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Kostenlose Nachhilfe für sozial benachteiligte Schüler

Nachhilfe beantragen

Schüler aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien haben es oft auch im Schulalltag nicht leicht. Um ihre Bildungschancen zu verbessern, soll das sogenannte Bildungspaket (Leistungen für Teilhabe und Bildung) auch den Schülern Nachhilfeunterricht ermöglichen, deren Eltern sich keine Förderung leisten können. Wie Familien davon profitieren und an wen sie sich wenden können, erfährst du in diesem Artikel.

Die Lernförderung im Bildungspaket

Das Bildungspaket regelt den Anspruch auf Bildung und Teilhabe (kurz: BuT) am sozialen und kulturellen Leben. Ein wichtiger Baustein ist die sogenannte Lernförderung, also Nachhilfeunterricht.

Die Lernförderung soll Kindern aus leistungsberechtigten Familien helfen, wesentliche Lernziele zu erreichen.

Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Familien mit den folgenden Voraussetzungen:

  • Empfänger von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von Sozialgeld
  • Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Empfänger des Kindergeldzuschlags nach Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Nicht Anspruchsberechtigte staatlicher Unterstützungsleistungen, deren Einkommen nur knapp über der Bemessungsgrenze liegt und die sich daher ebenfalls keinen Nachhilfelehrer leisten können*

*Personen, die keinen Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen haben, weil ihr Einkommen die Bemessungsgrenze knapp übersteigt, müssen zum Erhalt der Lernförderung ihre gesamten Einkommensverhältnisse offenlegen. Meist ist die Beantragung der Förderung daher für diese Personen mit hohem Aufwand verbunden. Sie steht jedoch auch ihnen laut Sozialgesetzbuch gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 rechtlich zu.

Ein Bedarf an der Förderung ist dann gegeben, wenn sie es dem Schüler ermöglicht „wesentliche Lernziele“ zu erreichen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales versteht darunter vor allem die Versetzung in die nächste Klassenstufe. Ist diese also gefährdet, so besteht ein Anspruch.

Leider ist die Formulierung im Gesetz recht schwammig und berücksichtigt einige grundlegende Probleme nicht. Bei akuter Versetzungsgefährdung ist es häufig schon zu spät, um gegenzusteuern. Zudem würde der Anspruch in dem Moment entfallen, wo das Lernziel, also die Versetzung, erreicht ist. Beides ist natürlich nicht zweckdienlich. Eine rechtzeitige und kontinuierliche Unterstützung von Schülern kann langfristig Erfolge, Motivation und die gewünschte Leistungsverbesserung herbeiführen. Eine Hauruck-Lösung hingegen vermag es im besten Fall, sie nur kurzfristig vom Druck zu befreien. Jedoch bestehen auch auf Länderebene im jeweiligen Schulgesetz Definitionen für Lernziele sowie Regelungen für die Auslegung der Formulierung im Bildungspaket. Einige fördern beispielsweise auch das Erreichen eines höheren Bildungsniveaus zur Chancenverbesserung.

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Daher sollten sich alle Eltern, die sich Sorgen um die schulischen Leistungen ihrer Kinder machen, rechtzeitig über die individuellen Kriterien für deren Förderung informieren. Oft werden die Entscheidungen im Einzelfall gefällt. Eltern, die den besonderen Förderungsbedarf ihres Kindes entsprechend hervorheben, können davon profitieren.

Beispiele für Förderungsbedarf:

  • Mindestens eine 5 oder 6 ist oder droht auf dem Zeugnis (oder eine entsprechende schriftliche Beurteilung)
  • Fehlzeiten wegen Erkrankung über mindestens 4 Schulwochen
  • Unvorhergesehene Belastung des Schülers, beispielsweise durch einen Todesfall, Trennung, etc.

Wenn der Schüler keine Motivation zeigt und fahrlässig seine Leistungen gefährdet, ist eine Förderung ausgeschlossen. Dies kann beispielsweise häufiges unentschuldigtes Fehlen oder das Ausschlagen schulischer Lernangebote sein.

