Das musst du zum Kindergeld wissen
Wenn du ein Kind hast, bekommst du meist auch Kindergeld. Aber wie hoch ist das Kindergeld eigentlich? Bekommen alle Eltern den gleichen Betrag? Wo muss ich es beantragen? Diese Fragen und mehr beantworten wir dir in diesem Artikel.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Wenn du mit deinem Kind dauerhaft zusammen wohnst, gibt es für dich Kindergeld. Bis zum 18. Geburtstag kommt die Zahlung regelmäßig auf dein Konto. Auch darüber hinaus gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn dein Kind sich:
- in einer Ausbildung / Studium befindet
- In einer Übergangszeit von 4 Monaten zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung befindet
- in einem freiwilligem sozialen / ökologischen Jahr oder Bundesfreiweiligendienst befindet
Wenn dein Kind eine Behinderung hat, dann bekommst du über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld ohne weitere Bedingungen.
Wie bekomme ich Kindergeld?
Das Kindergeld gibt es nur auf Antrag. Diesen stellst du bei der zuständigen Familienkasse. Inzwischen ist das digital möglich, allerdings musst du die Unterlagen im Anschluss ausdrucken, unterschreiben und einsenden. Hierfür benötigst du jedoch unbedingt die steuerliche Identifikationsnummer deines Kindes. Diese erreicht dich ungefähr zwei Wochen nach der Geburt automatisch per Post. Das bedeutet, die Beantragung ist erst nach der Geburt vollständig möglich.
Unser Tipp: Dienstleister nutzen
Wir empfehlen an der Stelle den Anbieter Kindergeld-beantragen.de – der übernimmt das alles für dich und du hast in 2 Minuten dein Kindergeld online beantragt. Das kostet zwar 29,90 Euro, spart dir aber Zeit und Nerven. Der Anbieter beantragt rechtssicher und zuverlässig per Einschreiben das Kindergeld für dich. Natürlich kannst du es auch selbst kostenfrei machen. Der Weg über einen Dienstleister ist nur eine Abkürzung und bietet mehr Sicherheit.
Wer erhält das Kindergeld?
Nur eine berechtigte Person kann die Überweisung des Kindergeldes erhalten. In einem gemeinsamen Haushalt musst du dich mit dem anderen Elternteil daher einigen. Lebst du getrennt, bekommt der Elternteil das Kindergeld, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (dort wo es lebt, betreut und versorgt wird).
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Höhe des Kindergeldes wird von Zeit zu Zeit angepasst. Dabei steigt der Betrag meistens. Es ist einkommensunabhängig: Alle Eltern bekommen den gleichen Betrag – je nach Anzahl ihrer Kinder. Ab 1. Januar 2021 gibt es:
Anzahl der Kinder | Höhe |
---|---|
Für das 1. und 2. Kind | 219 Euro |
Für das 3. Kind | 225 Euro |
Ab dem 4. Kind | 250 Euro |
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Es gilt: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Beides zusammen kannst du nicht nutzen. Anhand deiner eingereichten Einkommensteuererklärung ermittelt das Finanzamt, was für dich günstiger ist (Günstigerprüfung). Vorausgesetzt, du hast die „Anlage Kind“ ausgefüllt und auch tatsächlich Kindergeld beantragt.
Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld, nimmt das Finanzamt eine Verrechnung mit deiner Erstattungssumme vor. Für die Meisten ist das Kindergeld jedoch die günstigere Variante. Der Kinderfreibetrag liegt aktuell bei 7.812 Euro (Stand 2020).
Was ist der Kinderzuschlag?
Für Geringverdiener gibt es zusätzlich zum Kindergeld noch den Kinderzuschlag von monatlich höchstens 185 Euro. Mit diesem Zuschlag sollen Familien Unterstützung bekommen, die sonst möglicherweise Hartz IV beantragen müssten. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die du überschreiten musst:
- Bruttoeinkommen Elternpaare: mindestens 900 Euro
- Bruttoeinkommen für Alleinerziehende: mindestens 600 Euro
Weitere Voraussetzung: Du hättest genug Geld für den Unterhalt deiner Familie, wenn du zusätzlich zu deinem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell auch Wohngeld erhalten würdest. Ob du einen Anspruch auf diese Leistung hast, findest du mit dem „Infotool Familie“ leicht heraus.
Mit diesem Zuschlag besteht außerdem Anspruch auf zusätzliche Leistungen: Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Diese können aus Geld- und Sachleistungen bestehen wie z.B. die Kostenübernahme der Fahrkarte zur Schule.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindergeld https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld/73892 (abgerufen am 20. Mai 2020)
- Arbeitsagentur.de: Kindergeld – Anspruch, Höhe, Dauer
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/anspruch-hoehe-dauer (abgerufen am 18. Dezember 2020) - Familienportal.de: Kindergeld
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld (abgerufen am 20. Mai 2020) - Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/BJNR137800995.html (abgerufen am 20. Mai 2020)
Bild:
- Junge glückliche Mutter, die durch die Finanzen des Hauses geht und mit ihrem kleinen Sohn kommuniziert. Drazen Zigic / Shutterstock.com
Über unsere Autorin: Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2016 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.