Eine Sorgerechtsverfügung? Muss das sein? Etwa 1.000 Kinder werden in Deutschland jedes Jahr plötzlich zu Vollwaisen. Vielleicht möchtest du darüber gar nicht nachdenken. Aber: Nahe Verwandte oder Taufpaten erhalten nicht automatisch das Sorgerecht, wenn beide Eltern ums Leben kommen. Wie du das Thema schnell abhaken kannst, erfährst du in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Sorgerechtsverfügung haben Eltern die Möglichkeit zu bestimmen, an wen das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder nach dem Tod der Eltern übertragen werden soll
- Formvorschriften beachten (wie beim Testament)
- Ideal: Kombination von Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht
Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?
Verstirbt nur ein Elternteil, ist es einfach: Der andere Elternteil erhält das alleinige Sorgerecht. Vorausgesetzt sie hatten vorher das gemeinsame Sorgerecht. Das passiert ganz automatisch, ohne dass das Gericht einen Vormund bestellen muss. Auch wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind, funktioniert das so. Anders, wenn du das alleinige Sorgerecht innehast. Dann kann der andere Elternteil zum Vormund werden. Vielleicht ohne, dass du das gewollt hättest.
Wenn beide Elternteile sterben, muss das Familiengericht einen Vormund bestimmen. Das ist meist ein naher Verwandter. Aber nicht immer. Erst ab einem Alter von 14 Jahren haben die Kinder bei der Entscheidung ein Mitspracherecht. Für Familienrichter ist es nicht leicht herauszufinden, zu welchem Familienmitglied das Kind die beste Beziehung hat. Auch ob ihr euch in Erziehungsfragen einigt wart, kann er oder sie später schlecht feststellen. Besser wäre es daher, wenn du dir überlegst, wer dein Kind am besten weiter aufziehen und betreuen könnte. Das hältst du in einer Sorgerechtsverfügung und/oder einer Sorgerechtsvollmacht fest. Diese Dokumente nennt man auch „Elterntestament“.
In drei wichtigen Schritten sicherst du die Zukunft deiner Kinder für den Ernstfall ab. Tief durchatmen, los geht's!:
- Mögliche Vormunde genau abwägen und mit der geeignetsten Person alles besprechen.
- Sorgerechtsverfügung/Sorgerechtsvollmacht handschriftlich nach einem bestimmten Schema aufsetzen.
- Ein Exemplar dem Wunschvormund geben, eines behalten. Eventuell noch eines bei Notar oder Nachlassgericht deponieren.
Wenn es eine Sorgerechtsverfügung gibt…
Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst du bestimmen, wer sich im Todesfall um deine Kinder kümmern soll. Großeltern, Tante, Onkel oder Freunde? Wähle jemanden aus und besprich mit ihm/ihr ganz genau die Konsequenzen, bevor du es schriftlich festhältst. Bedenke dabei auch Alter, Wohnort, Einstellung und Lebenssituation. Wenn du mehrere Kinder hast, sollten sie im Idealfall nicht getrennt werden. Gerade, wenn die Person schon mehrere Kinder hat oder plant, solltest du deine Wahl gut überdenken. Auch die ausgewählte Person braucht Bedenkzeit. Im Idealfall fragst du jährlich nach, ob es bei eurer Vereinbarung bleibt, denn Dinge können sich bekanntlich ändern. Dann müsstest du die Sorgerechtsverfügung neu aufsetzen.
Gut zu wissen: die von dir benannte Person kann trotz Sorgerechtsverfügung im Nachhinein ablehnen.
Trotzdem: wenn eine solche Verfügung vorliegt, fällt es dem Familiengericht leichter, einen Vormund für dein Kind zu finden. In der Regel hält es sich an den Wunsch der Eltern. Es sei denn, das Wohl des Kindes ist durch die Entscheidung gefährdet. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn du die nun gebrechliche Großmutter als Sorgeberechtigte angegeben hattest. Du kannst vorsichtshalber einen Ersatz-Vormund benennen. Aber auch dieser sollte vorher Bescheid wissen!
