Alleiniges Sorgerecht bedeutet, du triffst alle Entscheidungen rund um das Kindeswohl ohne die Zustimmung des anderen Elternteils. Wann du das alleinige Sorgerecht bekommst, wie du es beantragst und was du alles allein entscheiden kannst, dazu mehr in diesem Artikel.
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. […]“
Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz
Was ist das alleinige Sorgerecht?
Alleiniges Sorgerecht bedeutet: du als Mutter oder Vater habt allein die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die sogenannte „elterliche Sorge“ umfasst:
- die Personensorge
also die Sorge für dein Kind z.B. Pflege, Erziehung, Förderung von Hobbys - die Vermögenssorge
die Sorge über das Vermögen deines Kindes, es erhalten und am besten auch vermehren - die Vertretung des Kindes
die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes bei „Geschäften des täglichen Lebens“: z.B. Kauf eines Apfels für das Kind durch einen Elternteil
Du entscheidest z.B. über den Namen des Kindes, mit welcher Religion es aufwächst und über medizinische Behandlungen. Du hast auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (gem. §1628 BGB) über dein Kind.
ACHTUNG: Alleiniges Sorgerecht heißt nicht, dass du deinem Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil verbieten kannst. Das Umgangsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht zu betrachten und bleibt bestehen.
Das Gegenteil zum alleinigen Sorgerecht ist das gemeinsame Sorgerecht.
Vorteile alleiniges Sorgerecht
Hast du als Mutter oder Vater ein alleiniges Sorgerecht, triffst du im Prinzip alle Entscheidungen rund um das Kindeswohl allein. Ohne den anderen Elternteil! Du allein trägst die Verantwortung dafür, dass es deinem Kind körperlich, geistig und seelisch gutgeht. Du entscheidest z.B. über
- den Namen des Kindes
- die Anmeldung in einer Kita oder Schule
- die Ausbildung
- den Aufenthaltsort (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
- die (religiöse Erziehung)
- medizinische Behandlungen
Es ist keine Abstimmung und möglicherweise langwierige Diskussion mit dem anderen Elternteil nötig. Besonders bei Notfällen bist du schnell handlungsfähig.
Wer bekommt das alleinige Sorgerecht?
…bei unehelichen Kindern
Bei einem unehelichen Kind bekommt die Mutter nach der Geburt automatisch ein alleiniges Sorgerecht. Nur wenn der Vater des Kindes eine Sorgeerklärung und die Vaterschaftsanerkennung auf den Weg bringt, ist das gemeinsame Sorgerecht möglich.
…bei einem Todesfall und gemeinsamen Sorgerecht
Stirbt ein Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht, erhält der andere Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht (§1680 Abs. 1 BGB).
…bei einem Todesfall und alleinigen Sorgerecht
Stirbt der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht innehatte, entscheidet das Familiengericht. Sofern es dem Kindeswohl nicht widerspricht, bekommt der andere Elternteil ein alleiniges Sorgerecht, außer dieser hat vorher freiwillig verzichtet.
Das Gericht darf in manchen Fällen auch einen Vormund einsetzen. Beispielsweise, wenn die Übertragung auf den anderen Elternteil nicht bedenkenlos erfolgen kann. Auch wenn kein anderer sorgeberechtigter Elternteil vorhanden ist. Für diesen Fall kannst du mit einer Sorgerechtsverfügung Vorsorge treffen. So kann ein anderes Familienmitglied, ein Pate und auch neue (Lebens-) Partner für deinen minderjährigen Nachwuchs sorgen.
…bei Sorgerechtsentzug
Bei besonders schwerwiegenden Gründen kann einem Elternteil auch das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen werden. Hierfür muss eine erhebliche Kindeswohlgefährdung vorliegen. Dies ist etwa bei einer psychischen Störung oder Neigung zur Gewalt des anderen Elternteils so. Aber auch bei Veruntreuung von Kindesvermögen.
Denkbar ist auch, dass das Familiengericht keinem Elternteil das Sorgerecht allein überträgt. Hierzu gibt meist das Jugendamt vorher eine Empfehlung ab.
Sonderfall: Sorgerecht freiwillig abgeben
Nur unter bestimmten Bedingungen, kannst du das Sorgerecht aufgeben. Seid ihr euch nach einer Trennung einig, kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Der andere Elternteil muss dem Vorgang zustimmen. Die Pflicht zum Umgang und auch die Unterhaltspflicht bleiben dennoch bestehen!
Wie kann man das alleinige Sorgerecht beantragen?
