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Mütterpflege: Unterstützung für Mütter nach der Geburt

Mütterpflege

Die Geburt eines Kindes und die ersten Eindrücke vom neuen Leben als Mutter kann Frauen an ihre Grenzen bringen, körperlich wie emotional. In dieser herausfordernden Zeit können Mütterpflegerinnen ihnen eine wichtige Stütze sein. Wie die Mütterpflege Frauen konkret unterstützt, was sie kostet und wie du sie beantragst, erfährst du hier.

Was ist Mütterpflege?

Mütterpflege konzentriert sich speziell auf die Unterstützung der Mutter nach der Geburt. Bei Bedarf kann sie auch schon vor der Entbindung oder über die Zeit des Wochenbetts hinaus in Anspruch genommen werden. Ziel ist, Mutter und Kind einen guten und stabilen Start ins (neue) Leben zu ermöglichen. Sie soll Komplikationen wie Wochenbettdepression, Stillproblemen oder Überforderungsgefühlen vorbeugen oder sie abfedern. 

Fühlst du dich in deiner neuen Rolle als Mutter überlastet oder denkst, dass dir alles zu viel werden könnte, kannst du finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe nach § 24h SGB V (das ist dann eine Mütterpflegerin) bei deiner Krankenkasse beantragen. Mehr dazu weiter unten.

Vorsicht Stolperfalle: Die Mütterpflegerin musst du dir selbst suchen, am besten schon in der Schwangerschaft, weil es nicht sehr viele von ihnen gibt. Viele dieser selbständigen Unternehmerinnen haben sich in regionalen Netzwerken organisiert. Das macht die Suche leichter.

Je nach Bedarf besucht sie dich dafür täglich zwischen drei bis acht Stunden und übernimmt pädagogische, hauswirtschaftliche oder pflegerische Tätigkeiten.

Was genau macht eine Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin hat Fachkenntnisse zur Schwangerschaft, zum Wochenbett und über das erste Lebensjahr des Kindes. Damit steht sie dir bei allen Unsicherheiten und Sorgen beratend zur Seite:

  • Sie hört dir zu, nimmt Anteil an deinem Gefühlsleben und bestärkt dich in deiner Mutterrolle. 
  • Sie hilft dir, mit der Verantwortung für dein Baby umzugehen und Spannungen abzubauen. 
  • Sie informiert dich zu den Themen Stillen, Ernährung und Säuglingspflege. 
  • Sie kann dir konkrete Entspannungstechniken für dich und dein Baby beibringen.
  • Bei Bedarf kann sie auf weitere Hilfs- und Beratungsangebote hinweisen und Kontakt herstellen.

Neben diesen beratenden Tätigkeiten bieten sie auch aktive Hilfe im Haushalt an. Bei Bedarf übernimmt sie Aufgaben wie kochen, putzen, Wäsche waschen oder einkaufen. 

Um dir Verschnaufpausen zu schaffen, kümmert sie sich um Geschwisterkinder oder nimmt dir zeitweise das Baby ab. So kannst du zur Ruhe kommen, Termine wahrnehmen, Sport treiben oder anderen Tätigkeiten nachgehen, die dir dabei helfen, im seelischen Gleichgewicht zu bleiben. 

Was genau eine Mütterpflegerin für dich leisten kann und in welchem Umfang, kommt ganz auf deine individuelle Situation an. Alle Aufgaben wird sie nicht übernehmen, sondern in Absprache mit dir solche, die dich am meisten entlasten.

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Wer kann eine Mütterpflege beantragen?

Alle Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können eine Mütterpflege als „Haushaltshilfe“ beantragen. Die gesetzliche Grundlage dafür sind § 38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) und § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung).

§ 24h SGB V gewährt dir einen Anspruch auf Haushaltshilfe im Fall einer Schwangerschaft oder Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann. Ein ärztliches Attest ist dafür eigentlich nicht nötig, wird aber von den Krankenkassen meist trotzdem verlangt.

