Direkt nach der Entbindung wird dein Neugeborenes untersucht. Bei dieser ersten Vorsorgeuntersuchung werden alle lebenswichtigen Funktionen des Kindes überprüft. Wir erklären dir im Detail, wie die U1 Untersuchung abläuft.
Die U1 Untersuchung auf einen Blick
- Zeitpunkt: Direkt nach der Geburt.
- Wesentliche Inhalte der Untersuchung: Check des allgemeinen Gesundheitszustands, APGAR-Test, Nabelschnurblutuntersuchung, Anschauen und Abtasten nach Fehlbildungen, Geburtsverletzungen oder sonstigen Auffälligkeiten, Überprüfen der Reifezeichen, Ermittlung der Geburtswerte.
- Medikation: Vitamin K, evtl. RSV-Prophylaxe
- Sonstiges: Aufklärung über Früherkennungsuntersuchungen, die in den ersten Lebensstunden (nicht direkt bei der U1) erfolgen sollten. Aufklärung über Prävention des plötzlichen Kindstodes.
- Benötigte Unterlagen: Mutterpass, Krankenversicherungskarte der Eltern
Was ist die U1 Untersuchung?
Die U1 ist die erste von 12 Vorsorgeuntersuchungen, die bei Kindern durchgeführt werden. Sie wird auch als Neugeborenen-Erstuntersuchung oder Pädiatrische Vorsorgeuntersuchung bezeichnet. Die U1 gehört zu den wichtigsten Untersuchungen im Babyalter.
Wozu dient die U1 Untersuchung?
Durch die U1 wird sichergestellt, dass dein Neugeborenes die Geburt gut überstanden hat und dass es ihm gelingt, sich an die neue Situation außerhalb des Mutterleibs anzupassen. Bereitet dies einem Neugeborenen Schwierigkeiten, spricht man von einer Anpassungsstörung. Eine Anpassungsstörung kann lebensbedrohlich sein. Dank der U1 Untersuchung sind Ärzte oder Hebammen in der Lage, mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen und direkt notwendige Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Wann findet die U1 statt und wer führt sie durch?
Die U1 Untersuchung sollte laut Kinder-Richtlinie direkt nach der Geburt stattfinden (in den ersten 30 Minuten nach der Entbindung). Viele Kliniken sind jedoch dazu übergegangen, zunächst das Bonding zu fördern. Sofern es keine Auffälligkeiten gibt, bei denen direkt Handlungsbedarf besteht, findet die U1 in diesen Kliniken nach dem ersten Anlegen statt – üblicherweise innerhalb der ersten beiden Lebensstunden. Bei einem unauffälligen Geburtsverlauf wird sie meist von der Hebamme durchgeführt. Sollten Komplikationen auftreten, wird ein Kinderarzt hinzugerufen.
Bei einer Spontangeburt findet die U1 Untersuchung im Kreißsaal statt. Bei einem Kaiserschnitt wird sie meist in einem Nebenraum des OPs durchgeführt. Manchmal nimmt die Hebamme das Neugeborene für die U1 auch mit in den Kreißsaal, während die Mutter noch im OP versorgt wird. Der Partner kann die Hebamme zur Erstuntersuchung begleiten.
Was wird bei der U1 Untersuchung gemacht?
Die U1 beinhaltet eine ausführliche Anamnese sowie eine körperliche Untersuchung. Auch die Aufklärung über Früherkennungsuntersuchungen, die in den ersten Lebenstagen durchgeführt werden können, ist Bestandteil der U1.
1. Anamnese
Die U1 beginnt mit der sogenannten Anamnese. Bei diesem kurzen Vorgespräch werden persönliche Daten abgefragt, die für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten. Die Anamnese umfasst die Schwangerschafts-, die Geburts- und die Familienanamnese.
Schwangerschaftsanamnese
Die Daten für die Schwangerschaftsanamnese entnimmt die Ärztin oder die Hebamme dem Mutterpass. Sie sieht nach, ob es während der Schwangerschaft zu Erkrankungen (etwa Infektionen) oder sonstigen Komplikationen kam (wie Schwangerschaftsdiabetes, zu viel oder zu wenig Fruchtwasser, mütterliche Blutgruppe und Rhesusfaktor).
