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Kita-Gutschein: Ablauf, Hinweise und dein Anspruch

Kita Gutschein

Der Kita-Gutschein ist vor allem in Berlin und Hamburg die Grundlage dafür, dass du für dein Kind einen Kindergarten/Kitaplatz erhalten kannst. Der rechtzeitige Antrag sowie die richtigen Formulare beschleunigen den Ablauf und sorgen dafür, dass du den Gutschein pünktlich erhältst.

Der Kita-Gutschein: Was ist das eigentlich?

In einigen Städten Deutschlands gibt es den sogenannten Kita-Gutschein. Eltern, die einen Gutschein erhalten, können mit diesem einen Anspruch auf einen Platz in der Kita geltend machen. Ziel ist es, mit diesem System eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder verwirklichen zu können. Bevor in den Städten eine Anmeldung in der Kita oder im Kindergarten durchgeführt werden kann, muss der Kita-Gutschein beantragt werden.

In fast allen Kitas ist es möglich, sich schon vorher auf die Warteliste setzen zu lassen. Normalerweise arbeiten Kitas mit dem Wartelisten-System, um dann für August die neuen Kitaplätze schnell vergeben zu können. Die Zusage für einen Platz gibt es aber erst nach Vorlage eines Kita-Gutscheins. Dies gilt nur für Einrichtungen, die einen staatlichen Träger haben. Bei Angeboten mit einem privaten Träger, wo die Kosten für den Platz durch die Eltern komplett übernommen werden, kann auch ohne Kita-Gutschein ein Platz vergeben werden.

Die Idee hinter dem Kita-Gutschein

Die Idee hinter dem Kita-Gutschein ist auf der Basis entstanden, Eltern und Kindern nach Bedarf einen Platz vermitteln zu können. Die Verteilung von Kita-Plätzen ist in vielen Gemeinden und Städten eine große Herausforderung. Hier wurde eine Lösung gesucht. Mit dem Kita-Gutschein gibt es eine Grundbetreuung sowie einen Sonderbedarf. Der Sonderbedarf der Eltern wird anhand ihrer Arbeitszeit oder der Familiensituation festgemacht. Mit dem Kita-Gutschein erhält man dann einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Für die Kindergärten ist das System ebenfalls von Vorteil. Ohne den Kita-Gutschein erhalten die Einrichtungen eine allgemeine Förderung. Wenn eine Einrichtung an das Kita-Gutscheinsystem angeschlossen ist, bringt dies Vorteile mit sich. Lösen Eltern den Kita-Gutschein ein, gibt die Einrichtung dies an den zuständigen Träger oder die Gemeinde weiter. Die Förderung erfolgt dann nach der Anzahl der betreuten Kinder.

In den ersten Jahren nach der Einführung des Kita-Gutscheins ist zwischen den Einrichtungen eine gewisse Konkurrenz entstanden. Heute sind die Plätze für Kinder rar gesät und die Einrichtungen können sich die Familien aussuchen, die sie bei sich aufnehmen möchten. Das stellt für viele Eltern ein Problem dar. Umso wichtiger ist es, den Kita-Gutschein pünktlich zu beantragen und sich rechtzeitig einen Platz zu sichern. Nicht selten kommen auf 20 freie Kitaplätze 100 Wartelisten-Plätze. Es ist daher notwendig, sich bei mehreren Kitas zu bewerben und auf die Warteliste setzen zu lassen.

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Der Kita-Gutschein in Berlin

Wenn du dein Kind in Berlin in eine Kindertagesstätte geben möchtest, benötigst du dafür einen Kita-Gutschein. Diesen kannst du in einer Einrichtung deiner Wahl einlösen. Auf die Suche nach der passenden Kita machst du dich also selbst. Der Kita-Gutschein legt lediglich den Betreuungsbedarf des Kindes fest. Hier gibt es Unterschiede abhängig vom Alter des Kindes:

  1. Nach dem ersten Geburtstag wird der Kita-Gutschein für mindestens 4 bis 5 Stunden ausgestellt, ohne dass der Bedarf geprüft wird. Dies entspricht einer Halbtagesbetreuung (optional länger).
  2. Im ersten Lebensjahr musst du einen Bedarf für die Betreuung deines Kindes nachweisen.

Du hast zudem die Möglichkeit, einen höheren Betreuungsbedarf in Anspruch zu nehmen. Auch hier ist jedoch ein Nachweis notwendig, dass der Betreuungsbedarf mit der aktuellen Familiensituation nicht ausreichend gedeckt werden kann.

