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Elternzeit im Lebenslauf: angeben oder weglassen?

Elternzeit im Lebenslauf angeben?

Du möchtest nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen? Du bist unsicher, ob du die Elternzeit im Lebenslauf angeben oder weglassen sollst? Wir wägen das Für und Wider ab und verraten dir, ob und – falls ja – wie du die Elternzeit in deinen Lebenslauf einbauen solltest!

Die rechtliche Lage: Musst du die Elternzeit angeben?

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetzes (AGG) gesteht jedem Arbeitnehmer eine schützenswerte Privatsphäre zu. Du musst keine Angaben zu deiner familiären Situation machen. Ob du in Elternzeit warst oder nicht, ist deine Privatsache. Du kannst frei entscheiden, ob du die Elternzeit angibst oder nicht.

Elternzeit angeben: ja oder nein?

Um es kurz zu machen: ja, du solltest die Elternzeit angeben.

Das spricht dafür:

Ein Lebenslauf sollte keine Lücken enthalten. Wenn du die Elternzeit nicht erwähnst, wird zwangsläufig eine Lücke entstehen. Zumindest, wenn du ein Jahr oder länger in Elternzeit warst. Du solltest nicht versuchen, diese Lücke anderweitig zu füllen. Sonst könnte es peinlich werden, wenn der Personaler beim Bewerbungsgespräch nachhakt. Selbst wenn du die Stelle bekommst, ist die „Gefahr“ nicht gebannt. Fällt deinem Arbeitgeber auf, dass du falsche Angaben gemacht hast, um die Lücke im Lebenslauf zu füllen, droht dir eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Und zwar noch lange nach der Probezeit.

Abgesehen davon ist es immer besser mit offenen Karten zu spielen. Fehlen Angaben im Lebenslauf und fällt dies dem Arbeitgeber im Nachhinein auf, könnte dies das Vertrauensverhältnis schädigen. Denn: Ehrlichkeit ist die Basis eines jeden Arbeitsverhältnisses.

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Das spricht dagegen:

Natürlich besteht die Gefahr, dass dir die Elternzeit negativ ausgelegt wird. Besonders, wenn du mehrere Jahre in Elternzeit warst. Dann fragt sich mancher Personaler womöglich, ob dein Praxiswissen noch auf dem neuesten Stand ist. Auch die Frage der Kinderbetreuung schwirrt Personalern durch den Kopf. Bist du trotz deines Mutter- oder Vaterseins flexibel und spontan? Ist die Betreuung gesichert oder wird es zu Fehltagen kommen?

Lass dich davon nicht verunsichern. Mit der Betreuung und der Erziehung deiner Kinder hast du eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernommen. Es gibt keinen Grund, weshalb du die Elternzeit nicht erwähnen solltest. Sei stolz darauf.

Und wenn die Elternzeit schon einige Jahre zurückliegt?

Falls die Elternzeit bereits einige Jahre zurückliegt, kannst du sie bedenkenlos angeben, um die Lücke in deinem Lebenslauf zu schließen. Für deinen neuen Arbeitgeber ist die Elternzeit dann ohnehin nicht von Relevanz. Schließlich bist du bereits wieder deinem Beruf nachgegangen. Er wird sich nicht fragen, ob dein Praxiswissen auf dem neusten Stand ist. Auch die Kinderbetreuung sollte bei einem älteren Kind keine Bedenken mehr beim zuständigen Personaler hervorrufen.

Wie du von der Angabe der Elternzeit im Lebenslauf profitieren kannst

Wenn du es richtig anstellst, kannst du sogar von der Angabe der Elternzeit profitieren. Falls du in der Elternzeit eine Weiterbildung absolviert, eine Konferenz besucht, an einem Sprachkurs teilgenommen oder anderweitig eine neue Qualifikation erworben hast, kannst du dir das zunutze machen. Gib diese neuen Kenntnisse unbedingt an – selbst wenn sie nicht direkt relevant für die Stelle sind, auf die du dich bewirbst. Dass du die Elternzeit als Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung genutzt hast, wird der Personaler anerkennen.

