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Das ändert sich für Familien im Juli 2023

Das aendert sich fuer Familien im Juli - Das ändert sich für Familien im Juli 2023
Einige Änderungen ab Juli entlasten auch Familien deutlich. / Bild ©dusanpetcovic1, Adobe Stock

Welche Änderungen es zum 1. Juli 2023 gibt und wer sich über mehr Geld in der Tasche freuen kann, haben wir für euch zusammengefasst.

Familien werden durch den steigenden Pflegebeitrag entlastet

Ab Juli steigt der Beitrag für die Pflegeversicherung für Arbeitende. Maximal 1,7 Prozent davon übernimmt aber der Arbeitgeber. Familien mit mehreren Kindern werden durch die Neuerung entlastet.

  • Mitglieder ohne Kinder = 4,00 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent)
  • Mitglieder mit 1 Kind = 3,40 Prozent (lebenslang) (AN-Anteil: 1,7 Prozent)
  • Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent)
  • Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90 Prozent(Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent)
  • Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 Prozent)
  • Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 Prozent)

„Mit der Pflegereform gehen wir gleich mehrere Probleme auf einmal an. Zu Hause versorgte Pflegebedürftige erhalten künftig höhere Leistungen, pflegende Angehörige bekommen mehr und leichter Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Das schützt Angehörige vor Überlastung. Die finanzielle Basis der Pflegeversicherung wird stabilisiert. Die Erhöhung der Beitragssätze um 0,35 Prozentpunkte muss uns die verbesserte Pflege wert sein. Die Beiträge werden auch gerechter verteilt. Versicherte mit mehr Kindern werden stärker entlastet“, erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Mehr Rente für alle ab Juli 2023

Alle Renten steigen diesen Monat: Die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Hinterbliebenenrente und die Unfallrenten sind davon betroffen. Renten in Ost und West gleichen sich früher als geplant an, indem diese um 4,39 Prozent im Westen und im Osten um 5,86 Prozent steigen. Der Rentenwert liegt dann bundesweit bei 37,60 Euro.

Änderung des Bürgergeld-Gesetzes

Damit soll es ab Juli bessere Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum Hinzuverdienst geben:

  • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss beginnt, kann sich über ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat freuen. Außerdem gibt es Prämien für bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfungen. Weiterbildungen bei Bürgergeld Empfangenden, die mindestens acht Wochen dauern, aber nicht mit einem Abschluss enden, werden mit 75 Euro pro Monat gefördert.
  • Erwerbstätige, die nur ein geringfügiges Einkommen haben und mit dem Bürgergeld ihr Einkommen aufbessern, können ab Juli mehr aufstocken, die Freibeträge erhöhen sich.
  • Verdi informiert: Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet eine Erhöhung des Erwerbstätigenfreibetrags um bis zu 48 Euro. Bei einer Kombination aus Job und steuerlich privilegiertem Einkommen kann es je nach Einzellfall jetzt allerdings rechnerisch zu einer Verschlechterung von maximal 30 Euro oder zu einer Verbesserung von bis zu 50 Euro im Vergleich zu den bisherigen Anrechnungsregeln kommen. Hier muss jeder Einzelfall geprüft werden.
  • Einkommen aus Jobs für Schüler und Schülerinnen oder Studierende aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijobgrenze von 520 Euro darf ohne Anrechnung behalten werden. Das Gleiche gilt beim Ableisten des Bundesfreiwilligendienstes oder beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).
  • Es muss kein Übergangsgeld mehr bei einer medizinischen Reha beantragt werden, das Bürgergeld wird weiter gezahlt.
  • Und gute Nachrichten für Mütter: Mutterschaftsgeld wird künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet, sondern als Vermögen. Gleiches gilt für Erbschaften.
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Die Pfändungsfreigrenzen steigen ab 01.07.2023

Der Grundfreibetrag des monatlichen Nettolohnes von 1.339,99 Euro wird auf 1.409,99 Euro angehoben. Wer Unterhalt zahlt, kann mit einer Steigerung des Betrages pro unterhaltsberechtigter Person rechnen. Zur Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2023.

Warnung vor Falschnachrichten zum Wegfall der Steuerklassen III und V zum 1. Juli 2023

Durch die mediale Berichterstattung kommt es bei den Finanzämtern vermehrt zu Anfragen über einen möglichen Wegfall der Steuerklassen III und V. Diese werden aber nicht abgeschafft! Eine Formulierung im Koalitionsvertrag hatte zu Verwirrung geführt – aktuell gibt es aber keinen Gesetzesentwurf oder etwaige Maßnahmen. 

Abgabefrist Einkommenssteuerklärung verschiebt sich auf September

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung mit Veranlagungszeitraum 2022 endet nicht am 31. Juli 2023, sondern erst zum 30. September 2023. Das wurde durch das 4. Corona Steuerhilfegesetz festgelegt.

Quellen

Veröffentlicht von Nina Gaglio

Nina ist Mama eines Grundschulkindes und seit 25 Jahren leidenschaftliche Reporterin und Redakteurin. Angefangen hat alles beim Fernsehen, wo Nina neben ihrem Germanistik, Anglistik und Medienwissenschaften Studium erste Erfahrungen sammeln konnte und dann 12 Jahre blieb. Danach kam viel PR und der Onlinejournalismus dazu. Familien- und Kinderthemen und die Arbeit mit Experten aus diesen Bereichen gehörte auch zum Redaktionsalltag. Und so war es nur logisch, dass Nina nach dem Mutterwerden auch für Parenting-Magazine schrieb.

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