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Frauenarzt wechseln in der Schwangerschaft – geht das?

Frauenarzt wechseln in der Schwangerschaft
Du kannst den Frauenarzt wechseln in der Schwangerschaft / Bild © Krakenimages.com, Adobe Stock

Du fühlst dich in deiner Frauenarztpraxis nicht (mehr) gut aufgehoben und fragst dich: Kann man den Frauenarzt wechseln – in der Schwangerschaft? Wir erklären dir, ob das möglich ist und was es beim Frauenarztwechsel zu beachten gilt!

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst den Frauenarzt wechseln, auch in der Schwangerschaft.
  • Ein Wechsel zum neuen Quartal ist normalerweise unproblematisch, egal ob du privat oder gesetzlich krankenversichert bist.
  • Innerhalb eines Quartals kann sich der Wechsel für gesetzlich Versicherte schwieriger gestalten, falls im laufenden Quartal bereits eine Abrechnung durch den aktuellen Gynäkologen erfolgt ist.
  • Bei Schwierigkeiten rund um den Frauenarztwechsel in der Schwangerschaft gibt es verschiedene Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst.

Gründe für einen Frauenarztwechsel in der Schwangerschaft

Es gibt ganz banale Gründe, die einen Wechsel unausweichlich machen, etwa ein Umzug in eine andere Stadt oder der Renteneintritt des aktuellen Arztes. Manchmal ist aber auch das Vertrauensverhältnis zwischen Frauenarzt bzw. Frauenärztin und schwangerer Patientin nicht (mehr) gegeben. Auch dann ist ein Arztwechsel nachvollziehbar und notwendig.

Vertrauen ist gerade in der Schwangerschaft enorm wichtig. Als Schwangere hast du viele Fragen und manchmal auch Sorgen. Dein Gynäkologe ist in dieser Zeit der wichtigste Ansprechpartner. Du solltest dich daher in deiner Frauenarztpraxis:

  • gut aufgehoben,
  • umfassend informiert,
  • bestens beraten und vor allem
  • ernst genommen fühlen.

Ist dies nicht der Fall, kannst du den Frauenarzt wechseln – auch in der Schwangerschaft. Bevor du diesen Schritt wagst, kann es jedoch sinnvoll sein, das Gespräch mit deinem behandelnden Arzt zu suchen.

Unser Tipp: Vor dem Frauenarztwechsel das Gespräch suchen

Manche Ärzte sind sehr routiniert. Sie halten vieles für selbsterklärend, das bei Patientinnen große Fragezeichen hervorruft. Sei versichert, dahinter steckt keine böse Absicht. Bevor du dich also tatsächlich für einen Frauenarztwechsel in der Schwangerschaft entscheidest, solltest du das Gespräch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin suchen. Frauenärzte sind in der Regel sehr um ihre Patientinnen bemüht – vor allem in der Schwangerschaft. Womöglich ist deiner Ärztin gar nicht bewusst, dass du dir eine intensivere Beratung und Betreuung wünschen würdest. Sprich offen an, was dich stört, vielleicht lässt sich euer Verhältnis kitten.

Bringt das alles nichts, steht es dir natürlich frei, eine andere gynäkologische Praxis aufzusuchen. Auch als Schwangere hast du eine freie Arztwahl und kannst grundsätzlich jederzeit wechseln. Allerdings kann ein Wechsel innerhalb eines laufenden Quartals problematisch sein. Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie du am besten vorgehen solltest.

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Den Frauenarzt wechseln in der Schwangerschaft: Das musst du beachten

Wenn du deinen Frauenarzt oder deine Frauenärztin wechseln möchtest, solltest du am besten nach folgendem Schema vorgehen:

1. Neue Frauenarztpraxis suchen

Die Voraussetzung für einen Frauenarztwechsel in der Schwangerschaft ist natürlich, dass du eine andere Arztpraxis findest, die dich aufnimmt. Gerade in Großstädten sind viele Arztpraxen so stark ausgelastet, dass sie keine neuen Patientinnen mehr annehmen. Frage telefonisch oder auch persönlich in deiner Wunsch-Arztpraxis nach und schildere deine Situation. Möglicherweise machen sie für dich eine Ausnahme.