So setzt du die Sorgerechtsverfügung auf
Die Sorgerechtsverfügung ist ein Testament. Du musst gewisse Formvorschriften beachten, damit sie gültig ist:
- Die Verfügung muss von dir selbst handschriftlich verfasst sein.
- Sie muss Datum und Ort erhalten.
- Du musst sie mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.
- Sie muss widerruflich sein (siehe Muster).
Wichtig: Ein auf dem PC geschriebenes Dokument ist ungültig. Du kannst gern unser Muster einer Sorgerechtsverfügung nutzen, schreib es jedoch bitte handschriftlich ab.
Personen in der Sorgerechtsverfügung ausschließen
Was in die eine Richtung funktioniert, geht auch in die andere Richtung: Du kannst in der Sorgerechtsverfügung Personen ausschließen, die in keinem Fall das Sorgerecht erhalten dürfen. Begründe die Entscheidung kurz, damit das Gericht sie nachvollziehen kann.
Dein gewünschter Vormund kann das Sorgerecht auch ablehnen. Das Gericht würde dann einen passenden Nachfolger suchen. Ausschlüsse sind dann sinnvoll, wenn bestimmte Personen (wie zum Beispiel der Ex-Partner) in keinem Fall das Sorgerecht erhalten sollen.
Muster einer Sorgerechtsverfügung
Für den Fall, dass für unsere minderjährigen Kinder wegen Todes eine Vormundschaft angeordnet wird, benennen wir folgenden Vormund:
_______________
Folgende Person(en) schließen wir als Vormund aus:
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Ort, Datum, Unterschrift eines Elternteils
Dies ist auch mein Wille.
Ort, Datum, Unterschrift des anderen Elternteils
Hinweis: Dieses Muster gilt für verheiratete Paare. Wenn ihr nicht verheiratet seid und euch das Sorgerecht teilt, müsst ihr als Eltern separate Erklärungen abgeben.
Sorgerechtsverfügung: Wo aufbewahren?
Wenn die Sorgerechtsverfügung nicht auffindbar ist, wird sie auch nicht wirksam. Du kannst sie zum Beispiel bei einem Notar hinterlegen und/oder bei dem von dir benannten Vormund. Gegen eine einmalige Gebühr von ca. 150 Euro kannst du sie auch beim Nachlassgericht hinterlegen.
Das Dokument in der eigenen Wohnung in einem Ordner parken? Kannst du machen, aber nicht ausschließlich. Wer weiß, ob es dort gefunden werden würde.
Sorgerechtsverfügung: Wie sieht es finanziell für den Vormund aus?
Deinem Kind stehen nach deinem Tod weiterhin Kindergeld und zusätzlich eine Waisenrente zu. Die Waisenrente soll das Kind finanziell absichern, wenn die Eltern es nicht mehr versorgen können. Sie steht dem Kind dann zu, wenn du mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast und beträgt:
- Halbwaisenrente: 10 Prozent des Rentenanspruchs zum Todeszeitpunkt
- Vollwaisenrente: 20 Prozent des Rentenanspruchs des Besserverdienenden zum Todeszeitpunkt
Sowohl Waisenrente als auch Kindergeld bekommt der neue Vormund.
Tipp: weitere Absicherung mit der Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kannst du eine zusätzliche Absicherung für deine Kinder nach dem Tod schaffen. Informiere dich dazu am besten frühzeitig.
Die Sorgerechtsvollmacht
Was, wenn die Eltern nicht sterben, sondern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen? Auch In diesem Fall erhält ein minderjähriges Kind einen Vormund. Mit einer Sorgerechtsvollmacht kannst du in diesem Fall das Sorgerecht übertragen. Wie auch bei der Sorgerechtsverfügung hält sich das Vormundschaftsgericht in der Regel an diesen Wunsch, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Für die Sorgerechtsvollmacht gibt es im BGB (Bundesgesetzbuch) keine feste Form. Damit sie auf jeden Fall anerkannt wird, solltest du sie trotzdem wie ein Testament aufsetzen: Erstelle die Vollmacht komplett händisch mit aktuellem Datum und Ort und unterschreibe sie mit Vor- und Nachnamen.
