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Wann soll ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

Wann soll ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

Viele Frauen sind unsicher, wann und wie sie ihrem Arbeitgeber die bestehende Schwangerschaft mitteilen sollen. Die Angst vor einer negativen Reaktion des Chefs belastet sie. Wir geben dir Tipps, wie du deinen Arbeitgeber professionell über deine Schwangerschaft informierst und wann der richtige Zeitpunkt dafür ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob und wann du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilst, ist dir überlassen.
  • Aber: Nur wenn dein Arbeitgeber offiziell über die Schwangerschaft informiert wurde, kannst du vom Mutterschutzgesetz profitieren.
  • Informiere deinen Arbeitgeber unbedingt vor deinen Kollegen und Kolleginnen.
  • Du kannst es ihm persönlich, per Telefon oder schriftlich mitteilen.
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?

Tatsächlich gibt es keine Pflicht, den Arbeitgeber über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren. Du musst es ihm also nicht sagen, profitierst aber rechtlich davon, wenn du es doch tust. Die speziellen Arbeitsschutz-Maßnahmen für Schwangere (Mutterschutzgesetz) greifen nämlich erst, wenn du deinem Arbeitgeber offiziell Bescheid gegeben hast, dass du schwanger bist.

Es gibt allerdings auch zwei Ausnahmen, in denen du als schwangere Arbeitnehmerin per Treuepflicht dazu angehalten bist, deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Schwangerschaft zu informieren:

  • Du besetzt eine Schlüsselposition im Unternehmen, die nicht so einfach und nicht kurzfristig zu ersetzen ist.
  • Du arbeitest unter Umständen, die eine Gefahr für dein ungeborenes Kind darstellen, also zum Beispiel im medizinischen Bereich, im Kühlhaus oder am Fließband. In dem Fall muss dein Arbeitgeber frühzeitig spezielle Schutzvorkehrungen für dich und dein Baby treffen können.

Informierst du deinen Arbeitgeber in diesen Fällen nicht oder erst spät, könnten im Zweifel Schadensersatzansprüche gegen dich geltend gemacht werden.

Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem einen Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, ein Verbot von Überstunden und eine Freistellung zur Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen.

Wann sollte ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen?

Es gibt keine zeitlichen Fristen, wann du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen musst. Im Mutterschutzgesetz heißt es konkret:

„Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.“ (MuschG §15 Abs.1)

Es handelt sich hier um eine „Soll“-Formulierung: Sie ist nicht rechtlich bindend, stellt also keine gesetzliche Pflicht dar. Dir dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen, wenn du deinen Arbeitgeber erst zu einem späten Zeitpunkt informierst. In einem Vorstellungsgespräch darfst du die Schwangerschaft verschweigen oder auf die direkte Frage nach einer Schwangerschaft auch lügen.

Grundsätzlich kannst du deinem Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft berichten, sobald du die Bestätigung von deiner Frauenärztin hast. Die meisten Arbeitnehmerinnen warten damit jedoch, bis die ersten 12 Schwangerschaftswochen geschafft sind. Wenn du dich wohler fühlst und das süße Geheimnis noch eine Weile länger für dich behalten möchtest, kannst du deinen Chef oder deine Chefin auch erst später informieren. Es steht dir völlig frei, wann du den Schritt machst. 

Zu bedenken ist jedoch, dass sich dein Arbeitgeber nicht an die Vorgaben im Mutterschutzgesetz halten kann, wenn er nichts von der Schwangerschaft weiß. Zum Schutz deines Ungeborenen solltest du daher nicht zu lange warten. Auch aus Fairness zum Betrieb wird geraten, die Information nicht zu spät weiterzugeben.

Dein Arbeitgeber darf einen Nachweis über die bestehende Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin verlangen. Diesen Nachweis stellt deine Frauenärztin oder Hebamme aus. Die Kosten dafür trägt der Arbeitnehmer.

Was spricht dafür meinen Arbeitgeber vor der 12. SSW informieren?

Für deinen Arbeitgeber ist es von Vorteil, so früh wie möglich von deiner Schwangerschaft zu erfahren. So kann er die Organisation für die Zeit deines Ausfalls frühzeitig angehen. Schließlich muss er einen Ersatz für dich finden und Aufgaben umverteilen. Das ist für ihn natürlich entspannter umzusetzen, je mehr Zeit er hat, bevor du dich in den Mutterschutz verabschiedest.

