Überstunden in der Schwangerschaft können gesundheitliche Risiken bergen. Das Mutterschutzgesetz schützt dich als Schwangere jedoch besonders. Was erlaubt ist und was du tun kannst, wenn das Management uneinsichtig ist, erfährst du jetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Überstunden sind während der Schwangerschaft nicht erlaubt.
- An Sonn- und Feiertagen darfst du als Schwangere nicht ohne Zustimmung beschäftigt werden.
- Übermäßiger Stress kann gesundheitliche Konsequenzen haben.
- Hält dein Arbeitgeber sich nicht an mutterschutzrechtliche Vorgaben, kannst du dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz wenden.
- Rechtsstand im Artikel: April 2024.
Was sind Überstunden?
Als Überstunden gelten Stunden, die du über die in deinem Arbeitsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus arbeitest. Dabei ist es egal, ob du dir diese auszahlen lassen oder sie abbummeln kannst.
Darf ich als Schwangere Überstunden machen?
Es kommt drauf an. Die zulässige Arbeitszeit in der Schwangerschaft ist im Mutterschutzgesetz (MuschG) festgelegt. Damit ist dort geregelt
- wie lange du maximal arbeiten darfst,
- was die Mindestruhezeiten sind,
- zu welchen Uhrzeiten du arbeiten darfst.
Als werdende Mama wirst du so vor körperlicher Überforderung, Erschöpfungserscheinungen und psychischen Belastungen geschützt.
Höchstarbeitszeit pro Tag als Schwangere
Die Höchstarbeitszeit als Schwangere liegt bei maximal 8,5 Stunden täglich oder nicht mehr als 90 Stunden pro Doppelwoche (§4 MuschG). Bist du jünger als 18 Jahre, dann gelten maximal 8 Stunden täglich, bzw. höchstens 80 Stunden je Doppelwoche. Ebenso ist der Durchschnitt des Monats zu beachten, wo du die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreiten darfst. Hierbei kann der Kalendermonat als Basis dienen oder aber der Monatszeitraum ab Meldung der Schwangerschaft. Diese Regelung gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte.
Achtung: Gesetzliche Ruhepausen und deine Fahrtzeit zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zählen nicht zur Arbeitszeit!
Auch wenn du Gleitzeit hast, Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten – Gesundheitsschutz geht vor und du darfst die wöchentliche vertragliche Arbeitszeit nicht überschreiten. Das gilt auch für den Minusstundenabbau, sofern du welche hast!
Arbeit auf Abruf
Ist Rufbereitschaft Teil deines Arbeitsvertrages, zählt diese nicht als Mehrarbeit. Sie ist regulär (bezahlte!) Arbeitszeit. Du sammelst hierbei keine (Über-)Stunden an. Beim Bereitschaftsdienst hingegen zählen die Stunden regulär mit. Bezieht sich die Bereitschaft nur auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr, kannst du diese während der Schwangerschaft nicht wahrnehmen.
Wie ist das bei mehreren Arbeitgebern?
Wenn du mehrere Arbeitgeber parallel hast, musst du die Arbeitszeiten zusammenrechnen. Weiterhin bist du verpflichtet, deine Arbeitgeber darüber zu informieren, dass du noch weitere Arbeitgeber hast. Arbeitest du insgesamt zu viele Stunden, müssen diese sich untereinander einigen und ggf. die Stunden nach ihrem Wunsch kürzen. Du kannst natürlich auch Vorschläge machen. Möchte kein Arbeitgeber nachgeben, kann die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz ebenso Arbeitszeitkürzungen anordnen.
Ruhezeiten als Schwangere
Wenn du an einem Tag deine Arbeit beendest, steht dir als Schwangere eine Mindestruhezeit zu. Diese ununterbrochene Ruhezeit sollte mindestens 11 Stunden andauern. Bei Schichtdienst kannst du, je nach Arbeitsbeginn/-ende, also nicht einfach zwischen früh und spät wechseln.
Beispiel:
Du arbeitest an einem Tag bis 20 Uhr. Am Tag darauf kannst du frühestens um 7 Uhr wieder mit der Arbeit beginnen.
Wann dürfen Schwangere nicht arbeiten?
Bestimmte Arbeitszeiten sind als Schwangere tabu. Ohne deine ausdrückliche Zustimmung darfst du nicht
- zwischen 20 und 22 Uhr sowie
- an Sonn- oder Feiertagen
beschäftigt werden. Diese Zustimmung kannst du jederzeit, für die Zukunft, zurücknehmen.
