Die Leitlinie zur Überwachung des Babys im Mutterleib wurde nach neusten Erkenntnissen überarbeitet. Bestimmte Untersuchungen sind routinemäßig nur noch bei Risikoschwangerschaften vorgesehen.
Für viele Schwangere gehört ein regelmäßiges Messen der Herzfrequenz und Wehentätigkeit mittels CTG in der Praxis dazu. Für die einen ist es beruhigend und sinnvoll, andere finden es unangenehm und unnötig.
Mit der neuen Ausrichtung der S3-Leitlinie „Fetale Überwachung“ werden das Kardiotokogramm (CTG) sowie die Dopplersonografie nur noch für Schwangere mit hohem Risiko empfohlen. Die Änderung beruht auf der Basis von Studien, bei denen die Überwachung von Feten durch die beiden Untersuchungsverfahren zu keiner Reduktion von Morbidität und Mortalität führten. Laut Autoren der Leitlinie sind Doppler und CTG bei sogenannten low-risk-Schwangerschaften also nicht notwendig. Sie haben laut Studienlage keinen Nutzen.
Low-risk Schwangerschaften sind Schwangerschaften, für die keine erhöhten Risiken für Mutter und /oder das Ungeborene identifiziert wurden und für die keine Notwendigkeit oder kein Benefit einer Intervention bestehen.
Zu Bedenken wäre aber, dass Risiken in dem Fall dynamisch sind und aus einer komplikationslosen Schwangerschaft eine mit erhöhtem Risiko werden kann und umgekehrt.
Mit der neuen Leitlinie werden zwei alte ersetzt.
Quellen
- register.awmf.org: 015-089 S3-Leitlinie Fetale Überwachung in der Schwangerschaft https://register.awmf.org/assets/guidelines/015-089k_S3_Fetale-Ueberwachung-in-der-Schwangerschaft_2023-02_01.pdf (abgerufen am 29.03.2023)