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Formalitäten nach der Geburt: Checkliste für frisch gebackene Eltern

formalitaeten nach der geburt 2 - Formalitäten nach der Geburt: Checkliste für frisch gebackene Eltern

Endlich ist es so weit und ihr dürft euer Baby voller Stolz mit nach Hause nehmen. Jetzt geht es darum, den neuen Erdbewohner kennenzulernen. Doch auch wichtige Behördengänge bleiben jungen Eltern nicht erspart. Natürlich muss das Kind angemeldet werden. Um vom Kindergeld und Elterngeld zu profitieren, müssen rechtzeitig die Anträge gestellt werden.

Checkliste: Formalitäten nach der Geburt

checkliste formalitaeten nach geburt - Formalitäten nach der Geburt: Checkliste für frisch gebackene Eltern

Hier findest du weitere Details zu den einzelnen To-do's:

Geburtsanzeige und Geburtsurkunde

To-do

Wann?
Innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt
Zur Anzeige sind die Eltern, sowie Anwesende bei der Geburt verpflichtet.

Wer?
Beide Eltern oder ein sorgeberechtigter Elternteil

Häufig kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Bereitet daher die Unterlagen vor und packt sie in die Kliniktasche. Ist dies nicht möglich oder kommt das Kind zu Hause oder im Geburtshaus zur Welt, müsst ihr das Standesamt aufsuchen.

Benötigte Unterlagen zur Beantragung der Geburtsurkunde:

Ehepaare

  • Geburtsbescheinigung (Krankenhaus oder Hebamme)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und Geburtsurkunden
  • Geburtsurkunden weiterer gemeinsamer Kinder

Unverheiratete Paare / Alleinerziehende

  • Geburtsbescheinigung (Krankenhaus oder Hebamme)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden / Abstammungsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung, wenn vorhanden
  • Geburtsurkunden und Sorgeerklärungen für weitere (gemeinsame) Kinder

Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Verwitwete müssen weitere oder abweichende Dokumente erbringen. Bitte informiere dich vorab.

Für die Beantragung des Elterngeldes, Kindergeldes und die Vorlage bei der Krankenkasse, sowie ggf. für religiöse Zwecke werden beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde ausgegeben. Weitere können kostenpflichtig erworben werden.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt.

Namensgebung

To-do

Wann?

  • Bei der Geburtsanzeige
  • Der Nachname kann binnen 3 Monaten nach der Geburt geändert werden.

Wer?
Beide Eltern oder ein sorgeberechtigter Elternteil

Ihr müsst einen Vornamen und einen Nachnamen für das Kind bestimmen. Den Vornamen könnt ihr frei wählen, solange es ein hierzulande gebräuchlicher Name ist. Bei nicht gebräuchlichen Namen muss gegebenenfalls ein Nachweis über die Eintragungsfähigkeit erbracht werden.
Seid ihr verheiratet, bekommt euer Kind meist euren gemeinsamen Ehenamen. Seid ihr unverheiratet, könnt ihr bei gemeinsamem Sorgerecht entscheiden: Nachname der Mutter, des Vaters oder ein Doppelname. Achtung: Weitere Kinder müssen denselben Nachnamen bekommen. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, trägt das Kind dessen Namen – mit Zustimmung auch den Namen des anderen Elternteils oder einen Doppelnamen.
Wird das gemeinsame Sorgerecht erst später erklärt, könnt ihr den Namen auch dann noch gemeinsam festlegen.

Elterngeld beantragen

To-do

Wann?
Bis spätestens 3 Monate nach Geburt

Wer?
Jeder Elternteil, der mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen möchte

Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung. Es soll Müttern und Vätern ermöglichen, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Das Elterngeld kompensiert damit euren Lohnausfall.

Jeder, der sein Kind zu Hause betreut, hat Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Erwerbseinkommen des Antragstellers in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes. Auch ohne Einkommen gibt es Elterngeld, allerdings nur einen Mindestsatz.

Alle wichtigen Informationen rund ums Elterngeld und die Antragstellung findet ihr bei elterngeld.de.