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§ 38 SGB V gewährt dir eine „normale“ Haushaltshilfe für den Fall, dass du wegen einer Erkrankung deinen Haushalt nicht weiter führen kannst. Voraussetzungen sind, dass keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann UND dass mindestens ein Kind unter 12 Jahren in diesem Haushalt lebt. Dem Antrag musst du ein ärztliches Attest beifügen, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigt.

Privat krankenversicherte Frauen erfragen die Möglichkeit nach einer Mütterpflege am besten direkt bei ihrer Krankenkasse.

Was kostet eine Mütterpflegerin?

Wird die Mütterpflege durch die Krankenkasse nach § 24h SGB V bewilligt, kommen keine Kosten auf dich zu. 

Bei einer Bewilligung nach § 38 SGB V musst du dich an den Kosten beteiligen. Diese umfassen pro Kalendertag 10 Prozent der Kosten und mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Kalendertag. Maximal musst du mit Kosten in Höhe von 2 Prozent eures Familienbruttoeinkommens rechnen. 

Lehnt die Krankenkasse ab, kannst du die Hilfe trotzdem in Anspruch nehmen. Du musst sie dann jedoch selbst bezahlen.

Mütterpflege beantragen: So geht’s

Im ersten Schritt solltest du bei deiner Krankenkasse um ein entsprechendes Antragsformular bitten. Meist kannst du das auch auf deren Webseiten herunterladen. Um es zu finden, nutze die Suchfunktion der Seite mit dem Stichwort „Mütterpflege“ oder „Haushaltshilfe“.

Beim Ausfüllen des Antrags kannst du dir bei Bedarf von einer Mütterpflegerin oder von speziellen Beratungsstellen (z.B. Schwangerschaftsberatung oder Familienberatung) helfen lassen. Außerdem benötigst du noch die ärztliche Bescheinigung für den Antrag von deinem Frauenarzt oder Hausarzt.

Wichtig: Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die Mütterpflege, sie stellt sie dir nicht bereit. Du musst dich selbst darum kümmern, eine Mütterpflegerin zu organisieren. Oftmals arbeiten die Krankenkassen aber mit Dienstleistern zusammen und können dir eine Liste mit ihren Partnern zukommen lassen. Dann heißt es: telefonieren oder anschreiben. Solltest du innerhalb der Dienstleistungspartner deiner Krankenkasse keine Mütterpflegerin finden, kannst du ihr auch Alternativen vorschlagen.

Tipp: So früh wie möglich um eine Mütterpflege kümmern

Noch ein Wort zum Zeitpunkt der Antragstellung: Die Mühlen der Krankenkassen mahlen oftmals sehr langsam. Deshalb solltest du, wenn der Bedarf absehbar ist, den Antrag auf Mütterpflege am besten schon vor der Geburt stellen. Notwendige Dokumente wie die Geburtsurkunde usw. kannst du nachreichen, sobald du sie hast. 

Wie werde ich Mütterpflegerin?

Mütterpflegerin ist kein Beruf, sondern eine Berufung. Wenn du Frauen nach der Geburt unterstützen und als Mütterpflegerin arbeiten möchtest, kannst du dich dazu ausbilden lassen. Dafür benötigst du keine speziellen Vorkenntnisse. Du solltest jedoch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Stressresistenz und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie Kursangebote erhältst du zum Beispiel hier:

63501b58224442e7be8a1433c4882cff - Mütterpflege: Unterstützung für Mütter nach der Geburt
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Quellen

Veröffentlicht von Carolin Severin

Carolin ist zweifache Mama und leidenschaftliche Familien-Redakteurin. Sie beschäftigt sich schon seit über 10 Jahren hauptberuflich mit allem, was (werdende) Eltern interessiert. Bei Babelli versorgt sie euch mit Informationen und News rund ums Thema Schwangerschaft. Dabei ist es ihr besonders wichtig, komplexe medizinische Themen verständlich und sensibel aufzubereiten und dabei möglichst Sorgen und Ängste zu nehmen. Dafür arbeitet sie eng mit unserer Expertin Hebamme Emely Hoppe zusammen.

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