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Der Elterngeld-Guide: Alles, was du wissen musst

Der Elterngeld-Guide

Elterngeld – ein komplexes Thema mit vielen Stolperfallen. Unzählige Fachbegriffe und ein Antragsformular mit gefühlt unendlichen vielen Seiten. Wir bringen Licht ins Dunkel mit unserem Elterngeld-Guide und führen dich Schritt für Schritt durch das Thema durch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch ohne eigenes Einkommen gibt es Elterngeld
  • Es gibt viele Möglichkeiten, das Elterngeld zu verbessern
  • Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt, nicht Kalendermonaten
  • Es gibt keine Teilmonate beim Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld und Elterngeld gibt es nicht parallel. Trotzdem verbrauchst du in Monaten mit Mutterschaftsgeld bereits Elterngeldanspruch
  • Elterngeldstellen sind oft überlastet, Bearbeitung kann bis zu 6 Monate dauern
  • Zukünftige Elterngeldmonate kannst du trotz eingereichtem Antrag noch verändern
  • Eingangsdatum des Elterngeldbescheides notieren und zeitnah prüfen, um ggf. Widerspruch einlegen zu können
  • Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber das Einkommen. Höheres Einkommen, mehr Steuern – Besteuerung durch die Hintertür also (Progressionsvorbehalt)
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Anspruchsvoraussetzungen

Das Elterngeld bekommst du vom Staat, wenn du einige Voraussetzungen erfüllst. Das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt darf für Elternpaare und Alleinerziehende nicht über 200.000 Euro (ab 1. April 2025 nur noch 175.000 Euro) liegen. Du findest das zu versteuernde Einkommen in deinem Einkommensteuerbescheid. Liegt dein bzw. euer gemeinsames Einkommen darüber, könnt ihr leider kein Elterngeld erhalten.

Liegt dein Einkommen im Rahmen, hast du Anspruch auf Elterngeld, wenn du

  • dein Kind selbst betreust und erziehst
  • mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
  • entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest und
  • in Deutschland wohnst.

Hinweis: Die Voraussetzungen für die Elternzeit sind ähnlich. Für die Elternzeit kommt hinzu, dass du Arbeitnehmer bist und dein Vertrag auf deutschem Recht basiert. Elternzeit ist jedoch KEINE Voraussetzung, um Elterngeld zu erhalten.

Achtung: Andere Einkommensgrenze für Geburten bis 31. März 2024:
Die Einkommensgrenze für Elternpaare für Geburten bis 31. März 2024 darf 300.000 Euro nicht überschreiten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 Euro. Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.

Bemessungszeitraum und Bezugszeitraum

Bemessungszeitraum

Das Elterngeld berechnet sich anhand des Erwerbseinkommens im sogenannten Bemessungszeitraum. Dies sind in der Regel die 12 Monate vor der Geburt, je nachdem, wie du dein Geld verdienst.

Ausklammerung
Kommen im Bemessungszeitraum eine oder mehrere der folgenden Ausnahmen vor, erfolgt eine sogenannte Ausklammerung. Bei Arbeitnehmern zwingend, bei Selbstständigen auf Antrag. Wenn du Arbeitnehmer bist und die Monate nicht überspringen möchtest, kannst du dies ebenfalls beantragen.

Die Ausklammerungstatbestände
  • Monate, in denen du im Mutterschutz warst
  • der Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind in den ersten 14. Lebensmonaten (tatsächliche Bezugsdauer entscheidend)
  • Monate, in denen du aufgrund einer Schwangerschaft erkrankt warst oder deswegen weniger oder gar kein Einkommen hattest
  • Monate, in denen du Wehr- oder Zivildienst geleistet hast und deswegen weniger oder gar kein Einkommen hattest

Je nachdem, was günstiger ist, darfst du einzelne oder auch alle betreffende Monate ausklammern lassen. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich dann entsprechend und das kann sich positiv auf dein Elterngeld auswirken. Wenn du selbstständig bist oder Mischeinkünfte hast, geht es immer darum, betroffene Kalenderjahre zu überspringen. Falls du Mischeinkünfte hast, gibt es davon unter engen Voraussetzungen eine Ausnahme.

Ausnahme bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Wenn du angestellt und nebenbei selbstständig bist, kannst du unter Umständen den Bemessungszeitraum wählen. Grundsätzlich behandelt dich die Elterngeldstelle als selbstständig. Dein Bemessungszeitraum wäre dann also das Kalenderjahr vor der Geburt. Hier sind zwei Grenzen einzuhalten.

  1. Wenn du im Jahr vor der Geburt weniger als 420 Euro Gewinn hast und auch
  2. im Jahr der Geburt bis zum Monat vor der Geburt dein Gewinn im Schnitt weniger als 35 Euro monatlich beträgt

darfst du den Bemessungszeitraum eines Arbeitnehmers wählen. Also: die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes bzw. der Geburt. Das ging früher nicht und hat oft zu großen Nachteilen geführt.

