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Kita-Streik: Was berufstätige Eltern tun können

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Erzieher werden im Vergleich zu anderen Berufsgruppen eher schlecht bezahlt und bekommen wenig Anerkennung für ihre wichtige und fordernde Tätigkeit. Wenn sie mehr Gehalt wollen, müssen sie streiken. So weit, so verständlich. Aber ein Kita-Streik ist für berufstätige Eltern eine große Belastung. Vor allem, wenn er länger dauert. Wir geben Tipps, was du tun kannst und welche Rechte du hast.

Wenn Erzieher in Kitas, Schulen und Horte für mehr Geld und Anerkennung streiken, haben die meisten Eltern Verständnis. Aber: Wenn sie aufgrund ihrer Arbeit auf die Betreuung ihrer Kinder außer Haus angewiesen sind, stellt sie eine geschlossene Kita vor große Probleme. Welche Lösungen es bei einem Kita-Streik gibt, stellen wir dir in den folgenden Abschnitten vor.

Bei Ankündigung des Streiks schnell aktiv werden

Sobald du gehört hast, dass eventuell gestreikt werden soll, ist es wichtig, sofort aktiv zu werden. Zuerst musst du deinen Arbeitgeber informieren, am besten telefonisch. Aussitzen ist hier keine gute Idee.

Diese Möglichkeiten hast du bei einem Kita-Streik. Einige davon musst du jedoch mit deinem Arbeitgeber besprechen, aber dazu in jedem Punkt mehr.

Private Betreuung organisieren

Das ist die einfachste aller Lösungen. Wenn deine Eltern oder Schwiegereltern nicht in der Nähe wohnen, können sie vielleicht zu Besuch kommen, wenn der Streik länger dauert. Vorausgesetzt natürlich, sie arbeiten nicht selbst. Für kurze Streiks kannst du gute Freunde oder Nachbarn fragen, die schon in Rente sind oder vielleicht aufgrund von Elternzeit gerade nicht arbeiten. Auch andere Eltern können infrage kommen. Ihr könntet euch zum Beispiel in der Betreuung abwechseln.

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Babysitter

Die Kosten für einen Babysitter oder eine Babysitterin musst du erst einmal selbst tragen. Sie lassen sich aber am Ende des Jahres von der Steuer absetzen. Höchstgrenze sind 4.000 Euro pro Jahr. Kita-Gebühren sind dort mit eingerechnet. Übrigens können auch die Anfahrtskosten der Oma steuerlich geltend gemacht werden.

Urlaub nehmen

Bei kurzen Streiks hilft der ein oder andere überschüssige Urlaubstag weiter. Dieser muss jedoch vom Arbeitgeber genehmigt werden. Wenn dein Urlaub bereits ausgeschöpft ist, ist das natürlich keine Option. Dann ist es in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Wenn dein Geld eher knapp ist, wirst du darüber nur den Kopf schütteln.

Überstunden abbauen

Gut, wer Überstunden angehäuft hat. Wenn dein Chef einverstanden ist, kannst du diese jetzt abbummeln. Auch Minusstunden sind in Absprache mit dem Chef möglich.

Home-Office

Nicht jeder Job gibt das her, aber wenn du vorwiegend am Schreibtisch arbeitet, ist Home-Office vielleicht eine Möglichkeit. Auch die Heimarbeit muss dein Chef genehmigen. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht. Bedenke, dass man mit Kind oft weniger effizient arbeiten kann. Eine Alternative ist es aber allemal, zumal du liegengebliebene Aufgaben notfalls abends erledigen kannst.

Kind bei Kita-Streik zum Arbeitsplatz mitnehmen

Viele Eltern von Schulkindern praktizieren es ohnehin ab und zu: Die Kinder sind einfach bei der Arbeit mit dabei. Ob das geht oder nicht, hängt natürlich von der Tätigkeit ab. In jedem Fall sollte ein solches Vorhaben mit dem Chef besprochen und von ihm von Fall zu Fall genehmigt werden.

