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So bekommst du beim zweiten Kind genauso viel Elterngeld wie beim ersten

Familie mit Baby und Taschenrechner in der Hand
Beim Elterngeld gibt es einige spannende Gestaltungsmöglichkeiten / Bild © drubig-photo, Adobe Stock

Wenn sich noch in der Elternzeit neuer Nachwuchs ankündigt, kannst du beim nächsten Kind möglicherweise genauso viel Elterngeld bekommen wie vorher. Wir erklären, welche Dinge du beachten solltest, damit du wenig oder keine Einbußen hast. Spoiler: Je schneller die Kinder hintereinander kommen, desto besser. 

Was du vorher wissen solltest

Der Bemessungszeitraum des Kindes entscheidet über die Höhe deines Elterngeldes. Die Höhe des Elterngeldes hängt von deinem Einkommen im Bemessungszeitraum deines Kindes ab. Dieser Zeitraum liegt immer VOR der Geburt des jeweiligen Kindes: 

  • Bei Angestellten
    Die 12 Monate vor der Geburt (anderer Elternteil und Beamtinnen) bzw. 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (Mutter). 
  • Bei Selbstständigen
    Das Kalenderjahr vor der Geburt. 
  • Bei Mischeinkünften (angestellt und selbstständig)
    Grundsätzlich ist es das Kalenderjahr vor der Geburt. Du kannst bei sehr geringem Einkünften wählen, ob du als Arbeitnehmer behandelt werden möchtest. Mehr Informationen zur Option.

Im Elterngeldbezug wieder schwanger: Diese Möglichkeiten gibt es

Dein Kind ist gerade auf der Welt, du beziehst Elterngeld und weiterer Nachwuchs ist unterwegs? Wunderbar! Ermittele anhand des ETs deinen Bemessungszeitraum. Kommt das Kind auf die Welt, während du noch Elterngeld beziehst? Hier kann es sinnvoll sein, den Bezug für das ältere Kind zu verändern.

Monate mit Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind überspringen

Für die Bestimmung des neuen Bemessungszeitraums solltest du wissen, dass Monate mit Elterngeld für das ältere Geschwisterkind (bzw. Kalenderjahre für Selbstständige) nicht berücksichtigt werden. Die Elterngeldstelle überspringt diese Monate und füllt sie mit Monaten aus der Vergangenheit auf bzw. geht ein weiteres Jahr zurück.

Wichtig dabei: Das klappt nur für Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des älteren Kindes. Und du musst das Elterngeld tatsächlich so lange bezogen haben.

Was heißt das für dich? Du solltest deinen Bezug entweder kürzen oder durch den Wechsel der Bezugsform (Basiselterngeld, Elterngeld Plus) verlängern: 

Von Basiselterngeld zu Elterngeld Plus

Wenn du Basiselterngeld beziehst und der neue Bemessungszeitraum beginnt ab dem 13. oder einem späteren Lebensmonat des älteren Kindes, solltest du in das Elterngeld Plus wechseln, um die maximale Anzahl an Monaten zu erreichen, die du überspringen kannst. Eine nachträgliche Änderung des Elterngeldantrags ist kein Problem.

Von Elterngeld Plus zu Basiselterngeld 

Beziehst du Elterngeld Plus und das weitere Kind kommt schon bald? Hier kannst du rückwirkend eine Umwandlung in das Basiselterngeld bei der Elterngeldstelle verlangen und so den Bezug vom älteren Kind früher beenden. Aber Vorsicht: Entstehen dabei Bezugslücken und du hast in der Zeit nicht gearbeitet, entfällt nachträglich der Krankenversicherungsschutz. In so einem Fall unbedingt vorher mit der Krankenkasse sprechen. 

Du kannst auch für beide Kinder gleichzeitig Elterngeld beziehen. Allerdings führt das zu einer Kürzung beim Elterngeld, da es zu einer Anrechnung kommt. Beginnt der neue Bemessungszeitraum schon früh während deines Elterngeldbezuges? Dann solltest du am besten beim Basiselterngeld bleiben, um den Bezug früh abzuschließen. 

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Bestehende Elternzeit beenden

Wenn du dich aktuell in Elternzeit befindest und erneut schwanger bist, hast du mehrere Möglichkeiten.

  1. Du kannst deine bestehende Elternzeit zu einem Tag, bevor der neue Mutterschutz beginnt, beenden.
    Das teilst du deinem Arbeitgeber schriftlich mit. Achte darauf, dies als Einschreiben zu senden oder persönlich abzugeben (Eingang bestätigen lassen). Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist NICHT erforderlich.

Dein ursprünglicher Arbeitsvertrag lebt wieder auf, du bekommst den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Bist du gesetzlich krankenversichert, bekommst du zusätzlich das Mutterschaftsgeld von deiner Krankenversicherung. Beides zusammengerechnet, ist nach der Geburt höher als das Elterngeld. Es lohnt sich also, das in Anspruch zu nehmen. Übrigens: Dein Arbeitgeber hat keinen Schaden davon. Er bekommt den Zuschuss zu 100 Prozent von der Krankenkasse erstattet.

  1. Du kannst Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
    Liegt die Geburt deines älteren Kindes schon länger zurück und du befindest dich noch in Elternzeit? Dann kann es sinnvoll sein, in Teilzeit arbeiten zu gehen. 

Denn Monate im Bemessungszeitraum, die nach dem 14. LM liegen, in denen du kein Einkommen hast, sind Nullmonate. Sie gehen also mit null in die Berechnung des Elterngeldes ein. Mehr Informationen zur Elterngeldberechnung.  

Schon gewusst? Auch Väter können die Elternzeit bei weiterem Nachwuchs vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber kann allerdings widersprechen. Jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Dies müsste er innerhalb von 4 Wochen nach Antrag schriftlich mitteilen. 

Übrigens: Wenn du dich schon immer selbstständig machen wolltest, ist die Elternzeit ein guter Zeitpunkt. Der Bemessungszeitraum würde sich dadurch verändern. Ist es nichts für dich oder es klappt nicht, kannst du einfach am Ende der Elternzeit wieder in deinen Angestelltenjob zurückkehren. Hole jedoch unbedingt die Erlaubnis deines Arbeitgebers für die Nebentätigkeit ein. Lasse dich steuerlich beraten, worauf du achten musst.

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Quellen

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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