Endlich ist es so weit und ihr dürft euer Baby voller Stolz mit nach Hause nehmen. Jetzt geht es darum, den neuen Erdbewohner kennenzulernen. Doch auch wichtige Behördengänge bleiben jungen Eltern nicht erspart. Natürlich muss das Kind angemeldet werden. Um vom Kindergeld und Elterngeld zu profitieren, müssen rechtzeitig die Anträge gestellt werden.
Checkliste: Formalitäten nach der Geburt
Hier findest du weitere Details zu den einzelnen To-do's:
Geburtsanzeige und Geburtsurkunde
To-do
Wann?
Innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt
Zur Anzeige sind die Eltern, sowie Anwesende bei der Geburt verpflichtet.
Wer?
Beide Eltern oder ein sorgeberechtigter Elternteil
Häufig kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Bereitet daher die Unterlagen vor und packt sie in die Kliniktasche. Ist dies nicht möglich oder kommt das Kind zu Hause oder im Geburtshaus zur Welt, müsst ihr das Standesamt aufsuchen.
Benötigte Unterlagen zur Beantragung der Geburtsurkunde:
Ehepaare
- Geburtsbescheinigung (Krankenhaus oder Hebamme)
- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und Geburtsurkunden
- Geburtsurkunden weiterer gemeinsamer Kinder
Unverheiratete Paare / Alleinerziehende
- Geburtsbescheinigung (Krankenhaus oder Hebamme)
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunden / Abstammungsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung, wenn vorhanden
- Geburtsurkunden und Sorgeerklärungen für weitere (gemeinsame) Kinder
Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Verwitwete müssen weitere oder abweichende Dokumente erbringen. Bitte informiere dich vorab.
Für die Beantragung des Elterngeldes, Kindergeldes und die Vorlage bei der Krankenkasse, sowie ggf. für religiöse Zwecke werden beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde ausgegeben. Weitere können kostenpflichtig erworben werden.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt.
Namensgebung
To-do
Wann?
- Bei der Geburtsanzeige
- Der Nachname kann binnen 3 Monaten nach der Geburt geändert werden.
Wer?
Beide Eltern oder ein sorgeberechtigter Elternteil
Ihr müsst einen Vornamen und einen Nachnamen für das Kind bestimmen. Den Vornamen könnt ihr frei wählen, solange es ein hierzulande gebräuchlicher Name ist. Bei nicht gebräuchlichen Namen muss gegebenenfalls ein Nachweis über die Eintragungsfähigkeit erbracht werden.
Seid ihr verheiratet, bekommt das Kind den Nachnamen der Eltern. Bei nichtverheirateten Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht kann das Paar beim ersten Kind entscheiden, wessen Nachnamen es tragen soll. Folgende Kinder erhalten denselben Nachnamen. Trägt die Mutter das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind ihren Nachnamen. Es ist in Ausnahmefällen außerdem möglich, den Nachnamen des nicht sorgeberechtigten anerkannten Vaters zu geben. Übrigens kann der Nachname bis zu drei Monate nach der Geburt geändert werden, wenn die Eltern erst dann das gemeinsame Sorgerecht erklären.
Elterngeld beantragen
To-do
Wann?
Bis spätestens 3 Monate nach Geburt
Wer?
Jeder Elternteil, der mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt
Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung. Es soll Müttern und Vätern ermöglichen, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Das Elterngeld kompensiert damit euren Lohnausfall.
Jeder, der sein Kind zu Hause betreut, hat Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe richtet sich nach dem Netto-Einkommen des Antragstellers in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes. Nichtarbeitnehmer erhalten einen Mindestsatz.
Alle wichtigen Informationen rund ums Elterngeld und die Antragstellung findet ihr bei elterngeld.de.
Kindergeld beantragen
To-do
Wann?
Ab Geburt (bis spätestens 6 Monate nach der Geburt)
Wer?
Der Elternteil, der das Kindergeld auf sein Konto erhalten soll
Ab Geburt des Kindes steht euch Kindergeld zu. Da die Bearbeitung aber gut 4-6 Wochen in Anspruch nimmt, solltet ihr es so schnell wie möglich schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eures Wohnortes beantragen. Das Kindergeld wird nur für bis zu 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Alle wichtigen Infos zum Kindergeld findet ihr hier.
