Wenn der andere Elternteil keinen oder kaum Unterhalt zahlt, wird es schnell knapp mit dem Geld. Damit die Kinder nicht in Armut leben müssen, gibt es den Unterhaltsvorschuss. Wer ihn wann bekommt und in welcher Höhe, erfährst du hier. Noch mehr wichtige Fragen beantworten wir am Ende des Artikels.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende
- Anspruch haben Kinder zwischen 0 und 17 Jahren, wenn der andere Elternteil nicht oder zu wenig Unterhalt zahlt.
- Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestbedarf.
- Kindergeld wird vorher abgezogen.
- Für Kinder zwischen 12 und 17 gibt es weitere Einschränkungen.
- Jede wichtige Änderung solltest du umgehend dem Jugendamt melden.
- Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“ vom BMFSFJ (Bundesministerium für Familie)
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist für diejenigen Kinder gedacht, deren getrennt lebender Elternteil nicht, zu wenig oder nur unregelmäßig zahlt. Den Vorschuss erhält das Kind, wenn es in Deutschland bei seinem alleinerziehenden Elternteil lebt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für Kinder zwischen 12 und 17 gibt es ein paar Einschränkungen:
- Das Kind darf kein ALG II beziehen
- Wenn der Alleinerziehende ALG II bezieht, muss er mindestens ein eigenes Nettoeinkommen von 600 Euro haben
Als alleinerziehend gilt übrigens nicht, wer:
- noch verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt,
- unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder
- nicht eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung trägt.
Wenn du allerdings wieder mit einem neuen Partner zusammenlebst, hast du so lange Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, bis ihr heiratet. Dabei ist es auch egal, wie viel der neue Partner verdient. Sicherheitshalber solltet ihr jedoch getrennt wirtschaften, also mehr als ein Konto haben. Auch wenn zum Beispiel die Mutter (oder der Vater) mit dem Kind bei ihren/seinen Eltern untergekommen ist, besteht Anspruch.
Das darfst du maximal verdienen
Für dein eigenes Einkommen gibt es keine Obergrenze, denn dieses wäre ja auch bei normalem Kindesunterhalt irrelevant. Lediglich, wenn dein Kind schon 12 ist und du ALG II Empfänger bist, musst du mindestens 600 Euro netto selbst verdienen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, überhaupt arbeiten zu gehen und sich nicht auf den Leistungen auszuruhen.
Wenn dein Kind von der Schule abgeht und beispielsweise eine Ausbildung beginnt, wird die Ausbildungsvergütung teilweise mit dem Vorschuss verrechnet. Wenn es noch zur Schule geht und nebenbei arbeitet, wird das Einkommen nicht berücksichtigt.
In dieser Höhe gibt es Unterhaltsvorschuss
Grundlage der Berechnung des Unterhaltsvorschusses ist der gesetzlich festgelegte Mindestbedarf des Kindes in der jeweiligen Altersgruppe, zu finden auch in der ersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Er wird fast jährlich aktualisiert.
Mindestbedarf – Kindergeld = max. Unterhaltsvorschuss
Mindestbedarf ist nicht gleich Auszahlungsbetrag. Denn vorher wird das volle Kindergeld von derzeit 255 Euro (Stand: 2025) abgezogen. Da sich sowohl Mindestbedarf als auch Kindergeldhöhe regelmäßig ändern, werden auch die Vorschussbeträge immer wieder neu berechnet.
ab 01.01.2024 | ab 01.01.2023 | ab 01.01.2022 | |
---|---|---|---|
Kinder bis 5 | 230 | 187 | 177 |
Kinder von 6-11 | 301 | 252 | 236 |
Kinder von 12-17 | 395 | 383 | 314 |
Das wird noch vom Unterhaltsvorschuss abgezogen
Bevor der Unterhaltsvorschuss an dich ausgezahlt wird, kann es noch zu weiteren Abzügen kommen. Wenn beispielsweise der getrennt lebende Vater sporadisch Unterhalt gezahlt hat, wird dieser verrechnet. Auch wenn das Kind Waisenbezüge erhalten hat, zieht das Jugendamt diese vom Vorschuss ab. Gegebenenfalls fordert es Beträge von euch zurück.
Manche Kinder haben bereits Einkünfte aus Vermögen, wie z.B. Zinsen oder Mieteinnahmen. Diese werden ebenfalls verrechnet.
Wenn das Kind nicht mehr zur Schule geht und eigenes Einkommen z.B. durch eine Ausbildungsvergütung hat, wird auch dieses teilweise vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.
