Braunschweig, Juli 2025 – Die Soziologin, Mütter-Coachin und Autorin Christina Mundlos hat eine dringende Petition mit dem Titel „Gewaltschutz im Familiengericht JETZT“ gestartet. Hintergrund ist eine erschütternde Situation, die sie täglich in ihrer Beratung erlebe.
Mütter und Kinder, die häusliche oder sexuelle Gewalt erfahren haben, würden von manchen deutschen Familiengerichten laut Mundlos häufig nicht geschützt – im Gegenteil.
„Für Mütter gilt: Wer Schutz fordert, wird bestraft. Für Kinder gilt: Reden sie oder ihre Mütter über die Gewalt oder den sexuellen Missbrauch, werden sie häufig komplett in die Obhut des Täters übergeben“
Christina Mundlos in der Petitionsschrift „Gewaltschutz im Familiengericht JETZT“
In Sorge- und Umgangsverfahren werde geltendes Recht öfter ignoriert, wie sie mit ihrem Instagram-Post deutlich macht, an dem sich auch der bekannte Kinderarzt Dr. Herbert Renz-Polster beteiligt.
Er sammelt schon seit Jahren Berichte von verzweifelten Müttern, die mit der Bitte um Hilfe an ihn herantreten, weil ihre Kinder wegen angeblich zu enger Bindung oder anderen unbegründeten und längst wissenschaftlich widerlegten Vorwürfen weggenommen wurden.
Eklatante Rechtsverstöße: Deutschland bricht Istanbul-Konvention
Seit 2018 ist die sogenannte Istanbul-Konvention in Deutschland geltendes Recht. Sie verpflichtet alle staatlichen Stellen, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu verhindern, Täter zu verfolgen und Betroffene wirksam zu schützen – auch und gerade im Familiengericht. Mit Artikel 31 besagt sie in Mundlos’ Worten außerdem, dass „Gewaltschutz Priorität hat vor Umgangs- und Sorgerechtsansprüchen des gewalttätigen Elternteils“.
Doch laut Mundlos werde diese Verpflichtung in Deutschland teilweise systematisch verletzt.
Internationale Kritik blieb nicht aus: Sowohl das GREVIO-Komitee als auch die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem kritisierten die Missstände scharf. Letzte schrieb: „Berichte aus […] Deutschland […] melden Fälle, in denen Kinder vom Hauptbetreuer entfernt und gezwungen wurden, beim Täter-Elternteil zu wohnen, dem sie sich widersetzen.“
Täter werden unterstützt und Gewalt ignoriert
In fast zwei Dritteln aller familiengerichtlichen Sorge- und Umgangsverfahren spielt Gewalt eine Rolle. Trotzdem würden Jugendämter und Gerichte oft die Aussagen von Müttern und Kindern nicht ernst nehmen, berichtet Mundlos.
Ein besonders perfides Mittel sei dabei, sich dabei auf das sogenannte „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) zu berufen – ein längst wissenschaftlich widerlegtes Konstrukt, das ursprünglich vom US-amerikanischen Psychiater Richard Gardner verbreitet wurde.
„Gardner erklärte sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern als natürlich. Mütter, die etwas dagegen hätten, seien das eigentliche Problem und auch schuld daran, wenn Kinder Täter nach (sexuellen) Übergriffen ablehnen. Die Mütter beabsichtigten nur, den Vater vom Kind fernzuhalten und hätten das von Gardner erfundene „Parental-Alienation-Syndrome“ (zu deutsch: Eltern-Kind-Entfremdung). Eine Täter-Opfer-Umkehr par excellence.“
Christina Mundlos
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anwendung solcher Konzepte im November 2023 für unzulässig erklärt, und das OLG Frankfurt entschied 2024, dass gewalttätige Väter kein gemeinsames Sorgerecht erhalten dürfen.
Dennoch seien solche Begriffe laut Mundlos weiterhin gängige Praxis in manchen (nicht allen!) Jugendämtern und Familiengerichten.
Uns ist wichtig, nicht alle Jugendämter pauschal unter Generalverdacht zu stellen. Wie mit Müttern und ihren Kindern umgegangen wird, scheint regional unterschiedlich zu sein. Dennoch ist es wichtig, Missstände öffentlich zu machen, damit ALLE Kinder geschützt werden können.
Ihre Forderungen an die Bundesregierung
Christina Mundlos richtet ihre Petition an Bundesjustizministerin Katarina Hubig und fordert konkrete gesetzliche und strukturelle Reformen, um Gewaltbetroffene endlich deutschlandweit wirksam zu schützen:
Sofortige Anwendung der Istanbul-Konvention
Erweiterte Gewaltdefinition
Verhinderung der Instrumentalisierung von Gerichten durch Täter
Aufarbeitung und Prävention
Details findest du auf der Petitionsseite (Link oben).
Mundlos fordert zudem, dass bereits fehlgelaufene Verfahren neu aufgerollt werden – besonders dann, wenn Kinder gegen ihren Willen zum gewalttätigen Elternteil gegeben wurden.
Eine öffentliche Debatte allein reicht nicht aus
Mit ihrem Buch „Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht“ hat Christina Mundlos das Thema bereits im Frühjahr 2023 bundesweit ins Bewusstsein gerückt. Jüngst veröffentlichte der Deutschlandfunk im April 2025 die investigative Reportage „Die Entfremdungs-Lüge“, die die systematischen Versäumnisse von manchen Familiengerichten und deren Nähe zu rechten Netzwerken dokumentiert.
Trotz wachsender öffentlicher und juristischer Kritik bleibt der Schutz für Betroffene oft aus.
Mundlos fordert daher:
„Schützen Sie Gewaltopfer endlich wirksam! Sorgen Sie dafür, dass die Istanbul-Konvention vollumfänglich umgesetzt wird – und dass Kinder nach einer Trennung der Eltern nicht länger Gewalt und Missbrauch ausgeliefert sind.“
Anke ist Berlinerin und Mutter eines Schulkindes. Als langjährige babelli-Redakteurin, Journalistin und Coachin für Kinder, Jugendliche und Eltern liegen ihr Elternthemen besonders am Herzen.
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