2. Patientenakte aushändigen lassen

Sobald du eine neue Frauenarztpraxis gefunden hast, solltest du in deiner bisherigen Praxis eine Kopie deiner Patientenakte anfordern. Dann kann dein neuer Arzt oder deine neue Ärztin die bisherige Behandlung nachvollziehen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die erste Kopie der Patientenunterlagen kostenlos. Die Arztpraxis darf dir die Kopie nicht in Rechnung stellen. Du kannst auch deinen neuen Arzt bitten, die Akten von der alten Praxis anzufordern.

3. Richtigen Zeitpunkt wählen

Wie leicht oder kompliziert sich der Frauenarztwechsel gestaltet, hängt vom Zeitpunkt ab, zu welchem du den Wechsel anstrebst. Je nachdem, ob du gesetzlich oder privat versichert bist, gelten unterschiedliche Regelungen.

Du bist privat versichert?

Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung ist ein Arztwechsel jederzeit möglich – unabhängig vom Quartal. Denn: Die Leistungen der privaten Krankenkassen sind nicht quartalsgebunden.

Du bist gesetzlich versichert?

Schwangere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können zwar grundsätzlich ebenfalls jederzeit einen Frauenarztwechsel anstreben. Für sie gestaltet sich ein Wechsel innerhalb eines laufenden Quartals jedoch schwieriger. Du hast folgende Möglichkeiten:

  1. Du führst den Wechsel zum neuen Quartal durch. Das ist in der Regel unproblematisch, denn mit dem neuen Quartal beginnt auch ein neuer Abrechnungszeitraum.
  2. Falls du einen Wechsel innerhalb eines laufenden Quartals anstrebst und in diesem Quartal bislang nicht bei deinem bisherigen Arzt in Behandlung warst, ist das normalerweise ebenfalls unproblematisch.
  3. Schwieriger gestaltet sich das Ganze, wenn du einen Wechsel innerhalb eines Quartals anstrebst und in diesem laufenden Quartal bereits bei deinem vorherigen Arzt vorstellig wurdest. Denn: Ärzte erhalten eine pauschale Vergütung für ein Quartal. Wurde diese Pauschale bereits abgerechnet, kann der neue Frauenarzt für das laufende Quartal keine Abrechnung erstellen. Krankenkassen zahlen den Abschlagsbetrag für frauenärztliche Leistungen nur einmal im Quartal aus. Ausnahmen zu dieser Regelung gibt es nicht – auch nicht, wenn du schwanger bist.

Manche Ärzte verweigern aufgrund dieser Abrechnungsproblematik grundsätzlich die Annahme neuer Patientinnen innerhalb eines laufenden Quartals. Andere fragen dich nach den Gründen für deinen Arztwechsel und entscheiden situationsabhängig. Ein gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis gilt normalerweise als ausreichende Begründung. Dennoch: Das letzte Wort hat die zukünftige Arztpraxis. Du solltest dich darauf einstellen, dass der Wechsel möglicherweise erst zum neuen Quartal klappen wird.

4. Patientenakte und Mutterpass zum ersten Termin mitbringen

Bei deinem ersten Termin in der neuen Frauenarztpraxis solltest du deine Patientenakte und deinen Mutterpass vorzeigen. So kann sich dein neuer Frauenarzt oder deine neue Frauenärztin ein umfassendes Bild von deinem bisherigen Schwangerschaftsverlauf machen. Besprich am besten direkt die weiteren Termine wie Ultraschalluntersuchungen oder – falls noch nicht erfolgt – den Zuckertest. Dadurch wird beim Frauenarzt wechseln in der Schwangerschaft ein nahtloser Übergang gewährleistet.

Schwierigkeiten beim Frauenarztwechsel: unsere Tipps und Lösungsvorschläge

Den Frauenarzt wechseln in der Schwangerschaft kann mit einigen Hürden verbunden sein. Es können sich folgende Schwierigkeiten ergeben:

  • Du möchtest innerhalb eines laufenden Quartals wechseln, bist jedoch gesetzlich krankenversichert und warst im laufenden Quartal bereits bei deinem bisherigen Frauenarzt in Behandlung.
  • Du findest keine neue Arztpraxis, die dich aufnehmen kann.
  • Deine bisherige Frauenarztpraxis möchte dir deine Patientenakte nicht aushändigen.