Aber auch du als Arbeitnehmerin kannst davon profitieren, wenn du deinen Arbeitgeber schon vor der 12. SSW über die Schwangerschaft informierst. Das gilt hauptsächlich dann, wenn dein Job besondere körperliche Anstrengungen erfordert oder mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Um dich und dein Ungeborenes zu schützen, solltest du es deinem Chef oder deiner Chefin so früh wie möglich mitteilen. 

Was spricht dagegen, den Arbeitgeber vor der 12. SSW zu informieren?

Vielleicht möchtest du erst das kritische erste Trimester abwarten, bevor du die frohe Botschaft teilst. Ob und warum du das so siehst, ist deine persönliche Entscheidung. Im Falle, es kommt zu Komplikationen, ist der Arbeitsplatz vielleicht nicht der richtige Ort, um solche private Schicksalsschläge zu verarbeiten. Insbesondere dann, wenn das Verhältnis zu den Kollegen und Vorgesetzten eher kühl und professionell statt freundschaftlich ist. In dem Fall lässt du dich ganz bestimmt lieber von deinem privaten Umfeld trösten, als mit den Arbeitskollegen darüber sprechen zu müssen.

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Wie sage ich meinem Chef, dass ich schwanger bin?

Für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es grundsätzlich wichtig, dass du erst deinen Vorgesetzten informierst und dann deine Kollegen.

Wie du die Information weitergibst, kannst du selbst entscheiden. Du kannst die Nachricht per Mail oder Brief, telefonisch oder auch persönlich überbringen. Sollte es zu Problemen kommen, ist es jedoch empfehlenswert, nachweisen zu können, wann du deinen Vorgesetzten informiert hast. Du kannst dir eine schriftliche Bestätigung geben lassen oder die Information zusätzlich per Mail oder per Einschreiben versenden.

Möchtest du deinen Arbeitgeber in einem persönlichen Gespräch informieren, dann bitte auf jeden Fall um einen Termin oder passe einen ruhigen Moment ab, in dem er oder sie Zeit für dich hat. Eine so wichtige Sache sollte nicht zwischen Tür und Angel oder kurz vor einem wichtigen Meeting besprochen werden.

Ist das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber angespannt oder wünschst du dir Unterstützung, kannst du eventuell einen Vertreter vom Betriebsrat bitten, beim Gespräch dabei zu sein. 

Unser Tipp: Gehe gut vorbereitet ins Gespräch

Eine Schwangerschaft ist immer ein Grund zur Freude und niemals zur Scham. Für deinen Arbeitgeber bedeutet sie jedoch auch viel Arbeit, vielleicht sogar ein wirtschaftliches Risiko. Auch, wenn er dir dein privates Glück ganz sicher gönnt, könnten ihn die Auswirkungen dieser Nachricht auf sein Unternehmen verhalten reagieren lassen. Die Angst vor seiner Reaktion macht viele Arbeitnehmerinnen nervös. Um die Gesprächssituation für dich angenehmer zu gestalten, hilft es, dich gut darauf vorzubereiten. In erster Linie solltest du dafür schon die wichtigsten Eckpunkte nennen können:

  • Wann ist der voraussichtliche Geburtstermin?
  • Wann beginnt der Mutterschutz?
  • Wie lange möchtest du in Elternzeit gehen?
  • Planst du danach in Teilzeit zurückzukehren?

Um dein Engagement für das Unternehmen zu zeigen, kannst du vielleicht Vorschläge für einen Kollegen oder eine Kollegin machen, der oder die dich während deiner Elternzeit ersetzen könnte. Oder du legst bereits einen groben Plan vor, wie deine Aufgaben umverteilt werden könnten oder wie und in welchem Zeitrahmen die Einarbeitung eines neuen Kollegen denkbar ist.

Alles in allem solltest du stets freundlich und professionell bleiben. Dazu zählt auch, deinem Vorgesetzten die Möglichkeit zu geben, seine Bedenken zu äußern. Bestenfalls kannst du diese schon mit konstruktiven Vorschlägen entkräften.

