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Posten von Kinderbildern verboten: Frankreich gegen Sharenting

Gesetz gegen Sharenting - Posten von Kinderbildern verboten: Frankreich gegen Sharenting
Mehr als die Hälfte aller Eltern stellt Kinderbilder online/ Bild © Елена Нестерова, Adobe Stock

Unser Nachbarland hat ein weltweit einmaliges Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Netz verabschiedet. Das könnte Schule machen.

Es sind süße Bilder und viele Eltern denken sich noch immer nichts dabei oder teilen aus Stolz Fotos vom Nachwuchs. Der Trend, sein Kind in den sozialen Medien in allen möglichen (und unmöglichen, Anm. der Redaktion) Situationen zu zeigen, hat inzwischen sogar einen Namen: Sharenting (to share; teilen, und parenting; Elternschaft). Der Anreiz als Mum- oder Dadfluencer mit dem Teilen des Familienalltags Geld zu verdienen, spielt außerdem eine Rolle. Doch auch das Teilen der Bilder der eigenen Kinder ist nicht ungefährlich und auch nicht immer legal.

In Frankreich ist Content-Kreation jetzt Kinderarbeit

Der Abgeordnete Bruno Studer hat einen Gesetzesvorschlag gegen das Teilen der Kinderbilder in der Nationalversammlung eingebracht. Studer ist Mitglied einer Delegation für Kinderrechte, die im September 2022 gegründet wurde. Er wies darauf hin, dass durchschnittlich 1.300 Bilder eines 13-jährigen Kindes im Netz kursieren und rund 50 Prozent der in Kinderpornografie-Foren ausgetauschten Fotos aus den sozialen Medien stammen. Das Verbreiten der Bilder könne auch zu Mobbing führen.

Das neue Gesetz in Frankreich hindert Eltern nun daran, Bilder ihrer Kinder ohne deren Erlaubnis auf Social Media zu teilen. Und beschäftigt sich mit der „Ausnutzung von Bildern von Kindern auf Online-Plattformen“. Unter anderem muss das aus der Kinderarbeit resultierende Gehalt für Kinder unter 16 Jahren auf ein Konto, über das die Kinder mit 16 Jahren verfügen können, überwiesen werden. Kinder-Content kann außerdem auf Wunsch entfernt werden, durch den Passus „Recht auf Vergessen“.

In Deutschland gibt es noch kein solches Gesetz. Aber grundsätzlich haben Kinder, genau wie Erwachsene, das Recht am eigenen Bild. Stellen Eltern Bilder ohne Einwilligung der Kinder öffentlich sichtbar zur Verfügung, ist auch bei den Kleinsten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Für Bilder, die Eltern lustig oder süß finden, könnten sich Kinder Jahre später massiv schämen. Bis der Nachwuchs acht ist, sollen Eltern zum Wohl der Kinder entscheiden. Von acht bis siebzehn Jahren gilt die sogenannte Doppelzuständigkeit: Beide Erziehungsberechtigte und die Kinder müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Auch fremde Kinder dürfen nicht ungefragt fotografiert und gepostet werden.

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Quellen

Veröffentlicht von Nina Gaglio

Nina ist Mama eines Grundschulkindes und seit 25 Jahren leidenschaftliche Reporterin und Redakteurin. Angefangen hat alles beim Fernsehen, wo Nina neben ihrem Germanistik, Anglistik und Medienwissenschaften Studium erste Erfahrungen sammeln konnte und dann 12 Jahre blieb. Danach kam viel PR und der Onlinejournalismus dazu. Familien- und Kinderthemen und die Arbeit mit Experten aus diesen Bereichen gehörte auch zum Redaktionsalltag. Und so war es nur logisch, dass Nina nach dem Mutterwerden auch für Parenting-Magazine schrieb.

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