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Die richtige Krankenversicherung für das Kind: Familienversicherung oder PKV?

Krankenversicherung Kinder PKV

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Neugeborene Babys haben grundsätzlich ab Tag 1 Versicherungsschutz. Über welche Krankenkasse die Versicherung läuft, entscheidet sich jedoch erst im Nachhinein, und zwar auf Wunsch der Eltern.

Mit der Geburtsanzeige beim Standesamt, die innerhalb der ersten Woche nach der Geburt erfolgen muss, bekommen die Eltern neben der Geburtsurkunde eine Bescheinigung für die noch auszuwählende Krankenversicherung. Ob das eigene Kind gesetzlich oder privat versichert wird, ist eine wichtige Entscheidung, die zum Teil geregelt ist, teilweise jedoch auch Entscheidungsspielraum zulässt. DU solltest dich schon vor der Geburt damit befassen, um die Vorteile ausnutzen zu können. Welche das genau sind, erfährst du in diesem Artikel.

Alle ärztlichen Leistungen, die vor der Krankenversicherungswahl durchgeführt werden, werden im Nachhinein über die Versicherungskarte abgerechnet, die du beim Arzt nachreichst. Krankenversicherungsschutz besteht auch ohne gewählte Versicherung in der Anfangszeit.

Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten: Die private Krankenversicherung (PKV) oder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die gesetzliche Krankenversicherung nennt sich in dem Fall Familienversicherung, da weitere Familienmitglieder darüber mit versichert sind (zum Beispiel das Kind und der Partner). Damit ein Kind privat versichert werden kann, muss mindestens ein Elternteil ebenfalls in einer PKV versichert sein. Umgekehrt gilt, wenn beide Eltern in einer privaten Krankenversicherung gemeldet sind, darf das Kind nicht gesetzlich versichert werden. Man kann das Kind dann nur freiwillig gesetzlich versichern. Die Monatsbeiträge sind für freiwillig gesetzlich Versicherte jedoch oft genauso hoch oder höher als bei einer privaten Krankenversicherung

Wenn du nicht verheiratet bist, ist der Fall klar: Das Kind erhält automatisch die Versicherung, die auch die Mutter hat. Wenn man verheiratet, der Ehepartner privat versichert ist und mehr als 5.775 Euro brutto (2023: 5.550 Euro) monatlich bzw. 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro) jährlich (Versicherungspflichtgrenze) verdient, muss das Kind privat versichert werden. Ausnahme: Verdient der gesetzlich versicherte Partner dauerhaft mehr Geld als der privat Versicherte oder fällt der Partner irgendwann unter die genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann das Kind wieder über die Familienversicherung versichert werden.

Die Familienversicherung

Bei der Familienversicherung ist das Kind (auch Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder, wenn sie bei dir leben) beitragsfrei bei der Mutter mit versichert. Ebenfalls beitragsfrei mitversichert ist der Ehegatte oder Partner (bei eingetragener Lebenspartnerschaft), sofern er nicht mehr als 505 Euro oder bei einem Minijob 538 Euro monatlich (Stand: 2024) verdient. Ausgeschlossen sind ebenfalls Beamte, hauptberuflich Selbstständige und privat versicherte Partner. Die Kinder sind bis zum 23. Lebensjahr in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn sie noch nicht selbst arbeiten. Wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung (auch Studium) befinden, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.

Die Familienversicherung beantragst du bei deiner Krankenkasse. Formulare dazu findest du in der Regel auf den offiziellen Webseiten der Kassen. Dort musst du Angaben zu deiner Versicherung, Einkommen, deinem Kind und Ehe- oder Lebenspartner machen.

Ganz wichtig: „Lebenspartner“ bezieht sich auf gleichgeschlechtliche Partner. Eheähnliche Lebensgemeinschaften zwischen nicht verheirateten Partnern zählen nicht dazu, diese Partner können auch nicht familienversichert werden. Ob alle Voraussetzungen für die Familienversicherung zutreffen oder nicht, wird in regelmäßigen Abständen geprüft.

