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Mütterrente: Wer sie bekommt und wie hoch sie ist

Mütterrente Kindererziehungszeiten

Mit der Mütterrente wird die Zeit, in der du deine Kinder erziehst, bei der Rente besser anerkannt als früher. Wie viele Rentenjahre du pro Kind bekommst und ob du die Mütterrente beantragen musst, mehr dazu in diesem Artikel.

Frauen mit Kindern gehen deutlich seltener einer bezahlten Beschäftigung nach als Väter (Quelle: destatis). Und wenn Mütter rentenversicherungspflichtig arbeiten, dann meist in Teilzeit. Für die Sorgearbeit verzichten sie auf einen Teil ihres Einkommens und waren lange bei der Rente benachteiligt. Diese Ungleichbehandlung hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Mütterrente verbessert.

Was ist die Mütterrente?

Es handelt sich bei der Mütterrente um keine eigene Rentenart, sondern sie ist ein fester Bestandteil der gesetzlichen Altersrente – für Mütter und auch Väter. Durch die sogenannten Kindererziehungszeiten verbessert sich der Rentenanspruch für den Elternteil, der beruflich zurücksteckt.

Was sind Kindererziehungszeiten?

Kindererziehungszeiten sind die Zeit, für die du die Mütterrente bekommst. Auch wenn du dein Kind sicher länger erziehst, gibt es als “Kindererziehungszeit“ immer nur drei Jahre je Kind. Dies gilt für alle Geburten nach 1992. Vorher war es weniger.

Ganz wichtig: Die Kindererziehungszeiten werden immer der Mutter angerechnet, auch nachträglich (mehr dazu auch weiter unten im Text). Sollen diese Zeiten dem anderen Elternteil zugerechnet werden, unbedingt aktiv werden, denn rückwirkend ist es nicht möglich.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Ein Erziehungsjahr entspricht einem Rentenpunkt und dieser wirkt sich direkt auf deine Rentenhöhe aus. Er bringt dir später zusätzlich knapp 40 Euro Rente im Monat. Deine genaue Rentenhöhe hängt u. a. davon ab, wann du in Rente gehst und wie viele Rentenpunkte du bis dahin gesammelt hast. 

Angenommen, dir werden die vollen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, also 3 Jahre je 40 Euro, würdest du allein dafür im Moment also etwa 120 Euro gesetzliche Rente bekommen – bei 2 Kindern etwa 240 Euro. Jedes weitere Kind erhöht sie in gleichem Maße.

Der aktuelle Rentenwert pro Monat wird immer im Juli eines Jahres bekannt gegeben. Seit 1. Juli 2024 beträgt er monatlich einheitlich 39,32 Euro (West und Ost).

Was ist ein Rentenpunkt?

Der Rentenpunkt ist eine Werteinheit der Deutschen Rentenversicherung. Entscheidend für den Wert des Entgeltpunktes ist das durchschnittliche Jahresentgelt aller Versicherten. Für 2024 sind das 45.358 Euro.

Verdienst du gleich viel, erhältst du 1 Rentenpunkt. Liegst du darüber oder darunter, erhältst du entsprechend mehr oder weniger. Mehr als 1,99 Punkte kann aktuell (2024) aber niemand pro Jahr sammeln.

Mit deinen gesammelten Rentenpunkten und dem Zeitpunkt, wann du in Rente gehst, kann die Rentenversicherung deinen Rentenanspruch ermitteln.

Ist die Höhe der Mütterrente pro Kind immer gleich?

Wenn du mehrere Kinder hast und diese gleichzeitig erziehst, gibt es auch mehrere Kindererziehungszeiten für dich. Es gehen dir keine Kindererziehungszeiten verloren, wenn du z.B. innerhalb der 3 Jahre (für Geburten nach 1992) von Kind 1 ein weiteres Kind bekommst. Bei mehreren Kindern bekommst du die 3 Rentenpunkte jeweils entsprechend deiner Kinderanzahl.

Wer bekommt die Mütterrente?

Die Mütterrente bzw. Kindererziehungszeiten bekommst du, wenn du:

  • das Kind tatsächlich selbst erzogen hast:
    Eine Unterstützung bei der Betreuung von einer Tagesmutter, Kita usw. ist natürlich möglich.
  • dein Kind in der Bundesrepublik erzogen hast:
    Du hast dein Kind zum Teil im Ausland erzogen? Hier gibt es Ausnahmen zur Anerkennung von Erziehungszeiten für deine Rente. Bitte nimm in so einem Fall unbedingt Kontakt zum Rentenversicherungsträger auf!

Auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, Großeltern oder andere Verwandte haben Anspruch, wenn das Kind bei ihnen in einem dauerhaften Pflegeverhältnis wohnt. Dann darf aber kein Obhuts- bzw. Erziehungsverhältnis mehr zu den leiblichen Eltern bestehen.

Können Väter Mütterrente bekommen?

Ja, das ist möglich. Es kann aber immer nur ein Elternteil zur selben Zeit profitieren. Erzieht ihr das Kind gemeinsam, hat dennoch grundsätzlich die Mutter Anspruch auf Kindererziehungszeit. Der andere Elternteil geht leer aus. Soll der Vater/der andere Elternteil die Kindererziehungszeit erhalten, müsst ihr darüber eine Erklärung abgeben.

Wichtig: Diese Erklärung ist maximal für bis zu zwei Kalendermonate rückwirkend möglich. Zum Formular V0820 der Deutschen Rentenversicherung.

Wer bekommt die Mütterrente NICHT?

Nicht alle Berufsgruppen profitieren von den Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, meist die mit einem eigenen Versorgungssystem, beispielsweise Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Erziehungszeiten werden auch hier berücksichtigt, wie genau, erklärt die zuständige Versorgungsdienststelle.  

Ebenfalls ausgeschlossen sind:

  • Mütter, Väter, Großeltern etc., die während der Kindererziehung bereits eine Altersvollrente oder vergleichbare Pension erhalten
  • Berufssoldaten/-in
  • Pfarrer/-in
  • Kirchenbeamte/-beamtin
  • andere Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

HINWEIS:
Als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) kannst du von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) profitieren. Nimm am besten Kontakt zu deinem zuständigen Rentenversicherungsträger und oder Rentenberater auf.

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Die Mütterrente für Geburten vor 1992

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen der Mütterrente über die Jahre. Aktuell wird die Mütterrente 2 für Eltern von Geburten vor 1992 angewendet.

Angerechnete Erziehungszeiten im Überblick (für Geburten vor 1992)

Ursprüngliche MütterrenteMütterrente 1Mütterrente 2
Bis Juni 2014Ab Juli 2014Ab Januar 2019
1 Jahr2 Jahre2,5 Jahre
= 1 Rentenpunkt= 2 Rentenpunkte= 2,5 Rentenpunkte

Ursprüngliche Mütterrente

Erst seit 1. Januar 1986 spielt die Kindererziehungszeit für die Rente eine Rolle. Es kam zunächst zur Anerkennung von einem Jahr Kindererziehungszeit, also einem Entgeltpunkt (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG)). Dies galt bis zum 30.06.2014

Mütterrente 1

Vom 1. Juli 2014 bis 31.12. 2018 gab es eine Anhebung auf 2 Jahre für Kindererziehungszeiten vor 1992 geborener Kinder (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Dies entspricht 2 Entgeltpunkten.

Mütterrente 2

Im 1. Januar 2019 gab es eine weitere Erhöhung der Mütterrente. Es gibt nun 2,5 Jahre Kindererziehungszeiten für Eltern von Kindern, die vor 1992 auf die Welt kamen. Mütter oder Väter kommen so auf 2,5 Punkte (RV-Leistungsverbesserungs-Stabilisierungsgesetz).

Wann kommt die Mütterrente 3?

Die Mütterrente 3 ist gewissermaßen eine Erweiterung der Mütterrente 2. Ziel: die Gutschrift von insgesamt 3 Entgeltpunkten für die Erziehung pro Kind auch für Eltern vor 1992 geborener Kinder. Da die Finanzierung nicht sichergestellt werden konnte, blieb es bei der Idee. Derzeit gibt es in keiner Partei eine Diskussion über Änderungen bzw. ein neues Rentenpaket.

Mütterrente ohne Arbeit

Du kannst auch ohne Arbeit Mütterrente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Voraussetzung ist, dass du die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllst. 

Wenn du also zwei Kinder erzogen hast, besteht bereits ein Anspruch auf eine Altersrente. Warum? Werden dir die Erziehungszeiten für deine zwei Kinder vollständig zugerechnet, bekommst du 2 x 3 Jahre, also 6 Jahre auf deinem Rentenkonto gutgeschrieben. Dies entspricht aktuell einer monatlichen Rente von ungefähr 240 Euro. Wenn du nur ein Kind großgezogen und nie gearbeitet hast, kannst du die fehlenden zwei Beitragsjahre z.B. durch die Nachzahlung von Beiträgen erwerben. Ob sich das rechnet oder welche weiteren Möglichkeiten es gibt, erfährst du in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung.

