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Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld – Das sind die Unterschiede

Werdende Mutter mit Sparschwein im Arm vor Krippe
Mütter erhalten während der Schwangerschaft und auch danach finanzielle Unterstützung / Bild © AntonioDiaz, Adobe Stock

Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld sind zwei unterschiedliche Dinge. Oftmals mischen sie sich umgangssprachlich zu Mutterschutzgeld. Wo genau der Unterschied besteht und wann du was bekommst, erfährst du hier.

Der Mutterschutzlohn kurz erklärt

Mutterschutzlohn bekommst du als Angestellte während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit, wenn du ein Beschäftigungsverbot hast. Dieser wird dir wie dein Gehalt ausgezahlt. Es ist allerdings ein Durchschnittswert des Gehaltes aus den drei Monaten vor Eintritt deiner Schwangerschaft. Geregelt ist der Mutterschutzlohn im Mutterschutzgesetz (§18 MuSchG). 

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Das Mutterschaftsgeld kurz erklärt

Mutterschaftsgeld bekommst du in den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt, wenn du angestellt bist. Allerdings nur, wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist. Bei einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung kommt es auf deinen gewählten Tarif an. 

Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die du steuerfrei bekommst. Allerdings wirkt es sich auf den Steuersatz deiner anderen Einkünfte aus – der sogenannte Progressionsvorbehalt. Die Höhe hängt von deinem Gehalt ab, maximal sind es 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein Gehalt darüber, zahlt der Arbeitgeber dir noch einen Zuschuss. 

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Unterschiede zwischen Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld im Überblick

In dieser Tabelle findest du alle wichtigen Fragen zum Mutterschutzlohn und zum Mutterschaftsgeld gegenübergestellt. 

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MutterschutzlohnMutterschaftsgeld
Wer bekommt es?Frauen in einem Anstellungsverhältnis im Beschäftigungsverbot vor oder nach der Geburtgesetzlich krankenversicherte angestellte Frauen in den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt; einmalig für Privat- oder Familienversicherte vom Bundesministerium für Soziale Sicherung
Wann bekommst du es?Nur im BeschäftigungsverbotNur in den Schutzfristen vor bzw. nach der Geburt
Wer zahlt es?Der Arbeitgeber, er bekommt es jedoch von der Krankenversicherung erstattetDeine Krankenkasse, wenn du eigenständiges Mitglied bist (keine Familienversicherung) und ggf. zahlt der Arbeitgeber noch einen Zuschuss (nur bei aktivem Anstellungsverhältnis), oder vom Bundesministerium für Soziale Sicherung bei privater Krankenversicherung/ Familienversicherung
Wie viel gibt es?Dein durchschnittliches Gehalt in den letzten 3 vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft (aktives Anstellungsverhältnis vorausgesetzt)max. 13 Euro/ Kalendertag, liegt der tägliche Lohn darunter, entsprechend weniger, ist es mehr, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum durchschnittlichen Netto als Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich und auch privatversicherte (Voraussetzung: aktives Anstellungsverhältnis)
Steuerfrei, oder nicht?Nein, nicht steuerfrei, da zu behandeln wie reguläres GehaltJa, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und wird über die Steuererklärung quasi durch die Hintertür besteuert

Quellen

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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