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Elterngeld Partnerschaftsbonus: Wann lohnt er sich & wann beantragen?

Lohn sich der Elterngeld Partnerschaftsbonus?

Extramonate beim Elterngeld Partnerschaftsbonus klingen sehr verlockend. Leider gibt es ihn nur unter bestimmten Voraussetzungen. Aber: nicht nur Elternpaare, sondern auch Allein- und getrennt Erziehende können davon profitieren. Die wichtigsten Informationen gibt es hier. Ob und für wen es sich lohnt, schauen wir uns im Artikel ebenfalls genauer an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Partnerschaftsbonus gibt es mindestens 2, höchstens 4 extra Monate mit Elterngeld Plus.
  • Voraussetzung sind aufeinanderfolgende Monate mit Teilzeitarbeit zwischen 24 und Stunden pro Woche.
  • Ein Hinzuverdienst führt sehr wahrscheinlich zur Kürzung beim Elterngeld Plus.
  • Trotzdem ist der Bonus gut geeignet für den Wiedereinstieg ins Berufsleben.
  • Beantragen kannst du ihn ganz normal vor oder während des Elterngeldbezugs.+
  • Rechtsstand im Artikel: April 2024.

Was ist der Elterngeld Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus sind noch einmal bis zu vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus – für beide Eltern. Diese Monate müssen aufeinander folgen.

Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus

Beide Elternteile müssen für den Bonus gleichzeitig in Teilzeit arbeiten – zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich. Dabei zählen die Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats – nicht Kalendermonat. Es ist z.B. nicht nötig jede Woche genau 24 oder 32 Stunden zu arbeiten, solange der Durchschnitt im Lebensmonat stimmt.

Für Alleinerziehende gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Elternpaare – dann für den betreuenden Elternteil allein.

Die Stundenzahl muss jedoch in mindestens zwei der vier Monate erfüllt sein. Arbeitet ihr in allen vier Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, bleibt es beim Bonus für vier Monate. Weicht ein Monat ab, fordert die Elterngeldstelle den Bonus – nur für diesen Monat – aber von beiden Elternteilen zurück. Dies gilt auch, wenn nur einer von euch die Vorgabe nicht eingehalten hat.

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Wie berechnet man den Bonus?

Der Partnerschaftsbonus wird in Form von Elterngeld Plus gewährt. Das gilt unabhängig davon, ob ihr bereits vorher Elterngeld Plus bezogen habt. Es ist keine Voraussetzung. Die Berechnung erfolgt anhand des Einkommens im Bemessungszeitraum vor der Geburt.

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Wie hoch ist der Elterngeld Partnerschaftsbonus?

Da der Partnerschaftsbonus in Form von Elterngeld Plus gewährt wird, gibt es mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro. Wie viel genau hängt davon ab, wie hoch der Hinzuverdienst im Vergleich zu eurem Verdienst vor der Geburt ist.

Wie viel darf ich beim Partnerschaftsbonus dazuverdienen?

Dafür gibt es keine feste Grenze. Aber: ob ihr weniger Elterngeld auf das Konto bekommt, hängt immer vom Einzelfall ab. Die Elterngeldstelle rechnet Hinzuverdienst immer an. Verglichen wird euer Einkommen vor und nach der Geburt. Verdient ihr jeweils mehr als 50 Prozent hinzu, wird das individuelle Elterngeld gekürzt.

Beispiel einer Kürzung:
Gehen wir von einer 40-Stunden-Woche aus. Angenommen, ihr arbeitet im Partnerschaftsbonus 25 Stunden/Woche (bereits mehr als die Hälfte!), euer „Stundensatz“ bleibt gleich und ihr seid beide Steuerklasse IV:

Beispiel PB Hinzu 202401 - Elterngeld Partnerschaftsbonus: Wann lohnt er sich & wann beantragen?

Im Beispiel kommt es zu einer Kürzung beim Elterngeld Plus in den Partnerschaftsbonus-monaten. Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie viele Stunden ihr arbeitet und wie hoch das Gehalt dann ist. Immer im Vergleich zum Zeitraum vor der Geburt.

Anders gesagt, bekommst du als Mutter im Beispiel ohne früheren Wiedereinstieg in den Job 719 Euro Elterngeld Plus (Stand: 2024). Wenn du dich dagegen für die Teilzeitbeschäftigung und den Partnerschaftsbonus entscheidest, hast du zu den 478 Euro Elterngeld Plus noch 1.583 Euro Gehalt auf dem Konto, musst dein Kind jedoch in die Betreuung geben. Beim Vater oben fällt die Kürzung etwas geringer aus.

