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Sorgerechtsverfügung & Sorgerechtsvollmacht: Wer soll sich um die Kinder kümmern?

Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung? Muss das sein? Etwa 1.000 Kinder werden in Deutschland jedes Jahr plötzlich zu Vollwaisen. Vielleicht möchtest du darüber gar nicht nachdenken. Aber: Nahe Verwandte oder Taufpaten erhalten nicht automatisch das Sorgerecht, wenn beide Eltern ums Leben kommen. Wie du das Thema schnell abhaken kannst, erfährst du in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer letztwilligen Verfügung können sorgeberechtigte Eltern bestimmen, wen das Familiengericht nach ihrem Tod zum Vormund ihres minderjährigen Kindes bestellen soll
  • Formvorschriften beachten (wie beim Testament)

Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?

Verstirbt nur ein Elternteil, ist es einfach: Der andere Elternteil erhält das alleinige Sorgerecht. Vorausgesetzt, sie hatten vorher das gemeinsame Sorgerecht. Das passiert ganz automatisch, ohne dass das Gericht einen Vormund bestellen muss. Hatte der verstorbene Elternteil die elterliche Sorge allein, prüft das Familiengericht zunächst, ob die Sorge auf den überlebenden rechtlichen Elternteil übertragen werden kann. Das geschieht, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Erst wenn eine Übertragung ausscheidet, wird ein Vormund bestellt.

Wenn beide Elternteile sterben, muss das Familiengericht einen Vormund bestimmen. Ohne Verfügung wählt das Familiengericht einen geeigneten Vormund aus. Dabei berücksichtigt es insbesondere die Bindungen des Kindes, den Willen des Kindes, verwandtschaftliche Beziehungen sowie die persönlichen und familiären Verhältnisse der infrage kommenden Personen. Auch der Wille des Kindes wird berücksichtigt. Ab 14 Jahren kann ein Kind der Bestellung einer bestimmten Person zum Vormund ausdrücklich widersprechen. Für Familienrichter ist es nicht leicht herauszufinden, zu welchem Familienmitglied das Kind die beste Beziehung hat. Auch ob ihr euch in Erziehungsfragen einigt wart, kann er oder sie später schlecht feststellen. Besser wäre es daher, wenn du dir überlegst, wer dein Kind am besten weiter aufziehen und betreuen könnte. Diesen Wunsch hältst du in einer letztwilligen Verfügung fest, häufig als Sorgerechtsverfügung oder Elterntestament bezeichnet.

In drei wichtigen Schritten sicherst du die Zukunft deiner Kinder für den Ernstfall ab. Tief durchatmen, los geht's!:

  1. Mögliche Vormunde genau abwägen und mit der geeignetsten Person alles besprechen.
  2. Sorgerechtsverfügung/Sorgerechtsvollmacht handschriftlich nach einem bestimmten Schema aufsetzen.
  3. Bewahre das Original so auf, dass es im Todesfall sicher gefunden wird – am zuverlässigsten in amtlicher Verwahrung. Dem Wunschvormund kannst du eine Kopie geben und mitteilen, wo sich das Original befindet.

Wenn es eine Sorgerechtsverfügung gibt…

Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst du bestimmen, wer sich im Todesfall um deine Kinder kümmern soll. Großeltern, Tante, Onkel oder Freunde? Wähle jemanden aus und besprich mit ihm/ihr ganz genau die Konsequenzen, bevor du es schriftlich festhältst. Bedenke dabei auch Alter, Wohnort, Einstellung und Lebenssituation. Wenn du mehrere Kinder hast, sollten sie im Idealfall nicht getrennt werden. Gerade, wenn die Person schon mehrere Kinder hat oder plant, solltest du deine Wahl gut überdenken. Auch die ausgewählte Person braucht Bedenkzeit. Im Idealfall fragst du jährlich nach, ob es bei eurer Vereinbarung bleibt, denn Dinge können sich bekanntlich ändern. Dann müsstest du die Sorgerechtsverfügung neu aufsetzen.

Gut zu wissen: Besprich die Benennung unbedingt vorher. Die Person kann dem Gericht Gründe nennen, weshalb sie die Vormundschaft nicht übernehmen kann oder ihr diese nicht zugemutet werden sollte.

Trotzdem: Wenn eine solche Verfügung vorliegt, fällt es dem Familiengericht leichter, einen Vormund für dein Kind zu finden. Es ist grundsätzlich an die Benennung gebunden. Es kann jedoch davon abweichen, wenn die benannte Person ungeeignet oder verhindert ist, die Bestellung dem Kindeswohl widersprechen würde oder ein mindestens 14 Jahre altes Kind widerspricht. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn du die nun gebrechliche Großmutter als Sorgeberechtigte angegeben hättest. Du kannst vorsichtshalber einen Ersatzvormund benennen. Aber auch dieser sollte vorher Bescheid wissen!

So setzt du die Sorgerechtsverfügung auf

Die Sorgerechtsverfügung ist ein Testament. Du musst gewisse Formvorschriften beachten, damit sie gültig ist:

  • Die Verfügung muss von dir selbst handschriftlich verfasst sein.
  • Gib unbedingt Ort und Datum an. So lässt sich später nachvollziehen, wann und wo die Verfügung erstellt wurde und welche Fassung die jüngste ist.
  • Du musst sie mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.

Wichtig: Ein auf dem PC geschriebenes Dokument ist ungültig. Du kannst gern unser Muster einer Sorgerechtsverfügung nutzen, schreib es jedoch bitte handschriftlich ab.

