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Kostenlose Haushaltshilfe von der Krankenkasse für Eltern

Kostenlose Haushaltshilfe

Besondere Schwangerschaftsbeschwerden, eine Geburt oder eine Krankheit können für Eltern zur Belastungsprobe werden. Denn ist der Elternteil, der normalerweise den Haushalt führt, gesundheitsbedingt dazu nicht mehr in der Lage und kann niemand einspringen, leidet die Familie. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben daher einen Rechtsanspruch auf eine Haushaltshilfe.

Die Grundvoraussetzungen für das Recht auf eine Haushaltshilfe regelt der § 38 SGB V des fünften Sozialgesetzbuches. Die Dauer des Anspruches ist auf 4 Wochen begrenzt und kann im Ausnahmefall auf bis zu 26 Wochen ausgeweitet werden.

Haushaltshilfe – In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse?

  • Die haushaltsführende Person kann aufgrund von Krankheit den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen. Dazu gehören auch Entbindung sowie Schwangerschaftskomplikationen, sofern vom Arzt attestiert.
  • Im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren, das auf Hilfe angewiesen ist oder auch ein älteres, behindertes Kind
  • Keine weitere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen

Was heißt das konkret? Grundvoraussetzungen

Die Haushaltshilfe wird auf Antrag bei der Krankenkasse gewährt. Dem Antrag muss eine Bescheinigung des Arztes über die medizinische Notwendigkeit beiliegen. Gründe für die Notwendigkeit sind unter anderem ein Krankenhausaufenthalt, eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme, eine Geburt oder Kaiserschnitt, eine akute Erkrankung oder eine Risikoschwangerschaft, aufgrund derer der Arzt Bettruhe verordnet hat.

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Da nicht vom Partner erwartet werden kann, seine Berufstätigkeit aufzugeben, gilt auch eine starke berufliche Einbindung als Hinderungsgrund für die Weiterführung des Haushaltes. Beispielsweise kann der Partner die Kinder tagsüber nicht betreuen, wenn er arbeitsbedingt außer Haus ist. Auch eine körperliche oder altersbedingte Einschränkung (zum Beispiel im Falle einer pflegebedürftigen Großmutter) können Gründe sein, dass  weitere im Haushalt lebende Person die Aufgaben nicht übernehmen kann. Eine Arbeitslosigkeit des Partners zählt hingegen nicht als Hinderungsgrund, den Haushalt zu führen, auch wenn dieser bei potenziellen Arbeitgebern vorstellig werden muss oder keinerlei Erfahrung mit den häuslichen Aufgaben hat.

Der tatsächliche Bedarf und Umfang wird nach Antragstellung von der Krankenkasse ermittelt. Beispielsweise können Schulzeiten der Kinder den Bedarf mindern. Schließlich müssen sie während der Schulzeit nicht zu Hause betreut werden. Kann eine weitere haushaltsführende Person zu bestimmten Tageszeiten diese Aufgabe übernehmen, kann dies ebenfalls den Bedarf mindern.

Antrag auf Haushaltshilfe stellen

Informiere deine Krankenkasse formlos über den Bedarf einer Haushaltshilfe und fordere das Antragsformular an. In vielen Fällen kannst du das Formular auch im Internet auf den Webseiten der Kassen finden. Dein behandelnder Arzt muss die Notwendigkeit der Maßnahme ebenfalls bescheinigen, mit der genauen Angabe, ab wann, wie lange und in welchem Umfang die Hilfe benötigt wird. Normalerweise enthält das Antragsformular einen Vordruck zu diesem Zweck.

Für die Übernahme der Kosten wird eine Kostenzusage vorausgesetzt. Daher sollte der Antrag, wenn möglich, frühzeitig gestellt werden, und zwar sobald ein Bedarf absehbar wird.

Eine Haushaltshilfe beauftragen

Die Kostenübernahme der Haushaltshilfe ist eine sogenannte Sachleistung. Das bedeutet, dass die Zahlung direkt zwischen den Vertragspartnern, also der Krankenkasse und der Haushaltshilfe (Einrichtung oder Privatperson) abgerechnet wird.

Die Krankenkassen arbeiten in der Regel mit Dienstleistern zusammen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse, ob diese bei der Beauftragung behilflich ist oder welche Vertragspartner Sie dafür ansprechen können.

Bei einer selbstorganisierten Haushaltshilfe werden die Kosten übernommen, wenn die Krankenkasse zu diesem Zeitpunkt keine Hilfe anbieten kann oder ein bestimmter Grund vorliegt, davon abzusehen. Im Jahr 2022 zahlten die Kassen 10,25 Euro pro Stunde für einen angemessenen Zeitaufwand von 8 Stunden pro Tag in der Regel. Es ist wichtig, die Kostenerstattung vor einer Inanspruchnahme zu beantragen.

Auch Privatpersonen, beispielsweise eine Freundin der Eltern, kommen für die Dienstleistung infrage. Klären Sie dies im Voraus mit der Krankenkasse ab.

Krankenkassen zahlen Verdienstausfall des Partners
Können der berufstätige Partner, ein Verwandter oder Verschwägerter bis zum 2. Grad für die haushaltsführende Person einspringen, so zahlen Krankenkassen gegebenenfalls dessen Verdienstausfall und die Fahrtkosten. Ist es möglich, dass der Partner für die Zeit der Betreuung unbezahlten Urlaub nimmt? Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Modalitäten.

Zuzahlung

Versicherte müssen sich an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligen, wenn Sie über 18 Jahre alt sind. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Wird die Leistung aufgrund von Schwangerschaft und Geburt gewährt, so entfällt die Zuzahlung.

Sonderfälle

Privatversicherte haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, es sei denn, sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung. Diese dient nicht direkt der Heilung und wird daher von den Kassen als „versicherungsfremde Leistung“ bewertet.

Beamte hingegen können ebenfalls von der Leistung profitieren. Bei ihnen wird ein Teil der Kosten vom Dienstherrn übernommen.

Auch die Unfallkasse oder der Rentenversicherungsträger können für eine Haushaltshilfe aufkommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Leistung aufgrund einer Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall erfolgen soll.

Wenn ein Anspruch nicht besteht

Bist du nicht anspruchsberechtigt, möchtest aber dennoch auf die Dienste einer Haushaltshilfe nicht verzichten, so kannst du diese als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.

Auf Antrag können so 20 Prozent der Lohnkosten bis maximal 4000 Euro von der zu zahlenden Steuersumme abgezogen werden.

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Quellen

Veröffentlicht von Sibylle Grenz

Als Mutter eines quirligen Kleinkindes schreibt Sibylle leidenschaftlich gern über Erziehungsthemen, aber auch Themen aus der Schwangerschaft. Gemeinsam mit unserem Hebammen- und Pädagoginnen-Team arbeitet sie Fragen der babelli-Community auf und beantwortet sie fundiert und praxisnah.

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