Beantragst du den Zeitraum als Arbeitnehmer, zählt dein Verdienst aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit, im Bemessungszeitraum vor der Geburt, nicht in die Bemessungsgrundlage für die Elterngeldberechnung mit hinein. Führst du jedoch deine Selbstständigkeit im Bezugszeitraum fort und erwirtschaftest einen Gewinn, erfolgt sehr wohl eine Anrechnung.

Bezugszeitraum

Die Zeit, in der du das Elterngeld bekommst, ist der Bezugszeitraum. Leider sind die Stolperfallen dann nicht vorbei. Nach dem Antrag ist auch Vorsicht geboten, wenn du dein Elterngeld nicht gefährden möchtest. Mehr dazu erfährst du beim Elterngeld Plus.

Angestellt, selbstständig oder Mischeinkünfte?

Der Bemessungszeitraum richtet sich danach, wie und womit du dein Einkommen erzielst. Weiterhin sind die Ausklammerungstatbestände zu beachten.

Angestellte

Klassisch sind es für die werdenden Mütter die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Beamtinnen und Väter haben als Bemessungszeitraum die 12 Monate vor der Geburt.

Selbstständige

Bei Selbstständigen umfasst der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor der Geburt.

Mischeinkünfte

Wenn du angestellt und selbstständig bist, beziehst du Mischeinkünfte. Grundsätzlich giltst du damit auch als selbstständig. In Ausnahmefällen kannst du auf Antrag auch den Zeitraum eines Arbeitnehmers wählen.

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?

Es gibt verschiedene Bezugsformen. Je nachdem, ob du schnell wieder arbeiten möchtest, angestellt oder selbstständig bist, hast du verschiedene Optionen. Das Elterngeld gibt es grundsätzlich in den Formen:

Wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest, bekommst du jeweils das Mindestelterngeld. Mit Einkommen hängt die Höhe von deinem individuellen Einkommen im Bemessungszeitraum und deiner Steuerklasse sowie Versicherungsstatus ab. Es gibt jedoch einen Maximalbetrag.

Hinweis: Das Elterngeld ist, wie auch das Kindergeld, eine Antragsleistung. Du bekommst sie nach der Geburt nicht automatisch. Wenn es dir selbst zu kompliziert erscheint, kannst du eine Elterngeldberatung mit Antragsservice nutzen. Dann musst du dich um nichts weiter kümmern. Weitere Infos dazu bei Elterngeld.de.

Für alle Bezugsformen wichtig zu wissen ist, dass die Elterngeldstelle die Leistungen nach Lebensmonaten zahlt.

Was sind Lebensmonate?
Ist das Kind am 1. eines Monats geboren, entspricht der Lebensmonat dem Kalendermonat. In allen anderen Fällen beginnen Lebensmonate je nach Geburtstag des Kindes.

Beispiel:

Geburt: 15. Dezember

  • 1. Lebensmonat —> 15. Dezember bis 14. Januar
  • 2. Lebensmonat —> 15. Januar bis 14. Februar
  • 3. Lebensmonat —> 15. Februar bis 14. März

Das Basiselterngeld

Der Klassiker beim Elterngeld ist das Basiselterngeld und es sind mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich. Du kannst es für 12 Lebensmonate bekommen. Längstens bis zum 14. Lebensmonat (Ausnahme: Frühchenmonate). Du erhältst also mindestens 3.600 Euro und höchstens 21.600 Euro. Bei einem Hinzuverdienst im Bezugszeitraum (zum Beispiel durch Teilzeit-Arbeit) wird ab dem ersten Euro empfindlich gekürzt.

Frühchenmonate
Kommt dein Kind zu früh auf die Welt, gibt es länger Elterngeld. Kommt das Kind

  • mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin = 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin = 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin = 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin = 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Für die Berechnung des Zeitraums zwischen dem errechneten Termin und dem tatsächlichen Entbindungstermin ist die Bescheinigung des Arztes, der Hebamme oder des Entbindungspflegers maßgeblich.

Besonderheit: Mutterschaftsgeld und Basiselterngeld
Ein wichtiges Detail in Bezug auf das Basiselterngeld ist das Mutterschaftsgeld. Auf den ersten Blick hängt beides nicht zusammen, denn das Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle aus. Das Mutterschaftsgeld kommt, sofern ein Anspruch besteht, von der Krankenversicherung. Beide sind Einkommensersatzleistungen, daher gibt es sie nicht parallel. Bekommst du also Mutterschaftsgeld, behandelt die Elterngeldstelle dieses so, als ob du Basiselterngeld bezogen hättest. Wenn du Elterngeld Plus beziehen möchtest, ist das erst ab dem auf das Mutterschaftsgeld folgenden Lebensmonat möglich.