Falls du während der Elternzeit einen Neben- oder Teilzeitjob ausgeübt hast, solltest du auch dies erwähnen. Dadurch demonstrierst du, dass du einer Doppelbelastung gewachsen bist.

Falls du gerade am Anfang der Elternzeit stehst:

Weiterbildungen kommen gut im Lebenslauf. Aber natürlich solltest du dir in der Elternzeit nicht zu viel vornehmen. In erster Linie ist die Elternzeit für dich und dein Kind gedacht. Daher alles mit Maß und Ziel.

Wie du die Elternzeit im Lebenslauf einbauen solltest

Wie du die Elternzeit einbauen solltest, hängt von deiner aktuellen beruflichen Situation ab. Also davon, ob du dich in einem Arbeitsverhältnis befindest oder nicht.

Fall 1: Bewerbung ohne bestehendes Arbeitsverhältnis

Wenn du vor der Babypause in keinem Arbeitsverhältnis warst oder dein befristeter Arbeitsvertrag während der Elternzeit auslief, solltest du die Elternzeit in einem eigenen Abschnitt im Lebenslauf aufführen. Diesen Abschnitt kannst du entweder konkret als „Elternzeit“ oder auch als „Familienphase“ überschreiben.

Falls du während dieser beruflichen Auszeit deine fachlichen oder persönlichen Kompetenzen erweitert hast (etwa durch eine Weiterbildung, einen Sprachkurs oder Ähnliches), solltest du das unbedingt angeben. Dann kannst du als Überschrift beispielsweise „Elternzeit & Berufliche Neuorientierung“ oder „Elternzeit & Weiterbildung“ verwenden. Auch Zertifikate kannst du dort auflisten, falls du welche erworben hast. Als Beispiel:

Seit 07/2019Elternzeit & Berufliche Neuorientierung
Erziehung einer zweijährigen Tochter
Weiterbildung zur/zum (...), Zertifikat XY
Sprachkurs in (...)
Teilnahme an der Konferenz (...)
Teilnahme am Workshop (...)

Da Lebensläufe heute antichronologisch verfasst sind, wird die aktuellste Position zuerst aufgelistet. In deinem Fall steht die „Elternzeit“ somit über dem „Beruflichen Werdegang“.

Fall 2: Bewerbung aus einem laufenden Arbeitsverhältnis

Falls du dich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis bewirbst, solltest du die Elternzeit im Lebenslauf in der Rubrik „Beruflicher Werdegang“ direkt unter dem aktuellen Arbeitsverhältnis und deinen dortigen Aufgaben aufführen. Als Beispiel:

Seit 04/2012Konkrete Berufsbezeichnung
Musterfirma GmbH, 12345 Musterhausen
Tätigkeit 1
Tätigkeit 2
Tätigkeit 3
seit 07/2019 Elternzeit

Falls du in der Elternzeit in Teilzeit weitergearbeitet oder dich weitergebildet hast, gilt auch hier: unbedingt angeben. Das könnte dir Pluspunkte bringen.

Solltest du die Elternzeit im Anschreiben erwähnen?

Falls du dich aus der Elternzeit heraus bewirbst, solltest du dies im Anschreiben erwähnen. Allerdings nur als Ergänzung. Im Mittelpunkt des Anschreibens sollte immer deine berufliche Qualifikation stehen. Falls du bereits wieder arbeitest und die Elternzeit eine Weile zurückliegt, solltest du sie im Anschreiben nicht erwähnen. Dann ist die Angabe für den Personaler irrelevant. Es genügt, wenn du die Elternzeit in deinem Lebenslauf angibst.

Tipp: Erwähne in deiner Bewerbung die gesicherte Betreuungssituation

Um Personalern direkt ihre Zweifel an der Betreuungssituation zu nehmen, solltest du in deinem Anschreiben kurz darauf eingehen. Du kannst beispielsweise im Schlusssatz oder in einem „PS“ erwähnen, dass die Betreuung deines Kindes jederzeit gewährleistet ist.

