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Was macht eigentlich eine Pflegekraft?

Was macht eigentlich eine Pflegekraft?
Eine Pflegekraft bei ihrer Arbeit / Bild: © Robert Kneschke, Adobe Stock

Immer mehr Menschen möchten ihren Lebensabend in gewohnter Umgebung zuhause verbringen. Doch mit fortschreitendem Alter kann der Alltag oftmals nur mit entsprechender Hilfe und Unterstützung bewältigt werden. Für Angehörige ist das mitunter eine Aufgabe, die sich nur schwer mit der eigenen Lebenssituation vereinbaren lässt. Eine Pflegerin ist hierfür die optimale Lösung. Doch was macht eigentlich eine Pflegekraft?

In Deutschland ist der Begriff Pflegekraft ein für verschiedene Berufsfelder übergeordneter Sammelbegriff. Eine Betreuung inklusive Unterstützung im Haushalt oder bei Alltagsaktivitäten übernehmen sowohl Pflegefachkräfte als auch Pflegehilfskräfte. Der Hauptunterschied bei diesen Berufsfeldern liegt in der Ausbildungsdauer sowie den in der Ausbildung vermittelten inhaltlichen Schwerpunkten und Qualifikationen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekraft unterstützt ältere oder kranke Menschen im Haushalt und bei der täglichen Körperpflege. Zusätzlich betreut und begleitet sie die ihr anvertrauten Personen bei Freizeitaktivitäten und dergleichen.
  • Eine Pflegehilfskraft übernimmt keine medizinische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.
  • Bei einer Pflegekraft handelt es sich nicht zwangsläufig um eine ausgebildete Pflegefachkraft nach deutschem Standard. Insbesondere Pflegekräfte aus dem Ausland sind überwiegend als Haushaltshilfen eingestuft.
  • Häufig wird sie als 24-Stunden-Pflegekraft engagiert, wobei sie aber maximal 40 Stunden die Woche als Pflegehilfskraft arbeitet.

Was gehört zu den Aufgaben einer Pflegekraft?

Vielleicht hast du dich vor der Geburt deines Kindes aufopferungsvoll um deine Großmutter gekümmert. Möglicherweise hast du für sie eingekauft, ihr beim Hausputz geholfen oder auch einfach einmal ein paar schöne Stunden mit ihr verbracht. Doch seitdem dein kleiner Sonnenschein da ist, fehlt dir die Zeit? Eine Pflegekraft kann dich als pflegende Angehörige entlasten und gleichzeitig deine Großmutter unterstützen.

Doch was macht eigentlich eine Pflegekraft?

Zu den Aufgaben einer Pflegekraft oder Pflegehelferin gehören Hilfe und Unterstützung bei:

  • der Grundpflege
  • den alltäglichen Haushaltsaufgaben
  • der sozialen Alltagsbegleitung

Welche Aufgaben die Pflegekraft im Einzelnen übernimmt, hängt von den Bedürfnissen der zu betreuenden Person ab. Während deine Oma beispielsweise vielleicht nur Hilfe im Haushalt und ein wenig Betreuung bei Freizeitaktivitäten braucht, benötigt eine andere Person vielleicht zusätzlich Hilfe bei der täglichen Körperpflege. 

Häufig sind Pflegehilfen oder Alltagsbegleiter an ein soziales Projekt angegliedert, von wo aus sie zu ihren Einsätzen in Seniorenheime, aber auch in private Haushalte gehen.

Es gibt die sogenannte ZQP-Pflege-Checkliste. Sie hilft dir, im Beratungsgespräch herauszufinden, ob der jeweilige Dienstleister seriös ist und deine Interessen verfolgt.

Die Aufgabenbereiche im Einzelnen

Pflegekräfte unterstützen ältere oder pflegebedürftige Menschen im Alltag. Doch die Aufgabenbereiche sind klar strukturiert, wenngleich die einzelnen Bereiche im Bedarfsfall fließend ineinander übergehen können. Dazu gehört auch die Betreuung Demenzkranker.

Die Grundpflege

In diesen Aufgabenbereich fallen all jene Tätigkeiten, die mit der täglichen Körperpflege sowie der Nahrungsaufnahme zu tun haben. Es geht dabei also um die Grundbedürfnisse und das körperliche Wohlbefinden der betreuten Personen. 