Kindergeld beantragen

To-do

Wann?
Ab Geburt (bis spätestens 6 Monate nach der Geburt)

Wer?
Der Elternteil, der das Kindergeld auf sein Konto erhalten soll

Ab Geburt des Kindes steht euch Kindergeld zu. Da die Bearbeitung etwas dauern kann, solltet ihr es so schnell wie möglich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eures Wohnortes bzw. online beantragen. Ein QR-Code zu einem vorausgefüllten Antrag kommt nach der Geburt per Post. Achtung, nicht aus den Augen verlieren: Das Kindergeld wird nur für bis zu 6 Monate rückwirkend ausgezahlt. Alle wichtigen Infos zum Kindergeld findet ihr hier.

Geringverdiener sollten außerdem prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, der ebenfalls von der Familienkasse gewährt wird.

Erste Hilfe am Baby Kurs absolvieren

To-do

Wann?
Sobald wie möglich!

Wer?
Beide Elternteile

Falls du es nicht schon vor der Geburt erledigt hast: Wir empfehlen allen Eltern einen Erste Hilfe am Baby Kurs zu absolvieren. Es ist so wichtig, souverän handeln zu können, wenn es zu einem Notfall kommt. Du kannst im babelli Kursbereich an einem solchen Kurs teilnehmen – online und immer dann, wenn es für dich am besten passt. Schaut euch den Kurs am besten gemeinsam an, denn er ist für beide Elternteile wichtig. Hier geht es zum Kurs.

Anmeldung bei der Krankenkasse

To-do

Wann?
Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt

Wer?
Mama oder Papa, abhängig von der Versicherungsform

Euer Baby ist ab dem Geburtszeitpunkt automatisch krankenversichert. Das ist im deutschen Gesundheitssystem so verankert. Innerhalb von zwei Monaten müsst ihr es schriftlich bei der Krankenkasse anmelden. Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können ihr Kind kostenlos in der Familienversicherung mitversichern. Das gilt auch für unverheiratete Paare, wenn ein Elternteil Mitglied in der GKV ist. Ist einer der Ehepartner in der PKV versichert und sein Einkommen überschreitet eine festgelegte Jahresgrenze, kann das Kind nicht mehr kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung aufgenommen werden. Es ist dann günstiger, das Kind ebenfalls privat zu versichern. Einen ausführlichen Artikel dazu findet ihr hier.

Optional: Kitagutschein beantragen

To-do

Wann?
9 – 2 Monate vor der Betreuungsleistung

Wer?
Ein Elternteil, nur in Berlin und Hamburg

Wenn ihr in Berlin oder Hamburg wohnt, benötigt ihr für die Anmeldung in der Kita den Kita-Gutschein. In Berlin kann dieser frühestens neun Monate vor der Betreuungsleistung beantragt und muss spätestens 2 Monate vor Beginn eingereicht werden. Zuständig ist das Jugendamt des Wohnbezirks. In Hamburg ist das Bezirksamt zuständig. Da Betreuungsleistungen nicht rückwirkend erstattet werden, sollte auch hier der Antrag rechtzeitig gestellt werden.

Optional: Termin für Taufe klären

To-do

Wann?
3 Monate vor der Taufe

Wer?
Egal

Für eine Taufe gibt es keinen festen Zeitpunkt. Die meisten Eltern lassen ihr Kind jedoch zwischen dem 3. und 6. Lebensmonat taufen. 3 Monate vor dem Termin solltet ihr die Taufe jedoch anmelden, damit sie auch zum Wunschtermin stattfinden kann.

Weitere wichtige Formalitäten

Falls noch nicht vor der Geburt geschehen, solltet ihr euch jetzt auch mit dem Antrag auf Elternzeit, der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgeerklärung auseinandersetzen, sofern dies relevant für euch ist. Auch mit der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für euer Kind solltet ihr so früh wie möglich beginnen, da an vielen Orten ein Mangel herrscht. Eltern von Geschwistern haben es einfacher, da diese in der Regel bevorzugt werden.

In unserer Checkliste vor der Geburt findet ihr ausführliche Informationen zu diesen Punkten.

Quellen

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Veröffentlicht von Sibylle Grenz

Als Mutter eines quirligen Kleinkindes schreibt Sibylle leidenschaftlich gern über Erziehungsthemen, aber auch Themen aus der Schwangerschaft. Gemeinsam mit unserem Hebammen- und Pädagoginnen-Team arbeitet sie Fragen der babelli-Community auf und beantwortet sie fundiert und praxisnah.