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Gemeinsames Sorgerecht beantragen: Das musst du wissen

Eltern sitzen mit Kind auf einer Anhöhe und schauen runter auf eine Stadt
Gemeinsam für das Kind sorgen, mit dem geteilten Sorgerecht. /Bild © explorewithinfo, Adobe Stock

Was das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, wie ihr es bekommt und was im Falle einer Trennung passieren kann, dazu mehr in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim gemeinsamen Sorgerecht sorgen beide Eltern gemeinsam für das Kind.
  • Sorgerecht und Umgangsrecht sind voneinander unabhängig.
  • Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht (Ausnahme: gleichgeschlechtliche Ehe)
  • Eine Sorgeerklärung kann sowohl vor- als auch nach der Geburt abgegeben werden.
  • Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch bei einer Scheidung bestehen.
  • Für einen Wechsel von gemeinsamem zu alleinigem Sorgerecht muss es wichtige Gründe geben. Auch dann bleibt es schwierig.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht (umgangssprachlich auch geteiltes Sorgerecht) besagt, dass beide Elternteile eines minderjährigen Kindes gemeinsam das Recht und die Pflicht haben, für das Kind zu sorgen. Dabei ist es zunächst nicht relevant, ob die Eltern verheiratet sind, zusammen oder getrennt leben. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Genauer betrifft das:

  • die Personensorge
    für das Kind zu sorgen, also es zu pflegen, zu erziehen und es zu fördern 
  • die Vermögenssorge
    das Vermögen des Kindes zu verwalten, es zu erhalten und zu vermehren
  • die rechtliche Vertretung
    des Kindes bei Geschäften des täglichen Lebens, beispielsweise um Nahrung oder Kleidung zu kaufen

Die elterliche Sorge ist in §1626 Abs. 1 BGB geregelt.

Wichtig: Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht abgekoppelt. Beide Eltern haben grundsätzlich das Recht, die Eltern-Kind-Beziehung durch gemeinsam verbrachte Zeit zu pflegen. Art und Umfang des Umgangs sind gesetzlich jedoch nicht geregelt. Eltern können und müssen hierüber gemeinsam entscheiden. Eine Beratung bei Streitigkeiten ist durch das Jugendamt möglich.

Wie bekommt man das gemeinsame Sorgerecht?

Als verheiratete Eltern habt ihr nach der Geburt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Eine Ausnahme bilden gleichgeschlechtliche Ehen, dazu gleich mehr.

Seid ihr unverheiratet, bekommt mit der Geburt die Mutter das alleinige Sorgerecht. Damit auch der Vater das Sorgerecht innehat, müssen beide Eltern eine Sorgeerklärung abgeben. Das geht kostenlos (mit Termin!) beim Jugendamt, die auch zu dem Thema beraten, oder – kostenpflichtig – beim Notar.

Wann beantragt man das gemeinsame Sorgerecht?

Bis das Kind volljährig ist, kannst du die Sorgeerklärung abgeben. Ihr voraus muss die Vaterschaft anerkannt werden. Das geht auch, wenn du nicht der biologische Vater bist und kann während eines Termins erledigt werden. So eine Erklärung ist nur mit Zustimmung der leiblichen Mutter möglich und bis auf wenige Ausnahmen unwiderruflich. 

Wenn das Thema vor der Geburt geregelt sein soll, dann ist die 18. – 24 Schwangerschaftswoche ideal dafür.

Gemeinsames Sorgerecht für gleichgeschlechtliche Paare

Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe besteht das gemeinsame Sorgerecht nicht automatisch aufgrund der Ehe. Hierfür müssen, sofern nicht ein Elternteil das Kind geboren hat, beide das Kind adoptieren – sonst nur der nicht leibliche Elternteil.

Bist du unverheiratet und gleichgeschlechtlich liiert, gibt es die Möglichkeit einer Stiefkindadoption. Voraussetzung: mindestens vier Jahre eheähnliches Zusammenleben oder ihr habt bereits ein oder mehrere gemeinsame Kinder und lebt als Familie zusammen.

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Welche Entscheidungen darf man mit gemeinsamem Sorgerecht treffen?

Beide Elternteile müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Das betrifft keine Alltagsangelegenheiten wie beispielsweise ein Milchbrötchen für das Kind zu kaufen oder ein Eis. Hier kommen ein paar Beispiele, worüber ein Elternteil auch allein bestimmen darf:

  • Schlafenszeit
  • Ernährung
  • Kleidung 
  • Arztbesuche
  • Medienkonsum
  • Sportliche Aktivitäten 
  • uvm.

Bei Dingen, die längerfristig Einfluss auf das Wohl des Kindes haben, müssen Eltern dagegen gemeinsam entscheiden.

  • Wahl und An- bzw. Abmeldung einer Kindertagesstätte
  • mit welcher Religion das Kind aufwächst 
  • medizinische Eingriffe, die nicht zur Standardversorgung gehören
  • Höhe des Taschengeldes
  • Umzug
  • usw.

Gemeinsames Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern bzw. nach einer Scheidung?

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in der Regel bestehen. Ausnahmen gibt es, wenn das Kindeswohl (körperliches, seelisches oder geistiges Wohl) oder auch das Vermögen des Kindes gefährdet sind. Leichtfertig wird die gemeinsame elterliche Sorge jedoch nicht aberkannt. Andere Möglichkeit: Im Falle einer Scheidung kann das Gericht – auf Antrag eines Elternteils – eine andere Regelung über die elterliche Sorge festlegen. 

Leider kann es vorkommen, dass bei einer Trennung mit dem gemeinsamen Sorgerecht ein Elternteil Entscheidungen blockiert und oder empfindlich verzögert. Dies lässt sich in hartnäckigen Fällen dann nur durch ein Familiengericht klären.

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Fazit

Verheiratete, nicht gleichgeschlechtliche Paare haben wenig Probleme, wenn es um das geteilte Sorgerecht geht. Unverheiratet sieht das schon anders aus. Es bedarf mindestens eines Termins beim Jugendamt, für die Anerkennung der Vaterschaft und der gemeinsamen Sorgeerklärung. Nur auf diese Weise kann rechtlich die Elternschaft auf beide Schultern verteilt werden. Im Falle einer Trennung kann es schon herausfordernd sein, gemeinsam zu entscheiden! Denn: Ohne triftigen Grund bleibt das Sorgerecht so bestehen, auch wenn ihr als Paar getrennter Wege gehen solltet.

Gleichgeschlechtliche Paare können nur den Weg der Adoption beschreiten, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Für die heutigen Familienkonstellationen, also unverheiratete Paare, Trennungs-, Regenbogen- oder auch Patchworkfamilien ist das Gesetz nicht mehr wirklich zeitgemäß. Die letzte grundlegende Reform liegt mehr als 25 Jahre zurück. Es gibt bereits einen Plan für Veränderungen. Wann dieser in Gesetzestext gegossen wird, ist jedoch nicht bekannt.

eae18b8523a44c69a9df84c20f364d02 - Gemeinsames Sorgerecht beantragen: Das musst du wissen

Quellen

Veröffentlicht von Patrick Konrad

Patrick ist seit 2017 Papa und Gründer von Babelli.de. Die Herausforderungen, vor denen junge Familien in Deutschland stehen, kann er gut nachvollziehen, denn ihnen widmet er auf diesem Portal seine Arbeit und seine persönlichen Erfahrungen. Besonders die organisatorischen und finanziellen Themen stehen bei ihm im Fokus, denn damit beschäftigt er sich fast täglich.

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