Angestellte Eltern haben Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit – eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Doch wie lange sollten Eltern in Elternzeit gehen? Wir stellen dir drei häufig gewählte Varianten vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Elternzeit ist für jede Familie und auch jeden Elternteil eine individuelle Entscheidung.
- Wenn du direkt zwei Jahre Elternzeit nimmst, kannst du ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.
- Während deiner Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten, musst es aber nicht.
- Verkürzen kannst du deine Elternzeit nur bei einer erneuten Schwangerschaft – das Enddatum wäre dann der Tag, bevor der neue Mutterschutz beginnt.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024.
Grundregeln für die Elternzeit
Jedem Arbeitnehmenden stehen pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit zur Verfügung, also maximal 36 Monate. Diese 3 Jahre kannst du aufteilen – bis zu 3 Abschnitte sind drin. Wenn dein Arbeitgeber einverstanden ist auch mehr. Maximal 24 Monate darfst du in der Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes nehmen.
Während der Elternzeit darfst du arbeiten, musst es aber nicht. Bis zu 32 Stunden in der Woche sind erlaubt.
1 Jahr Elternzeit
Du möchtest dir 1 Jahr Elternzeit nehmen und dann wieder arbeiten? Das geht! Du hast folgende Möglichkeiten:
- Ein Jahr Elternzeit und dann „normal“ weiter arbeiten
Wenn die Betreuungsfrage geklärt ist, kannst du nach einem Jahr Elternzeit wieder voll einsteigen. Am Ende deiner familiären Auszeit lebt dein Arbeitsvertrag von vor Mutterschutz und Elternzeit wieder auf. Ohne weitere Anpassung musst du dann ganz regulär dein Stunden-Soll erfüllen. - Ein Jahr Elternzeit und dann Teilzeitarbeit
Um weiterhin Anspruch auf Elternzeit zu haben, darfst du maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Hast du bereits vorher in Teilzeit gearbeitet, kannst du auch danach bei der verringerten Stundenzahl weiterarbeiten.
Wichtig dabei: Bei Teilzeitarbeit OHNE Elternzeit hast du keinen besonderen Kündigungsschutz mehr und wenn es blöd läuft, hängst du dann auf der geringeren Stundenzahl fest. Das kannst du vermeiden! Erhöhe dafür die geplante Elternzeit von vornherein um den Zeitraum, in dem du in Teilzeit arbeiten willst.
Achtung: Wenn du einmal Elternzeit eingereicht hast und sie verlängern möchtest, bist du von der Zustimmung deines Arbeitgebers abhängig!
2 Jahre Elternzeit
Zwei Jahre Elternzeit ist eine der Lösungen, mit der du sehr flexibel bist. Wenn nötig, kannst du die Elternzeit – ohne Zustimmung des Arbeitgebers – auch noch einmal verlängern. Niemand kann in die Zukunft blicken. Vielleicht möchtest du nach dieser Zeit noch für dein Kind da sein oder es ist nicht bereit für die Fremdbetreuung.
Beispielsweise kannst du nach einem Jahr (oder zu einem anderen Zeitpunkt) bei deinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen und langsam wieder in die Arbeitswelt einsteigen. Du hältst dir also viele Optionen offen.
Hinweis: Die Elternzeit zu verkürzen, ist immer abhängig vom Wohlwollen des Arbeitgebers. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme, nämlich eine neue Schwangerschaft (siehe Infobox).
3 Jahre Elternzeit
Die drei Jahre sind die maximale Elternzeit je Kind und Elternteil. Wenn du ab Geburt die volle Zeit nimmst, gibt es später für dich und dieses Kind keine Möglichkeit einer Elternzeit mehr.
Vorsicht: Früher beenden kannst du die Elternzeit nur, wenn du erneut schwanger bist (siehe Infobox). In allen anderen Fällen kannst du deinen Arbeitgeber zwar bitten, die Elternzeit verkürzen zu dürfen, dies muss er jedoch nicht akzeptieren.
Weiterhin sind die vollen 36 Monate eine lange Zeit. Kläre unbedingt, ob das finanziell passt, denn: Elterngeld bekommst du (in der Regel) nicht für die komplette Elternzeit.
Du hast jedoch immer die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Maximal sind 32 Stunden pro Woche erlaubt. Vorteil: Der besondere Kündigungsschutz besteht in der Elternzeit weiterhin. Außerdem läufst du so nicht Gefahr, auf dieser Stundenzahl hängenzubleiben.
Elternzeit vorzeitig beenden bei erneuter Schwangerschaft
Verkürze deine bestehende Elternzeit: Das Enddatum wäre dann der Tag, bevor der neue Mutterschutz beginnt. Der Arbeitgeber kann das nicht ablehnen. So hast du nämlich wieder Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in den Schutzfristen.
Weniger als 1 Jahr Elternzeit, geht das auch?
Ja, du kannst auch weniger als ein Jahr nehmen. Allerdings darfst du maximal 24 von den 36 Monaten Elternzeit für die Zeit zwischen dem 3. und dem 8 Geburtstag des Kindes “aufsparen”. Die restlichen Monate würden verfallen.
Darf ich nur komplette Jahre Elternzeit nehmen?
Natürlich nicht. Du kannst auch 1 Jahr und 3 Wochen nehmen oder 6 Monate und 4 Tage. Wie es für dich und deine Familie am besten passt. Oft kommt es zu einer Art Überbrückungsphase, wenn die Aufnahme in eine Kita oder bei einer Tagesmutter terminlich nicht so klappt wie gedacht. Zu unterscheiden sind zwei Szenarien:
Du nimmst weniger als 2 Jahre Elternzeit auf einmal
Nimmst du weniger als zwei Jahre Elternzeit, behalte unbedingt Folgendes im Hinterkopf: Dein Arbeitgeber muss einer Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen. Er kann es natürlich, daher: Trotzdem fragen! Am besten rechtzeitig – mindestens 7 Wochen, bevor deine Verlängerung beginnen soll.
Du nimmst von Anfang an 2 Jahre oder mehr Elternzeit
Bei zwei Jahren Elternzeit oder mehr ist eine Verlängerung ohne Zustimmung deines Arbeitgebers möglich. Reiche deine Verlängerungsmitteilung rechtzeitig ein. Vor dem 3. Geburtstag des Kindes beträgt die Frist mindestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn.
Fazit
Die Entscheidung über die Dauer der Elternzeit ist nicht einfach. Vor allem die finanzielle Seite ist dabei nicht unwichtig. Eine Unterstützung mit Elterngeld gibt es – besonders bei der vollen Auszeit für die Familie – nicht über den gesamten Zeitraum. Wenn du in Teilzeitarbeit arbeiten möchtest, tue dies unter dem Schutzmantel der Elternzeit: Zum einen, um nicht auf der Stundenzahl für immer festzuhängen, und zum anderen, um den besonderen Kündigungsschutz zu behalten. Spüre zusätzlich gut in dich hinein, bevor du dich festlegst und beziehe auch den anderen Elternteil in deine Überlegungen mit ein.
Quellen
- Gesetze im Internet: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html (abgerufen 15.04.2024) - Familienportal: Wie kann ich die Dauer der Elternzeit berechnen?
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-dauer-der-elternzeit-berechnen–124832 (abgerufen 15.04.2024)