Das Kindergeld dient der Grundversorgung von Kindern ab der Geburt. Es soll die Mehrausgaben für Kinder zumindest anteilig auffangen. Ob du Anspruch hast und wie viel es gibt, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst.
- Es ist einkommensunabhängig.
- Bis zum 18. Geburtstag gibt es 250 Euro Kindergeld je Kind – ohne weitere Voraussetzungen.
- Ein Bezug über die Volljährigkeit hinaus ist bis zum 25. Geburtstag möglich, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet oder studiert.
- Wenn du eine Einkommensteuererklärung machst, prüft das Finanzamt, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für dich günstiger ist (Günstigerprüfung).
- Geringverdienende haben Anspruch auf einen Kinderzuschlag.
- Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 Kindergeld, Kinderzuschlag sowie weitere Leistungen noch mehr Familien zugänglich machen.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch auf die staatliche Leistung Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z.B. Großeltern, Pflegeeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie leben – ohne weitere Nachweise zunächst bis zum 18. Geburtstag (volljährige Kinder siehe weiter unten). Bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung für das Kindergeld. Es ist unabhängig vom Einkommen.
Wie und wo kann ich Kindergeld beantragen?
Das Kindergeld beantragst du nach der Geburt bei der Bundesagentur für Arbeit. Entweder mit einem Antragsformular auf Papier oder ganz komfortabel mit dem Online-Antrag. Seit Anfang 2024 sendet die Familienkasse Familien mit Neugeborenen nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben. Dort enthalten ist ein QR-Code, welcher zu einem fast vollständig ausgefüllten Antrag führt.
Ohne Personalausweis mit E-ID-Funktion musst du den Vordruck am Ende jedoch trotzdem ausdrucken und an die zuständige Familienkasse senden. Lass dir nicht zu viel Zeit mit der Antragstellung. Denn du bekommst das Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt.
Übrigens: Nachweise für dein in Deutschland geborenes Kind musst du der Familienkasse nur noch auf Anfrage vorlegen (z.B. Geburtsurkunde).
Wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?
Nur ein Elternteil (oder eine andere erziehungsberechtigte Person) kann das Kindergeld erhalten. Bist du anspruchsberechtigt, erfolgt die Auszahlung monatlich auf das von dir benannte Bankkonto.
Bei Paareltern
In einem gemeinsamen Haushalt legt ihr im Kindergeldantrag selbst fest, wer von euch das Kindergeld erhalten soll. Könnt ihr euch nicht einigen, kann das Familiengericht den Empfänger bestimmen.
Bei getrennt lebenden Eltern
Lebst du getrennt vom anderen Elternteil, entscheidet der Lebensmittelpunkt des Kindes, wer von euch das Kindergeld bekommt – also dort, wo es lebt, betreut und versorgt wird.
Hält sich das Kind in nahezu gleichem Umfang in beiden Haushalten auf und ihr könnt euch nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über den Zahlungsempfänger.
Wie hoch ist das Kindergeld 2024?
In den letzten Jahren wurde das Kindergeld immer weiter erhöht. Seit 2023 macht es beim Kindergeld keinen Unterschied mehr, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist: Jedes Kind erhält den gleichen Betrag – 250 Euro im Monat.
Wann es ausgezahlt wird, hängt von der Endziffer der sogenannten Kindergeldnummer ab. Diese bestimmt den Auszahlungszeitpunkt. Auszahlungstermine 2024
Kindergeld und Kinderfreibetrag – was ist der Unterschied?
Generell gilt: Du kannst nur eins von beidem nutzen, Kindergeld oder Kinderfreibetrag (kurz: KFB). Für die meisten Familien ist das Kindergeld die günstigere Variante. Das Finanzamt macht bei der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung. Also immer unbedingt die Anlage „Kind“ der Einkommensteuererklärung ausfüllen! Ist der Freibetrag günstiger, ab etwa 78.000 Euro Jahreseinkommen, wird deine Steuerlast (oder dein Guthaben) mit dem bereits erhaltenen Kindergeld verrechnet.
Insgesamt liegt der Kinderfreibetrag im Jahr 2024 bei 9.312 Euro (eine Hälfte pro Elternteil): zusammengesetzt aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag von insgesamt 6.384 Euro und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt 2.928 Euro. Gemeint ist mit dem umgangssprachlichen „Kinderfreibetrag“ also die Summe aus beiden Beträgen.
Bitte trotzdem einen Kindergeldantrag stellen, auch wenn du jetzt schon weißt, dass du den Freibetrag günstiger ist.
Was ist der Kinderzuschlag?
Neben dem Kindergeld können Geringverdienende mit bestimmten Einkommensgrenzen auf Antrag noch einen Kindergeldzuschlag erhalten, je Kind bis zu 292 Euro (Stand: 2024). Finde ganz einfach heraus, ob du einen Anspruch auf Kinderzuschlag hast, mit dem KiZ-Lotsen.
Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern
Auch für Kinder über 18 Jahren kann es Kindergeld geben, längstens bis zum 25. Geburtstag. Es ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden. Geht das Kind noch zur Schule, macht eine Ausbildung oder studiert, besteht weiterhin Anspruch. Die Familienkasse benötigt hierfür Nachweise, die du schnell und einfach online hochladen kannst (z.B. Immatrikulationsbescheinigung). Befindet sich dein Kind beispielsweise zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung, gibt es in der Wartezeit Kindergeld – längstens für 4 Monate.
Der Anspruch bleibt auch erhalten, wenn dein Nachwuchs sich arbeits- oder ausbildungssuchend meldet (nur bis zum 21. Geburtstag). Hier ist wichtig, alle drei Monate der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen, dass er oder sie sich auch ernsthaft um eine Stelle bemüht (z.B. Bewerbungsunterlagen).
Übrigens: Eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Stunden pro Woche ist während des Bezuges von Kindergeld erlaubt. Unschädlich ist außerdem die Arbeitszeit während einer Ausbildung oder eine geringfügige Beschäftigung.
Alter des Kindes | Kindergeldanspruch |
---|---|
Geburt bis 18. Geburtstag | alle Kinder |
18. bis 21. Geburtstag | Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Beschäftigungsverhältnis, die bei der Agentur für Arbeit arbeit-/ausbildungssuchend gemeldet sind |
18. bis 25. Geburtstag | Kinder in Ausbildung oder Studium |
Kinder in einer Übergangszeit (max. 4 Monate) zwischen Schulabschluss und Beginn Ausbildung / Studium | |
Kinder ohne Ausbildungsplatz (nur ohne Berufsausbildung!) | |
Kinder die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen | |
nach dem 25. Geburtstag | Kinder mit Behinderung (muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein), die nicht in der Lage sind sich selbst zu unterhalten |
Ausblick 2025: Kindergeld läuft aus, Kindergrundsicherung kommt
Derzeit plant die Bundesregierung eine Reform bei Kindergeld und Co., die Kindergrundsicherung. Statt Kindergeld soll es einen Kindergarantiebetrag geben, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Die Lösung heißt Kindergrundsicherungscheck. Dieser soll dafür sorgen, dass Eltern erfahren, welche Leistungen ihnen zusätzlich zum Kindergarantiebetrag zustehen. Zudem soll das Antragsverfahren noch weiter vereinfacht werden.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld verstehen
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld (abgerufen 08.02.2024) - Gesetze in Internet: §32 Einkommensteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html (abgerufen 08.02.2024) - BMFSFJ: Die neue Kindergrundsicherung – eine Leistung für alle Kinder
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/die-neue-kindergrundsicherung-eine-leistung-fuer-alle-kinder-228230 (abgerufen 08.02.2024)