Muss ich die Mütterrente beantragen?

Ja und nein. Die Mütterrente selbst kannst du nicht beantragen, da sie nur einen Teil deiner gesetzlichen Rente ausmacht.

Aber: Deine Erziehungszeiten musst du der Rentenversicherung mitteilen. Denn nur weil du ein Kind geboren hast, bedeutet es nicht, dass du es auch erzogen hast. Daher musst du hier selbst aktiv werden, sonst gehst du leider leer aus.

Für die Mitteilung der Kindererziehungszeiten nutzt du am besten das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung. Einfach ausfüllen und an deinen zuständigen Rentenversicherungsträger senden.

Wie finde ich meinen zuständigen Rentenversicherungsträger?

Es gibt 16 eigenständige Träger. Welcher für dich zuständig ist, findest du im Briefkopf deines letzten Renteninformationsschreibens heraus oder hier: Übersicht der Rentenversicherungsträger.

Mütterrente für Adoptiv- und Pflegeeltern

Ist bzw. war dein Adoptiv-, Stief- oder Pflegekind bei Haushaltsaufnahme jünger als 3 Jahre (bei vor 1992 geborenen Kindern jünger als 2,5 Jahre), kannst du die Kindererziehungszeiten ebenfalls mitteilen.

Kindererziehungszeiten vs. Kinderberücksichtigungszeiten: Wo ist der Unterschied?

Kindererziehungszeiten

Die Kindererziehungszeiten drücken sich in Rentenjahren aus. Anders als die Kinderberücksichtigungszeiten.

Kinderberücksichtigungszeiten

Hier profitieren leider nur Mütter und Väter von Geburten nach 1992 mit mindestens 25 Versicherungsjahren. Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zum 10. Geburtstag des Kindes angerechnet. Sie helfen bei der Erfüllung von Wartezeiten für Altersrenten nach dem Sozialgesetzbuch VI (§ 50 SGB VI) und können sich „rentensteigernd“ auswirken, ohne jedoch die Rentenpunkte zu verändern.

Beispiel für das Jahr 2018 (Quelle: DRV):
Du erziehst ein Kind und bist in Teilzeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Im Jahr verdienst du 25.000 Euro. Bei der späteren Berechnung der Rente „erhöht“ die Rentenversicherung dein Entgelt um 50 Prozent auf 37.500 Euro (25.000 Euro x 50 Prozent = 12.500 Euro; 25.000 Euro + 12.500 Euro = 37.500 Euro). Erhöht wird maximal bis zum Durchschnittsverdienst, im Beispieljahr 2018 lag dieser bei 37.873 Euro. Auf diese Weise steigt dein monatlicher Rentenanspruch um ca. 11 Euro für jedes berücksichtigte Jahr an. 

Hast du noch Fragen zur Mütterrente? Schreib uns gern einen Kommentar!

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Quellen

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

19 Kommentare anderer Nutzer

  1. Sehr geehrte Damen und Herren !

    İch Ayşe Tazı geboren 01.07.1944 hatte zwischen 1968 – 1984 in Deutschland gelebt und 3 Kinder erzogen. Geburtsdaten der Kinders sind 1970, 1974, 1979. İn Deutschland hatte ich nie gearbeitet. Seit 1984 lebe ich in der Türkei, ich werde für die Mütterrente einen Antrag stellen. İch wollte Ihnen fragen, ob ich rückwirkend Mütterrente bekommen kann. Wenn ja, ab welches Jahr bitte.

    Hochachtungsvoll
    Ayşe Tazı

    1. Hallo Ayse,

      wenn du schon das Rentenalter erreicht hast, kannst du ganz normal einen Antrag auf Regelaltersrente stellen. wann das ist, hängt davon ab, wann du selbst geboren bist. Nach 1964 gibt es ab 67 Rente. Davor ab 65 Jahren.

      Wichtig ist für den Antrag, dass du deinen Aufenthalt in Deutschland beweisen kannst. Das geht z.B. mit den Einträgen in den alten Pässen oder mit den Daten der Ausländerbehörde.

      Ob du das Geld rückwirkend bekommst, weiß ich nicht genau. Es ist aber möglich, dass es erst ab dem Tag gezahlt wird, an dem du den Antrag stellst.