Geringverdiener sollten außerdem prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, der ebenfalls von der Familienkasse gewährt wird.
Erste Hilfe am Baby Kurs absolvieren
To-do
Wann?
Sobald wie möglich!
Wer?
Beide Elternteile
Falls du es nicht schon vor der Geburt erledigt hast: Wir empfehlen allen Eltern einen Erste Hilfe am Baby Kurs zu absolvieren. Es ist so wichtig, souverän handeln zu können, wenn es zu einem Notfall kommt. Du kannst im babelli Kursbereich an einem solchen Kurs teilnehmen – online und immer dann, wenn es für dich am besten passt. Schaut euch den Kurs am besten gemeinsam an, denn er ist für beide Elternteile wichtig. Hier geht es zum Kurs.
Anmeldung bei der Krankenkasse
To-do
Wann?
Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt
Wer?
Mama oder Papa, abhängig von der Versicherungsform
Euer Baby ist ab dem Geburtszeitpunkt automatisch krankenversichert. Das ist im deutschen Gesundheitssystem so verankert. Innerhalb von zwei Monaten müsst ihr es schriftlich bei der Krankenkasse anmelden. Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können ihr Kind kostenlos in der Familienversicherung mitversichern. Das gilt auch für unverheiratete Paare, wenn ein Elternteil Mitglied in der GKV ist. Ist einer der Ehepartner in der PKV versichert und sein Einkommen überschreitet eine festgelegte Jahresgrenze, kann das Kind nicht mehr kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung aufgenommen werden. Es ist dann günstiger das Kind ebenfalls privat zu versichern. Einen ausführlichen Artikel dazu findet ihr hier.
Optional: Kitagutschein beantragen
To-do
Wann?
9 – 2 Monate vor der Betreuungsleistung
Wer?
Ein Elternteil, nur in Berlin und Hamburg
Wenn ihr in Berlin oder Hamburg wohnt, benötigt ihr für die Anmeldung in der Kita den Kita-Gutschein. In Berlin kann dieser frühestens neun Monate vor der Betreuungsleistung beantragt und muss spätestens 2 Monate vor Beginn eingereicht werden. Zuständig ist das Jugendamt des Wohnbezirks. In Hamburg ist das Bezirksamt zuständig. Da Betreuungsleistungen nicht rückwirkend erstattet werden, sollte auch hier der Antrag rechtzeitig gestellt werden.
Optional: Termin für Taufe klären
To-do
Wann?
3 Monate vor der Taufe
Wer?
Egal
Für eine Taufe gibt es keinen festen Zeitpunkt. Die meisten Eltern lassen ihr Kind jedoch zwischen dem 3. und 6. Lebensmonat taufen. 3 Monate vor dem Termin solltet ihr die Taufe jedoch anmelden, damit sie auch zum Wunschtermin stattfinden kann.
Weitere wichtige Formalitäten
Falls noch nicht vor der Geburt geschehen, solltet ihr euch jetzt auch mit dem Antrag auf Elternzeit, der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgeerklärung auseinandersetzen, sofern dies relevant für euch ist. Auch mit der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für euer Kind solltet ihr so früh wie möglich beginnen, da an vielen Orten ein Mangel herrscht. Eltern von Geschwistern haben es einfacher, da diese in der Regel bevorzugt werden.
In unserer Checkliste vor der Geburt findet ihr ausführliche Informationen zu diesen Punkten.
Quellen
- Geburtsurkunde – Erstbeurkundung – Anzeige
https://service.berlin.de/dienstleistung/318957/ (abgerufen am 22.11.2016) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen am 22.11.2016)
- Arbeitsagentur.de: Kindergeld – Anspruch, Höhe, Dauer
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/anspruch-hoehe-dauer (abgerufen am 22.11.2016) - Familienversicherung für Ihr Kind
https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/schwangerschaft-und-familie/entlastung-fuer-familien/familienversicherung-2018084 (abgerufen am 22.11.2016) - Kita-Gutschein
https://service.berlin.de/dienstleistung/324873/ (abgerufen am 22.11.2016) - Bild: Liebende Mutter sorgt zu Hause für ihr Neugeborenes. Helles Porträt von glücklicher Mutter, die ein schlafendes Kind an den Händen hält. Mutter umarmte ihren kleinen, zwei Monate alten Sohn. Alena Ozerova / Shutterstock.com
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