Ohne den Bezug von Mutterschaftsgeld kannst du sofort nach der Geburt das Elterngeld Plus erhalten. Entscheidend ist hier der Anspruch. Es nicht zu beantragen, reicht nicht aus.

Für deine Elterngeldplanung ist es jedoch ein entscheidender Faktor, denn du verbrauchst in der Zeit mit Mutterschaftsgeld schon Elterngeldmonate.

Beispiel:

Die Mutterschutzfrist nach der Geburt beträgt regulär 2 Monate (8 Wochen). Erhältst du in dieser Zeit Mutterschaftsgeld, sind bereits 2 Monate deines Elterngeldanspruchs verbraucht (12 – 2 = 10 Monate).

Angenommen, das Kind kommt eine Woche vor dem errechneten Termin (ET), verlängert das die Schutzfrist nach der Geburt. Die nicht genutzte Zeit von vor der Geburt 1 Woche plus die regulären 8 Wochen = 9 Wochen. Dies entspricht 3 Monaten mit Basiselterngeld, da es beim Elterngeld keine Teilmonate gibt.

Das Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld. Dafür kannst du es doppelt so lange bekommen: für bis zu 24 Lebensmonate. Vorteil: Es kommt hier erst ab ca. 50% Hinzuverdienst im Vergleich zu vor der Geburt zu einer Kürzung des Elterngeldes. Außerdem hat es steuerliche Vorteile, das Elterngeld auf einen längeren Zeitraum zu verteilen. Längstens bis zum 32. Lebensmonat. Mindestens bekommst du bei dieser Bezugsform 150 Euro und höchstens 900 Euro.

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Der Partnerschaftsbonus

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es noch einmal zusätzlich bis zu vier Monate mit Elterngeld Plus. Elternpaare müssen hierfür:

  • parallel zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche im Lebensmonatsdurchschnitt
  • in vier aufeinanderfolgenden Monaten

arbeiten.

Hier geht es darum, Eltern zu fördern, die sich Betreuungsarbeit aufteilen (und daher in Teilzeit arbeiten). Auch Alleinerziehende können den Bonus beanspruchen, wenn sie die vorgenannten Vorgaben erfüllen.

Das Schöne an diesem Partnerschaftsbonus ist, dass er seit der Elterngeldreform 2021 relativ flexibel ist.

Folgender Fall:
Du nimmst mit dem anderen Elternteil zusammen an, ihr schafft es in allen vier Monaten am Stück die Arbeitszeit einzuhalten. Und hinterher stellt sich raus, es klappte in zwei Monaten nicht, aus welchen Gründen auch immer. Sofern ihr den Stundenkorridor in mindestens zwei der vier Monate einhaltet, bekommt ihr den Bonus für diese zwei Monate.

Hinweis: Ergeben sich Änderungen zum Antrag im Bezugszeitraum, mehr oder weniger Arbeit, Jobwechsel etc. seid ihr zur Mitwirkung verpflichtet. Teilt die Änderungen der Elterngeldstelle zeitnah mit.

Die Partnermonate

Die Partnermonate nicht mit dem Partnerschaftsbonus verwechseln! Es gibt sie entweder in Form von Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder einer Mischung aus diesen beiden. Bekommen können sie Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen. Alleinerziehende können diese jedoch ebenfalls für sich beanspruchen.

Kümmern sich beide Elternteile, gibt es zwei extra Monate mit Elterngeld – die Bezugsdauer verlängert sich dann von 12 auf 14 Lebensmonate (12 + 2 Modell). Ein Elternteil kann aber maximal 12 Monate Elterngeld bekommen.

Wer darf die Partnermonate nehmen?
Es gibt sie nur, wenn mindestens einer von euch nach der Geburt weniger Einkommen hat als vor der Geburt. Außerdem kann sie nur der Elternteil beanspruchen, der einer Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldgesetzes nachgeht. Welche das sind, haben wir weiter oben aufgeführt.

Ist keiner von euch erwerbstätig, gibt es die zusätzlichen Monate leider nicht.

Neuregelung für Geburten ab 1. April 2024 bei den Partnermonaten:

Für Geburten ab dem 1. April 2024 können Eltern nur noch in einem Monat das Basiselterngeld gleichzeitig bekommen. Und das auch nur im ersten Lebensjahr.

Eine Ausnahme gilt für Eltern mit Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Neugeborenen mit einer Behinderung und auch Geschwisterkindern mit Behinderung, für die es einen Geschwisterbonus gibt. In diesem Fall darf der Bezug nach den Vorgaben erfolgen, die für Geburten bis 31. März 2024 gelten.