Kita-Notbetreuung (sofern vorhanden) in Anspruch nehmen

Bei einem Kita-Streik, bei dem die Kita komplett schließt, kann die Gemeinde oder Stadt eine Notbetreuung einrichten. Gesetzlich verpflichtet ist sie dazu leider nicht. Frag am besten telefonisch nach. Die Notbetreuung muss nicht in derselben Einrichtung stattfinden. Ob sie für dein Kind infrage kommt, musst du letztlich selbst entscheiden. Eine Notbetreuung hat keinen idealen Betreuungsschlüssel, weshalb sie eher die letzte Option sein sollte. Meist gibt es klare Kriterien, nach denen der Zugang ermöglicht oder abgelehnt wird.

Entschuldigt fehlen – dein Rechtsanspruch

Wenn ein Streik kurzfristig angekündigt wurde, besteht nach § 616 des BGB für eine kurze Zeit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Was genau „kurz“ bedeutet, lässt das Gesetz offen. Genau heißt es dort:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. …“ (Stand 2023)

Wichtig ist hier, dass du deinem Arbeitgeber Bescheid gibst und nicht einfach unentschuldigt der Arbeit fern bleibst. Außerdem müssen vorher alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Die Ankündigung muss tatsächlich kurzfristig gekommen sein, also von einem auf den anderen Tag oder von Freitag auf Montag, denn das Wochenende zählt nicht mit.

Vor einer Abmahnung oder gar Kündigung musst du keine Angst haben. Der Paragraf kann jedoch im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen sein. In diesem Fall kommt diese Vorgehensweise für dich nicht infrage und du solltest versuchen, zusammen mit deinem Arbeitgeber eine gute Lösung zu finden.

Alles in allem gilt: Aufsichtspflicht vor Arbeitspflicht.

Keine Option: Krankmeldung

Eltern, die sich bei einem Kita-Streik gesund krankmelden, riskieren eine Abmahnung wegen vorsätzlicher Täuschung. Bei den Kinderkranktagen sieht es ähnlich aus. Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Kita (beispielsweise wegen eines akuten Krankheitsausbruchs) behördlich geschlossen wurde. Ein Streik zählt also nicht dazu.

Was tun bei einem längeren Kita-Streik?

Auch dieses Jahr hoffen wir, dass bald eine Lösung gefunden wird und es nicht zu längeren Streiks kommt. Viele zuerst verständnisvolle Eltern kommen nach Wochen ans Ende ihrer Möglichkeiten und die Grenze der Belastbarkeit. Ein wenig ist das gewollt, schließlich ist der Unmut der Bevölkerung oft das einzige Druckmittel.

Sollte es wieder lange Streiks geben, hilft nur, sich mit anderen Eltern in Verbindung zu setzen. Tut euch zusammen und organisiert eine gemeinschaftliche Kinderbetreuung in kleinen Gruppen, in der sich die Eltern abwechseln. Oder geht mit streiken, damit sich die Arbeitsbedingungen und Gehälter für das Betreuungspersonal schneller und nachhaltig verbessern.

Bekomme ich die Kita-Gebühren zurück?

Es kommt darauf an. Verdi rät dazu, Kita-Gebühren vom Kita-Träger oder der Gemeinde zurückzufordern, und stellt dafür sogar ein Musterschreiben zur Verfügung. Ist diese Möglichkeit in eurem Betreuungsvertrag explizit ausgeschlossen, geht das jedoch kaum, auch wenn die Rechtssprechung immer vom Einzelfall abhängt. Zusätzliche Gebühren für das Kita-Essen kannst du ebenfalls versuchen zurückzubekommen. Schließ dich am besten mit anderen Eltern und Elternvertretungen zusammen. Vergiss aber nicht, dass du Betreuungs- und Essenskosten ohnehin steuerlich absetzen kannst.

Was hältst du vom Kita-Streik? Schreib uns gern einen Kommentar!

510f413a32854956af23ece5d0670e1d - Kita-Streik: Was berufstätige Eltern tun können

Quellen

Veröffentlicht von Anke Modeß

Als waschechte Berlinerin und späte Mutter eines Schulkindes schreibt Anke seit 7 Jahren über Themen, die Babyeltern im Alltag beschäftigen - am allerliebsten mit einer Prise Humor.

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