Die Berechnung ist dabei wie folgt:
Netto-Einkommen
– 100 Euro Pauschale für Ausbildungsaufwendungen
– 83,33 Euro Pauschale für Werbungskosten
= Zwischensumme / 2
= abzugsfähige Summe
Beispiel: Levi ist 16, wohnt bei seiner Mutter und hat eine Ausbildung begonnen. Er bekommt im 1. Lehrjahr 450 Euro Ausbildungsvergütung, daraus ergibt sich (450 – 100 – 83,33) / 2 = 133,34 Euro als Abzugsbetrag. Es bleiben von 395 Euro maximalem Unterhaltsvorschuss 261,66 Euro, die das Amt an Levis Mutter für ihn auszahlt.
Übrigens: Hat dein Kind eigenes Einkommen, während es noch zur Schule geht, spielt dies für die Berechnung keine Rolle.
Das benötigst du für die Antragstellung
Die Formulare erhältst du bei dem für dich zuständigen Jugendamt. Das ist das Jugendamt des Bezirks, in dem dein Kind wohnt. Manche Jugendämter bieten sie auch online an, andere legen sie nur aus. Den Antrag kannst du vollständig ausgefüllt per Einschreiben einschicken oder selbst abgeben. Wenn du Hilfe beim Ausfüllen brauchst, kann dich das Jugendamt dabei unterstützen. Mach einfach einen Termin. Diese Dokumente benötigst du, sofern du sie überhaupt hast:
- Kopie des Personalausweises/ Passes des Antragstellers
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Unterhaltstitel im Original in der 1. vollstreckbaren Ausfertigung (Beschluss, Urkunde, Vergleich)
- Vaterschaftsanerkennung (Urkunde, Titel)
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Scheidungsurteil bzw. Schreiben des Anwalts/ Anwältin
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate (inklusive Mini-Job)
- bei Ausländern (außer EU, EWR und Schweiz): Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis
Ob die Voraussetzungen für den Bezug noch gegeben sind, überprüft das Jugendamt jedes Jahr. Du bekommst dann mit der Post eine Aufforderung, bestimmte Fragen zu beantworten und Nachweise einzureichen.
Diese Veränderungen musst du dem Jugendamt melden
Sobald du den Antrag gestellt hast, bist du verpflichtet, jede Änderung zu melden, die sich auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses auswirken könnte. Also zum Beispiel wenn:
- das Kind nicht mehr bei dir lebt
- du neu oder wieder heiratest
- du mit dem anderen Elternteil zusammenziehst
- ihr euch die Betreuung zur Hälfte teilt
- ihr umzieht
- du jetzt weißt, wo der andere Elternteil wohnt
- der andere Elternteil gestorben ist
- der andere Elternteil jetzt regelmäßig zahlen will
- das Kind keine Schule mehr besucht
- das nicht mehr schulpflichtige Kind nun ein eigenes Einkommen hat
Solltest du der Meldepflicht nicht nachkommen, kann das teuer werden. Denn zum einen musst du die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückzahlen. Und zum anderen droht auch noch ein Bußgeld. Lass es lieber nicht darauf ankommen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ist der Unterhaltsvorschuss nur für Alleinerziehende?
Jein. Natürlich ist der Vorschuss für Alleinerziehende gedacht. Aber als alleinerziehend gilt auch, wer mit einem neuen Partner zusammenlebt, jedoch nicht mit diesem verheiratet ist. Vor allem, solange beide getrennt wirtschaften, ist die Lage klar. Der neue Partner ist für das Kind nicht unterhaltspflichtig, daher spielt sein Einkommen keine Rolle. Auch wenn der betreuende Elternteil zum Beispiel bei den Großeltern des Kindes wohnt, besteht Anspruch.
Bekomme ich den Zuschuss, wenn wir das Kind abwechselnd betreuen?
Wenn ihr euch die Betreuung nach dem Wechselmodell teilt, hast du keinen Anspruch auf den Vorschuss. Nur wenn du das Kind überwiegend allein betreust, kannst du den Antrag stellen.
Wie lange rückwirkend kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?
Unterhaltsvorschuss kann ab Antragstellung maximal einen Monat rückwirkend ausgezahlt werden. Beantrage ihn also besser rechtzeitig.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wegen der Verlängerung des Bezugszeitraumes gibt es nun deutlich mehr Anträge als früher. Die Ämter haben versucht personaltechnisch aufzustocken. Dennoch kommt es abhängig vom Wohnort zu Wartezeiten bis zu 6 Monaten und länger. Eigentlich sind 3-4 Wochen angesetzt.
Wichtig für die Bearbeitung ist auch immer die Mitwirkung des anderen Elternteils. Denn muss die Sache erst vor Gericht, dauert es entsprechend länger. Dennoch lohnt es sich nachzufragen, ob der Antrag angekommen und alle Unterlagen vorhanden sind.