Achtung: Partnermonate für Geburten bis 31. März 2024:
Die Partnermonate können frei eingeteilt werden, auch zeitgleich. Zu beachten ist lediglich, dass es das Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat gibt. Ausnahme wäre, wenn dein Kind vorzeitig geboren wurde. Hier greift dann die Frühchenregelung.

Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Je Kind stehen 12 Monate mit Basiselterngeld zur Verfügung. Sofern dein Kind zu früh geboren wurde, entsprechend länger. Diese kannst du für deine Situation angepasst wählen. Entweder mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus oder einer Kombination aus allem. Verlängern kannst du den Bezug noch mit dem Partnerschaftsbonus, sofern ihr die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Dabei immer im Hinterkopf behalten, dass

  • es ab dem 15. Lebensmonat nur noch das Elterngeld Plus gibt (Ausnahme Frühchenregelung) UND
  • nur im ersten Lebensjahr ein Monat mit Basiselterngeld parallel laufen darf (Ausnahmen siehe oben).

Hier findest du 3 Beispiele für eine solche Kombination, damit du siehst, wie flexibel das Elterngeld aufgeteilt werden kann:

Elterngeld Plus Kombination - Beispiel 1 (von Elterngeld.de)
Elterngeld Plus Kombination – Beispiel 1 (von Elterngeld.de)

In Beispiel 1 bezieht die Mutter in den Lebensmonaten 1 bis 10 Basiselterngeld und der Vater geht Vollzeit arbeiten. In den Lebensmonaten 11 bis 14 entscheiden sich beide Partner für Teilzeitarbeit und wählen Elterngeld Plus. In den Lebensmonaten 15 bis 18 nutzen Sie den kompletten Partnerschaftsbonus, indem sie weiterhin in Teilzeit arbeiten.

Elterngeld Plus Kombination - Beispiel 2 (von Elterngeld.de)
Elterngeld Plus Kombination – Beispiel 2 (von Elterngeld.de)

Achtung: Dieses Beispiel ist nur für Geburten vor dem 1. April oder die Ausnahmefälle (siehe oben): In Beispiel 2 entscheiden sich beide Elternteile dazu, sich 3 Monate gemeinsam um das Neugeborene zu kümmern. In den Lebensmonaten 4 bis 7 übernimmt der Vater die Betreuung und bezieht weiterhin Basiselterngeld. Die Mutter geht in der Zeit in Vollzeit arbeiten. Im Anschluss wählen beide Partner Elterngeld Plus und gehen in Teilzeit arbeiten. Die letzten vier Monate gehen beide Eltern in Teilzeit für 24 bis 32 Stunden die Woche und nutzen den Partnerschaftsbonus über die vollen 4 Monate.

Elterngeld Plus Kombination - Beispiel 3 (von Elterngeld.de)
Elterngeld Plus Kombination – Beispiel 3 (von Elterngeld.de)

Beispiel 3 ist eher untypisch, zeigt jedoch den Spielraum: In diesem Beispiel wählen Vater und Mutter direkt nach der Geburt für die ersten 14 Lebensmonate ihres Babys Elterngeld Plus. Das funktioniert allerdings nur, sofern die Mutter kein Mutterschaftsgeld bezieht, z.B., weil sie selbstständig ist. Im Anschluss daran entscheiden sich beide für eine Teilzeitarbeit zwischen 24 und 32 Stunden und erhalten so zu den 28 Monaten Elterngeld Plus noch 4 weitere Elterngeld Plus Monate in Form des Partnerschaftsbonus dazu.

Elterngeld Höhe: Was dir zusteht

Nicht alle Einkunftsarten, die das deutsche Einkommensteuergesetz kennt, zählen auch beim Elterngeld als Einkommen. Es zählt Erwerbseinkommen aus:

  • Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
  • Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  • Selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
  • Nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG)

Außerdem:

  • Mischformen aus den genannten Einkunftsarten

Hinweis:
Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld und auch das Elterngeld selbst, zählen nicht mit bei der Ermittlung der Höhe des Elterngeldes. Liegen Monate mit diesen Bezügen im Bemessungszeitraum, gehen sie mit null Euro in die Berechnung ein. Übrigens: In einem Beschäftigungsverbot bekommst du als Arbeitnehmerin weiterhin dein Gehalt als sogenannten Mutterschutzlohn weitergezahlt. Hier entsteht dir in der Regel also kein Nachteil.

Berechnung des Elterngeldes

Keine Sorge, was jetzt kommt, ist keine höhere Mathematik. Die Berechnung des Elterngeldes ähnelt der einer Gehaltsabrechnung. Vom sogenannten Elterngeld-Brutto zieht die Elterngeldstelle für dich individuell Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab und ermittelt so dein Elterngeld-Netto. Es ist die Basis für dein einkommensabhängiges Elterngeld in Höhe von 65% des Elterngeld-Nettos. Möchtest du es genauer wissen? Dann schau einmal in diesen Artikel zum Elterngeld-Netto.

