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Pünktlich zur Erkältungszeit: Erleichterung bei den Kinderkrankentagen für Eltern soll kommen

Puenktlich zur Erkaeltungszeit Erleichterung bei den Kinderkrankentagen fuer Eltern soll kommen 2 - Pünktlich zur Erkältungszeit: Erleichterung bei den Kinderkrankentagen für Eltern soll kommen
Wenn das Kind krank ist, bekommen Eltern nicht sofort einen Arzttermin. Brauchen aber sofort ein Attest. / Bild ©Tomsickova, Adobe Stock

Wenn das Kind krank wird, geraten Eltern schnell unter Druck ein Attest besorgen zu müssen. Das soll sich nun ändern. 

Das Kind ist krank und ihr müsst eigentlich zur Arbeit? Wer jetzt keine familiäre Hilfe hat, gerät schnell in Stress. Denn bisher müssen Eltern bereits am ersten Tag zum Kinderarzt, um ein Attest zu besorgen und Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist aber nicht immer so einfach, denn Kinderarztpraxen sind gefühlt immer überlaufen und schon beim Versuch anzurufen, scheitern die meisten Mamas und Papas. 

Außerdem möchten Eltern das kränkelnde Kind (und sich selbst) nicht ohne Not zusätzlich der Viruslast in den Wartezimmern der Nation aussetzen. Denn wer kennt es nicht: Erst nach dem Arztbesuch wird das Kind richtig krank oder es kommt noch ein neuer Infekt oben drauf. Schlimmstenfalls auch bei den Eltern. 

Ohne sofortigen Arztbesuch können aber drei Tage Ruhe bei Erkältung und Co. schon Wunder wirken, Arztpraxen und Eltern würden entlastet. 

Die Problematik scheint jetzt auch der Gesundheitsminister Karl Lauterbach erkannt zu haben und will noch diesen Winter Erleichterung für uns arbeitnehmende Eltern schaffen, wenn das Kind krank wird:  

„Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen“, sagt der SPD-Politiker. Das sei eine unsinnige Bürokratie. „Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig.“ 

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Wie viele Kinderkranktage gibt es? 

Eltern von gesetzlich versicherten erkrankten Kindern bis zwölf Jahren können sich von der Arbeit freistellen lassen. Einen Großteil des Verdienstausfalles übernimmt die Krankenkasse und zahlt Kinderkrankengeld. Das sind in der Regel mindestens 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Und die Kinderkrankentage sollen sich auch nach der Pandemie für Eltern von zehn auf 15 je Elternteil und Kind erhöhen. Das Gesetz liegt dem Bundestag vor, der Bundesrat muss aber noch zustimmen. 

Unsere Elterngeld-Expertin Yvonne Nagel weist zum Thema noch auf Folgendes hin: „Sollte das Gesetz beschlossen werden, darf der Arbeitgeber die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung trotzdem früher einfordern. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung bei eigener Erkrankung (gem. §5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ist im Arbeitsvertrag nichts dazu geregelt, muss erst ab dem 4. Tag eine Bescheinigung vorgelegt werden.

Ob der Arbeitgeber das eigene Gehalt auch bei Krankheit des Kindes weitergezahlt, ist ebenfalls im Arbeits- und/oder Tarifvertrag festgelegt (§616 BGB). Zahlt der Arbeitgeber nicht, springt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse ein. Aber nur, wenn das Kind und der Elternteil jeweils gesetzlich krankenversichert sind.” 

Die neue Regelung könnte laut Gesundheitsminister Lauterbach noch in dieser Erkältungssaison kommen. Was meint Ihr dazu? 

Übrigens gibt es jetzt auch unseren Kurs „Babyerkältung im Griff“ mit wertvollen und heilsamen Tipps zur Erkältungszeit von und mit babelli-Expertin und Apothekerin Clara Steinbrück.

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Quellen

Veröffentlicht von Nina Gaglio

Nina ist Mama eines Grundschulkindes und seit 25 Jahren leidenschaftliche Reporterin und Redakteurin. Angefangen hat alles beim Fernsehen, wo Nina neben ihrem Germanistik, Anglistik und Medienwissenschaften Studium erste Erfahrungen sammeln konnte und dann 12 Jahre blieb. Danach kam viel PR und der Onlinejournalismus dazu. Familien- und Kinderthemen und die Arbeit mit Experten aus diesen Bereichen gehörte auch zum Redaktionsalltag. Und so war es nur logisch, dass Nina nach dem Mutterwerden auch für Parenting-Magazine schrieb.

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