Elterngeld versteuern? Das Elterngeld ist ja eigentlich steuerfrei und doch gehört es in die Steuererklärung. Denn: der Gesetzgeber besteuert es durch die Hintertür. Verhindern kannst du das nicht, aber dich darauf vorbereiten. Dabei gibt es verschiedene Optionen. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt, wird also nachträglich doch besteuert.
- Auch wenn du nur ein geringes Einkommen hast, kann dich eine Nachzahlung treffen.
- Mit der Wahl des Elterngeld Plus kannst du die Belastung auf mehrere Steuerjahre verteilen.
- Rechtsstand im Artikel: Januar 2025.
Elterngeld gibt es nicht einfach so – wie für so vieles, musst du dafür einen Antrag stellen. Nach der Bearbeitung durch die Elterngeldstelle gibt es für dich jeden Lebensmonat das Elterngeld auf dein Konto. Mindestens bekommst du 3.600 Euro – maximal 21.600 Euro für 12 Lebensmonate. Von diesem Geld möchte sich der Staat ein wenig zurückholen.
Elterngeld ist steuerfrei – oder doch nicht?
Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, um die Zeit zu überbrücken, in der du gar nicht oder nur wenig arbeiten kannst. So weit, so einfach. Leider gibt es einen kleinen Haken, denn als sogenannte Entgeltersatzleistung ist Elterngeld zwar steuerfrei – aha? – unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt – schade eigentlich. Deshalb musst du das Elterngeld in der Steuererklärung angeben.
Elterngeld versteuern: Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Begriff kommt aus dem Einkommensteuergesetz (§32b EStG). Er bedeutet, dass Entgeltersatzleistungen, wie etwa das Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder auch das Arbeitslosengeld deinen individuellen Steuersatz erhöhen.
Elterngeld wird nicht direkt versteuert, sondern es fließt in die Berechnung deines persönlichen Einkommensteuersatzes ein.
Das Finanzamt berechnet zwei Steuersätze. Einmal für dein Einkommen mit Elterngeld und einmal ohne. Der höhere Steuersatz wird dann auf dein reguläres Einkommen angerechnet.
Beispiel für den Progressionsvorbehalt beim Elterngeld
Muss ich beim Elterngeld Steuern nachzahlen?
Es ist wahrscheinlich, dass du in Kalenderjahren mit Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld und Mutterschaftsgeld Steuern nachzahlen musst – sofern du nicht genug Abzüge hast. Am besten bildest du eine jeden Monat eine kleine Rücklage, damit dich die Steuernachzahlung mit dem Einkommensteuerbescheid nicht überrascht.
Drumherum kommst du meist leider nicht. Wenn du Elterngeld bezogen hast, musst du für das entsprechende Jahr eine Steuererklärung abgeben, sofern die Summe über einer sehr niedrigen Grenze liegt (mehr Informationen weiter unten).
Elterngeld in der Steuererklärung eintragen
Das Elterngeld gehört in den Hauptvordruck ESt 1 A in der Einkommensteuererklärung. Du findest das dafür vorgesehene Feld in der Zeile 43 (zwei Punkte über der Unterschrift auf der Rückseite des Formulars). Hier trägst du alle Einkommensersatzleistungen ein, die du in dem Kalenderjahr erhalten hast.
Nachzahlung durch Elterngeld abmildern
Du kannst dich auf die Steuernachzahlung vorbereiten und zusätzlich einmal die folgenden Optionen anschauen. Auch parallel genutzt, können sich aus diesen beiden Optionen Vorteile für eure Steuerbelastung ergeben.
Natürlich kommt es immer ein wenig darauf an, wie hoch dein Einkommen ist, wie viel Entgeltersatzleistungen du bekommen hast und wann im Kalenderjahr dein Kind geboren ist. Außerdem spielt es eine Rolle, wie lange du Elternzeit/Elterngeld nehmen kannst und möchtest, sprich, wie flexibel du bist.
Option 1: Wechsel in das Elterngeld Plus.
In der Mutterschutzfrist nach der Geburt beziehen Mütter mit Anspruch auf das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zwingend Basiselterngeld. Erst ab dem auf die Mutterschutzfrist folgenden Lebensmonat darf der Wechsel in Elterngeld Plus erfolgen. So kannst du dann einen Teil des Elterngeldes in ein anderes Kalenderjahr schieben und auf diese Weise die Progression abmildern.
Option 2: Getrennte Veranlagung prüfen (lassen)
Leider können diese Option nur verheiratete Eltern nutzen. Besonders interessant ist sie für euch, wenn ihr bisher als Eheleute immer die Zusammenveranlagung beantragt habt.
Sobald ein Ehepartner eine Entgeltersatzleistung bekommt, kann die getrennte Veranlagung günstiger sein. Wenn ihr ein Steuerprogramm nutzt (z.B. t@x aktuell, WISO) schlägt das Programm es bereits häufig in den Hinweisen vor. Es lohnt sich also, hier einmal genauer hinzugucken.
Elterngeld: Abgabe einer Steuererklärung meist Pflicht
Je nach Steuerklassenkombination ist die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig. Beispielsweise in der Kombination IV/IV.
ABER: Du musst eine Steuererklärung abgeben, sofern du mehr als 410 Euro Entgeltersatzleistungen im Kalenderjahr erhalten hast (§46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). D.h. auch, wenn du nur zwei Monate den Mindestbetrag beim Basiselterngeld bekommen hast, bist du zur Einreichung einer Steuererklärung per Gesetz verpflichtet.
🎧 Podcast: Elterngeld – so holst du alles raus
Elterngeldexpertin Yvonne Nagel von elterngeld.de zu Gast bei unserer Podcasterin Emmi. Zusammen besprechen sie die Möglichkeiten, die das Elterngeld bietet. Außerdem geht es um die Elterngeldreform und was sich damit geändert hat. Und es gibt ein paar Tipps, mit denen ihr mehr Geld bekommen könnt. Hört unbedingt rein!
Quellen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG):
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/ (abgerufen am 13.4.2022) - Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Stand September 2021: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156526/315a038f694ba3d77c569a3ae2d80b66/richtlinien-zum-beeg-data.pdf (abgerufen am 13.4.2022)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre „Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit“, 26. Auflage (Juli 2022)
- Bild: Lächelndes junges Ehepaar, das zusammen auf Decken auf dem Wohnzimmerboden mit seiner bewundernswerten kleinen Tochter im Wohnzimmer liegt Flamingo Images / Shutterstock.com