Auf Rentenpunkte bereits in der Elternzeit zu achten, erscheint erst einmal sehr früh. Und doch sind sie schon in der Elternzeit ein wichtiges Thema. Viele Eltern versuchen gleichzeitig in Elternzeit zu sein. Das ist wunderbar – kein Elternteil ist auf sich allein gestellt, jeder Elternteil kann eine Bindung zum Kind aufbauen. Doch wie zählt z.B. diese gemeinsame Zeit bei der Rente? Spoiler: Grundsätzlich immer für die Mutter. Jetzt heißt es aktiv werden, wenn das nicht so sein soll und auch bei Teilzeitarbeit lohnt es sich, genau hinzuschauen.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmende sammeln (als gesetzlich Versicherte) während ihrer Beschäftigung Rentenpunkte bzw. Entgeltpunkte, die über die Höhe der späteren gesetzlichen Rente entscheiden.
- In der Elternzeit können diese Punkte weitergesammelt werden.
- Bei gemeinsamer Erziehung werden nur einem Elternteil Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeiten zugerechnet.
- Bestimmen Eltern nichts anderes, erhält die Mutter in der Elternzeit die Rentenpunkte.
- Wenn der andere Elternteil bei der Rente profitieren soll, müssen Eltern frühzeitig handeln.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024.
Was sind Rentenpunkte?
Im Lauf deines Arbeitslebens sammelst du im Angestelltenverhältnis pro Jahr Rentenpunkte. Die Deutsche Rentenversicherung nennt sie Entgeltpunkte. Sie werden bis zu deinem Renteneintritt auf deinem Rentenkonto angespart. Anhand dieser Punkte (und der Berücksichtigungszeiten) ergibt sich später deine auszuzahlende Rente.
Was haben Rentenpunkte mit der Elternzeit zu tun?
Für Zeiten ohne Einkommen gibt es in der Regel keine Rentenpunkte – außer in der Elternzeit. Sie wirkt sich direkt auf deine Rentenhöhe aus. Unabhängig von der tatsächlichen Dauer deiner Elternzeit bekommst du für 3 Jahre die sogenannten Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Für Geburten vor 1992 waren es weniger (Informationen zur Mütterrente).
Die Basis bildet der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2024: 45.358 Euro) und das entspricht jeweils 1 Entgeltpunkt pro Jahr. Und das gilt auch, wenn du vorher wieder beginnst zu arbeiten.
Was ist der Durchschnittsverdienst aller Versicherten?
Der Durchschnittsverdienst aller Versicherten ist ein Wert, den die Deutsche Rentenversicherung jährlich ermittelt. Sie betrachtet hierfür den Verdienst von allen Personen, die rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dieser dient als Richtwert für einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung.
Wie bekomme ich die Rentenpunkte für die Elternzeit?
Die Rentenpunkte wandern leider nicht automatisch auf dein Rentenkonto. Kommt dein Kind in Deutschland zur Welt, erhält der Rentenversicherungsträger darüber eine Information von der örtlichen Behörde. Anschließend landet eine Information zu den Kindererziehungszeiten bei dir (als Mama) im Briefkasten. Dieses Schreiben bitte NICHT ignorieren, besonders wenn der andere Elternteil die Betreuung übernimmt (siehe unten).
Kindererziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung
Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung der Kindererziehungszeiten (ab der Geburt) bei der Mutter des Kindes. Und zwar auch, wenn der Erziehungsanteil von beiden Elternteilen gleich ist.
So richtig „automatisch“ bekommen Mütter diese Rentenpunkte aber auch nicht gutgeschrieben. Dafür muss das Formular V0800 der Rentenversicherung ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden. Theoretisch ist dafür bis zur Rente Zeit. Damit die jährliche Renteninformation jedoch ungefähr einen richtigen Wert liefert, am besten nicht zu lange damit warten. Nur so lässt sich früh erkennen, ob du weitere Absicherungen fürs Alter brauchst.
Zuordnung der Rentenpunkte beim anderen Elternteil
Wenn der andere Elternteil überwiegend in Elternzeit geht und/oder dieser die Entgeltpunkte bekommen soll, müsst ihr schnell handeln. Durch eine übereinstimmende Erklärung (Formular V0820) kann die Erziehungszeit dem anderen Elternteil zugeordnet werden. Das geht jedoch maximal zwei Monate rückwirkend (!) – und wirkt dann für die Zukunft.
