Eine Schwangerschaft in der Probezeit – aus verschiedenen Blickwinkeln eine Herausforderung! Nicht nur Gefühle gehen mit einem durch, oft sind auch Ängste dabei. Welche Rechte für dich als Arbeitnehmerin gelten und warum du dir keine Sorgen um deinen Job machen musst, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn du einen Job anfängst, gibt es meist eine Probezeit zwischen 3 und 6 Monaten.
- Bereits in der Probezeit greift für dich als Schwangere das Mutterschutzgesetz und du bist vor einer Kündigung geschützt.
- Der Kündigungsschutz greift nicht (!) in einem Probearbeitsverhältnis oder bei einem befristeten Vertrag.
- Eine Kündigung aus besonderen Gründen ist dennoch möglich.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024.
Was ist eine Probezeit?
Der Begriff Probezeit stammt aus dem Arbeitsrecht. Gemeint ist damit ein vereinbarter, festgelegter Zeitraum. Wenn du als Mitarbeiterin neu in ein Unternehmen kommst, kannst du (und auch dein Arbeitgeber) in dieser Zeitspanne herausfinden, ob ihr zueinander passt. Der Arbeitgeber schaut, wie leistungsfähig du bist, du erfährst, ob dir die Arbeitsbedingungen zusagen. Üblich ist eine Probezeit zwischen 3 und 6 Monaten.
Das Besondere ist, dass die Bedingungen für eine Kündigung in dieser begrenzten Zeit vereinfacht sind – das Arbeitsverhältnis kann relativ kurzfristig beendet werden.
Spoiler: Wenn du schwanger bist, schützt dich das Mutterschutzgesetz in der Probezeit vor einer Kündigung.
Gibt es einen Unterschied zwischen Probezeit und Probearbeitsverhältnis?
Ja! Bei einer Probezeit geht das Arbeitsverhältnis in einen regulären Vertrag über, wenn nicht vorher gekündigt wird. Bei einem Probearbeitsverhältnis endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Einzige Ausnahme: Es erfolgt eine Entfristung.
Achtung: Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverträgen
Unabhängig von einem Probearbeitsverhältnis, gibt es auch Arbeitsverträge, die beispielsweise auf ein Jahr begrenzt sind. Läuft dein Vertrag regulär aufgrund der Befristung aus und du bist schwanger, endet er trotzdem. Hier besteht kein Kündigungsschutz durch das Mutterschutzgesetz.
Ab wann schützt mich das Mutterschutzgesetz vor einer Kündigung bei Schwangerschaft?
Ab dem Moment, wo du schwanger bist, besteht ein Kündigungsverbot gemäß §17 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig während ihrer Schwangerschaft (…)
Auszug §17 Absatz 1 Nr. 1 MuSchG
Selbst wenn du zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht von deiner Schwangerschaft weißt, kann diese unwirksam sein. Du hast eine Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung, deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen. Die Schwangerschaft muss dabei jedoch vor der Kündigung eingetreten sein. Für den Nachweis gibt es eine festgelegte Berechnungsmethode – schummeln solltest du an dieser Stelle also besser nicht.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass du eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche in der Probezeit haben solltest, bist du bis zum Ablauf von vier Monaten danach auch vor einer Kündigung geschützt. Ebenso, wenn du in der Probezeit ein Beschäftigungsverbot erhältst.
Wann endet der Kündigungsschutz?
Dein Kündigungsschutz endet nicht mit dem Ablauf der Probezeit – keine Sorge. Du bist die ganze Schwangerschaft über vor einer Kündigung geschützt, bis zum Ende deiner Schutzfrist nach der Geburt. Mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Wenn du dich dann in Elternzeit befindest, besteht der Kündigungsschutz fort, nach §18 Bundeselterngeldgesetz bis zum Ende deiner Elternzeit.
Wann sage ich meinem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin?
Die Antwort auf diese Frage lautet: „Es kommt darauf an!“ Es gibt unterschiedliche Faktoren, die hier eine Rolle spielen. Je nach Situation solltest du abwarten. Wichtig: Dabei solltest du weder dich noch dein ungeborenes Kind einer Gefahr aussetzen.