Wenn du angestellt bist, kannst du grob einmal 65% von deinem monatlichen Nettogehalt ausrechnen. Das ist nicht 1:1 dein Elterngeld, aber ein guter Richtwert. Je nachdem, in welcher Steuerklasse du bist, fällt dein Netto höher oder niedriger aus. Genauso ist es auch beim Elterngeld.

Das maximal Elterngeld erreichst du mit einem Elterngeld-Netto von 2.770 Euro. Aber auch ohne ein Einkommen bekommst du das Mindestelterngeld. Dazu und zu den einzelnen Bezugsformen später in diesem Artikel mehr.

Besonderheit: Geringverdiener
Das Elterngeldgesetz (BEEG) berücksichtigt auch Eltern, die weniger verdienen. Zwischen 1.240 Euro und 1.200 Euro Nettoeinkommen steigt der Prozentsatz in je 2 Euro-Schritten von 65% auf 67%.

Zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro gibt es 67%. Wenn du weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen hast, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100%.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Geschwisterbonus

Wenn Geschwisterkinder im Haushalt leben, gibt es unter Umständen den Geschwisterbonus. Nur innerhalb von bestimmten Altersgrenzen erhöht sich dein Elterngeld um den Bonus. Es gibt 10% mehr, genauer gesagt mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld und beim Elterngeld Plus mindestens 37,50 Euro, wenn in deinem Haushalt:

  • mindestens ein weiteres Kind lebt, welches jünger als 3 Jahre ist
  • mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide jünger als 6 Jahre sind oder
  • mindestens ein weiteres Kind mit einer Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist

Tipp:
Gibt es Geschwisterkinder im entsprechenden Alter? Es kann sich lohnen, die Bezugszeit, z.B. Partnermonate, in den Zeitraum zu legen, in dem der Anspruch auf den Geschwisterbonus (noch) besteht.

Mehrlingszuschlag

Wenn du Mehrlinge erwartest, bekommst du leider nicht mehrfach Elterngeld. Aber du bekommst einen Mehrlingszuschlag. Erwartest du also Zwillinge, gibt es das reguläre Elterngeld und den Zuschlag für das weitere Kind. Beim Basiselterngeld sind das 300 Euro, beziehst du Elterngeld Plus gibt es 150 Euro.

Arbeiten während des Elterngeldbezuges

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Das ist wichtig zu verstehen, denn sie ersetzt lediglich fehlendes Einkommen. Verdienst du dazu, bekommst du also möglicherweise weniger Elterngeld.

Wichtig: Ein Hinzuverdienst im Basiselterngeldbezug ist nicht zu empfehlen, es sei denn du bekommst nur das Mindestelterngeld. Dieses erhältst du auf jeden Fall, sofern du die Voraussetzungen für das Elterngeld alle erfüllst. Bekommst du einkommensabhängiges Basiselterngeld, erfolgt eine empfindliche Kürzung ab dem ersten Euro. Daher ist es besser, bei einem Erwerbseinkommen im Elterngeldbezug in das Elterngeld Plus zu wechseln.

Achtung: Auch ein geldwerter Vorteil in Form von einem Dienstwagen oder Dienstfahrrad ist ein Hinzuverdienst. Dieser geldwerte Vorteil erhöht zwar im Bemessungszeitraum dein Elterngeld. Im Bezugszeitraum ist es jedoch ein Hinzuverdienst, der zu einer Kürzung beim Elterngeld führen kann. Wenn ein weiteres Auto zur Verfügung steht, kannst du den Firmenwagen für die Zeit des Elterngeldbezuges zurückgeben. Ansonsten unbedingt das Elterngeld Plus wählen, um hohe Kürzungen zu vermeiden.

Klingt komplizierter, als es ist. Hier kommt ein Beispiel:

Ein Elternteil hat ein Nettogehalt vor Geburt von 2.000 Euro. Nach 6 Monaten in Vollzeitelternzeit beginnt er oder sie in Teilzeit zu arbeiten und bekommt dafür ein Nettogehalt von 1.000 Euro. Beim Basiselterngeld gab es 1.300 Euro pro Lebensmonat (65% von 2.000 Euro). Wäre das Basiselterngeld weitergelaufen, käme es zur Kürzung auf 650 Euro aufgrund der Anrechnung. Bei der Laufzeit von maximal 12 Monaten gäbe es insgesamt 11.700 Euro (6x 1.300 Euro + 6x 650 Euro).

Durch den Wechsel in das Elterngeld Plus wird das Elterngeld nicht ab dem ersten Euro gekürzt. Hinzu kommt, dass der Verdienst nach der Geburt nicht mehr als die Hälfte im Vergleich zu vor der Geburt beträgt. Ist das der Fall, wird wahrscheinlich gar nichts abgezogen. Somit gibt es 650 Euro Elterngeld Plus (1/2 v. 1.300 Euro) ab dem 7. Lebensmonat für 12 Monate, insgesamt 15.600 Euro (6x 1.300 Euro + 12x 650 Euro).