Achtung, wichtige Einschränkung

Hast du oder dein Partner vor (oder nach) dem Partnerschaftsbonus Elterngeld Plus bezogen und Erwerbseinkommen erzielt?

Alle Zeiträume mit Elterngeld Plus und einem Hinzuverdienst werden zusammen betrachtet. Gibt es während dieser Zeit Monate, in denen du weniger als 50 Prozent des Einkommens erzielt hast? Dann kann es nachträglich zu einer Kürzung kommen. In diesem Fall bekommt jeder von euch einen neuen Elterngeldbescheid mit der neuen Berechnung. Ihr hättet dann die Möglichkeit, nachträglich auf den Partnerschaftsbonus zu verzichten.

Gut zu wissen: Wenn ihr bisher nur Basiselterngeld bezogen habt, wird der Zeitraum, in dem ihr das Basiselterngeld bezogen habt, nicht neu berechnet und/oder nachträglich gekürzt.

Auch wenn es zu einer Kürzung kommt: Das bedeutet nicht, dass es sich gar nicht lohnt, den Partnerschaftsbonus zu nutzen. Schließlich geht es beim Partnerschaftsbonus vorrangig darum, dass beide Elternteile etwas früher wieder in den Job einsteigen können und sich gegenseitig entlasten. Außerdem gibt es für diese Zeit ja auch ein Gehalt.

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Das Mindestelterngeld im Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus kann sich auch lohnen, wenn ihr Mindestelterngeld bezieht. Nämlich dann, wenn ihr:

  • vor der Geburt gar nicht gearbeitet habt und in Teilzeit nach der Geburt beginnt oder
  • innerhalb des Stundenkorridors arbeitet und zusätzlich vor und nach der Geburt gleich viel verdient.

In beiden Fällen bekommt ihr jeweils 150 Euro Mindestelterngeld je Elternteil. Es wird nicht gekürzt. Das sind 300 Euro pro Monat für bis zu 4 Monate, insgesamt 1.200 Euro.

Unser Tipp: Schaut genau hin und nutzt am besten den offiziellen Elterngeldrechner der Bundesregierung, um eure Elternzeit und den Hinzuverdienst gut zu planen.

Wann den Partnerschaftsbonus am besten nehmen?

Hier seid ihr relativ flexibel. Ihr entscheidet, wohin ihr den Bonus im Bezugszeitraum legt. Er bietet sich wunderbar als Wiedereinstieg an, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Angenommen, die Mutter bezieht 12 Monate Basiselterngeld, danach nimmt der Vater die Partnermonate im 13. und 14. LM. Dann könnt ihr gemeinsam ab dem 15. Lebensmonat mit dem Partnerschaftsbonus starten.

Ab dem 15. LM muss der Bezug von Elterngeld lückenlos sein (Ausnahme Frühchenregelung). Entsteht eine Lücke, weil beide Elternteile nach dem 14. LM kein Elterngeld mehr beziehen, entfällt der restliche Elterngeldanspruch. Mindestens ein Elternteil muss ab dem 15. LM das Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn ihr z.B. den Partnerschaftsbonus erst später nutzen möchtet.

Wichtig: Auch wenn ihr vorher nur das Basiselterngeld bezogen habt, könnt ihr den Partnerschaftsbonus beantragen.

Wann sollte ich den Bonus beantragen?

Du kannst den Partnerschaftsbonus gleich zu Anfang mit beantragen. Aber auch später noch ist dies möglich. Theoretisch sogar rückwirkend.

Ist es möglich, den Partnerschaftsbonus nachträglich zu beantragen?

Jein. Angenommen, ihr habt bereits 14. LM Basiselterngeld bezogen. Dann arbeitet ihr in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten innerhalb des Stundenkorridors und möchtet dann diese Monate als Partnerschaftsbonusmonate beantragen. Das geht nicht. Der Grund dafür ist, dass ihr

a) das Elterngeld maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend bekommt und
b) es darf keine Lücke im Elterngeldbezug nach dem 15. LM entstehen.

Lösung: Spätestens im Laufe des 3. Partnerschaftsbonusmonats muss der Antrag samt Unterlagen bei der Elterngeldstelle eingehen.