Die Voraussetzungen für den Kita-Gutschein in Berlin

Damit Eltern einen Kita-Gutschein für ihr Kind erhalten, müssen sie erziehungsberechtigt sein. Zudem benötigen sie die Zustimmung weiterer Erziehungsberechtigter. Teilen sich die Eltern das Sorgerecht, müssen beide den Antrag für den Kita-Gutschein unterschreiben. Der Wohnsitz der Familie muss sich zudem in Berlin befinden und das Kind muss mindestens 8 Wochen alt sein.

Der Antrag für den Kita-Gutschein sollte frühestens 9 Monate vor Eintritt in die Kita und spätestens 2 Monate vorher gestellt werden. Falls du den Kita-Gutschein zu früh beantragt hast (deine Zusage also erst für einen späteren Eintrittstermin erfolgt), kannst du ihn auch verlängern lassen.

Hinweis: Mit der Online-Abwicklung über die Webseite service.berlin.de ist der Antrag noch leichter.

Die notwendigen Unterlagen für den Antrag

Um einen Kita-Gutschein zu erhalten, brauchst du in erster Linie das Antrags-Formular für die „Anmeldung zur Förderung von Kindern“, welches auf der oben genannten Webseite des Senats zur Verfügung steht oder du hier herunterladen kannst. Zusätzlich dazu benötigst du:

  • Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
  • Nachweis über den Wohnsitz
  • Ausweiskopie
  • Die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Nachweise über die Notwendigkeit einer Betreuung bei einem erweiterten Betreuungsbedarf

Die Kosten für den Kita-Platz in Berlin

Seit August 2018 müssen Eltern gar keine Kita-Kosten mehr zahlen. Eltern zahlen lediglich noch die Beteiligung an der Verpflegung (in der Regel unter 50 Euro monatlich).

Ansprechpartner für den Kita-Gutschein in Berlin ist das Jugendamt des Bezirks.

Der Kita-Gutschein in Hamburg

Auch in Hamburg existiert ein Kita-Gutschein-System. Die Funktionsweise ist ähnlich wie in Berlin. Der Kita-Gutschein wird bei dem zuständigen Bezirksamt beantragt. Informationen zum Antrag findest du hier. Wenn du den Gutschein erhalten hast, kannst du diesen in der Kita deiner Wahl einlösen. Diese muss am Gutschein-System teilnehmen. Erkundige dich daher vorher bei der Einrichtung, ob ein Gutschein notwendig ist. Die Abrechnung der Kosten für den Platz erfolgt mit direkt mit der Stadt. Die Eltern übernehmen lediglich ihren Anteil an den Kosten.

Die Höhe des Elternbeitrags berechnet sich anhand des Einkommens. Du kannst dein Kind bis zu fünf Stunden täglich in der Kita kostenfrei betreuen lassen. Für weitere Betreuungszeiten zahlst du einen Anteil. Die Mindest- und Höchstsätze sind wie folgt:

Betreuungsangebot und AltersgruppeMindestsatz für ElternHöchstsatz für Eltern
Drei Jahre bis zur Vorschule, bis zu 6 Stunden täglich oder Geburt bis drei Jahre, bis zu 6 Stunden täglich, in der Vorschule bis zu 2 Stunden täglich4 Euro115 Euro
Ab Geburt bis zur Vorschule, Betreuung bis zu 8 Stunden täglich, in der Vorschule bis zu 3 Stunden täglich11 Euro191 Euro
Ab Geburt bis zur Vorschule, Betreuung bis zu 10 Stunden täglich, in der Vorschule bis zu 5 Stunden täglich16 Euro204 Euro
Ab Geburt bis zur Vorschule, Betreuung bis zu 12 Stunden täglich, in der Vorschule bis zu 7 Stunden täglich22 Euro204 Euro

Einfluss auf die Höhe deines Beitrags haben die Einkommen der Eltern, die Familiengröße sowie der Umfang der Betreuung und die Altersgruppe des Kindes. Daher ist eine individuelle Berechnung notwendig.

Hinweis: In Hamburg muss der Antrag mindestens drei bis sechs Monate vor dem Eintritt in die Betreuung vorliegen. Die Zusendung erfolgt an die Abteilung für die Kindertagesbetreuung.

Du musst den Antrag für einen Kita-Gutschein in Hamburg auch dann stellen, wenn du nur die beitragsfreie Betreuung in Anspruch nehmen möchtest. Sonst kann keine Kostenübernahme genutzt werden.