Änderung der Situation
Die Elterngeldbezugszeit kannst du längstens bis zum 32. Lebensmonat strecken. Aber auch in einem Jahr kann schon viel passieren. Was also tun, wenn nach einigen Monaten die Situation komplett anders ist, als beantragt? Kein Problem, der Antrag ist nicht in Stein gemeißelt. Für zukünftige Monate kannst du bei der Elterngeldstelle schriftlich eine Änderung beantragen. Du bist sogar dazu verpflichtet Änderungen, wie z.B. einen Umzug, zeitnah mitzuteilen.

Härtefälle
In Härtefällen sind Änderungen beim Elterngeld auch rückwirkend möglich. Um besondere Härtefälle handelt es sich beispielsweise bei Ausfall des für die Betreuung des Kindes vorgesehenen Elternteils durch schwere Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod.

Tricks für mehr Elterngeld

Wer sich früh um sein Elterngeld kümmert, kann mehr Elterngeld herausholen. Der bekannteste Trick ist der Steuerklassentrick.

Der Steuerklassentrick

Bereits in der Kinderplanungsphase kann es sinnvoll sein, die Steuerklasse zu wechseln – wenn du verheiratet bist. Leider profitieren nur Eheleute vom sogenannten Steuerklassentrick.

Derjenige von euch, der überwiegend in Elternzeit geht und/oder das Elterngeld in Anspruch nimmt, wechselt in die Steuerklasse III. Der andere bekommt automatisch die Steuerklasse V. Hierbei wichtig zu wissen: Die Steuerklasse V ist eine der Steuerklassen mit den höchsten Abzügen. Besonders wenn ihr vorher diese Kombination genutzt habt – vielleicht andersherum – fällt das monatliche Netto für den Elternteil mit der V in der Zeit wesentlich geringer aus. Euch steht also vor der Geburt weniger Geld zur Verfügung. Mit der Einkommensteuererklärung gleicht sich das jedoch wieder aus.

Wann muss der Wechsel erfolgen?
Spätestens nach dem positiven Schwangerschaftstest müsste der Wechsel erfolgen. Denn für einen positiven Effekt auf das Elterngeld braucht es mindestens 6 Monate in der neuen Steuerklasse im Bemessungszeitraum.

Tipp: Kommst du nur auf 5 Monate ohne den Mutterschutz? Du kannst auf Antrag den Monat, in dem dein Mutterschutz beginnt, bei der Berechnung mit berücksichtigen lassen. Die Anwendung der günstigeren Steuerklasse macht oft mehrere hundert Euro aus.

Weihnachtsgeld nutzen für mehr Elterngeld

Wenn du normalerweise ein- oder zweimal im Jahr dein Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld bekommst, nützt das für dein Elterngeld leider gar nichts. Es müssen monatliche Zahlungen sein, um dein Elterngeld zu erhöhen. Frage deinen Chef, ob er diese Einmalzahlungen dir monatlich in Raten schon auszahlen kann. Ihn kostet es nicht mehr, du bekommst aber mehr Elterngeld dadurch.

Minijob anfangen oder Stunden erhöhen

Wenn du bereits einen Minijob ausübst und noch mehr Stunden möglich sind, nutze dies vor der Geburt. Falls du dir einen Minijob vorstellen kannst, lohnt es sich, das nun zu tun. Denn das erhöht dein Einkommen im Bemessungszeitraum und gleichzeitig dein späteres Elterngeld. Ein Minijob lohnt sich also doppelt.

Diese Tricks sind jedoch ein paar von vielen weiteren Möglichkeiten dein Elterngeld zu verbessern. Mehr darüber erfährst du im Elterngeld Onlinekurs von elterngeld.de.

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So kannst du dein Elterngeld beantragen

Vielleicht hast du schon die Wickelkommode aufgebaut, Windeln besorgt, das ein oder andere Kuscheltier bereitgelegt. Doch wie sieht es mit dem Papierkram aus? Bist du gut vorbereitet? Um Elterngeld beantragen zu können, benötigst du:

  • den vollständig ausgefüllten und von beiden Eltern unterschriebenen Elterngeldantrag (Ausnahme: Alleiniges Sorgerecht) und
  • die dazu erforderlichen Nachweise für die Elterngeldstelle

Die Zeit nach der Geburt
Wenn der kleine Erdenbürger auf der Welt ist, dreht sich alles um ihn oder sie. Alles ist neu, schön und bestimmt auch anstrengend. Du hast keine Zeit mehr, um Gehaltsabrechnungen heraussuchen und Formulare ausfüllen. Versuche den „lästigen Papierkram“ vor der Geburt fertigzustellen. Wenn du feststellst, dass du überfordert bist (was völlig okay ist, sich einzugestehen) bleibt noch genug Zeit, dir professionelle Hilfe für den Antrag zu suchen. Es gibt Dienstleister, die dich zum Thema Elterngeld beraten, nur den Antrag ausfüllen oder beides für dich übernehmen.