Am besten teilt ihr der Elterngeldstelle die Veränderungen rechtzeitig – für zukünftige Monate (!) mit. So seid ihr auf der sicheren Seite.

Später für den Partnerschaftsbonus entscheiden geht

Oftmals ist es schwierig, so weit in die Zukunft zu planen. Der Elterngeldantrag ist, auch wenn die Elterngeldstelle einen offiziellen Bescheid erstellt, nicht in Stein gemeißelt. Entscheidet ihr euch also während des Bezugszeitraums den Partnerschaftsbonus einzubauen oder anzuhängen, teilt ihr das der Elterngeldstelle schriftlich mit. Legt am besten auch gleich die erforderlichen Nachweise bei. Die Sachbearbeiter brauchen geeignete Unterlagen, dass eure Erwerbstätigkeit wöchentlich zwischen 24 und 32 Stunden liegt.

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Erforderliche Nachweise für den Partnerschaftsbonus

Vor dem Bezug

Bereits bei der Beantragung weist ihr anhand geeigneter Unterlagen die Stundenzahl für die Zeit des Partnerschaftsbonus gegenüber der Elterngeldstelle nach.

Arbeitnehmer brauchen

  • Arbeitsvertrag und/oder
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Selbstständige benötigen

  • eine selbst verfasste Mitteilung über die bisherige Arbeitszeit,
  • die selbst geschätzten Stunden im Partnerschaftsbonus und
  • eine Erläuterung, wie reduzierte Arbeitszeit aufgefangen wird (z.B. Einstellung Mitarbeiter, weniger Aufträge etc.).

Sollte sich etwas an der erklärten Stundenzahl ändern, seid ihr verpflichtet, der Elterngeldstelle diese Veränderung mitzuteilen.

Nach dem Bezug

Normalerweise reicht der Nachweis vor Beginn der Partnerschaftsbonusmonate aus. Sollte die Elterngeldstelle Zweifel haben, darf sie Stundennachweise bei euch bzw. eurem Arbeitgeber anfordern, so die Regelung des Gesetzgebers. Als Selbstständige/r solltet ihr daher unbedingt im Bezugszeitraum eine Stundenliste führen, falls es nach Bezugsende zu einer Überprüfung kommt.

Fazit: Lohnt sich der Partnerschaftsbonus?

Ja, wenn ihr vorhabt, langsam wieder einzusteigen und euch die Sorgearbeit aufteilen möchtet. Ihr könnt euch gegenseitig entlasten. Selbst, wenn das Elterngeld Plus im Partnerschaftsbonus auf den Mindestbetrag schrumpft, habt ihr jeweils 150 Euro Elterngeld extra – zusätzlich zum Gehalt. Es lohnt sich vor allem, wenn ihr ohnehin beide plant für eine Weile in Teilzeit zu arbeiten.

Wenn die Betreuung geregelt ist und ihr beide sofort wieder in Vollzeit durchstarten möchtet, lohnt es sich sehr wahrscheinlich nicht. Bei einer Selbstständigkeit: wenn der Verlust von Aufträgen bzw. Kunden durch die geringere Stundenzahl droht – ist der Partnerschaftsbonus eher nicht zu empfehlen. Es kommt immer auf eure Familienverhältnisse und die Gesamtsituation an.

🎧 Podcast: Elterngeld – so holst du alles raus

Elterngeldexpertin Yvonne Nagel von elterngeld.de zu Gast bei unserer Podcasterin Emmi. Zusammen besprechen sie die Möglichkeiten, die das Elterngeld bietet. Außerdem geht es um die Elterngeldreform und was sich damit geändert hat. Und es gibt ein paar Tipps, mit denen ihr mehr Geld bekommen könnt. Hört unbedingt rein!

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Quellen

Veröffentlicht von Yvonne Nagel

Yvonne ist Steuerfachwirtin und bringt 15 Jahre Erfahrung im Steuer- und Lohnbereich durch ihre Tätigkeit im Steuerbüro mit. Seit 2018 ist sie unsere Expertin rund um das Thema Formalitäten, Elterngeld und Elternzeit. Wenn sie nicht eure Fragen rund um Behördengänge und Formalitäten beantwortet oder neue Videos für euch aufnimmt, sitzt sie gern am Basteltisch und ist mit Papier und Stempeln kreativ.

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