Damit dein Arbeitgeber dich und dein Kind schützen kann, muss er wissen, dass du schwanger bist. Einige Berufe/Tätigkeiten erfordern, es dem Arbeitgeber sofort mitzuteilen. Besprich die Situation auch gern mit deiner behandelnden Ärztin oder Hebamme. Gemeinsam findet ihr sicher eine Lösung. Und wirf auch gern einmal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag, manchmal gibt es hier einen Abschnitt dazu.
Probezeit:
In der Probezeit kann dir bei einer Schwangerschaft nichts passieren, du bist vor einer Kündigung geschützt, dein Vertrag läuft weiter. Viele möchten die ersten drei Monate abwarten. Manchmal wird nach der Probezeit das Gehalt neu verhandelt, hierbei könnte die zu frühe Bekanntgabe der Schwangerschaft hinderlich sein. Natürlich gibt es auch Arbeitgeber, die ausschließlich die Leistung honorieren. Leider kommt es aber immer zu Benachteiligungen.
Probearbeitsverhältnis:
Wenn du in einem Probearbeitsverhältnis bist und ein Feedbackgespräch oder eben die Entfristung steht kurz bevor, kannst und darfst du deine Schwangerschaft verschweigen! Selbst wenn der Vorgesetzte oder Chef direkt fragt, darfst du lügen. Denn: Diese Frage ist geschlechterdiskriminierend und grundsätzlich unzulässig, bestätigt in einem Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG vom 06.02.2003, 2 AZR 621/01).
Kündigung in der Probezeit trotz Schwangerschaft – geht das?
Leider geht das, allerdings nicht so einfach. Es muss besondere Kündigungsgründe geben und außerdem muss der Arbeitgeber einen (kostenpflichtigen) Antrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und Kündigungsschutz stellen.
Besondere Gründe für eine Kündigung können sein:
- Das Unternehmen, für welches du arbeitest, ist zahlungsunfähig (insolvent).
- Der Betriebsteil, für den du tätig bist, wird stillgelegt.
- Wenn du in einem Kleinbetrieb arbeitest und der Betrieb ohne eine qualifizierte Fachkraft nicht fortgeführt werden kann.
- Wenn du eine besonders schwere Pflichtverletzung begangen hast (z.B. Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Weitergabe von Betriebsgeheimnissen).
Die ersten drei Gründe liegen außerhalb deines Einflussbereiches. Das ist dann wirklich Pech. Eine Pflichtverletzung hingegen kann, je nach Schwere, zu einer fristlosen Kündigung führen. Die Kündigungsgründe muss der Arbeitgeber in diesem Fall immer mitteilen. Die Aufsichtsbehörde prüft und ermittelt, ob ein besonderer Fall vorliegt. Ohne die Zustimmung ist die Kündigung nicht möglich.
Wenn es Fragen zum Mutterschutz gibt oder Streitfälle, kannst du dich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Wichtig an dieser Stelle: Willkürlich ist keine Kündigung möglich! Solltest du diesen Eindruck haben, wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Fazit
Der Gesetzgeber versucht, werdende Mütter vor einer Kündigung zu schützen. In manchen Situationen ist es ihm leider nicht möglich (Insolvenz, Betriebsstilllegung). Bei neuen Arbeitsverträgen verhandele am besten eine Probezeit, kein Probearbeitsverhältnis! Denn nur dann bist du bei einer Schwangerschaft in dieser Anfangszeit eines Jobs vor einer Kündigung geschützt.
Quellen
Quellen
- Gesetze im Internet: § 17 Mutterschutzgesetz Kündigungsverbot
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__17.html (26.02.2024) - familienportal.de: Was ist der Kündigungsschutz?
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/was-ist-der-kuendigungsschutz–125146 (26.02.2024) - haufe.de: Schwanger zum Zeitpunkt der Kündigung?
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/rechenmodell-zum-kuendigungsschutz-bei-schwangerschaft_76_559292.html (26.02.2024)