Sonderfälle: Kündigung, Beförderung und Vorstellungsgespräch

Manchmal kommt die Schwangerschaft überraschend oder mitten in einer Phase der beruflichen Umorientierung. Dann kann es zu komplizierten Szenarien kommen. Drei davon stellen wir dir hier vor.

Kündigung vor der Mitteilung – was dann?

Aus welchem Grund auch immer kann es passieren, dass du eine Kündigung erhältst, bevor du deinen Arbeitgeber von der Schwangerschaft informiert hast. Trotzdem gilt auch für dich der Kündigungsschutz für Schwangere. Dafür musst du deinen Arbeitgeber jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung einen Nachweis über deine Schwangerschaft erbringen. Hältst du diese Frist nicht ein, gilt die Kündigung als wirksam. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme, die greifen kann: Wusstest du noch nichts von deiner Schwangerschaft, die vor der Kündigung bestand, kannst du die Meldung auch nachreichen und musst wieder eingestellt werden. Davon ausgenommen ist eine betriebsbedingte Kündigung (zum Beispiel bei Insolvenz oder Betriebsauflösung).

Eine Beförderung steht an – sag ich es dem Chef trotzdem?

Dein Arbeitgeber spricht dir mit der Beförderung mehr Verantwortung zu. Dein zeitnaher Ausfall hätte damit größere Bedeutung für das Unternehmen. Trotzdem bist du auch in diesem Fall nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Aus Gründen der Fairness und des guten Verhältnisses von dir und deinem Vorgesetzten solltest du hier aber ehrlich sein. Im Zweifel muss der nächste Schritt auf der Karriereleiter dann bis nach der Elternzeit warten. Ob du das in Kauf nehmen möchtest, entscheidest aber ganz allein du selbst.

Muss ich beim Vorstellungsgespräch von der Schwangerschaft erzählen?

Nein, das musst du nicht. Fragen des potenziellen Arbeitgebers nach dem Kinderwunsch oder danach, ob eine Schwangerschaft besteht, sind nicht zulässig. Du musst sie nicht wahrheitsgemäß beantworten. Du kannst die Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch bewusst verschweigen. Bedenke nur, dass du deinem neuen Arbeitgeber früher oder später trotzdem davon erzählen musst. Das kann kurz nach der Neu-Einstellung zu einer unangenehmen Situation führen, die das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis belasten. Denn dass dein neuer Chef auf diese unerwartete Nachricht nicht unbedingt positiv reagieren wird, ist für dich sicher nachvollziehbar. Schließlich hat er den Bewerbungs- und Neueinstellung-Prozess gerade abgeschlossen und muss ihn nun innerhalb weniger Monate erneut angehen.

Vielleicht fühlst du dich damit besser, schon während des Vorstellungsgesprächs mit offenen Karten zu spielen. Dann solltest du aber überzeugende Argumente liefern können, warum du den Job trotzdem bekommen solltest. Wie kannst du dich gewinnbringend für das Unternehmen einsetzen in der Zeit, die dir bis zum Mutterschutz bleibt? Planst du vielleicht eine kurze Elternzeit und würdest dem Unternehmen schon bald nach der Geburt wieder zur Verfügung stehen? 

Ob du schon im Vorstellungsgespräch von der Schwangerschaft erzählst oder nicht, ist eine schwierige, aber persönliche Entscheidung. Wenn der Job eine große Chance für dich darstellt, du die finanzielle Sicherheit und berufliche Perspektive für die Zeit nach der Elternzeit brauchst, dann kannst du sie verschweigen. Das ist dein Recht. Inwieweit sich das aber auf die Arbeitsatmosphäre, das gute Verhältnis zu deinen Vorgesetzten und deine Stellung im neuen Unternehmen auswirkt, kann leider niemand vorhersagen.

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Quellen

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✔ Inhaltlich geprüft am 07.01.2023
Dieser Artikel wurde von Emely Hoppe geprüft. Wir nutzen für unsere Recherche nur vertrauenswürdige Quellen und legen diese auch offen. Mehr über unsere redaktionellen Grundsätze, wie wir unsere Inhalte regelmäßig prüfen und aktuell halten, erfährst du hier.

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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