Als Beispiel: „Die Betreuung von Lisa (2) ist durch die Großeltern und die Kindertagesstätte von 7 bis 17 Uhr gesichert.“

Wenn die Elternzeit im Bewerbungsgespräch zur Sprache kommt…

Im Bewerbungsgespräch hast du die Möglichkeit, den Personaler davon zu überzeugen, dass du durch die Elternzeit neue Kompetenzen erworben hast. Sowohl persönliche als auch fachliche. Die fachlichen Qualifikationen kannst du bestenfalls durch Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen belegen, die du im Rahmen von Weiterbildungen, Sprachkursen et cetera erworben hast. Wie dich die Elternzeit persönlich weitergebracht hat, kannst du anhand deiner Soft Skills verdeutlichen. Zu den wichtigsten Soft Skills, die Eltern durch ihr Kind erwerben, gehören beispielsweise Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent oder Stressresistenz.

Fazit

Wir empfehlen dir, ehrlich mit der Elternzeit umzugehen. Sie zu verschweigen, ist keine gute Option – weder für Mütter noch für Väter. Abgesehen davon kannst du dir die Elternzeit zunutze machen. Richtig „verpackt“ kannst du mit der Elternzeit beim Personalentscheider sogar Pluspunkte sammeln!

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Quellen

✔ Inhaltlich geprüft am 10.07.2023
Dieser Artikel wurde von Svenja Klinkenberg geprüft. Wir nutzen für unsere Recherche nur vertrauenswürdige Quellen und legen diese auch offen. Mehr über unsere redaktionellen Grundsätze, wie wir unsere Inhalte regelmäßig prüfen und aktuell halten, erfährst du hier.

Veröffentlicht von Patricia Schlösser-Christ

Patricia widmet sich als Kulturanthropologin mit Leidenschaft der Kindheits- und Familienforschung. Ihre liebsten (und herausforderndsten) „Studienobjekte“ sind ihre beiden kleinen Töchter. Wenn sie nicht gerade Feldforschung im Kinderzimmer ihrer kleinen Rasselbande betreibt, powert sie sich beim Handball aus.

2 Kommentare anderer Nutzer

  1. Ich habe sie nicht angegeben und das war auch gut so. Es hat keiner nachgefragt und niemanden interessiert. Ich kann nur empfehlen, dem Ratschlag aus dem Artikel nicht zu folgen. Kein Mann würde ernsthaft in Erwägung ziehen, in seinem Lebenslauf auf eine womöglich gerade mal einjährige Elternzeit innerhalb einer ansonsten seit vielen Jahren ununterbrochenen Anstellung hinzuweisen.

    Weshalb sollte Frau proaktiv auf etwas hinweisen, das ihr womöglich zum Nachteil ausgelegt wird? Da bietet die Gesetzgebung schon Möglichkeiten, um Benachteiligung aus dem Weg zu gehen und dann soll man/frau das aus womöglich moralischen Beweggründen nicht nutzen?
    Auch proaktiv auf eine gesicherte Betreuungssituation zu verweisen ist wirklich einfach albern.

    Spiegelt dieser Artikel wirklich die Haltung von babelli.de? Der Artikel ist arbeitgeberfreundlich, altbacken und schwingt die moralische Keule.

    1. Hallo Anna, hast du schonmal drüber nachgedacht, dass Elternzeit oder der Status als „Eltern“ von Arbeitgebern nicht negativ ausgelegt werden kann? Als Gründer und Chef von Babelli kann ich dir aus Arbeitgebersicht sagen, dass dieser Status auch gewisse Vorteile mit sich bringt. Eltern müssen viele neue Herausforderungen meistern, lernen verstärkt, mit Stress umzugehen und können tatsächlich organisierter und strukturierter vorgehen. Das trifft nicht auf alle Eltern zu, sind aber Vorteile, die man ihnen oft zuschreibt und das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Ich denke die wenigsten Arbeitgeber legen das als negativ aus. Eine gesicherte Betreuungssituation ist für mich als Arbeitgeber natürlich auch ein sehr positives Signal, weil ich mir dann keine Sorgen um Ausfälle machen muss. Mit Verlaub, ich denke, du solltest deine Ansicht über Arbeitgeber einmal überdenken. Wir sind keine Gegner, sondern wollen gemeinsam mit den Mitarbeitern vorankommen.

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