      Alles Gute!

      1. Hallo Anke,
        vorerst vielen Dank für Ihre Unterstützung.
        Meine Mutter hatte zwischen 1972-1984 in Deutschland gelebt. Und bringte nur ein einziges Kind zur Welt.
        Sie arbeitete vor der Geburt. Und soweit mir bekannt ist, ist der Mindestversicherungszeit 60 Monat, aber zB. der Versicherungskonto meine Mutter enthält statt der erforderlichen 60 Monate (5 Jahr) jedoch nur 24 Monaten. So hat sie überhaupt eine Chance für Regelaltersrente? Sie ist nun 70 Jahre alt. Und kann überhaupt die Kindererziehungzeiten dazu gerechnet werden? Was empfehlen Sie? Wie soll sie den Prozess ausführen? Vielen Dank!

        1. Hallo Deniz,

          die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch ins Rentenkonto aufgenommen. Wenn sie bisher 2 Jahre darin hatte, würde sie durch die Kindererziehung noch 2,5 Jahre dazu bekommen. Mit 4,5 Jahren also immer noch zu wenig.

          Um die 5 Jahre voll zu machen, ist es möglich, Versicherungsbeiträge nachzuzahlen. Ich glaube aber, dass die Frist dafür verstrichen ist. Ruf doch vorsichtshalber bei der zuständigen Rentenkasse an und frag direkt dort nach (Kontenklärung). Vielleicht ist es ja noch möglich, zusätzliche Zeiten anerkennen zu lassen. Zum Beispiel für eine Ausbildung oder im Arbeitslosengeldbezug. Ihr fehlt ja nur ein halbes Jahr.

          Alles Gute!

    1. Hallo Ayse,

      ich würde bei der Deutschen Rentenversicherung per Telefon oder E-Mail nachfragen. Eventuell musst du dort auch erst einen Antrag auf Kontenklärung stellen.

      Beste Grüße

  2. Hallo, wie erfährt man, wie die Kindererziehungszeiten (2 Kinder vor 1992, eins danach) bei der Mutter, Beamtin mit Pensionsberechtigung, angerechnet werden, damit gegebenenfalls die Erziehungszeiten auf den Ehemann (Angestellter) übertragen werden können. Die DRV sagt nichts dazu und für Beamte gibt es keine Anlaufstelle; alle paar Jahre können max. 2 Fragen schriftlich gestellt werden.

    1. Hallo Wolfgang,

      da ich mich damit nicht auskenne, habe ich Google bemüht und folgende Links gefunden, die deine Fragen beantworten sollten:

      https://www.dgb.de/themen/++co++5a440652-55ff-11e9-a95d-52540088cada
      https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/merkblatt-kindererziehungszeiten.pdf

      Sieht so aus, als gab es letztes Jahr eine Änderung zur Angleichung an das allgemein gültige Rentenrecht.

      Grüße

  3. Sind die folgenden Absätze ein Widerspruch oder verstehe ich es nur falsch? Ich lese es so, einmal geht der Antrag auf Übertragung der Erziehungszeit auf den Vater nur 2 Monate rückwirkend und das andere Mal etwa 3 Jahre?

    „Ja, das ist möglich. Wenn beide Partner zustimmen, können die sich aus den Erziehungszeiten ergebenden Rentenansprüche auch auf den Vater übertragen werden. Dies muss ebenfalls auf Antrag geschehen. Wichtig: Die Zustimmung gilt nur für die Zukunft und maximal 2 Monate rückwirkend. Also solltest du den Antrag möglichst schnell nach der Geburt stellen!“

    vs.

    „Wenn der Vater die Erziehungszeit bekommen soll, ist es sinnvoll, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Ansonsten ist etwa 3 Jahre nach der Geburt eine gute Zeit. Spätestens mit 43, wenn die Rentenversicherung alle bisher erfassten Zeiten zuschickt, solltest du die Kindererziehungszeiten unbedingt nachmelden.“

    1. Hallo Christian,

      kein Widerspruch. Die Übertragung auf den Vater geht nur 2 Monate rückwirkend. Wenn nicht übertragen werden soll, gibt es meines Wissens keine Frist für die Anerkennung der Erziehungszeiten.

      Alles Gute!