Das Wichtigste vorab: Das Kindeswohl steht immer im Vordergrund. Daran orientiert sich auch das Familiengericht. Die vollständige (oder auch die teilweise) Übertragung des Sorgerechts kannst du dort formlos beantragen. Vorher solltest du folgende Schritte gehen:
- Suche das Gespräch mit dem anderen Elternteil
Möglicherweise kannst du mit einem klärenden Gespräch einen Sorgerechtsstreit vermeiden. - Fehlverhalten dokumentieren
Eine Vermutung, einer der Sorgeberechtigten hätte einen schlechten Einfluss auf das Kind, muss durch Beweise belegt werden. Spuren einer Misshandlung unbedingt auf Fotos festhalten, ggf. das Kind auch bei einem Arzt vorstellen. Kommt es zu unerlaubter Nutzung vom Kindesvermögen, fertige Kopien des Kontoauszuges an. - Unterstützung beim Jugendamt holen
Auch das Jugendamt kann zwischen euch vermitteln und eine Einschätzung der Situation abgeben.
Bringt das alles nichts, ist es für das Kindeswohl am besten, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Hierfür ist ein Antrag beim Familiengericht erforderlich. Ihr könnt es unter euch regeln, dann entstehen keine Ausgaben. Kommt es zum Verfahren und oder zieht ihr einen Anwalt hinzu, stellt dieser euch jeweils seinen Aufwand in Rechnung. Weiterhin fallen Gerichtskosten an.
Antrag auf alleiniges Sorgerecht
Formloser Antrag, wenn beide Elternteile einig sind
Wenn ihr euch einig seid, dass nur einer von euch das Sorgerecht haben sollte, formuliert ihr schriftlich ganz knapp den Antrag. Derjenige von euch, der das Sorgerecht aufgeben möchte, sollte seine Zustimmung zu diesem Antrag schriftlich ergänzen. Diese Dokumente reicht ihr beim Familiengericht ein.
Antrag mit Begründung und Nachweisen bei Uneinigkeit der Elternteile
Seid ihr als Eltern nicht einig, wer das Sorgerecht bekommen soll, wird es schwieriger. Jeder von euch muss seinen Sorgerechtsantrag ausführlich, schriftlich (!) begründen. Wenn es Gründe gibt, warum der andere Elternteil nicht geeignet ist, müsst ihr das belegen. Es kommt zu einer Verhandlung vor Gericht.
Das gerichtliche Sorgerechtsverfahren
Ein Mitarbeiter vom Jugendamt wird bei jedem von euch einen Hausbesuch machen und eine Einschätzung bei Gericht abgeben. Euer Kind wird angehört (meist ab einem Alter von 4 Jahren), verpflichtend ab dem 14. Lebensjahr. Kommt es zu Zweifelsfällen, wird ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt, Zeugen gehört. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung und bezieht zusätzlich diese Kriterien mit ein:
- Kontinuität in der Erziehung:
Welcher Elternteil hat sich in der Vergangenheit mehr um die Erziehung gekümmert? Wer kann eine gleichmäßige und stabile Erziehung bieten? Außerdem spielt der Wohnort seit der Trennung eine Rolle. - Erhaltung der sozialen Bindungen:
Zu welchem Elternteil gibt es eine bessere Bindung? Auch die Verbindung zu Geschwistern, Verwandten und Bekannten spielt eine Rolle wie zu Freunden, Schule / Kindergarten. - Bestmögliche Förderung:
Welcher Elternteil kann die Entwicklung des Kindes am besten fördern? Es geht sowohl um die materielle Absicherung als auch um persönliche Fähigkeiten.
Kinder dürfen ab dem 14. Lebensjahr nicht – wie viele annehmen – selbst bestimmen, wo sie leben. Diese Entscheidungen sind an das Kindeswohl und nicht an den Wunsch des Kindes gebunden. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs entscheiden die Kinder, wo sie leben möchten.
Übrigens: Auch wenn es viele vermuten, ist die Scheidung allein kein Grund, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Ergebnisse des Statistischen Bundesamts kamen auf knapp 8% aller geschiedenen Eltern, die sich auf das alleinige Sorgerecht geeinigt haben. Die Regelungen zum Umgangsrecht mit dem Kind und auch die Unterhaltsverpflichtung bleiben dabei bestehen.