Der Kita-Gutschein in anderen Städten und Gemeinden

Das System des Kita-Gutscheins ist in Deutschland nicht weit verbreitet. Berlin und Hamburg sind die bekanntesten Städte mit dem System. Ob auch in deiner Stadt ein Kita-Gutschein für die Betreuung deines Kindes notwendig ist, erfährst du bei deinem zuständigen Jugendamt. Der Ablauf für die Beantragung des Kita-Gutscheins ist meist ähnlich. Der Antrag muss eingereicht werden. Fehlen noch Unterlagen, wird sich das Jugendamt bei dir melden.

Dein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz

Einen Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung hast du im Alter von 0 bis 1 Jahr, wenn du erwerbstätig, arbeitssuchend oder in einer Ausbildung bist. Ab dem ersten Lebensjahr hast du automatisch einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter. Das Erreichen des 1. Lebensjahres reicht hierbei als Voraussetzung aus.

Allein das Erfüllen der Voraussetzungen garantiert jedoch keinen Kitaplatz. Aufgrund steigender Geburtenraten und zu wenig Personal, wachsen die Kitaplätze nicht in dem Maße mit, in dem sie benötigt werden. Laut einer Studie des IW Köln fehlen in Bremen z.B. 20,2 % Kitaplätze, in NRW 16,2 % und auch in Berlin sind es rund 12 %. Wer keinen Kitaplatz findet, kann seinen Rechtsanspruch geltend machen und sogar Schadensersatz fordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Grundlage für die Entscheidung war die Klage von drei Müttern, die beim Bundesgerichtshof eingegangen ist. Wenn die Kommune oder die Stadt keine Betreuungsplätze anbieten kann, entstehen den Eltern Einbußen beim Gehalt. Dieser Verdienstausfall war die Grundlage für die Klage. Seit dem Jahr 2013 gilt nach § 24 SGB VIII, Artikel 1 der Kita-Anspruch für Kinder in einem Alter von einem Jahr bis drei Jahre. Kann die Gemeinde oder Stadt diesem Anspruch nicht gerecht werden, kann es grundsätzlich zu einem Schadensersatz kommen. Es handelt sich hierbei um die Urteile nach BGH: Az.: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15.

Unser Tipp:

Im Idealfall bietet dir das Jugendamt bei Kontaktaufnahme einen Kitaplatz an. Mach dir sich jedoch bewusst, dass dieser vielleicht nicht deinen Wunschvorstellungen entspricht und du bis zu 30 Minuten Fahrzeit in Kauf nehmen musst. Sollte deine eigene Suche erfolglos gewesen sein (Achtung: Absagen bitte dokumentieren!) und das Jugendamt dir keinen Kitaplatz anbieten können, organisiere dir vorübergehend eine Alternativbetreuung (z.B. einen Babysitter).

Dann frag beim Jugendamt nach, ob die Kosten dafür übernommen werden. Gegenüber der Stadt oder Gemeinde kannst du diese Kosten und auch Folgekosten geltend machen. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, leg in jedem Fall Widerspruch ein und such dir einen Anwalt (wenn du das nicht schon vorher getan hast). Eine Anleitung zum Kita-Platz einklagen findest du hier.

Wichtig: Erhältst du keinen Kitaplatz, kannst du klagen. Dafür ist es aber notwendig, dass du den Bedarf rechtzeitig benennst und zusätzlich dazu keinen zumutbaren Platz abgelehnt hast. Nach Gesetz ist ein angebotener Platz nur dann unzumutbar, wenn die Einrichtung nicht den aktuellen Standards nachweislich entspricht. Zudem müssen Eltern nicht mehr als 30 Minuten oder 5 km Wegzeit auf sich nehmen. Dies wurde durch ein Urteil von VG München bestätigt (Az.: M 18 K 13.2256)

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Quellen

Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Babelli.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Besonders die organisatorischen und finanziellen Themen stehen bei ihm im Fokus, denn damit beschäftigt er sich fast täglich.

  1. Meine Arbeitszeiten werden sich ab nächsten Monat ändern. Ich habe jetzt (Hamburg)einen Krippenplatz für 5 Std. Wo ich nichts bez. Muss.
    Ab nächsten Monat brauche ich aber 8 Stunden täglich. Weil ich Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitags garnicht meine kleine in die Krippe bringe.
    Die Woche darauf bringt mein Mann Sie von 11.00 bis 15.00 Uhr und Freitags wieder garnicht.
    Da mir gesagt wurde das man die Stunden von der einen Woche zur nächsten nicht verrechnen kann und ich ja auch nicht täglich einen 8 Stunden Platz brauche, wäre ich dankbar einen Kitagutschein für 32 Stunden die Woche, anstatt für 25 Stunden zu bekommen.Ist das möglich??

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