Je nachdem, vor welchem Problem du bei deinem angestrebten Frauenarztwechsel stehst, hast du folgende Möglichkeiten:

Pauschale für das laufende Quartal vereinbaren

Falls du mit dem Arztwechsel nicht bis zum neuen Quartal warten möchtest, kannst du deinem Wunsch-Gynäkologen vorschlagen, eine Pauschale für das laufende Quartal zu vereinbaren. Diese zahlst du aus eigener Tasche. So lassen sich Abrechnungsprobleme im laufenden Quartal aus dem Weg schaffen. Im nächsten Quartal kann dann wieder wie gewohnt über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Krankenkasse kontaktieren

Solltest du Schwierigkeiten haben, einen neuen Arzt zu finden, hast du die Möglichkeit deine Krankenkasse zu kontaktieren. Möglicherweise kann dir dein zuständiger Sachbearbeiter einen Arzt vermitteln.

Terminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzen

Bei Problemen mit der Arztsuche kannst du dich auch an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wenden – entweder online oder telefonisch unter 116117. Über die Terminservicestelle kannst du einen Termin bei einem Frauenarzt vereinbaren, der im Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gelistet ist. Die Kassenärztliche Vereinigung ist zudem der richtige Ansprechpartner bei Problemen rund um die Patientenakte.

Arztsuche über das Portal des Bundesministeriums für Gesundheit

Auch über das Portal gesund.bund.de (ein Service des Bundesministeriums für Gesundheit) ist eine kostenlose Arztsuche nach Fachgebiet, Ort und Postleitzahl möglich.

Unabhängige Patientenberatung oder Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit nutzen

Das Portal der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland ist ebenfalls eine gute Anlaufstelle bei gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Derzeit befindet sich das Portal im Umbau (Stand: 02.2024). In dieser Übergangszeit kannst du dich bei Fragen an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden.

Hebamme einbinden

Falls du trotz aller Bemühungen erst zum neuen Quartal die gynäkologische Praxis wechseln kannst, sprich mit deiner Hebamme. Du kannst deine Vorsorgetermine abwechselnd bei Arzt und Hebamme wahrnehmen. Vielleicht kann sie die nächste Vorsorge übernehmen und dir bis zum Quartalsende den Arztbesuch ersparen.

Fazit: Wenn du dich unwohl fühlst, kannst du den Frauenarzt wechseln, auch in der Schwangerschaft

Dein Frauenarzt ist in der Schwangerschaft dein wichtigster Ansprechpartner. Er sollte dich gut beraten und informieren, dir zuhören und dir deine Sorgen nehmen. Ist dies in deiner aktuellen Frauenarztpraxis nicht gegeben, steht es dir frei, zu wechseln. Zum Glück gibt es jede Menge kompetente, engagierte und mitfühlende Gynäkologen und Gynäkologinnen, die Schwangere wunderbar durch die aufregende Zeit der Schwangerschaft begleiten. Einen solchen Arzt hat jede Schwangere verdient.

Denkst du über einen Frauenarztwechsel nach oder hast du womöglich einen Wechsel hinter dir? Wir freuen uns über eure Erfahrungsberichte und Kommentare.

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Quellen

✔ Inhaltlich geprüft am 15.02.2024
Dieser Artikel wurde von Emely Hoppe geprüft. Wir nutzen für unsere Recherche nur vertrauenswürdige Quellen und legen diese auch offen. Mehr über unsere redaktionellen Grundsätze, wie wir unsere Inhalte regelmäßig prüfen und aktuell halten, erfährst du hier.

Veröffentlicht von Patricia Schlösser-Christ

Patricia widmet sich als Kulturanthropologin mit Leidenschaft der Kindheits- und Familienforschung. Ihre liebsten (und herausforderndsten) „Studienobjekte“ sind ihre beiden kleinen Töchter. Wenn sie nicht gerade Feldforschung im Kinderzimmer ihrer kleinen Rasselbande betreibt, powert sie sich beim Handball aus.

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