Gründe für alleiniges Sorgerecht
Gründe für das alleinige Sorgerecht gibt es viele. Sie sind jedoch unmittelbar mit den individuellen Lebensbedingungen und der Beziehung zwischen euch als Eltern verbunden. Ursachen, die zum Antrag auf alleiniges Sorgerechts führen, sind:
- Fehler in der Erziehung:
Schwerwiegende Erziehungsfehler im Hinblick auf beispielsweise eine staatsfeindliche Erziehung, wie zu hohe und zu niedrige Anforderungen im schulischen Bereich. - Gefährdung vom Kindervermögen:
Kommt es zur Veruntreuung von Spareinlagen, die in Besitz der Kinder sind, kann das Sorgerecht entzogen werden. - Missbrauch:
Besteht der Verdacht von Gewalt und Missbrauch in Familien, schalten sich die Jugendämter zügig ein. - Gefährdung für Gesundheit:
Eltern sollten den Kindern niemals den Zugang zur Gesundheitsvorsorge verwehren. - Vernachlässigung:
Ernährung, Pflege und Kleidung lassen sich diesem Bereich zuordnen. - Gefährdung durch Dritte:
Eltern sollten niemals gemeinsam mit den Kindern in einem potenziell gefährlichen Umfeld leben. - Schulische Pflicht:
Weigert sich ein Elternteil, ein minderjähriges Kind in die Schule zu schicken, wird damit das Sorgerecht aufs Spiel gesetzt. - Scheidung:
Als Mutter bzw. Vater möchtet ihr zukünftig getrennte Wege gehen. Ihr habt zu unterschiedliche Vorstellungen oder möchtet nicht ständig miteinander wieder diskutieren.
Wie weist man das alleinige Sorgerecht nach?
Wenn du allein sorgeberechtigt bist, musst du dies gegenüber Behörden oder Dritten (Schule, Kindergarten, Sportverein) nachweisen können.
Den Nachweis über das alleinige Sorgerecht erbringst du mit
- einer sogenannten Negativbescheinigung vom Jugendamt oder
- einem entsprechenden Gerichtsurteil (Kopie).
Negativbescheinigung beim Jugendamt beantragen
Die Negativbescheinigung erhältst du bei Bedarf kostenlos beim Jugendamt deines Wohnortes in Deutschland. Bei einigen geht es bereits online. Ansonsten vereinbarst du am besten einen Termin. Mitbringen musst du in den meisten Fällen:
- deinen Personalausweis/Reisepass
- Die Geburtsurkunde des Kindes (optimal ist eine beglaubigte Kopie)
Weitere Voraussetzung: du bist und warst du mit der Kindsmutter/dem Kindsvater nicht verheiratet und es besteht keine gemeinsame Sorgeerklärung. Unser Tipp: Frag am besten vorher nach, ob du noch andere Unterlagen benötigst, da es nicht bundeseinheitlich geregelt ist.
Wie kann ich mich gegen den Entzug des Sorgerechts wehren?
Wenn ein Familiengericht droht, dir das Sorgerecht zu entziehen, solltest du dich detailliert auf die Verhandlungen und Befragungen vorbereiten. Du musst das Gericht überzeugen, dass von dir keine Gefährdung ausgeht und du das Kind gewissenhaft erziehst.
Für das Verfahren brauchst du einen erfahrenen Anwalt. Ihr bereitet gemeinsam die Sorgerechtsverhandlungen vor. So kannst du verhindern, unbewusst verhängnisvolle Fehler zu begehen, die das alleinige bzw. gemeinsame Sorgerecht gefährden.
Quellen
- Familienportal: Sorgerecht, Umgangsrecht & Namensrecht
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht (abgerufen am 14.06.2022) - Familienportal: Entscheidungsbefugnisse: Wer darf was entscheiden?
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht/entscheidungsbefugnisse-wer-darf-was-entscheiden–126046 (abgerufen am 14.06.2022) - Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch §1629 Vertretung des Kindes
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html (abgerufen am 14.06.2022) - Focus online: Negativbescheinigung Sorgerecht: So erhalten Sie den Nachweis
https://www.focus.de/finanzen/experts/tobias_klingelhoefer/sorgerechtsverfuegung-fuers-kind-das-muessen-sie-beachten_id_7382686.html (abgerufen am 14.04.2024) - Unterhalt.net: Alleiniges Sorgerecht
https://www.unterhalt.net/sorgerecht/alleiniges-sorgerecht/#Wie_erhaelt_man_das_alleinige_Sorgerecht (abgerufen 14.04.2024) - advocado: Sorgerecht entziehen & einklagen – Voraussetzungen, Ablauf, Dauer & Kosten
https://www.advocado.de/ratgeber/familienrecht/sorgerecht/sorgerecht-entziehen-einklagen.html (abgerufen 14.06.2022) - Stiftung Warentest: Sorgerecht – Die Regeln der elterlichen Sorge
https://www.test.de/Sorgerecht-Die-Regeln-der-elterlichen-Sorge-5192070-0/ (abgerufen am 14.06.2022) - Bild: 530716639 Demetrio Zimino / Shutterstock.com