Elterngeldantrag – wann einreichen?

Einreichen kannst du den Antrag erst nach der Geburt, denn du benötigst die Geburtsurkunde deines Kindes dafür. Wir empfehlen jedoch bereits vor der Geburt das Formular so weit wie möglich auszufüllen und die Kopien bzw. die vorher genannten Nachweise bereitzulegen. Ein früh eingereichter und vollständiger (!!!) Antrag auf Elterngeld erhöht die Chance, dass du dein Elterngeld früh aufs Konto bekommst. Die Elterngeldstellen sind vielerorts überlastet und je später du den Antrag einreichst, desto später kommt dein Geld. Kommt es zu Rückfragen, verzögert sich die Bearbeitung weiter.

Frist für den Elterngeldantrag

Grundsätzlich hast du Zeit bis einen Tag, bevor der vierte Lebensmonat beginnt, den Antrag einzureichen. Wir empfehlen aufgrund der vielfach überlasteten Behörden nicht so lange zu warten. Bei einer Geburt am 2. Januar endet die Frist zur Abgabe also am 1. April.

Was passiert, wenn du diese Frist verpasst?

Reiche deinen Antrag so schnell wie möglich ein. Du kannst trotzdem noch Elterngeld erhalten. Jedoch zahlt die Elterngeldstelle die Leistung maximal 3 Lebensmonate (ab Antragseingang) rückwirkend aus. Reichst du den Antrag also erst am 2. April ein, bekommst du für den ersten Lebensmonat kein Elterngeld ausgezahlt. Das gilt auch, wenn ein Anspruch zweifelsfrei besteht.

Der Elterngeldbescheid

Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, vergehen, je nach Auslastung der jeweiligen Elterngeldstelle, zwischen 6 Wochen und 6 Monaten, bis du deinen Elterngeldbescheid erhältst. Wichtig ist, dass du ihn nicht einfach ungeöffnet beiseitelegst. Auch in der Elterngeldstelle arbeiten nur Menschen und Fehler können passieren, daher prüfe deinen Elterngeldbescheid zeitnah!

Um den Bescheid zu überprüfen, oder vorweg den ungefähren Betrag deines Elterngeldes auszurechen, empfehlen wir den Elterngeldrechner mit Planer im Familienportal der Bundesregierung. Hier wirst du Stück für Stück durch die Berechnungsgrundlagen durchgeführt. Am Ende spuckt die Seite dein gewähltes Elterngeld aus. Sollte dieser Betrag stark von dem abweichen, was in deinem Bescheid steht, frage bei der Elterngeldstelle nach. Notiere dir auch das Datum, wann du den Bescheid erhalten hast. Für die Überprüfung des Bescheides hast du nur einen Monat Zeit!

Nimm dir also die Zeit, den Bescheid zu überprüfen. Es geht hier um dein Geld in den nächsten Monaten.

Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid

Ist etwas verkehrt gelaufen? Dann unbedingt Widerspruch einlegen, am besten schriftlich. Selbst, wenn der Sachbearbeiter am Telefon versprochen hat, etwas zu ändern: behalte den Termin für den Widerspruch im Auge. Formuliere sicherheitshalber deinen Einspruch schriftlich und reiche ihn ein. Notiere dir immer, mit wem du wann gesprochen hast.

Dein Widerspruch sollte das Aktenzeichen enthalten und eine Begründung, was verkehrt ist. Formuliere das Anschreiben sachlich und ohne Vorwürfe. Wenn es Unterlagen dazu gibt, reiche sie in Kopie mit ein, auch wenn die Belege bereits vorlagen. So erleichterst du es den Sachbearbeitern, deinen Widerspruch zu bearbeiten. Gib den Brief persönlich ab und lasse dir den Eingang bestätigen (z.B. auf einer Kopie des Anschreibens) oder sende ihn per Einschreiben. So kannst du einen rechtzeitigen Zugang nachweisen und bist auf der sicheren Seite, falls es zum Streitfall kommen sollte.

Wie das Elterngeld versteuert wird

Papierkram und Steuern, diese Wortkombination löst vielleicht bei dir Herzrasen aus. Auch das noch! Jedoch darf dieser wirklich wichtige Aspekt an dieser Stelle nicht fehlen.