Eine Pflegekraft unterstützt die zu betreuende Person bei der Grundpflege und hilft beim:

  • Baden / Duschen
  • Zähneputzen
  • Hautpflege
  • Haarpflege / Rasur
  • Toilettengang (bei Inkontinenz gehört auch der Windelwechsel und dergleichen dazu)
  • An- und Ausziehen
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Essen (Anreichen der Mahlzeiten oder bei Bedarf auch Füttern)

Die Haushaltshilfe

In der Regel nimmt die Hilfe im Haushalt den größten Teil der Arbeitszeit ein. Eine Pflegekraft deckt hier ein sehr breites Spektrum an Aufgaben ab, welche die betroffenen Personen nicht mehr oder nur mit Unterstützung bewerkstelligen können.

Als Haushaltshilfe übernimmt die Pflegekraft unter anderem folgende Aufgaben:

  • Einkaufen
  • Besorgungen machen (beispielsweise in der Apotheke Rezepte einlösen und dergleichen)
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Wohnung putzen und aufräumen
  • Haustiere versorgen
  • Pflege von Grünpflanzen
  • Planung eines gesunden und ausgewogenen Speiseplans (unter Berücksichtigung von Diätvorschriften oder ärztlichen Vorgaben)
  • Essen zubereiten

Die soziale Alltagsbegleitung

Auch im Alltag einer älteren oder pflegebedürftigen Person geht es keineswegs nur um die körperlichen Grundbedürfnisse oder den Haushalt. Soziale Kontakte und sinnvolle Freizeitbeschäftigungen sind sehr wichtig, weswegen auch in diesem Bereich eine Pflegekraft wertvolle Hilfe und Unterstützung bietet.

Um die zu betreuenden Personen vor Einsamkeit und Isolation zu bewahren, übernimmt die Pflegekraft hier sehr wichtige Aufgaben. Zu diesem Bereich gehören:

  • gemeinsame Unternehmungen wie Ausflüge, Spaziergänge oder der Besuch bei Freunden
  • Begleitung zu Arzt-, Bank- oder Friseurterminen
  • Unterstützung bei der Ausübung eines Hobbys
  • Hilfe bei Bewegung und Aktivitäten, welche die Mobilität fördern
  • gemeinsame Zeit für Gespräche, Spiele und vieles mehr

Hinweis: Die Grundpflege gehört auch zum Leistungsumfang mobiler Pflegedienste. Dort übernehmen ebenso examinierte Pflegefachkräfte wie Pflegehilfskräfte diese Aufgaben. Hingegen sind für die soziale Alltagsbegleitung oder Aufgaben im Haushalt Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Betreuer oder Pflegehilfskräfte verantwortlich, die nicht zwangsläufig zum mobilen Pflegedienst vor Ort gehören.

Welche Aufgaben die Betreuerin NICHT übernimmt

Aufgrund der fehlenden Ausbildung bezüglich der medizinischen Behandlungspflege ist es einer Pflegehilfskraft nicht gestattet, diese auszuführen. Die nachfolgenden Arbeiten bleiben examinierten Pflegefachfrauen und -männern vorbehalten:

  • der Verbandswechsel oder auch das Anlegen von Verbänden
  • die Medikamentengabe oder die Verabreichung von Injektionen
  • die Blutabnahme
  • die Durchführung von therapeutischen Anwendungen

Unser Tipp: Braucht dein Familienangehöriger zusätzlich eine Behandlungspflege, muss ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Dessen examinierte Pflegefachkräfte übernehmen dann diese speziellen Aufgaben. Setze dich am besten mit der Pflegekasse in Verbindung und lass dich dazu umfassend beraten.

Was ist eine Pflegekraft?

Der Begriff Pflegekraft ist im Grunde ein Sammelbegriff. Dazu gehören unterschiedliche Berufsbilder, die im Gesundheitswesen den Schwerpunkt Pflege abdecken. Die Pflegerin, die du zur Hilfe und Unterstützung für deine Oma engagierst, kann also beispielsweise eine in Deutschland ausgebildete:

  • Altenpflegerin
  • Kinderkrankenpflegerin
  • Krankenpflegerin
  • Pflegehilfskraft
  • Pflegeassistentin

sein. 

Über entsprechende Agenturen und Arbeitsverwaltungen kann es auch eine Betreuungskraft aus dem Ausland, wie zum Beispiel Polen oder Mexiko sein. Diese werden überwiegend in der 24-Stunden-Betreuung eingesetzt, da ihr Berufsabschluss aus der Heimat nicht immer anerkannt wird. 

Die Hauptunterschiede bei den Ausbildungen

Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Berufe Pflegefachkraft und Pflegehilfskraft hinsichtlich ihrer Ausbildungsdauer und den vermittelten Qualifikationen beziehungsweise Inhalten. Das spiegelt sich auch im Gehalt wider, denn eine Pflegehilfe verdient auch im Rahmen eines geltenden Tarifvertrages weniger. Dennoch erhält sie natürlich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.

