Unser Nachbarland hat ein weltweit einmaliges Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Netz verabschiedet. Das könnte Schule machen.
Es sind süße Bilder und viele Eltern denken sich noch immer nichts dabei oder teilen aus Stolz Fotos vom Nachwuchs. Der Trend, sein Kind in den sozialen Medien in allen möglichen (und unmöglichen, Anm. der Redaktion) Situationen zu zeigen, hat inzwischen sogar einen Namen: Sharenting (to share; teilen, und parenting; Elternschaft). Der Anreiz als Mum- oder Dadfluencer mit dem Teilen des Familienalltags Geld zu verdienen, spielt außerdem eine Rolle. Doch auch das Teilen der Bilder der eigenen Kinder ist nicht ungefährlich und auch nicht immer legal.
In Frankreich ist Content-Kreation jetzt Kinderarbeit
Der Abgeordnete Bruno Studer hat einen Gesetzesvorschlag gegen das Teilen der Kinderbilder in der Nationalversammlung eingebracht. Studer ist Mitglied einer Delegation für Kinderrechte, die im September 2022 gegründet wurde. Er wies darauf hin, dass durchschnittlich 1.300 Bilder eines 13-jährigen Kindes im Netz kursieren und rund 50 Prozent der in Kinderpornografie-Foren ausgetauschten Fotos aus den sozialen Medien stammen. Das Verbreiten der Bilder könne auch zu Mobbing führen.
Das neue Gesetz in Frankreich hindert Eltern nun daran, Bilder ihrer Kinder ohne deren Erlaubnis auf Social Media zu teilen. Und beschäftigt sich mit der „Ausnutzung von Bildern von Kindern auf Online-Plattformen“. Unter anderem muss das aus der Kinderarbeit resultierende Gehalt für Kinder unter 16 Jahren auf ein Konto, über das die Kinder mit 16 Jahren verfügen können, überwiesen werden. Kinder-Content kann außerdem auf Wunsch entfernt werden, durch den Passus „Recht auf Vergessen“.
In Deutschland gibt es noch kein solches Gesetz. Aber grundsätzlich haben Kinder, genau wie Erwachsene, das Recht am eigenen Bild. Stellen Eltern Bilder ohne Einwilligung der Kinder öffentlich sichtbar zur Verfügung, ist auch bei den Kleinsten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Für Bilder, die Eltern lustig oder süß finden, könnten sich Kinder Jahre später massiv schämen. Bis der Nachwuchs acht ist, sollen Eltern zum Wohl der Kinder entscheiden. Von acht bis siebzehn Jahren gilt die sogenannte Doppelzuständigkeit: Beide Erziehungsberechtigte und die Kinder müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Auch fremde Kinder dürfen nicht ungefragt fotografiert und gepostet werden.
Quellen
- Europe1: Réseaux sociaux: l'Assemblée vote une protection du droit à l'image des enfants: https://www.europe1.fr/politique/reseaux-sociaux-lassemblee-vote-une-protection-du-droit-a-limage-des-enfants-4170718 (abgerufen am 06.04.2023)
- Independent: Kids influencers´classed as child labour under new French law:
https://www.independent.co.uk/tech/child-labour-social-media-influencer-france-law-youtube-b861255.html (abgerufen am 06.04.2023) - Childrens COMISSIONER: Who knows about me?:
https://assets.childrenscommissioner.gov.uk/wpuploads/2018/11/cco-who-knows-what-about-me.pdf (abgerufen am (06.04.2023) - juuuport.de: Das Recht am eigenen Bild im Internet:
https://www.juuuport.de/magazin/webthemen/rechte-im-internet/detail/das-recht-am-eigenen-bild-im-internet/ (abgerufen am 06.04.2023) - servicestelle-jugendschutz.de: Report, Kinderbilder auf Instagram:
https://www.servicestelle-jugendschutz.de/wp-content/uploads/sites/17/2019/10/Report_Kinderbilder_auf_Instagram.pdf/ (abgerufen am 06.04.2023)