Der Gesetzgeber besteuert das Elterngeld durch die Hintertür. Zu verdanken hast du das dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sofern du eine Lohn- oder Einkommensersatzleistung wie eben das Elterngeld bekommst, ist dieses zwar steuerfrei, du zahlst dafür aber mehr Steuern auf dein restliches Einkommen. Mehr dazu findest du mit einem Beispiel in dieser Übersicht. Du kannst diese Progression ein wenig abmildern, indem du das Elterngeld Plus wählst. Dadurch verteilt sich die Ersatzleistung auf mehrere Steuerjahre.

Tipp: Die Steuernachzahlung kommt mit dem nächsten Einkommensteuerbescheid auf dich zu. Lege dir monatlich im Bezugszeitraum eine kleine Rücklage an, die du für die Nachzahlung verwenden kannst.

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein Elterngeldantrag für beide Elternteile?

Das kommt auf das Bundesland an. In einigen Bundesländern können beide Elternteile auf einmal das Elterngeld beantragen. In manchen Bundesländern benötigt jeder Elternteil einen eigenen Antrag.

Warum kann ich den Elterngeldantrag erst nach der Geburt einreichen?

Du brauchst die Geburtsurkunde deines Kindes für einen vollständigen Antrag

Kann ich die Partnermonate aufteilen?

Ja, sie müssen nicht am Stück genommen werden. Achtung, nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es das Basiselterngeld (Ausnahme: Frühchenregelung).

Für Geburten ab 1. April 2024 bitte außerdem beachten, dass nur noch ein gemeinsamer Monat mit Basiselterngeld im ersten Lebensjahr möglich ist. Dies gilt nicht für Eltern mit einer Mehrlings- und/oder Frühgeburt. Weiterhin nicht für Eltern, deren Neugeborenes eine Behinderung hat oder ein Geschwisterkind mit Behinderung, für welches ein Geschwisterbonus beansprucht wird.

Kann ich als Alleinerziehende die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus bekommen?

Ja, sofern du Alleinerziehende im Sinne des §24b Einkommensteuergesetz bist und die Voraussetzungen für die Partnermonate und der Partnerschaftsbonus jeweils alle erfüllst.

Wie viele Stunden kann ich im Elterngeldbezug arbeiten?

Du darfst maximal 32 Stunden pro Woche im Lebensmonatsdurchschnitt arbeiten.

Muss ich in Teilzeit arbeiten, damit ich das Elterngeld Plus bekommen kann?

Nein, du kannst das Elterngeld Plus auch wählen, wenn du nicht arbeitest.

Muss ich mich im Elterngeldantrag schon festlegen, ab wann ich in Teilzeit arbeite?

Wenn du es bereits weißt und bei deinem Arbeitgeber mit beantragt hast, trag es im Antrag schon mit ein. Vorteil: So bekommst du nicht zu viel Elterngeld ausgezahlt und läufst Gefahr eventuell etwas zurückzahlen zu müssen. Bist du noch nicht sicher, kannst du noch nachträglich Veränderungen mitteilen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Elterngeldantrag?

Allgemein

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes: Die Bescheinigung muss im Original mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“ mit eingereicht werden. Diese erhältst du beim Standesamt
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass der Eltern (in einigen Bundesländern nur optional)

Individuell

Für Angestellte

  • Einkommensnachweise:
    • Mütter: Die letzten 12 Lohn-/Gehaltsabrechnungen vor dem Monat in dem der Mutterschutz begann
    • Väter/Beamtinnen: die letzten 12 Gehalts-/Lohnabrechnungen vor dem Monat der Geburt
  • Arbeitgeberbescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Bescheinigung deiner Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Bei privater Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: Bescheinigung der Krankenversicherung über das Krankentagegeld
  • Bescheinigung deines Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit

Für Beamtinnen oder Soldatinnen

  • Bescheinigung der Dienstbezüge während des Mutterschutzes nach der Geburt
  • Bescheinigung über Zuschüsse zu Dienstbezügen
  • Bescheinigung des Dienstherren über die Elternzeit

Bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges

  • Angaben zum voraussichtlichen Einkommen
  • Bescheinigung deines Arbeitgebers über deine Arbeitszeiten, und oder Vertragsanpassungen/-ergänzungen aus denen die Angaben hervorgehen

Für Selbstständige

  • Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt und falls noch nicht vorhanden, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (auch vorläufig möglich)
  • Aufstellung über voraussichtliches Einkommen im Bezugszeitraum
  • Angaben zu bisherigen Arbeitsstunden und während des Elterngeldbezuges

Info: Sowohl Arbeitgeber als auch Krankenversicherungen sind zur Ausstellung dieser Unterlagen verpflichtet. Je nach Unternehmensgröße kann es eine Weile dauern, bis du die Nachweise in den Händen hältst. Fordere die Unterlagen daher rechtzeitig an

Quellen

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ab3418fd43e040af97c0c0cab7881623 - Der Elterngeld-Guide: Alles, was du wissen musst
Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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