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Diesen Elternzeit Urlaubstrick musst du kennen!

Der Elternzeit-Urlaubstrick

Wenn du in Elternzeit gehst, darf dein Arbeitgeber dir Urlaubstage kürzen. Mit unserem Urlaubstrick kannst du das ganz einfach verhindern. Wie es funktioniert und worauf du achten solltest, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber kürzen?

Du erarbeitest dir deinen (Jahres-)Urlaub, mit jedem Monat den du arbeitest. Zweck des Urlaubs ist es, dass du dich von der Arbeit erholst. In der Elternzeit ist das etwas anders. Es gibt keine Arbeitsleistung, von der du dich erholen kannst. Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch für diese Zeit? 

Die Fakten:

  • In deiner Elternzeit ruht dein Arbeitsvertrag
  • Du bist in Elternzeit von der Arbeitsleistung befreit 
  • Dein Arbeitgeber ist von der Gehaltszahlung in der Elternzeit befreit
  • Es entsteht trotz der Elternzeit ein Urlaubsanspruch

Wenn du aber in einem Kalendermonat aufgrund deiner Elternzeit nicht arbeitest, darf der Arbeitgeber dir deinen Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Es handelt sich um eine „Kann-Vorschrift“. Dein Arbeitgeber hat also die Wahl.

Ob dein Arbeitgeber dir deinen Urlaub tatsächlich kürzt, ist nicht gesagt. Oftmals nutzen Arbeitgeber das Bestätigungsschreiben über die Elternzeit dafür. Es gibt jedoch keinen festen Zeitpunkt bis wann er dich darüber informieren muss.

Ausnahme: Wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, darf dein Arbeitgeber die Kürzung nicht mehr nachträglich vornehmen.

Der Urlaubstrick

Wie verlierst du nun so wenig Urlaubsanspruch wie möglich? Plane deine Elternzeit nach Lebensmonaten deines Kindes, nicht nach Kalendermonaten. Meist ist das eh der Fall (vor allem für die Mutter). Manche Väter planen jedoch nach Kalendermonaten. Das könnte sich nachteilhaft auswirken.

Beispiele:

Dein Kind ist am 2. April 2023 geboren. Du möchtest 2 Monate in Elternzeit gehen. Bisher hast du keinen Urlaub genommen. Dein Anspruch beträgt 24 Tage im Jahr.

Variante 1) Du nimmst Elternzeit vom 1. April bis 31. Mai 2023.

Du bist zwei volle Kalendermonate abwesend: im April und im Mai 2023. Dein Arbeitgeber darf dir für jeden vollen Kalendermonat 1/12 Urlaub kürzen. Insgesamt verlierst du mit dieser Auswahl der Elternzeit sehr wahrscheinlich ganze 4 Tage deines Jahresurlaubs (24 : 12 x 2 = 4).

Variante 2) Du nimmst Elternzeit vom 2. April bis 1. Juni 2023.

Nur im Mai bist du einen vollen Kalendermonat nicht bei der Arbeit. Im April und im Juni 2023 fehlst du nur teilweise. Durch die Wahl der Elternzeit nach Lebensmonaten verlierst du sehr wahrscheinlich nur 1/12 deines Jahresurlaubs. Dein Arbeitgeber kann dir nur 2 Tage kürzen (24 : 12 x 1 = 2)

Variante 3) Du teilst deine Elternzeit auf: 

  • Den ersten Monat nimmst du vom 2. April 2023 bis 1. Mai 2023
  • Den zweiten Monat nimmst du vom 2. September 2023 bis 1. Oktober 2023

Du bist in keinem Kalendermonat vollständig abwesend. Dein Arbeitgeber kann dir deinen Urlaubsanspruch daher gar nicht kürzen. 

Die Elternzeitmonate aufzuteilen ist also eine gute Lösung. Beachte aber unbedingt eines: Du musst beide Monate bereits mit dem ersten Antrag auf Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen.

Kürzung bei Teilzeitarbeit

Wenn du während deiner Elternzeit in Teilzeit arbeitest, darfst du ganz normal Urlaub nehmen. Wie viele Tage dir zustehen, hängt – für diesen Zeitraum – von der Anzahl deiner Arbeitstage ab. Wenn du weniger Tage in der Woche als vor der Geburt arbeitest, bekommst du weniger Urlaubstage.

Beispiel:

Vor der Elternzeit hast du an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, insgesamt 40 Stunden. Du hast 25 Tage Urlaub im Jahr.

Variante a) Du arbeitest weiterhin an 5 Tagen in der Woche. Insgesamt 30 Stunden. 

Trotz deiner Elternzeit bleibt dein Urlaub in voller Höhe mit 25 Tagen bestehen.

Variante b) Du arbeitest nur noch an 4 festen Tagen in der Woche. Insgesamt 25 Stunden. 

Dein Urlaub wird für die Elternzeit neu berechnet, da du an weniger Tagen in der Woche arbeitest. Insgesamt stehen dir dann 20 Tage Urlaub zu.

25 Urlaubstage : 5-Tage-Woche x 4 tatsächliche Arbeitstage = 20 Tage Urlaubsanspruch.

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Fazit: Elternzeitmonate genau auswählen!

Wenn du deine Elternzeit nach Lebensmonaten und nicht am Stück nimmst, profitierst du am meisten: Dein Arbeitgeber darf den Urlaub nicht kürzen. Schlechte Karten hast du leider, wenn dein Kind am 1. eines Monats geboren wurde. Dann gibt es keine andere Möglichkeit, als einen kompletten Kalendermonat Elternzeit zu nehmen. Hier kannst du nur hoffen, dass der Arbeitgeber deine Urlaubstage ungekürzt lässt.

Wenn du deine Elternzeit am Stück nimmst, achte darauf sie nach Lebensmonaten zu nehmen. So kannst du eine Kürzung von Urlaubstagen wenigstens zum Teil verhindern. 

Von diesem Trick profitieren besonders die Elternteile, die nur eine kurze Elternzeit nehmen. Rein statistisch sind das die Väter.

Quellen

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Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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