PflegefachkraftPflegehilfskraft
Ausbildungszeit3 Jahre im Rahmen einer generalistischen Ausbildung1 bis 2 Jahre im Rahmen einer nichtstaatlichen Fort- oder Weiterbildung
Fachrichtungen / SpezialisierungenAltenpflege, Gesundheits- oder Kinderkrankenpflege (werden im 3. Ausbildungsjahr als Schwerpunktinhalt vermittelt)keine Spezialisierungen
VoraussetzungenMittlere Reife oder Hauptschulabschluss mit anschließender abgeschlossener Berufsausbildung in der Pflege, ggf. Praktikum oder Pflichteinsatz über FSJ u.a.Hauptschulabschluss und/oder Nachweis über Pflichteinsatz im Sanitätsdienst, FSJ oder abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Gesundheitsbereich

Hinweis: Seit Inkrafttreten des neuen Pflegeberufegesetzes im Januar 2020 bilden das bisherige Altenpflegegesetz sowie das Krankenpflegegesetz nicht mehr die Grundlage für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft. Krankenpfleger genießen in den ersten beiden Ausbildungsjahren also die gleiche Ausbildung wie Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger. Es ist ein neuer Standard, dass die Spezialisierung zur jeweiligen Fachrichtung erst im letzten Ausbildungsjahr stattfindet.

Unser Tipp: Möchtest du dich eingehender über den Beruf oder die Ausbildung zur Pflegekraft informieren, kannst du dich an die Bundesagentur für Arbeit oder an die Pflegekassen wenden. Dort erhältst du auch Informationen hinsichtlich einer möglichen Bewerbung oder erhältst Anregungen zu Bewerbungsvorlagen.

Wie arbeitet eine Pflegekraft?

Es hat sich bewährt, dass Pflegehilfskräfte überwiegend in die sogenannte 24-Stunden-Pflege eingebunden sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Betreuerin nun 24 Stunden für deine Oma zur Verfügung steht. Auch eine 24-Stunden-Pflegekraft arbeitet nur maximal 40 Stunden pro Woche. Sie ist an die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften gebunden.

Ebenso sind der Urlaubsanspruch oder das Gehalt nach deutschem Gesetz bindend. Ist beispielsweise eine polnische Pflegekraft zur Betreuung im Einsatz, ist sie deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. 
Unser Tipp: Möchtest du beispielsweise für deine Oma eine Pflegekraft engagieren, ist es gut, wenn du die Arbeits-, aber auch die Bereitschaftszeiten und natürlich die freien Zeiten mit der Pflegekraft abstimmst. Vielleicht möchtest du trotz Baby jeden Nachmittag für 2 Stunden Zeit mit deiner Oma verbringen? Dann muss die Pflegeperson ja nicht zugegen sein und kann ihre Freizeit genießen.

Fazit

Bei einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung zu Hause kommen zunehmend mehr Pflegekräfte aus Polen und anderen Ländern zum Einsatz. Sie sind nicht in jedem Fall ausgebildete Krankenschwestern oder Altenpfleger. Hingegen werden in Deutschland ausgebildete Pfleger in diesem Bereich entweder Pflegehelfer oder Alltagsbetreuer genannt.

Grundsätzlich aber ist es für alle eine große Entlastung, wenn eine Pflegekraft all jene unterstützenden Aufgaben übernimmt, die sonst Familienangehörige übernehmen. Und für die zu betreuenden Personen ist es ein großer Vorteil, wenn sie den Lebensabend in den eigenen vier Wänden genießen und dabei weitestgehend selbstständig und eigenbestimmt leben können.

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Quellen

Veröffentlicht von Manuela Schneider

Schon als Erzieherin hat Manuela sich der kleinen und großen Dinge angenommen, die Vorschulkinder beschäftigen. Kreativ gestaltete sie für ihre Mäuse den Kindergartenalltag, sodass jeder Tag ein neues Abenteuer bereithielt. Als zweifache Mama hat sie sich diesen kreativen Einfallsreichtum ebenso beibehalten wie ihr besonderes Verständnis für das Gefühlsleben der Kleinen. Manuela sammelte unsagbar viele nützliche und wertvolle Erfahrungen in der Arbeit sowohl mit Kita-Kindern zwischen 3 und 6 Jahren als auch nach der Wende in Freizeiteinrichtungen für 6- bis 18-Jährige wie den Spielstuben, Kinderkreativ-Workshops und Jugendclubs der Stadt Chemnitz. Seit 2013 hat sie ihr Hobby zum Beruf gemacht und arbeitet als freiberufliche Autorin, die gefühlvoll in Worte fasst, was anderen nur auf der Zunge liegt.

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