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Diesen Elternzeit Urlaubstrick musst du kennen!

Der Elternzeit-Urlaubstrick

Wenn du in Elternzeit gehst, darf dein Arbeitgeber oder Dienstherr dir Urlaubstage kürzen. Mit unserem Urlaubstrick kannst du das ganz einfach verhindern. Wie es funktioniert und worauf du achten solltest, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber kürzen?

Du erarbeitest dir deinen (Jahres-)Urlaub, mit jedem Monat, den du arbeitest. Zweck des Urlaubs ist es, dass du dich von der Arbeit erholst. In der Elternzeit ist das etwas anders. Dein Arbeitsverhältnis ruht, der Arbeitgeber schuldet dir kein Gehalt (Ausnahme Teilzeitarbeit). Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch für diese Zeit? 

Die Fakten:

  • In deiner Elternzeit ruht dein Arbeitsvertrag
  • Du bist in Elternzeit von der Arbeitsleistung befreit 
  • Dein Arbeitgeber ist von der Gehaltszahlung in der Elternzeit befreit
  • Es entsteht trotz der Elternzeit ein Urlaubsanspruch

Wenn du aber in einem vollen Kalendermonat aufgrund deiner Elternzeit nicht arbeitest, darf der Arbeitgeber dir deinen Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Es handelt sich um eine „Kann-Vorschrift“. Dein Arbeitgeber hat also die Wahl. 

Ob dein Arbeitgeber dir deinen Urlaub tatsächlich kürzt, ist nicht gesagt. Oftmals nutzen Arbeitgeber das Bestätigungsschreiben über die Elternzeit dafür. Es gibt jedoch keinen festen Zeitpunkt, bis wann er dich darüber informieren muss.

Für Landes- und Bundesbeamte ist dies in der jeweiligen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung geregelt. Bei Fragen dazu wende dich am besten direkt an deinen Dienstherren.

Ausnahme: Wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, darf dein Arbeitgeber die Kürzung nicht mehr nachträglich vornehmen.

Der Urlaubstrick

Wie verlierst du nun so wenig Urlaubsanspruch wie möglich? Plane deine Elternzeit nach Lebensmonaten deines Kindes und nicht nach Kalendermonaten. Die meisten Mütter machen es ohnehin automatisch so. Und bei denjenigen, die lange in Elternzeit gehen, macht der Trick ohnehin nur wenig aus. Viele Väter nehmen jedoch nur wenige Monate und planen diese nach Kalendermonaten. Das könnte sich nachteilig auswirken. Nicht nur in Bezug auf den Urlaubsanspruch, sondern auch beim Elterngeld.

Der Trick ist also vor allem für diejenigen Eltern geeignet, die nur wenige Monate in Elternzeit gehen wollen. Und kein Trick ohne Einschränkungen. Denn jetzt kommt das Aber für Elternpaare:

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Achtung Elterngeld: Parallele Elternzeit ja, paralleler Elterngeldbezug nicht immer möglich! 

Das Elterngeld musst du unabhängig von der Elternzeit betrachten. Trotzdem spielt es für die Planung der Elternzeit und folglich auch für deinen Urlaubsanspruch eine Rolle. 

Im Elterngeldantrag selbst lassen sich zwar nur Lebensmonate ankreuzen. Deine Elternzeit kannst du bei deinem Arbeitgeber trotzdem komplett anders beantragen, wenn du es möchtest. Meistens ist das in Bezug auf das Elterngeld keine gute Idee! Denn wenn Gehalt und Elterngeld in einem Monat zusammenfallen, kommt es zur Anrechnung oder Kürzung.

NEU: Nur ein gemeinsamer Monat mit Basiselterngeld möglich

Nicht alle Eltern können zwei oder mehr Monate am Stück das Basiselterngeld in ihrer Elternzeit nehmen! Hintergrund ist die neue Regelung für Geburten seit 1. April 2024. Eltern können seitdem nur noch einen gemeinsamen Monat mit Basiselterngeld im ersten Lebensjahr beantragen. Alternativen zeigen wir euch im Artikel zu den Partnermonaten beim Elterngeld.

Aber nicht alle Eltern sind betroffen von der Neuregelung!

Sie gilt NICHT für Eltern:

– deren Kinder vor dem 1. April 2024 geboren wurden
– mit Frühgeburten (mind. 6 Wochen vor ET)
– von neugeborenen Mehrlingen
– von Neugeborenen mit einer Behinderung
– mit mehreren Kindern, wenn ein Geschwisterkind mit einer Behinderung zum Geschwisterbonus berechtigt

Wenn also eine oder mehrere Ausnahmen auf dich zutreffen, kannst du und auch der andere Elternteil ganz einfach Elternzeit und Elterngeld parallel wählen, wie es für euch passt. 

Beispiele

Beispiele für Eltern von Kindern, die nach dem 1. April 2024 geboren wurden und auf die KEINE Ausnahme zutrifft

Variante 1) Du nimmst einen Monat Basiselterngeld in einem Lebensmonat im ersten Lebensjahr und einen im 13. oder 14. Lebensmonat.

Du bist keinen Kalendermonat vollständig abwesend, dein Urlaub wird NICHT gekürzt, außer wenn dein Kind zufällig am 1. eines Kalendermonats geboren wurde.

Hinweis: Das Basiselterngeld gibt es längstens bis zum 14. Lebensmonat!

Variante 2) Du nimmst einen Monat Basiselterngeld und direkt im Anschluss zwei Lebensmonate mit Elterngeld Plus.