Achtung: Betrachtet wird hier jeweils der Kalendermonat, nicht Lebensmonat (wie z.B. beim Elterngeld). Wechselt ihr also innerhalb eines Kalendermonats, gilt die Zuordnung erst ab dem Folgemonat.
Wie viele Entgeltpunkte gibt es für die Kindererziehung?
Der Durchschnittsverdienst aller Versicherten in Höhe von 45.358 Euro (2023: 43.142 Euro) entspricht 1,0 Rentenpunkt(en).
Entgeltpunkte gibt es maximal bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Diese wird jährlich angepasst. Sie liegt derzeit bei 90.600 Euro (2023: 87.600 Euro) und entspricht 1,99 Rentenpunkten (90.600 Euro : 45.358 Euro = 1,99). Das ist das Maximum, was du in einem Beitragsjahr erreichen kannst.
Wer sollte die Kindererziehungszeiten nehmen?
Wie so oft lautet die Antwort in Finanzfragen: Es kommt darauf an – nämlich auf die individuelle Situation.
Grundsätzlich ist es immer noch so, dass Frauen in der Regel weniger verdienen als Männer UND sich im Schnitt länger um den Nachwuchs kümmern. Auch nach der Elternzeit verdienen Mütter oftmals weniger als der andere Elternteil, aus verschiedenen Gründen! Ist das der Fall, sollten die Erziehungszeiten bei der Mutter bleiben. Insbesondere, wenn der andere Elternteil dicht an der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Fakt ist: Ohne einen Hinzuverdienst gibt es in den ersten 3 Jahren nach der Geburt 1 Rentenpunkt pro Jahr.
Kleines Plus für die Rente mit Teilzeitarbeit in Elternzeit
Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit, kannst du sogar ein kleines Plus für deine Rente erreichen. Denn: Zusätzlich zu den Rentenpunkten aus dem Einkommen deiner Teilzeitarbeit kommen die Kindererziehungszeiten noch obendrauf. Achtung: Ausgewertet wird zuerst der tatsächliche Verdienst, erst danach kommen die Kindererziehungszeiten dazu. Die Obergrenze sind immer die maximal erreichbaren Rentenpunkte in dem jeweiligen Jahr.
Das heißt aber auch: Wenn dein Gehalt „zu hoch“ ist, bekommst du weniger als 1 Rentenpunkt durch die Kindererziehungszeiten. Nämlich genau dann, wenn dein Gehalt höher ist als die Differenz vom Durchschnittsverdienst zur Beitragsbemessungsgrenze.
Beispiel:
Eine Mutter ist 2021 ausschließlich in Elternzeit = 1 Rentenpunkt. Im Jahr 2022 und 2023 arbeitet sie wieder voll und verdient jeweils 50.000 Euro.
- 50.000 Euro Bruttogehalt
- + 43.142 Euro Durchschnittsverdienst aller Versicherten
- = 93.142 Euro fiktives Einkommen
Obergrenze für die Entgeltpunkte ist die Beitragsbemessungsgrenze:
- 93.142 Euro fiktives Einkommen
- – 87.600 Euro Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (2023)
- = 5.542 Euro Einkommen ohne Auswirkung auf die Rentenversicherung
Mit den 50.000 Euro (lila) überschreitet ihr Einkommen in beiden Jahren die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Sie bekommt also weniger als einen Rentenpunkt aus den Kindererziehungszeiten (flieder). Alles über den maximalen Entgeltpunkten aus den Kindererziehungszeiten (rosé) wird sich nicht mehr aus.
In so einem Fall lohnt es sich zu überlegen, ob der andere Partner mehr von den Kindererziehungszeiten hat oder ob es finanziell möglich ist, weniger zu arbeiten. Auch denkbar wäre, dass z.B. Mindestbeitragszeiten in der Rentenversicherung bisher nicht erfüllt sind. Ein Wechsel der Zurechnung bei den Kindererziehungszeiten kann dann sinnvoll sein. Hierzu berät die Deutsche Rentenversicherung.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Kontenklärung: Fragen und Antworten
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kontenklaerung.html (abgerufen am 27.11.2023)