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Mutterschaftsgeld leicht gemacht: die wichtigsten Fakten

Schwangere Frau mit Sparschwein vor Kinderspielbogen
Mutterschaftsgeld der Krankenkasse für gesetzlich Versicherte / Bild © Maridav, Adobe Stock

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die du in den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt erhalten kannst. Nicht zu verwechseln mit Mutterschutzlohn. Was die Voraussetzungen sind und wie viel es gibt, dazu mehr in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutterschaftsgeld gibt es nur in den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt
  • Das Mutterschaftsgeld kommt von der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei privater Versicherung vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
  • Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld gibt es für viele Arbeitnehmerinnen in den Schutzfristen noch einen Arbeitgeberzuschuss (gehaltsabhängig).
  • Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld sind steuerfrei, unterliegen aber durch die Hintertür der Einkommensteuer (Progressionsvorbehalt).
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung für angestellte Frauen, geregelt im Mutterschutzgesetz (§19 MuSchG). Es ersetzt einen Teil deines Gehaltes für die Zeit, in der du nicht arbeiten kannst bzw. darfst, denn: Mutterschaftsgeld bekommst du nur in den Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung.

Wer bekommt Mutterschaftsgeld?

Du bekommst Mutterschaftsgeld, wenn du angestellt und Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist (Ausnahme Familienversicherung). Bist du privat versichert, kommt es auf deinen gewählten Versicherungstarif an. Mit einer Privatversicherung oder auch als Familienversicherte hast du Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesministerium für Soziale Sicherung (kurz: BAS). 

Wie bekomme ich das Mutterschaftsgeld?

Automatisch bekommst du das Mutterschaftsgeld leider nicht. Frühestens 7 Wochen vor deinem errechneten Termin (ET) bekommst du einen Vordruck mit der Aufschrift „Zeugnis über den mutmaßlichen Entbindungstermin“. Diesen stellen dir deine Frauenärztin bzw. deinem Frauenarzt oder deine Hebamme aus.

Mit diesem Vordruck kannst du das Geld für deinen Mutterschutz bei deiner Krankenkasse beantragen. Vielfach geht das auch bereits digital, also online oder über die App deiner Versicherung. 

Übrigens: Die Krankenkasse sendet dir im Anschluss auch eine Bescheinigung zu, die du für den Elterngeldantrag brauchst. 

Gleiches gilt für das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesministerium für soziale Sicherung. Hier benötigst du zusätzlich noch die Bescheinigung über eine Beschäftigung (Vordruck gibt es beim BAS).

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Wann bekomme ich Mutterschaftsgeld?

Die Krankenkasse zahlt dir auf Antrag relativ schnell zunächst den Teil für den Zeitraum vor der Entbindung aus. Die zweite Zahlung ist dann für den Entbindungstag und die Zeit nach der Geburt. Hierfür musst du deiner Versicherung den tatsächlichen Tag der Geburt mitteilen und die Geburtsurkunde einreichen. 

Beim einmaligen Mutterschaftsgeld für Privat- oder Familienversicherte hängt es von der Bearbeitungsdauer des Antrags ab (ca. 2-6 Wochen).

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Du bekommst das Mutterschaftsgeld maximal in Höhe von 13 Euro pro Tag von der Krankenversicherung. Allerdings hängt das von deinem Verdienst ab. Im Unterschied zum Mutterschaftsgeld (s.o.) zählt hier dein Nettogehalt bzw. Nettolohn. 

Lag dein Nettogehalt pro Tag unter den 13 Euro, bekommst du entsprechend weniger. Ist es höher, gibt es die vollen 13 Euro von der Krankenkasse und zusätzlich noch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Es zählen immer die letzten 3 vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. 

Bist du privat oder familienversichert, beträgt das einmalige Mutterschaftsgeld vom BAS 210 Euro.

Was ist der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu bezahlen (§20 MuSchG). Das gilt sowohl für Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigungen als auch bei Minijobs. Unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Die Überschreitung der 13 Euro netto pro Tag vorausgesetzt. 

Durch den Zuschuss kommst du (in der Regel) auf den gleichen Auszahlungsbetrag wie vor den Schutzfristen. Allerdings gibt es zwei auszahlende Stellen: einmal die Krankenkasse bzw. das BAS und einmal deinen Arbeitgeber. 

Ein schlechtes Gewissen musst du deswegen nicht haben. Dein Arbeitgeber ist damit quasi nicht belastet. Die Krankenkasse erstattet ihm den Zuschuss im Rahmen des Umlageverfahrens. Du bekommst die Auszahlung zum gewohnten Zeitpunkt auf dein Konto, wie vorher dein Gehalt.

Nicht wundern: Bei Privatversicherten wird fiktiv das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse zunächst vom Netto abgezogen. Hier kommst du also nicht vollständig auf dein letztes Nettogehalt.

INFOBOX: Befindest du dich bei einer weiteren Schwangerschaft noch in Elternzeit, bekommst du keinen Arbeitgeberzuschuss. Tipp: Wenn du deine Elternzeit aus dem Grund vorzeitig beendest, hast du auch Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Verbleibende Elternzeit kannst du später noch beanspruchen (innerhalb des gesetzlichen Rahmens).  

Mutterschaftsgeld in der Steuer richtig angeben

Das Mutterschaftsgeld und auch der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld sind steuerfrei. Leider musst du sie trotzdem in deiner Steuererklärung angeben. Dies passiert ggf. automatisch, wenn du deine Daten für die Einkommensteuer über Elster abrufst. 

Als sogenannte Lohnersatzleistungen erhöht dieses Duo deinen Steuersatz. Schuld daran ist der Progressionsvorbehalt: Du bekommst beides also zunächst zwar ohne Abzüge ausgezahlt. Das Finanzamt bezieht diese Leistungen dann aber bei der Berechnung deines Steuersatzes mit ein. Ein Beispiel, wie sich das genau auswirkt, findest du in diesem Beitrag. Beim Elterngeld ist es nämlich (leider) genauso. 

Mutterschaftsgeld eintragen

Du bekommst eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld von deiner Krankenversicherung. Dieser Betrag gehört in deiner Einkommensteuererklärung im Mantelbogen auf die zweite Seite (Zeile 43) als Einkommensersatzleistung. Die Krankenkasse teilt diese Information dem Finanzamt auch elektronisch mit. 

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Du findest den Arbeitgeberzuschuss monatlich in deinen Gehaltsabrechnungen und zusammengefasst in deinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Punkt 15). Der Gesamtbetrag gehört in die Anlage N der Einkommensteuererklärung (Zeile 28). Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor.

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Quellen

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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