Nachhilfe beantragen

Wo wird der Antrag gestellt?

Die zuständigen Stellen für die Beratung zur Lernförderung und die Antragstellung unterscheiden sind je nach Bundesland und Kommune. Für Bezieher von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II) sind in der Regel die Jobcenter zuständig. In anderen Fällen sind es häufig Behörden, welche der Familie ihre Unterstützungsleistung bewilligen.

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Soziales sind bereits einige zuständige Behörden nach Bundesland sortiert gelistet. Allerdings sind bei weitem nicht alle Stellen aufgeführt, sodass du möglicherweise keine in unmittelbarer Nähe findest.

Solltest du unsicher sein, an wen du dich wenden kannst, frag in der Schule deines Kindes oder bei der Behörde deiner Unterstützungsleistung (Jobcenter, Wohnamt, Jugendamt, …) nach.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Lehrer des Schülers stellt den Förderbedarf des Kindes fest und stellt eine Bescheinigung aus. Diese enthält Angaben zu den Lernschwächen des Schülers, dem Fach, in dem er gefördert werden soll, sowie die notwendige Dauer der Förderung.

Informiere dich bei deiner Schule oder bei der zuständigen Behörde nach den notwendigen Dokumenten und Schritten für die Antragstellung.

Wo findet der Nachhilfeunterricht statt?

Auch dies ist in den Kommunen unterschiedlich geregelt. In einigen Regionen werden wird eine Lernförderung in den Schulen selbst und/ oder in Zusammenarbeit mit den örtlichen Lehrern angeboten. In anderen sind es externe Anbieter, die den Nachhilfeunterricht geben. Mitunter kooperieren diese mit den Schulen und werden von ihnen beauftragt. Manche Kommunen stellen Listen der möglichen Leistungserbringer zur Verfügung.

Schritt für Schritt zum Nachhilfeunterricht

  1. Sprich mit dem Klassenlehrer deines Kindes und/ oder dem Fachlehrer für das oder die kritischen Fächer.
  2. Frag gezielt nach Förderungsmöglichkeiten inner- und außerschulisch.
  3. Bitte den Lehrer, den Förderungsbedarf deines Kindes festzustellen.
  4. Prüfe, ob du anspruchsberechtigt bist.
  5. Wende dich an deine zuständige Behörde für den Antrag auf Lernförderung gemäß den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
    Übrigens: Wird dein Antrag abgelehnt, hast du das Recht, dem zu widersprechen, um so eine Neubeurteilung zu erwirken.
  6. Deine Schule kann dir geeignete Nachhilfestellen vermitteln.
  7. Kooperiere weiterhin eng mit Schule, Lehrern und Förderanbietern, um Probleme im schulischen sowie außerschulischen Bereich zu identifizieren und die Entwicklung deines Kindes zu prüfen.

Weitere Leistungen im Bildungspaket

Nicht nur der kostenlose Nachhilfeunterricht ist im Bildungspaket geregelt. Die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen es hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Abgesehen vom Nachhilfeunterricht ist dies unabhängig von ihren schulischen Leistungen.

Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Schul- und Kitaausflüge
  • Klassenfahrten und Kitafahrten
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Beförderung in die Schule und zur Nachhilfeeinrichtung
  • Mittagsverpflegung in Schule und Kita
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Außerdem findest du hier die Informationsbroschüre zum Bildungspaket des Bundesministeriums in Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch.

Regionale Informationen deiner Länderverwaltung zum Bildungs- und Teilhabepaket findest du hier:

Veröffentlicht von Sibylle Grenz

Als Mutter eines quirligen Kleinkindes schreibt Sibylle leidenschaftlich gern über Erziehungsthemen, aber auch Themen aus der Schwangerschaft. Gemeinsam mit unserem Hebammen- und Pädagoginnen-Team arbeitet sie Fragen der babelli-Community auf und beantwortet sie fundiert und praxisnah.

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