Wenn du den Unterhaltsvorschuss brauchst, um über die Runden zu kommen, kannst du vorübergehend ALG II zur Aufstockung beantragen. Es handelt sich dann um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Wann wird der Unterhaltsvorschuss überwiesen?
Der Vorschuss ist in der Regel spätestens bis zum 30. des Vormonats auf dem Konto.
Holt sich der Staat das Geld vom anderen Elternteil wieder?
Ja, die Jugendämter versuchen dies zumindest. Leider klappt es nur in etwa einem von fünf Fällen, weil zum Beispiel der Vater unbekannt ist oder nicht zahlen kann. Manche Zahlungspflichtige, die eigentlich leistungsfähig wären, glauben auch, dass der Vorschuss die Unterhaltszahlungen ersetzt und sie daher nichts zurückzahlen müssen. Dem ist aber nicht so. Lange Rechtsstreitigkeiten sind dann oft die Folge.
Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wenn der Vater doch zahlt?
Ja. Sobald du Unterhaltszahlungen für dein Kind erhältst, musst du dies dem Jugendamt melden, egal ob diese regelmäßig oder nur ab und zu eintrudeln. Die Zahlungen werden dann je nach Höhe und Regelmäßigkeit mit dem weiteren Vorschuss verrechnet oder zurückverlangt.
Wird der Unterhaltsvorschuss auf Sozialleistungen angerechnet?
Ja, das wird er. Er ist anderen Zahlungen sogar vorrangig. Das heißt, erst wenn Einkommen und Vorschuss zusammen nicht ausreichen, werden zusätzlich andere Leistungen wie Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschuss etc. gezahlt, bis der gesetzlich festgelegte Mindestbedarf gedeckt ist.
Eine Ausnahme bildet, wenn du den Vorschuss beantragt hast und wegen der langen Wartezeit zusätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen musstest. Aber auch hier wird der Vorschuss dann im Nachhinein mit den Leistungen verrechnet.
Was passiert, wenn ich einen neuen Partner habe oder wieder heirate?
Ein neuer Partner ändert an der Lage erst einmal nichts. Du bekommst weiterhin Unterhaltsvorschuss. Erst wenn ihr heiratet, übernimmt er die Verantwortung, das heißt das Jugendamt stellt die Zahlung ein. Sicherheitshalber sollten unverheiratete Paare jedoch fürs Erste getrennt wirtschaften, also mit getrennten Konten arbeiten.
Wann muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wenn ich zahlungsunfähig war?
Wenn du zum Beispiel wegen einer Ausbildung, eines zu geringen Verdienstes oder ähnlichem nicht zahlungsfähig warst und du dann wieder zahlungsfähig wirst, weil du zum Beispiel einen besser bezahlten Job bekommst, musst du den Zuschuss zurückzahlen. Allerdings gilt dies nur, wenn du nun wirklich leistungsfähig bist.
Vor der Entscheidung, ob du den Unterhaltszuschuss zurückzahlen musst oder nicht, wird der nun anfallende Kindesunterhalt von deinem Einkommen abgezogen. Bleibt dann noch genug für deinen Lebensunterhalt und die Rückzahlung übrig, musst du in Raten zahlen, sonst kann gepfändet werden. Schließ dazu am besten eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem Jugendamt ab. Wenn es keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel gibt, verjährt der Anspruch des Jugendamtes dir gegenüber in der Regel nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt immer am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Aber Vorsicht: Gab es einen vollstreckbaren Titel, verjährt der Anspruch erst nach 30 Jahren.
Kann ich als Ausländer Unterhaltsvorschuss bekommen?
Das kommt darauf an. Bei Ausländern spielen der Aufenthaltstitel sowie der Aufenthaltsort eine wichtige Rolle:
- Ausländer aus EU-Mitgliedsstaaten, aus dem EWR (europäischer Wirtschaftsraum) oder aus der Schweiz haben Anspruch.
- Ausländer aus anderen Staaten, die eine Niederlassungserlaubnis haben, bekommen ebenfalls den Unterhaltsvorschuss.
- Ebenso, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung + Arbeitserlaubnis, vorweisen können.
- Wer nur vorübergehend in Deutschland wohnen darf, bekommt den Vorschuss nicht.
Wohnort muss in jedem Fall Deutschland sein.
Welche Erfahrungen hast du mit dem Unterhaltsvorschuss gemacht? Schreib uns gern einen Kommentar!
Quellen
- Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf (abgerufen am 01.11.2023) - Bundesministerium für Familie:
- Unterhaltsvorschuss: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558 (abgerufen am 11.01.2023)
- Broschüre: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93500/be926c73d8e2220b6d50909933a7eacd/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf (abgerufen am 11.01.2023)
- Gesetze im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
- Bild: Mother and toddler Mr.Exen / Shutterstock.com