellen
- Gesetze im Internet: §4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html (abgerufen 24.06.2024) - Familienportal: Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen–124728 (abgerufen 24.06.2024)