Muster einer Sorgerechtsvollmacht
Für den Fall, dass ich die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund:
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Wenn die vorstehend genannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden kann, soll ersatzweise die im Folgenden genannte Person zum Vormund bestellt werden:
________________
Ich möchte nicht, dass folgende Personen als Vormund bestellt werden:
________________
Diese Erklärung kann ich jederzeit widerrufen.
Ort, Datum, Unterschrift eines Elternteils
Hinweis: Dieses Muster gilt für verheiratete Paare. Wenn ihr nicht verheiratet seid, müssen beide separate Erklärungen abgeben.
Tipp: Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht kombinieren
Es ist sinnvoll, beide Dokumente in einem Rutsch zu erstellen und dann auch miteinander zu kombinieren. Ein Muster dazu geben wir dir auch mit an die Hand:
Muster einer Kombination
Für den Fall, dass ich die elterliche Sorge wegen Krankheit oder Tod nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund:
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Wenn die vorstehend genannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden kann, soll ersatzweise die im Folgenden genannte Person zum Vormund bestellt werden:
________________
Ich möchte nicht, dass folgende Personen als Vormund bestellt werden:
________________
Diese Erklärung können wir jederzeit widerrufen.
Ort, Datum + Unterschrift eines Elternteils
Dies ist auch mein Wille.
Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils
Hinweis: Dieses Muster gilt für verheiratete Paare. Wenn ihr nicht verheiratet seid, müssen beide separate Erklärungen abgeben.
Umfrage zur Sorgerechtsverfügung
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Sorgerechtsverfügung
Kann der Vormund auch ablehnen?
Ja das kann er, allerdings braucht er dazu wirklich gute Gründe. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn seine Lebenssituation die Betreuung unmöglich macht oder er selbst Kinder hat. Ab einem Alter von 60 Jahren darf der potenzielle Vormund auch ablehnen, weil er sich dafür zu alt fühlt.
Tipp: Gib in der Sorgerechtsverfügung einen Ersatz-Vormund, quasi als „Plan B“ an.
Was passiert, wenn das Kind nicht einverstanden ist?
Ab einem Alter von 14 Jahren können Kinder Einspruch gegen den festgelegten Vormund einlegen. Das Gericht wird diese Entscheidung dann mit berücksichtigen. Im Grunde geht es ja nur um das Kindeswohl.
Sollte ich die Sorgerechtsverfügung irgendwann erneuern?
Ja, am besten alle 2-3 Jahre erneut mit neuem Datum aufsetzen. Die Gerichte wissen so zum einen, dass die Entscheidung aktuell ist. Zum anderen ist es ein guter Anlass, um mit der benannten Person noch einmal über die Aktualität und eventuell veränderte Lebensumstände zu sprechen.
Quellen
- Finanztip: Rechtzeitig klären, wer sich umd die Kinder kümmern soll
https://www.finanztip.de/sorgerechtsverfuegung/(abgerufen am 11. Januar 2023) - D.A.S. Merkblatt zur Sorgerechtsverfügung https://www.vamv-bayern.de/wp-content/uploads/2015/08/Merkblatt-Sorgerechtsverf%C3%BCgung.pdf (abgerufen am 12.04.2019)
- Sorgerechtsverfügung und -vollmacht: Kinder absichern https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/leben-und-familie/sorgerechtsverfuegung-und-vollmacht-kinder-absichern/ (abgerufen am 17.06.2018)
Lieber Patrick Konrad,
ich habe folgende Frage, deren Antwort ich beim Amt nicht deutlich erhalten konnte: Wenn ich drei Exemplare einer Sorgertechtsverfügung haben möchte, sollen die zwei, die als „Kopie“ gelten genauso handschriftlich eingereicht werden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Auskuft.
Hallo, es wird ein Exemplar hinterlegt. Wozu braucht es drei? Notfalls kann ein Notar zwei beglaubigte Kopien erstellen.
Alles Gute!