  4. Hallo,
    Meine Frau ist Hausfrau also ohne Einkommen, haben jetzt zwei Kinder geb.2018 und 2020 …
    Wie ich gelesen habe hat sie nun Renten Anspruch in ihrem Rentenalter…

    Wir haben Post von Knappschaft Bahn See erhalten mit ihren Versicherungsnummer etc.
    Müssen wir im Moment irgendwas vornehmen?
    Irgendwelche Anträge oder so?
    Oder geht das alles automatisch?

    Sie ist in 94 geboren ..
    Kann man das schon ausrechnen wieviel Rente ihr im alter zusteht als lebenslange Mutter ohne Beschäftigung ?

    Lg

    1. Hallo Volkan,

      ruf doch bitte bei der Knappschaft an und lass dich beraten.
      Wie hoch die Rente im Alter sein wird, kann noch keiner sagen. Denn das hängt von den jährlichen Anpassungen ab.
      Vielleicht möchte deine Frau irgendwann selbst einer Arbeit nachgehen?

      Alles Gute!

  5. Hallo
    ich habe eine 2 Jährige abgeschlossene Ausbildung . 2 Kinder 1990-91 und eine Tochter 2000 geboren , in der ganzen Zeit bin ich Hausfrau u Mutter . Wie sehe mein Rente aus und ist es ratsam , jetzt mit 51 Jahren noch freiwillig einzuzahlen ? Danke für ihre Hilfestellung

    1. Hallo,

      du bekommst für die Zeit mindestens 6 Rentenpunkte (wie viel die Ausbildung zählt, weiß ich nicht). Anhand derer und der Rentenanpassung 2020 kannst du deine voraussichtliche Rente ausrechnen. Ein Beispiel gibt es im Text.

      Ob sich Einzahlen lohnt, klärst du am besten mit der Rentenversicherung direkt. Die Berater dort sind sehr freundlich und helfen gern (mit Termin).

      Alles Gute!

  6. selamlar
    annem, rahmetli babamın Almanya Hamburg’da tersanede çalışma süreci dahilinde
    1971 ve 1984 yılları arasında Almanya’da bulunmuş..

    1972 de abim, 1973 de ablam ve 1977 de ben Almanya Hamburg da dünyay geldik ve 1984 yılına değin orada büyüdük..

    1 ay kadar önce şuan 69 yaşında, Almanya’da bulunduğu süreçte hiç çalışmamış ve sadece çocuk yetiştirmiş olan annemin Almanya’da 2014 yılında yürürlüğe girip, 2019 da yeniden yapılandırılan bi kanunla emekli olma hakkının oluşabileceğini öğrendik..

    ve durumu Türkiye Berlin Büyükelçiliğinden teyit ettirip, Hamburg Başkonsolosluğu ilede iletişime geçip, doğum belgelerimizi ve orda bulunduğumuz sürelerin adres tespit belgelerini temin ettik..

    sanırım bundan sonrada, V800 formunu doldurup, bu belgeleri ekleyerek Alman emeklilik/sigorta kurumuna postalamak kaldı..

    bu anlattıklarım ışığında sonraki süreçte hangi aşamalarla karşılaşırız?
    yada sizce bu anlattıklarım ışığında annemin emeklilik hakkı oluşur mu?
    cevabınız adına şimdiden teşekkürler..

  7. Hallo Anke , seit 2017 beziehe ich Erziehungrente, und 2019 hab eine weitere kind bekommen. Muss ich mein kind bei deutsche Rentne Versicherung melden wegen rente oder das geht automatisch . Viele Grüße

    1. Hallo Fatma,

      bist du sicher, dass du schon Rente beziehst? Oder meinst du Kindergeld oder eine andere Leistung?
      Ja deine Kindererziehungszeiten musst du der Rentenversicherung melden. Automatisch geht das nicht, denn die Rentenversicherung weiß ja nicht, ob du dein Kind selbst erziehst.

      Warte aber noch ein paar Jahre damit. Die Erziehungszeit sind 3 Jahre.

      Alles Gute!

  8. Hallo..
    Ich schreibe Ihnen aus der Türkei. Meine Mutter, geboren 1951,
    Obwohl er während seiner 14 Jahre in Deutschland überhaupt nicht gearbeitet hat und mit dem 2014 verabschiedeten und 2019 gestalteten Gesetz Anspruch auf regelmäßige Pensionierung innerhalb der Zeit der Kindererziehung hatte (3 Kinder vor 1992).

    1-Wie wahrscheinlich ist seine Rente?
    2-Normalerweise, wenn Sie 2017 in Rente gehen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie im 2020. Jahr eine Zahlung erhalten, weil Sie die Situation nicht kennen?
    Danke…

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