Personen in der Sorgerechtsverfügung ausschließen

Was in die eine Richtung funktioniert, geht auch in die andere Richtung: Du kannst außerdem bestimmen, dass bestimmte Personen nicht zum Vormund bestellt werden sollen. Begründe einen solchen Ausschluss möglichst nachvollziehbar. Handelt es sich um den anderen rechtlichen Elternteil, entscheidet dennoch das Familiengericht, ob ihm die elterliche Sorge übertragen wird.

Dein gewünschter Vormund kann das Sorgerecht auch ablehnen. Das Gericht würde dann einen passenden Nachfolger suchen.

Muster einer Sorgerechtsverfügung

Für den Fall, dass für unsere minderjährigen Kinder wegen Todes eine Vormundschaft angeordnet wird, benennen wir folgenden Vormund:
_______________

Folgende Person(en) schließen wir als Vormund aus:
_______________

Ort, Datum, Unterschrift eines Elternteils

Dies ist auch mein Wille.

Ort, Datum, Unterschrift des anderen Elternteils

Hinweis: Dieses Muster gilt für verheiratete Paare. Wenn ihr nicht verheiratet seid und euch das Sorgerecht teilt, müsst ihr als Eltern separate Erklärungen abgeben.

Sorgerechtsverfügung: Wo aufbewahren?

Wenn die Sorgerechtsverfügung nicht auffindbar ist, wird sie auch nicht wirksam. Ein eigenhändiges Testament kannst du beim Nachlassgericht in besondere amtliche Verwahrung geben. Dafür fallen eine pauschale Gerichtsgebühr sowie eine geringe Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister an. Informiere dich vorab über die jeweils aktuellen Kosten.

Das Dokument in der eigenen Wohnung in einem Ordner parken? Kannst du machen, aber nicht ausschließlich. Wer weiß, ob es dort gefunden werden würde.

Sorgerechtsverfügung: Wie sieht es finanziell für den Vormund aus?

Deinem Kind stehen nach deinem Tod weiterhin Kindergeld und zusätzlich eine Waisenrente zu. Die Waisenrente soll das Kind finanziell absichern, wenn die Eltern es nicht mehr versorgen können. Ein Anspruch auf Waisenrente besteht in der Regel, wenn der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat oder eine gesetzliche Ausnahme greift.

Die Halbwaisenrente beträgt grundsätzlich 10 Prozent der maßgeblichen Rente des verstorbenen Elternteils, die Vollwaisenrente grundsätzlich 20 Prozent der maßgeblichen Renten beider verstorbener Elternteile. Hinzu können Zuschläge kommen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die konkrete Höhe individuell.

Die Waisenrente steht dem Kind zu und wird bei Minderjährigen durch seine gesetzliche Vertretung verwaltet. Wer das Kindergeld erhält, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und muss mit der Familienkasse geklärt werden.

Tipp: Weitere Absicherung mit der Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kannst du eine zusätzliche Absicherung für deine Kinder nach dem Tod schaffen. Informiere dich dazu am besten frühzeitig.

Umfrage zur Sorgerechtsverfügung

Hast du eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt oder wirst du es tun?

Die Sorgerechtsvollmacht: Hilfe für den Fall, dass Eltern ausfallen

Was passiert, wenn du nicht stirbst, aber beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend nicht für dein Kind sorgen kannst? Für solche Situationen kann eine Vollmacht sinnvoll sein. Der häufig verwendete Begriff „Sorgerechtsvollmacht“ ist allerdings missverständlich: Das elterliche Sorgerecht lässt sich nicht einfach vollständig auf Großeltern, Freunde oder andere Vertrauenspersonen übertragen.

Mit einer schriftlichen Vollmacht kannst du einer Person erlauben, bestimmte Aufgaben für dein Kind zu übernehmen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • dein Kind aus der Kita oder Schule abzuholen,
  • Gespräche mit Kita oder Schule zu führen,
  • dein Kind zu Arztterminen zu begleiten,
  • in genau festgelegten Alltagsangelegenheiten Entscheidungen zu treffen.

Welche Befugnisse anerkannt werden, kann von der jeweiligen Einrichtung und der konkreten Situation abhängen. Deshalb solltest du möglichst genau festhalten, wozu die bevollmächtigte Person berechtigt ist. Sinnvoll sind außerdem der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Anschrift der Person sowie Ort, Datum und deine Unterschrift.

Wichtig: Eine solche Vollmacht macht die bevollmächtigte Person nicht zum Vormund und ersetzt keine Entscheidung des Familiengerichts. Auch deine elterliche Verantwortung bleibt grundsätzlich bestehen.

Wenn beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind und ein Elternteil ausfällt, übt grundsätzlich der andere Elternteil die elterliche Sorge aus. Kann ein allein sorgeberechtigter Elternteil die Sorge längerfristig tatsächlich nicht ausüben, kann das Familiengericht das Ruhen der elterlichen Sorge feststellen. Anschließend wird geprüft, ob die Sorge dem anderen rechtlichen Elternteil übertragen werden kann oder ob eine Vormundschaft beziehungsweise eine Pflegschaft erforderlich ist.

Eine Vollmacht kann den Alltag für eine begrenzte Zeit erleichtern. Für länger andauernde Ausfälle oder weitreichende Entscheidungen solltest du dich jedoch anwaltlich oder notariell beraten lassen.

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Quellen

Veröffentlicht von Anke Modeß

Anke ist Berlinerin und Mutter eines Schulkindes. Als langjährige babelli-Redakteurin, Journalistin und Coachin für Kinder, Jugendliche und Eltern liegen ihr Elternthemen besonders am Herzen.