Dein Kind ist am 15. Juni 2024 geboren. Du nimmst deine drei Monate Elternzeit mit Elterngeld ab der Geburt, also vom 15. Juni bis 14. September 2024. Dein Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage im Jahr.

Du bist also zwei volle Kalendermonate abwesend: im Juli und August 2024. Dein Arbeitgeber darf dir dafür 2/12 deines Jahresurlaubs kürzen. Insgesamt verlierst du so voraussichtlich 4 Tage Urlaub (24 : 12 x 2 = 4).

Besser für den Urlaub:
Du teilst deine Elternzeit auf.

  • Du nimmst einen Lebensmonat Basiselterngeld z.B. 15. Juni bis 14. Juli 2024
  • und später zwei Lebensmonate mit Elterngeld Plus etwa 15. Oktober bis 14. Dezember 2024.

Du wärst nur den November 2023 vollständig abwesend. Die Kürzung würde dann 1/12 deines Jahresurlaubs betragen, also 2 Tage weniger (24 : 12 x 1 = 2).

Nachteil: Durch die geteilte Elternzeit sind zwei von drei möglichen Abschnitten bei der Elternzeit verbraucht. Außerdem wärst du zwischen den Abschnitten deiner Elternzeit regulär kündbar.

Beispiele für Eltern der o.g. Ausnahmen UND Eltern von Kindern, die bis zum 1. April 2024 geboren wurden

Dein Kind ist am 2. April 2024 geboren. Du möchtest 2 Monate in Elternzeit gehen. Bisher hast du keinen Urlaub genommen. Dein Anspruch beträgt 24 Tage im Jahr.

Variante 1) Du nimmst Elternzeit vom 1. April bis 31. Mai 2024.

Du bist zwei volle Kalendermonate abwesend: im April und im Mai 2024. Dein Arbeitgeber darf dir für jeden vollen Kalendermonat 1/12 Urlaub kürzen. Insgesamt verlierst du mit dieser Auswahl der Elternzeit sehr wahrscheinlich ganze 4 Tage deines Jahresurlaubs (24 : 12 x 2 = 4).

Variante 2) Du nimmst Elternzeit vom 2. April bis 1. Juni 2024.

Nur im Mai bist du einen vollen Kalendermonat nicht bei der Arbeit. Im April und im Juni 2024 fehlst du nur teilweise. Durch die Wahl der Elternzeit nach Lebensmonaten verlierst du sehr wahrscheinlich nur 1/12 deines Jahresurlaubs. Dein Arbeitgeber kann dir nur 2 Tage kürzen (24 : 12 x 1 = 2)

Variante 3) Du teilst deine Elternzeit auf:

  • Den ersten Monat nimmst du vom 2. April bis 1. Mai 2024
  • Den zweiten Monat nimmst du vom 2. September bis 1. Oktober 2024

Du bist in keinem Kalendermonat vollständig abwesend. Dein Arbeitgeber kann dir deinen Urlaubsanspruch daher gar nicht kürzen.

Die Elternzeitmonate aufzuteilen, ist also eine gute Lösung. Beachte aber unbedingt eines: Du musst beide Monate bereits mit dem ersten Antrag auf Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen.

Urlaubskürzung bei Teilzeitarbeit

Wenn du während deiner Elternzeit in Teilzeit arbeitest, darfst du ganz normal Urlaub nehmen. Wie viele Tage dir zustehen, hängt – für diesen Zeitraum – von der Anzahl deiner Arbeitstage ab. Wenn du weniger Tage in der Woche als vor der Geburt arbeitest, bekommst du weniger Urlaubstage.

Beispiel:

Vor der Elternzeit hast du an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, insgesamt 40 Stunden. Du hast 25 Tage Urlaub im Jahr.

Variante a) Du arbeitest weiterhin an 5 Tagen in der Woche. Insgesamt 30 Stunden. 

Trotz deiner Elternzeit bleibt dein Urlaub in voller Höhe mit 25 Tagen bestehen.

Variante b) Du arbeitest nur noch an 4 festen Tagen in der Woche. Insgesamt 25 Stunden. 

Dein Urlaub wird für die Elternzeit neu berechnet, da du an weniger Tagen in der Woche arbeitest. Insgesamt stehen dir dann 20 Tage Urlaub zu.

25 Urlaubstage : 5-Tage-Woche x 4 tatsächliche Arbeitstage = 20 Tage Urlaubsanspruch.

Selbstständige und der Urlaubstrick

Wenn du selbstständig bist, kannst du im klassischen Sinne keinen Urlaub machen. Du entscheidest selbst, wann du arbeitest (und wie viel). Die mögliche Kürzung des Urlaubs ist also nur für Angestellte relevant. 

Auch interessant

Fazit: Elternzeitmonate genau auswählen!

Wenn du deine Elternzeit nach Lebensmonaten und nicht am Stück nimmst, profitierst du am meisten: Dein Arbeitgeber darf den Urlaub nicht kürzen. Schlechte Karten hast du leider, wenn dein Kind am 1. eines Monats geboren wurde. Dann gibt es keine andere Möglichkeit, als einen kompletten Kalendermonat Elternzeit zu nehmen. Hier kannst du nur hoffen, dass der Arbeitgeber deine Urlaubstage ungekürzt lässt.

Wenn du deine Elternzeit am Stück nimmst, achte darauf, sie nach Lebensmonaten zu nehmen. So kannst du eine Kürzung von Urlaubstagen wenigstens zum Teil verhindern.

Von diesem Trick profitieren besonders die Elternteile, die nur eine kurze Elternzeit nehmen. Rein statistisch sind das die Väter.

Quellen

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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