Geburtsanamnese
Bei der Geburtsanamnese werden folgende Daten erfasst:
- Geburtsdatum
- Uhrzeit
- SSW (Wochen+Tage)
- Geschlecht
- Geburtsmodus (spontan, Sectio)
- Kindslage
Familienanamnese
Wichtige Informationen für die Familienanamnese bezieht der Arzt oder die Hebamme zum Teil wieder über den Mutterpass. Etwaige Komplikationen oder eine Fehlbildung bei einem vorausgegangenen Kind sind dort vermerkt. Darüber hinaus werden körperliche Besonderheiten oder Erkrankungen abgefragt, die möglicherweise gehäuft innerhalb eurer Familie auftreten (etwa Hüftdysplasien, eine Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte et cetera).
2. Körperliche Untersuchung des Neugeborenen
Bei der körperlichen Untersuchung überprüft die Hebamme oder der Kinderarzt den Allgemeinzustand deines Neugeborenen. Anhand von verschiedenen Tests vergewissert er sich, dass es dem Säugling gelingt, sich an seine neue Umgebung anzupassen. Der sogenannte APGAR-Test spielt hierbei eine wesentliche Rolle.
APGAR-Test
Der APGAR-Test beruht auf einem Punktesystem, bei dem je zwei Punkte pro Lebensfunktion vergeben werden. Es können maximal 10 Punkte erzielt werden. Geprüft werden für den APGAR-Score:
- Atmung
- Puls (Herzschlag)
- Grundspannung der Muskulatur (Muskelspannung)
- Aussehen (die Hautfarbe des Babys)
- Reflexe.
Vergibt die Hebamme oder der Kinderarzt weniger als 5 Punkte, ist eine sofortige medizinische Intervention nötig. 5 bis 7 Punkte bedeuten, dass das Kind (meist vorübergehend) Unterstützung benötigt, etwa bei der Atmung in Form von Sauerstoff. Bei 8 bis 10 Punkten liegen keine Beeinträchtigungen vor. Das Kind ist gesund und hat keinerlei Anpassungsschwierigkeiten.
Der APGAR-Test wird dreimal innerhalb von 10 Minuten durchgeführt (nach einer, fünf und zehn Minuten). Im gelben Untersuchungsheft werden in der Regel nur die beiden Werte nach fünf und zehn Minuten notiert.
Überprüfung des Sauerstoffgehalts im Blut
Um sicherzustellen, dass dein Baby während der Geburt ausreichend mit Sauerstoff versorgt wurde, wird eine Blutuntersuchung durchgeführt. Das Blut wird aus der Nabelschnur entnommen. Mithilfe des pH-Wertes wird festgestellt, ob eine Sauerstoffunterversorgung des Neugeborenen unter der Geburt aufgetreten ist.
Test auf Fehlbildungen, Geburtsverletzungen oder sonstige Auffälligkeiten
Durch Anschauen, Abtasten und Bewegen stellt der Arzt oder die Hebamme sicher, dass keine Fehlbildungen vorliegen (etwa ein offener Rücken oder eine Gaumenspalte) und dass dein Baby keine Geburtsverletzungen aufweist. Arzt oder Hebamme überprüfen zudem, ob eine behandlungsbedürftige Gelbsucht, Anämie (Blutarmut) oder Wasseransammlungen (Ödeme) vorliegen.
Auch die Reifezeichen werden bei der U1 Untersuchung unter die Lupe genommen. Dein Baby wird auf Unreifezeichen (beispielsweise eine fehlende Fußsohlenfältelung) oder Übertragungsanzeichen (etwa trockene, rissige „Waschfrauenhände“ aufgrund der fehlenden Käseschmiere) untersucht. Weiterhin überprüft der Arzt, ob Nase und Speiseröhre frei sind.
Ermittlung der Geburtswerte
Zum Schluss der U1 Untersuchung werden das Gewicht, die Körpergröße und der Kopfumfang deines Kindes bestimmt.
