Ausfallende Flüge, stehende Züge und Stau. Wenn nichts mehr geht, darf man dann eigentlich zu Hause bleiben als Eltern? Wir haben ein paar Antworten.
Der bundesweite Warnstreik hat Deutschland heute fest im Griff. Auch wenn der Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne verständlich ist, ärgern sich viele über die Probleme, die damit einhergehen: Wie kommen die Kinder pünktlich oder überhaupt in die Betreuung und Arbeitnehmer zur Arbeit? Ist Streik und seine Folgen für Familien eigentlich eine Entschuldigung, um der Arbeit fernzubleiben?
Nein, denn grundsätzlich ist jeder und jede selbst dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Ein Streik, und sei es auch noch so ein historischer wie an diesem Montag, berechtigt nicht dazu zu Hause zu bleiben. Sollte der Weg zur Arbeit nur noch unzumutbar zu bewältigen sein, kann im individuellen Fall entschieden und gegebenenfalls ein Urlaubstag genommen werden. Wichtig ist aber: Streiks werden rechtzeitig angekündigt und es gilt sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen und Lösungen zu finden. Wer dennoch zu spät kommt, sollte den Vorgesetzten darüber telefonisch oder per Mail informieren. Sonst kann eine Abmahnung drohen. Ist Homeoffice keine Alternative muss versäumte Arbeitszeit auch nachgeholt werden.
Schulkinder müssen zur Schule
Das Gleiche gilt für Schulkinder: In Deutschland herrscht Schulpflicht. Und auch wenn Busse und Bahnen nicht fahren und Eltern mit dem eigenen PKW im Stau stehen würden: Die Kinder müssen auch am Streiktag zum Unterricht.
Dürfen Eltern bei geschlossener Kita zuhause bleiben?
Sind die Kitas geschlossen, können Eltern sich zunächst nach einer anderen Möglichkeit der Betreuung umsehen, bevor sie einen Urlaubstag nehmen. Familie oder Freunde oder Eltern in ähnlichen Situationen könnten einspringen oder sich zusammentun. Sollte auch diese Möglichkeit wegfallen, muss individuell mit dem Arbeitgeber gesprochen werden. Möglicherweise gibt es im Vertrag/Tarifvertrag dahingehend bereits funktionierende Regelungen.
Auch am Dienstagmorgen kann es noch zu Ausfällen und Verzögerungen nach dem Streik in ganz Deutschland kommen.
Quellen
- ndr.de: ÖPVN und Kita bestreikt: Darf ich zu Hause bleiben? https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Fragen-und-Antworten-Welche-Rechte-haben-Arbeitnehmer-bei-Warnstreiks,streik2598.html
- babelli.de, Kita-Streik: was berufstätige Eltern tun können
https://www.babelli.de/kita-streik-was-tun/