Großer Vorteil der Familienversicherung: Sie ist für viele Menschen deutlich günstiger als die PKV, da gehaltsabhängig und Familienmitglieder kosten nicht extra. Außer dem Krankengeld erhalten alle Mitglieder aus der Familienversicherung die gleichen Leistungen.

Nachteil der Familienversicherung: Mitglieder erhalten „nur“ den Grundschutz (der allerdings auf einem hohen Niveau ist), warten länger auf Arzttermine (Kinder sind häufiger krank), gerade bei Spezialisten.

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Die private Krankenversicherung

In der PKV muss das Kind eigenständig versichert werden, daher wird auch ein eigener Beitrag fällig, der je nach Leistungen und Versicherung häufig zwischen 100 und 200 Euro monatlich liegt. Bei mehreren Kindern kann das schnell ein großer Kostenblock sein, dafür erhält man jedoch auch deutlich bessere Leistungen.

Die private Krankenversicherung für Kinder hat einen großen Vorteil: Wenn du die Versicherung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beantragst, entfällt die Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge fallen weg und der Versicherer des Elternteils ist verpflichtet, das Kind aufzunehmen. Diese 2 Monate musst du unbedingt einhalten! Das wird dann zum Vorteil, wenn das Kind angeborene chronische Krankheiten hat und auf eine besonders gute medizinische Versorgung angewiesen ist, die es in der Familienversicherung möglicherweise nicht in dem Maße erhalten würde. Für gesetzlich Versicherte ist es oftmals schwer, zeitnah einen Termin bei einem Facharzt oder einer Fachärztin zu bekommen, privat Versicherte genießen da einen großen Vorteil. Außerdem werden häufig auch Heilpraktikerleistungen erstattet, was gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Wichtig zu wissen:

  • Dein Kind kann nur ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, wenn du vor der Geburt mindestens 3 Monate ebenfalls dort versichert bist. Der Zeitraum kann im Einzelfall auch kürzer sein.
  • Das Kind erhält maximal den gleichen Tarif wie der Elternteil, nicht jedoch höherwertiger.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgen.
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Private Zusatzversicherung oder Ergänzungsversicherungen zur GKV

Sollte dein Kind über die Familienversicherung krankenversichert sein, gibt es dennoch Möglichkeiten, die Leistungen einer privaten Versicherung komplett oder auch nur in Teilbereichen (z.B. Zahnersatz) in Anspruch zu nehmen. Dafür musst du mindestens 3 Monate vor der Geburt eine entsprechende private Zusatzversicherung oder Ergänzungsversicherung für dich selbst abschließen. Auch hier muss der Versicherer dein Kind nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung ebenfalls mit aufnehmen. Das lohnt sich besonders dann, wenn bestimmte Probleme schon absehbar sind und du dabei auf eine entsprechend bessere Behandlung setzen willst. Ergänzungsversicherungen fangen vor allem Leistungslücken der GKV auf.

  • Wenn du zusätzlich zu deiner gesetzlichen Krankenversicherung bestimmte Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen abdecken willst, kannst du eine Ergänzungsversicherung abschließen.
  • Wenn du als gesetzlich Versicherter die vollen Leistungen der PKV in Anspruch nehmen willst, kannst du eine private Zusatzversicherung abschließen.

Beispiel:
Martin K. hat im Januar eine Tochter bekommen. Er selbst ist 42 Jahre alt und bezahlt in seinem Tarif inklusive Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherung und gesetzlichem Zuschlag insgesamt 537,16 Euro monatlich. Für seine Tochter bezahlt er 172,66 Euro Beitrag im Monat im Haupttarif. In der Pflegeversicherung ist das Kind kostenlos bei den Eltern mit versichert, der gesetzliche Zuschlag für die Alterungsrückstellung wird bei Kindern auch noch nicht erhoben. Für die Kindernachversicherung hat die Gesellschaft eine Abschlussprovision von 6 Monatsbeiträgen bezahlt, also insgesamt 1.035,96 Euro. Davon hat Martin 690,64 Euro erhalten.

Du siehst, es kann sich wirklich lohnen und du hast keinen Nachteil.

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Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Babelli.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Besonders die organisatorischen und finanziellen Themen stehen bei ihm im Fokus, denn damit beschäftigt er sich fast täglich.

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