Optional: Vitamin-K-Prophylaxe
Auch die Vitamin-K-Prophylaxe ist Bestandteil der U1. Vitamin K ist wichtig für die Blutgerinnung. Da viele Neugeborene einen Vitamin-K-Mangel aufweisen, soll etwaigen Komplikationen wie einer seltenen, aber lebensbedrohlichen Vitamin-K-Mangel-Blutung durch die Vitamin-K-Medikation vorgebeugt werden. Die Gabe wird empfohlen, sie erfolgt jedoch nur nach Rücksprache mit den Eltern.
Die Vitamin-K-Tropfen werden in der Regel in den Mund des Babys geträufelt. Bei sehr leichten Frühgeborenen und kranken Babys kann das Vitamin K auch in den Muskel oder in die Vene gespritzt werden. Das erhöht die Wirksamkeit. Die Vitamin-K-Prophylaxe von je zwei Milligramm wird bei der U2 und der U3 wiederholt. Die dreimalige Vitamin-K-Gabe hat sich im Vergleich zu anderen Varianten, bei denen eine niedrigere Dosierung über einen längeren Zeitraum erfolgte, etabliert.
Optional: RSV-Prophylaxe
Die Ständige Impfkommission empfiehlt nun eine einmalige Gabe von monoklonalen Antikörpern (Nirsevimab) gegen RSV spätestens bis zur U5, um das Risiko eines schweren Verlaufs oder eines späteren Asthmas zu verringern. Ob dein Baby sofort oder erst später geschützt werden muss, hängt von seinem Geburtsmonat ab:
Wenn dein Kind von Oktober bis März geboren wurde, erfolgt die Impfung direkt nach der Geburt oder spätestens vor Entlassung zur U2. Frühlings- und Sommerkinder sollten im Herbst vor der RSV-Saison geimpft werden. Mehr Informationen bekommst du im aktualisierten Impfkalender der STIKO.
3. Aufklärung der Eltern über weitere mögliche Früherkennungsuntersuchungen
Arzt oder Hebamme werden dich über die folgenden weiteren Früherkennungsuntersuchungen aufklären, die in den ersten Lebensstunden durchgeführt werden können:
- das erweiterte Neugeborenen-Screening (dabei wird auf seltene Immun- und Stoffwechselerkrankungen untersucht, um mögliche Stoffwechselstörungen frühzeitig behandeln zu können)
- das Pulsoximetrie-Screening (hier wird mithilfe eines Lichtsensors die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen, um angeborene Herzfehler ausschließen oder umgehend behandeln zu können)
- das Neugeborenen-Hörscreening (dabei wird das Hörvermögen deines Babys getestet, um eine mögliche Hörstörung frühzeitig zu erkennen).
Diese Untersuchungen werden von Ärzten empfohlen, sie sind aber nicht verpflichtend. Dennoch sind sie sehr wichtig und sollten wahrgenommen werden. Die Kosten für die Untersuchungen werden normalerweise von den Krankenkassen übernommen.
Wie lange dauert die U1 Untersuchung?
Die Untersuchung dauert meist nicht länger als 10 Minuten. Vielen Eltern kommt sie kürzer vor. Denn: Die Anamnese kann durchgeführt werden, während das Kleine noch auf dem Bauch der Mutter liegt. Auch der APGAR-Wert kann während des Bondings bestimmt werden. Mutter und Baby sind oft nur bei der genauen körperlichen Untersuchung kurz voneinander „getrennt“.
Was brauche ich für die U1?
Bei dieser ersten Vorsorgeuntersuchung benötigst du den Mutterpass und deine Krankenversicherungskarte. Da die U1 direkt nach der Geburt erfolgt, liegen diese Unterlagen bereits vor. Ansonsten benötigst du nichts.
Die Hebamme oder der Kinderarzt trägt die Untersuchungsergebnisse der U1 erstmalig in ein gelbes Untersuchungsheft ein und händigt es dir aus. In diesem Untersuchungsheft wird künftig bei jeder Vorsorgeuntersuchung die Entwicklung deines Kindes dokumentiert. Das Heft enthält eine kleine abnehmbare Karte, die die regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen bestätigt. Mit der Karte kannst du beispielsweise bei der Anmeldung für die Kita die Untersuchungen nachweisen, ohne vertrauliche Informationen offenlegen zu müssen.