Zur Klarstellung: Wenn du es möchtest, kannst du zwischen 20 und 22 Uhr und auch an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten. Immer unter der Voraussetzung, dass ärztlich nichts dagegen spricht und Alleinarbeit ausgeschlossen ist. D.h. du hast die Möglichkeit, deinen Arbeitsplatz jederzeit zu verlassen oder Hilfe zu erreichen. Weiterhin musst du die Ruhezeit beachten (mind. 11 Stunden) und einen Ersatzruhetag erhalten. Dein Arbeitgeber muss deinen Arbeitswunsch zusätzlich behördlich genehmigen lassen.
Grundsätzlich verboten ist der Einsatz von Schwangeren zwischen 22 und 6 Uhr. Selbst wenn du das möchtest, ist es nicht erlaubt.
Wo kann ich mich als Schwangere über meine Rechte informieren?
Sind in dem Betrieb, in dem du arbeitest, regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt? Falls ja, muss dein Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes (kurz: MuschG) zur Einsicht auslegen oder aushängen. Alternativ kann er es elektronisch für alle zugänglich machen.
In diesem Gesetz kannst du dich informieren. Verständlicher aufbereitet ist das Thema in der Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz für Schwangere und Stillende“, welche du dir kostenlos beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterladen kannst.
Auch deine Gynäkologin oder Hebamme kann ein erster Ansprechpartner für dich sein.
Was tun, wenn der Chef trotzdem Überstunden einfordert?
Das (Mutterschutz-)Gesetz ist auf deiner Seite. Doch was, wenn es Unstimmigkeiten gibt? Hier kommt es ein wenig auf die Größe des Unternehmens an, in dem du tätig bist. Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft weiß, denn erst dann kann er dich entsprechend schützen.
Das kannst du tun
- Höre immer gut in dich hinein! Wenn du in deiner Schwangerschaft Stress empfindest durch zu viel Arbeit bzw. Mehrarbeit, wende dich zunächst an deine Teamleitung oder Vorgesetzte(n) und schaut gemeinsam, ob du entlastet werden kannst.
- Klappt es nicht und der Arbeitgeber ist uneinsichtig, suche beim Betriebsrat und/oder Frauenbeauftragten Hilfe.
- Kommst du nicht weiter, wende dich an die Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz in deinem Bundesland. Diese können auch zwischen dir und deinem Arbeitgeber vermitteln.
- Hilft das nichts, wende dich an deinen Arzt oder deine Ärztin. Und keine Sorge: wenn du ein (teilweises) Beschäftigungsverbot bekommst, hast du dennoch keine Einbußen bei deinem Gehalt!
Mögliche gesundheitliche Konsequenzen durch Überstunden in der Schwangerschaft
Zuerst einmal: Überstunden an sich müssen subjektiv betrachtet nicht als negativ empfunden werden – je nachdem, was du vor der Schwangerschaft auch gewohnt warst zu arbeiten.
Achte auf dich, lege zusätzlich Ruhephasen ein, zusätzlich sind Bewegung und gesunde Ernährung eine gute Unterstützung für dein Wohlbefinden.
Im schlimmsten Fall könnte zu viel Stress Frühwehen auslösen oder zu einem verkürzten Gebärmutterhals führen. Das wäre wiederum ein Warnsignal, dass das Arbeitspensum für deinen Körper in der aktuellen Lage nicht tragbar ist und du kürzertreten solltest. Es bleibt die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbotes und natürlich der Weg zur Mutterschutzaufsicht in deinem Bundesland (Link siehe oben).
Missachtung des Mutterschutzes durch den Arbeitgeber
Ignoriert ein Arbeitgeber die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes, hat dies rechtliche Konsequenzen. Das Gesetz enthält Bußgeldvorschriften. Handelt ein Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, u.a. beim Thema Überstunden, kann dies zu einer Ordnungswidrigkeit zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro führen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Vergehen auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Quellen
- BMFSFJ: Leitfaden zum Mutterschutz (pdf-Dokument, Januar 2024, 19. Auflage)
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94398/6f108f7de91c00afaa44a247f28f3c53/mutterschutzgesetz-leitfaden-deutsch-data.pdf (abgerufen am 22.03.2024) - Familienportal.de: Mutterschutz
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz (abgerufen am 22.03.2024) - haufe.de: Mutterschutzgesetz / §6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschutzgesetz-6-verbot-der-sonn-und-feiertagsarbeit_idesk_PI42323_HI10853949.html (abgerufen am 22.03.2024) - UKE Hamburg: Schadet Stress dem Ungeborenen?
https://www.uke.de/allgemein/mediathek/filme/ausgefragt/schadet-stress-ungeborenen.html (abgerufen am 22.03.2024)