Gut zu wissen: Sobald dein Kind ein eigenes Krankenkassenkärtchen besitzt, musst du es bei den folgenden U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis vorlegen. Mit der ersten erfolgten Impfung erhältst du zudem einen Impfausweis, den du fortan bei den U-Untersuchungen dabei haben solltest. Für die U1 sind diese Unterlagen noch nicht relevant.
Wer bezahlt die U1?
Die Kosten für die U1 werden, wie die Kosten aller U-Untersuchungen, von der Krankenkasse getragen. Allerdings nur, solange die Untersuchungen im erforderlichen Zeitraum stattfinden. Wirst du zu spät mit deinem Kind beim Arzt vorstellig, musst du gegebenenfalls selbst für die Kosten aufkommen. Egal, ob du dein Kind gesetzlich oder privat versichern wirst: Ein Neugeborenes hat ab Tag 1 Versicherungsschutz – auch rückwirkend.
Wie geht es weiter?
Wenn du dich für weitere Früherkennungsuntersuchungen entscheidest, erfolgen diese in den ersten Lebensstunden. Empfohlen werden:
- das erweiterte Neugeborenen-Screening (36 bis 72 Stunden nach der Geburt)
- das Pulsoximetrie-Screening (24 bis 48 Stunden nach der Geburt)
- das Neugeborenen-Hörscreening (24 bis 48 Stunden nach der Geburt)
Zwischen dem dritten bis zehnten Lebenstag erfolgt dann die nächste große Vorsorgeuntersuchung: die U2.
Quellen
- kindergesundheit-info.de: U1-Untersuchung – nach der Geburt
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/u1-untersuchung/ (abgerufen am 23.08.2024) - Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie).
https://www.screening-dgns.de/Pdf/RichtlinienGesetze/Kinder-RL_2020-12-17_iK-2021-04-01.pdf (abgerufen am 23.08.2024) - Gemeinsamer Bundesausschuss: Erweitertes Neugeborenen-Screening
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2235/2020-12-17_G-BA_Versicherteninformation_Erweitertes-Neugeborenen-Screening_bf.pdf (abgerufen am 23.08.2024) - Gemeinsamer Bundesausschuss: Elterninformation zum Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4302/2016-12-14-G-BA_Merkblatt_Pulsoxymetrie_bf.pdf (abgerufen am 23.08.2024) - HNO-Ärzte im Netz: Neugeborenen-Hörscreening
https://www.hno-aerzte-im-netz.de/untersuchungen/neugeborenen-hoerscreening.html (abgerufen am 23.08.2024) - Kinder- und Jugendärzte im Netz: U1 – Überwachung und Untersuchung des Neugeborenen
https://www.kinderaerzte-im-netz.de/vorsorge/baby-u1-bis-u6/u1-erste-vorsorge/ (abgerufen am 23.08.2024) - Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html (abgerufen am 23.08.2024) - Pschyrembel: Reifezeichen des Neugeborenen
https://www.pschyrembel.de/Reifezeichen des Neugeborenen/K0JLQ (abgerufen am 23.08.2024) - Deutsche Hebammen Zeitschrift: Die U1 – mehr als eine körperliche Untersuchung
https://www.dhz-online.de/de/news/detail/artikel/die-u1-mehr-als-eine-koerperliche-untersuchung/ (abgerufen am 23.08.2024) - Gesund ins Leben: Warum und in welcher Form brauchen Säuglinge zusätzlich Vitamin K?
https://www.gesund-ins-leben.de/fuer-fachkreise/bestens-unterstuetzt-durchs-1-lebensjahr/nachgefragt/warum-und-in-welcher-form-brauchen-saeuglinge-zusaetzlich-vitamin-k/ (abgerufen am 23.08.2024) - RKI: STIKO-Impfkalender: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-Impfkalender/Impfkalender_Deutsch.pdf (abgerufen am 03.09.2024)
- BzGA: RSV-Prophylaxe: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/rsv-prophylaxe/#tab-24056-c10131 (abgerufen am 03.09.2024)